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ICG-PULSION - PULSION Medical Systems SE

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<strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong><br />

Abrechnungssituation zu <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong><br />

In letzter Zeit erhält <strong>PULSION</strong> immer wieder Anfragen von niedergelassenen Augenärzten<br />

über die Abrechnungsmöglichkeiten von <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> in der Augenarztpraxis bei den<br />

Krankenkassen. <strong>PULSION</strong> hat deshalb den Rechtsanwalt Peter von Czettritz beauftragt die<br />

Abrechnungssituation von der rechtlichen Seite aus zu beurteilen.<br />

Im folgenden finden Sie bitte die Ausführung des Juristen unverändert abgedruckt:<br />

"<strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> mit dem Wirkstoff Indocyaningrün ist in der Augenheilkunde zur Messung der<br />

Aderhautdurchblutung zugelassen, wobei die Durchblutung des Augenhintergrundes mittels<br />

der ophthalmologischen Fluoreszenzangiographie dargestellt und quantifiziert werden kann.<br />

Grundsätzlich haben gesetzlich Krankenversicherte nach § 12 SGB V Anspruch auf<br />

Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre<br />

Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.<br />

Das Diagnostikum <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> dient dazu, eine Krankheit zu erkennen. Entscheidendes<br />

Kriterium für die Art und Weise der Abrechnung ist daher die Frage, inwieweit die Messung der<br />

Aderhautdurchblutung mittels Fluoreszenzangiographie mit <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> notwendig ist.<br />

Wenn der Arzt bei seinem Patienten konkrete Verdachtsmomente für eine altersbedingte<br />

Makuladegeneration (AMD) hat, dann ist die Anwendung von <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> zur eindeutigen<br />

Diagnose um darauf gestützt die weitere Therapie vornehmen zu können notwendig und somit<br />

im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähig.<br />

Der Inhalt der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähigen<br />

Leistungen ist im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 2 SGB V<br />

abschließend beschrieben.<br />

In dem EBM 2009 findet sich unter 6.3 "Diagnostische und therapeutische<br />

Gebührenordnungspositionen" die Position 06331 "Fluoreszenzangiographie".<br />

Dort findet sich folgende Beschreibung:<br />

"Fluroszenzangiographische Untersuchungen der terminalen Strombahnen am<br />

Augenhintergrund einschließlich Applikation des Teststoffes (Fluorescein-Natrium oder<br />

Indocyanin) einschließlich Sachkosten".<br />

Der Leistungsinhalt umfasst die Fluroszenzangiographische Untersuchung der terminalen<br />

Strombahn am Augenhintergrund, die Applikation des Teststoffes (Fluorescein-Natrium oder<br />

Indocyanin) und die Befundauswertung und zwar ein und / oder beidseitig.<br />

Für die vorstehend wiedergegebene Leistung beläuft sich die Gesamtpunktzahl auf 1235.<br />

Anhand der Roten Liste haben wir festgestellt, dass das einzige indocyaninhaltige Präparat <strong>ICG</strong>-<br />

<strong>PULSION</strong> ist, denn wenn man lndocyanin in der Roten Liste eingibt, erscheint ausschließlich<br />

<strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> mit Indocyaningrün.


Indocyanine Green Dye<br />

Somit ist festzustellen, dass im Falle einer notwendigen Untersuchung bei Verdacht auf AMD<br />

eine Abrechnung nach dem EBM zu erfolgen hat.<br />

Hiervon zu unterscheiden sind die Fälle, in denen der Augenarzt eigentlich keine Anhaltspunkte<br />

für das Vorliegen einer AMD hat, er dem Patienten jedoch quasi als Vorsorge ohne Anhaltspunkte<br />

etwas Gutes tun will.<br />

Derartige Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind; aber durchaus sinnvoll oder<br />

hilfreich sein können, sind nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und können<br />

somit privatärztlich abgerechnet werden. Wenn der Patient eine über das notwendige Maß<br />

hinausgehende ärztliche Leistung wünscht, darf diese Leistung aufgrund eines privaten<br />

Behandlungsvertrages erbracht werden. Die privatärztliche Abrechnung erfolgt dann auf<br />

Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Der Arzt muss jedoch den Patienten über<br />

die individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) persönlich informieren und einen entsprechenden<br />

Vertrag mit dem Patienten abschließen.<br />

Die Abrechnung als privatärztliche IGeL-Leistung ist für den Arzt in der Regel lukrativer, denn<br />

nach Position 1249 der GOÄ "Fluroszenzangiographische Untersuchung der terminalen<br />

Strombahnen am Augenhintergrund einschließlich Applikation des Teststoffes" beträgt der<br />

einfache Gebührensatz E 28,21 und der zulässige 2,3-fache Gebührensatz € 64,88. Darüber<br />

hinaus kann der Arzt bei der Abrechnung als privatärztliche IGeL-Leistung den Patienten die<br />

Materialkosten, somit den Einkaufspreis des Diagnostikums <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> in Rechnung stellen.<br />

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass im Falle einer notwendigen Untersuchung mit<br />

<strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> eine Abrechnung nach EBM zu erfolgen hat. Wenn die Untersuchung nicht<br />

wirklich notwendig ist, kann eine Abrechnung als IGeL-Leistung erfolgen. Entscheidendes<br />

Kriterium für die Art und Weise der Abrechnung ist daher die Frage, inwieweit die Messung der<br />

Aderhautdurchblutung mittels Fluroreszenzangiographie mit <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> notwendig ist."<br />

Rechtsanwalt Peter von Czettritz, Kanzlei Preu, Bohlig und Partner, München, 2009<br />

DE - <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong>® 25 mg / 50 mg, Wirkstoff: Indocyaningrün<br />

<strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> ist in Deutschland zugelassen: Zulassungsnummer: 3000143.00.00<br />

DARREICHUNGSFORM: 25mg / 50mg Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung. Dunkelgrünes Pulver<br />

ANWENDUNGSGEBIETE: <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong>®ist ein Diagnostikum. Diagnostische Indikationen: Herz-, Kreislauf- und Mikrozirkulationsdiagnostik: Messung des<br />

Herzzeit- und Schlagvolumens; Messung der zirkulierenden Blutvolumina; Messung der zerebralen Durchblutung Leberfunktionsdiagnostik: Messung der<br />

exkretorischen Leberfunktion; Ophthalmologische Angiographie: Messung der Aderhautdurchblutung GEGENANZEIGEN: <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> ist kontraindiziert bei<br />

Patienten mit einer Überempfindlichkeit gegenüber Indocyaningrün oder Natriumjodid, sofern nicht spezielle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Wegen des<br />

Jodidgehalts darf <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> bei Patienten, die unter einer Jodallergie leiden; bei manifester Hyperthyreose sowie bei autonomen Schilddrüsenadenomen<br />

und bei fokalen und diffusen Autonomien der Schilddrüse nicht angewendet werden. Wurde <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> bei einer vorangegangenen Injektion schlecht<br />

vertragen, darf es nicht weiter verwendet werden, da es sonst zu schweren anaphylaktischen Reaktionen kommen kann. Da bei in-vitro- Versuchen gezeigt<br />

werden konnte, dass Indocyaningrün Bilirubin aus seiner Eiweißbindung verdrängt, sollte bei Frühgeborenen und Neugeborenen, bei denen aufgrund einer<br />

Hyperbilirubinämie eine Austauschtransfusion indiziert ist, auf die Anwendung von <strong>ICG</strong>-<strong>PULSION</strong> verzichtet werden. Nebenwirkungen: Anaphylaktische<br />

Reaktionen oder Urticaria wurden bei Patienten mit und ohne allergische Vorgeschichte auf Jodide beobachtet. In sehr seltenen Fällen (< 1/10.000) wurde<br />

ein Koronarspasmus beschrieben. Es ist bekannt, dass in sehr seltenen Fällen nach Injektion von indocyaningrünhaltigen Zubereitungen Übelkeit und<br />

anaphylaktoide oder anaphylaktische Wirkungen auftreten können. Bei Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz scheint die Inzidenz anaphylaktischer<br />

Reaktionen erhöht zu sein. Folgende Symptome können dabei auftreten: Unruhe, Wärmegefühl, Übelkeit, Juckreiz, Urtikaria, Gesichtsödem, Tachykardie, Flush,<br />

Blutdruckabfall, Atemnot, Bronchospasmus, Laryngospasmus, Herz- Kreislaufstillstand, Tod. In Zusammenhang mit der anaphylaktischen Reaktion kann eine<br />

Hypereosinophilie auftreten.<br />

Stand der Information: April 2008. Verschreibungspflichtig<br />

Flyer<br />

<strong>PULSION</strong> <strong>Medical</strong> <strong>Systems</strong> AG • Joseph-Wild-Str. 20 • D-81829 Munich, Germany<br />

Tel. +49-(0)89-45 99 14-0 • Fax +49-(0)89-45 99 14-18<br />

Abrechungs<br />

info@pulsion.com • www.<strong>PULSION</strong>.com <strong>ICG</strong><br />

MPIIC00400_R00 <strong>PULSION</strong> 10/2009

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