12.07.2015 Aufrufe

PositionLandtagswahlen 1 - Fachverband Sanitär Heizung Klima ...

PositionLandtagswahlen 1 - Fachverband Sanitär Heizung Klima ...

PositionLandtagswahlen 1 - Fachverband Sanitär Heizung Klima ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 StuttgartPositionen des <strong>Fachverband</strong>es Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-Württemberg zu den Landtagswahlen 2011 (am 27. März)Im <strong>Fachverband</strong> SHK Baden-Württemberg sind rund 3.800 mittelständische Fachbetriebeder Haustechnik, organisiert in 53 Innungen, zusammengeschlossen. Mit ca.41.500 Beschäftigten erzielen die SHK-Handwerke in Baden-Württemberg einenJahresumsatz von rd. 5 Milliarden Euro. 4.145 Lehrlinge finden derzeit in diesemWirtschaftsbereich eine zukunftsorientierte Ausbildung.Die SHK-Handwerke stehen für:• Umweltschutz und Energieeffizienz• sichere Verteilung des Lebensmittels Nr. 1, dem Trinkwasser• Sicherheit der Gas- und Ölversorgung• Komfort und Behaglichkeit im Haus• Schutz und Substanzerhaltung der Gebäude.Die wirtschaftliche Existenz der SHK-Handwerksbetriebe hängt entscheidend von derhohen gesetzlich bedingten Kostenbelastung, der übermäßigen Regelungsdichte, derunbefriedigenden Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern, dem unflexiblenArbeitsmarkt, der unstetigen Förderpolitik bei der Energieeinsparung und der nurhalbherzig umgesetzten Förderung des Mittelstandes, wie z. B. beim Vergabewesenund bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, ab.Der <strong>Fachverband</strong> SHK Baden-Württemberg stellt als Interessensvertretung der SHK-Handwerke zu den Landtagswahlen 2011 seine Wünsche und Forderungen an dieKandidaten für den Landtag und an den neuen Landtag mit diesem Katalog von FV-Positionen auf.Inhalt:1. Wirtschaftspolitik1.1 gleichgewichtige Ausrichtung der Wirtschaftspolitik1.2 Handwerkerleistungen steuerlich begünstigen1.3 ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen einführen1.4 Wettbewerbsverzerrung zwischen heimischen und ausländischen Betrieben ab01.05.2011 (Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Osteuropa) durch effektiveBehördenkontrollen verhindern1.5 Verkehrseinschränkungen und Fahrverbote in regionalen Umweltzonen dürfeninterkommunale Dienstleistungserbringung nicht behindern1.6 Zahlungsmoral der öffentlichen Hand muss sich verbessern


2Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 Stuttgart1.7 Tätigkeiten von Energieversorgungsunternehmen begrenzen1.8 Förderung der Betriebsberatungen durch das Land weiter ausbauen1.9 Bürokratielasten bekämpfen2. Arbeits- und Sozialpolitik2.1 Lohnabstandsgebot und Brückenfunktion staatlicher Transferleistungen mussgewahrt bleiben2.2 Senkung der Lohnzusatzkosten erforderlich für Beschäftigungssicherung3. Bildungspolitik3.1 Demographischer Wandel und Geburtenrückgang erfordern Ausweitung derBildungsanstrengungen auf allen Ebenen der Landespolitik3.2 Rückgang der Schülerzahlen kann Abbau von Lehrerstellen nicht rechtfertigen3.3 Werkrealschule / Gleichwertigkeit mit Realschule herstellen3.4 Landesfachklassen / Zuschüsse für die Lehrlinge: auch ein Aspekt derFachkräftesicherung4. Vergabewesen4.1 Tariftreuegesetz sichert Wettbewerbsgleichheit für heimische Betriebe auch ab01.05.2011 (Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Osteuropa)5. Energiepolitik5.1 Energieeffizienz anstoßen / „Abwrackprämie“ für alte Heizkessel einführen5.2 Förderung von energiesparenden Maßnahmen wieder in Kraft setzen5.3 Energie-Konzept Baden-Württemberg forcieren5.4 Erneuerbares Wärmegesetz Baden-Württemberg auch für öffentliche Gebäude6. Umweltpolitik / Verpackungsverordnung auf Transportverpackungenausdehnen6.1 Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / bewährteÜberwachung erhalten6.2 Umweltschutz / Verpackungsverordnung auf Transportverpackungen ausdehnen1. Wirtschaftspolitik1.1 gleichgewichtige Ausrichtung der WirtschaftspolitikHandwerk und Mittelstand stellen eine wichtige Basis der wirtschaftlichenLeistungsfähigkeit dar. Bei allen notwendigen Förderungen der Technologie undExportwirtschaft darf deshalb die Erhaltung und Förderung des Handwerks nichtvernachlässigt werden.


3Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 Stuttgart1.2 Handwerkerleistungen steuerlich begünstigenEtwa 1/3 des handwerklichen Umsatzes wird im Bereich der Schwarzarbeit erbracht.Durch eine andere steuerliche Einordnung von Handwerkerleistungen an Private kannhier erfolgreich gegengesteuert werden. Dieser Ansatz muss dringend ausgebautwerden.Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist ein erster wichtiger Schrittin die richtige Richtung gewesen. Allerdings sind die Begrenzungen der Abzugsfähigkeitvon Handwerkerleistungen durch entsprechende Kumulierungsverbote mit anderenFörderprogrammen (z. B. diverse KfW-Programme) nach § 35 a (3)Einkommensteuergesetz nicht weiter zu verschärfen, sondern im Gegenteil zuentkoppeln und zudem auf den Neubaubereich auszuweiten.Weiterhin ist die erfolgte Erhöhung der Absetzbarkeitsgrenzen (20% aus bis zu 6.000,-€) zwingend über das Jahr 2011 hinaus unvermindert fortzuführen bzw. weiterauszuweiten und den Absetzbarkeitsgrenzen für haushaltsnahe Dienstleistungen (max.20.000,-€) gleichzustellen.1.3 ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive DienstleistungeneinführenAls wirksames Instrument zur Eindämmung der Schwarzarbeit hat sich die Einführungeiner Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungenbereits in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, wie z. B. Frankreich, bewährt.Seit März 2009 ermöglicht die Europäische Union ihren Mitgliedsstaaten die Einführungermäßigter Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen.In Deutschland hat von dieser Regelung bislang nur das Hotel- und Gaststättengewerbeprofitiert, wofür sich explizit die baden-württembergische Landesregierung starkgemacht hat. Diese einseitige – lediglich eine Branche bevorzugende – Regelung istauf die arbeits- und damit lohnintensiven Bau- und Ausbauhandwerke auszuweiten. DieLandesregierung wird deshalb aufgefordert, sich für eine entsprechende Ausweitungauf Bundesebene stark zu machen.1.4 Wettbewerbsverzerrung zwischen heimischen und ausländischenBetrieben ab 01.05.2011 (Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Osteuropa) durcheffektive Behördenkontrollen verhindernBereits in der jüngsten Vergangenheit war festzustellen, dass ausländischeKonkurrenzunternehmen im Handwerk, die grenzüberschreitend aus dem EU-Raum inDeutschland tätig werden, teilweise den Versuch unternehmen, die inländischenRechtsvorschriften des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechtes sowie des Gesundheits-,Verbraucher- und Umweltschutzes sowie des Berufsanerkennungs- bzw.Berufausübungsvoraussetzungen zu umgehen und zu unterlaufen.


4Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 StuttgartEs muss daher – insbesondere im Hinblick auf die am 01.05.2011 erfolgendevollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Vervollständigung derDienstleistungsfreiheit für die meisten EU-Staaten aus Mittel- und Osteuropa –gewährleistet sein, dass wirksame Kontrollen der ausländischen Unternehmer undArbeitnehmer am Ort der Leistungserbringung stattfinden. Dies beinhaltet hierbeiinsbesondere auch die Information der zuständigen Stellen im Aufnahmestaat als auchdie Kontrolle der betreffenden Unternehmer durch Einsicht in Dokumente undUnterlagen vor Ort bei der Leistungserbringung.1.5 Verkehrseinschränkungen und Fahrverbote in regionalen Umweltzonendürfen interkommunale Dienstleistungserbringung nicht behindernIn vielen Ballungsräumen Baden-Württembergs (so zum Beispiel Stuttgart, KarlsruheMannheim / Heidelberg, Ulm) sind zur Feinstaubreduzierung regionale Umweltzone mitVerkehrseinschränkungen und teilweisen Fahrverboten eingeführt worden.Es muss aber beachtet werden, dass hierbei in den vielen eng vernetzenWirtschaftsregionen Baden-Württembergs interkommunaler Versorgungsverkehr undgewerbliche Dienstleistungserbringung vor Ort in Nachbarstädten undNachbarlandkreisen nicht unnötig erschwert wird. Insoweit wäre eine landeseinheitlichePraxis mit Kriterien und Vorgaben für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen, dieüberörtlich in allen Umweltzonen in Baden-Württemberg gelten, wünschenswert.1.6 Zahlungsmoral der öffentlichen Hand muss sich verbessernViele Liquiditätsprobleme im SHK-Handwerk resultieren aus zum Teil erheblichenAußenständen. Gerade die öffentliche Hand trägt durch verspätete Zahlungen bzw.überdurchschnittliche Zahlungsziele zunehmend zur Verschärfung dieser Problematikbei.Ziel sollte deshalb sein, dass das Land Baden-Württemberg, trotz knapper Kassen, dieSHK-Handwerksunternehmen zeitnah für die erbrachten Leistungen entlohnt und nichtdie ohnehin stark belastete Branche als zusätzlichen Kreditgeber missbraucht.1.7 Tätigkeiten von Energieversorgungsunternehmen begrenzenDie im Dezember 2005 geänderte Gemeindeordnung mit einer verschärftenSubsidiaritätsklausel (§ 102 Abs. 1, Ziff. 3.) muss rechtlich konsequent bei einemVerstoß durch ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit kommunaler Beteiligungumgesetzt werden können.Derzeit nehmen die Aktivitäten von EVU im originären SHK-Handwerksbereich wiederzu. EVU wollen als quasi Generalunternehmer für den Endverbraucher handwerklicheDienstleistungen anbieten, die Handwerksbetriebe im Auftrag der EVU dann beimEndverbraucher durchführen dürfen. Damit besteht die große Gefahr, dass das örtlicheHandwerk erheblich benachteiligt wird und auch der Wettbewerb darunter leidet.


5Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 Stuttgart1.8 Förderung der Betriebsberatungen durch das Land weiter ausbauenDie geförderte Beratung der Betriebe durch die Handwerksorganisation hat in denvergangenen Jahren erheblich zur Stabilisierung und Rettung von Unternehmenbeigetragen. Im Rahmen der durchgeführten Beratungen konnte bei vielen Betriebender Turn-arround eingeleitet und Arbeitsplätze gesichert werden. Aus diesem Grund giltes, diesen effektiven Zweig der Wirtschaftsförderung weiter auszubauen und so dasPrinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ weiter zu stärken.Die mit der Mittelbeantragung verbundenen zunehmenden bürokratischen Hürden sindim Sinne einer flexiblen und den konkreten Bedürfnissen entsprechendenBeratungsleistung zu lockern. So sollte beispielsweise die maximal förderfähigeBeratungsdauer pro Einzelbetrieb von derzeit 15 Tagewerken in einem Zeitraum von 3Jahren aufgehoben und auch wieder Kurzberatungen mit einem Zeitbedarf von unter 3Stunden pro Beratungsfall finanziell gefördert werden.1.9 Bürokratielasten bekämpfenDie Bürokratielasten und -kosten pro Mitarbeiter steigen bei sinkender Betriebsgrößeübermäßig an. Die Bürokratie frisst immer mehr von der Zeit auf, die eigentlich für dieKunden, neue Produkte und Technologien eingesetzt werden müssten. Entlastungenbetreffen meist nur kleine Bereiche und werden bislang von neuen Lasten an anderenStellen regelmäßig überkompensiert.Das von der Landesregierung angestrebte Ziel des Bürokratieabbaus kommt deshalbinsbesondere im Handwerk bislang nicht ausreichend an.2. Arbeits- und Sozialpolitik2.1 Lohnabstandsgebot und Brückenfunktion staatlicher Transferleistungenmuss gewahrt bleibenDie staatliche Transferleistung „Arbeitslosengeld II / Hartz IV“ funktioniert effektiv undsinnvoll nur dann, wenn sie ein angemessenes Lohnabstandsgebot einhält (werarbeitet, muss nach den Endabrechnung netto mehr haben, als derjenige der nichtarbeitet).Wird dieser Grundsatz bei der Neugestaltung staatlicher Transferleistungen nichtbeachtet, führt dies zu unkontrolliertem Anstieg der Lohnnebenkosten. Genau dieswürde aber die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen behindern.2.2 Senkung der Lohnzusatzkosten erforderlich für BeschäftigungssicherungDie gesetzlich bedingten Lohnzusatzkosten haben ein für die SHK-Handwerkebedrohliches Niveau erreicht, da sie als wesentlicher Teil des Verrechnungssatzeszusammen mit den ebenfalls in starkem Maße gestiegenen öffentlichen Abgaben und


6Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 StuttgartGebühren zu einem vom Endverbraucher fast nicht mehr akzeptierten Preis fürHandwerksleistungen geführt haben. Es gilt, diese Kosten vor allem imSozialversicherungsbereich zu reduzieren.3. Bildungspolitik3.1 Demographischer Wandel und Geburtenrückgang erfordern Ausweitungder Bildungsanstrengungen auf allen Ebenen der LandespolitikDer demographische Wandel und der sich hieraus ergebende Fachkräftemangel für dieWirtschaft, erfordert eine Ausweitung der Bildungsanstrengungen auf allen Ebenen derLandespolitik in Baden-Württemberg.3.2 Rückgang der Schülerzahlen kann Abbau von Lehrerstellen nichtrechtfertigenDie infolge des Geburtenrückgangs und der demographischen Entwicklung sichreduzierenden Schülerzahlen dürfen nicht als Grund und Anlass zur Reduzierung vonLehrerstellen genommen werden. Die frei werden Kapazitäten an den Schulen müssenfür mehr individuelle Förderung der leistungsstarken Kinder sowie der oftmals vonWissens- und Kenntnisschwächen betroffenen Kindern aus Familien mitMigrationshintergrund und bildungsfernen einheimischen Bevölkerungsgruppenzielgerichtet genutzt werden. Das Aufholen von Wissens- und Kenntnisrückständen wirdinsoweit mehr Einsatz und Aufwand erfordern, als die Förderung bereitsleistungsstarker Schüler. Beide Schülergruppen müssen daher im Fokus derBildungspolitik stehen, um alle Begabungsreserven in Baden-Württemberg zu nutzen.3.3 Werkrealschule / Gleichwertigkeit mit Realschule herstellenSo erfreulich die breiter und früher angelegte Berufsorientierung in der „neuen“Werkrealschule sich auch darstellt, von Gleichwertigkeit mit der Realschule kann nochkeine Rede sein. Erst wenn im Rahmen der Grundschulempfehlung eine Angleichungvorgenommen und die Notenhürde in Klasse 9 beseitigt wird, kann von einerGleichwertigkeit gesprochen werden. Und erst dann werden auch die „besseren“Schüler den Weg in die Werkrealschule finden.3.4 Landesfachklassen / Zuschüsse für die Lehrlinge: auch ein Aspekt derFachkräftesicherungUm überhaupt eine fachspezifische Ausbildung zu gewährleisten, werden in Baden-Württemberg Ausbildungsberufe mit geringen Lehrlingszahlen an zentralenLandesfachklassen beschult.Dies bedeutet aber für den Regelfall, dass aufgrund der Entfernung von Wohn- zuSchulort eine Internatsunterbringung notwendig ist. Bei Tagessätzen von derzeit 32 €und einem Zuschuss des Landes von derzeit 6 € bedeutet dies eine Kostenbelastung


7Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 Stuttgartdes Lehrlings über die gesamte Lehrzeit von rund 6.000 €. Selbst bei der freiwilligenBeteiligung des Ausbildungsbetriebes verbleibt eine erhebliche Eigenbeteiligung desLehrlings bzw. seiner Eltern. Dies führt auch dazu, dass ins Auge gefassteLehrverhältnisse nicht angetreten werden.Das SHK-Handwerk kann auf dieses Potenzial an ausbildungswilligen Lehrlingen nichtverzichten. Vielmehr muss das Land durch höhere Bezuschussung auch diesenJugendlichen eine Chance einräumen.4. Vergabewesen4.1 Tariftreuegesetz sichert Wettbewerbsgleichheit für heimische Betriebeauch ab 01.05.2011 (Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Osteuropa)Durch die Einführung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit und derVervollständigung der Dienstleistungsfreiheit ab 01. Mai 2011 aus den EU-Mitgliedsstaaten Mittel- und Osteuropas (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien)wird sich das Problem des Lohndumpings und damit der Wettbewerbsgleichheit nocherheblich verschärfen.In Berlin (seit 2008) und Bremen (seit 2009) existieren Tariftreuegesetze, die dieEinhaltung eines allgemeinen Mindestengeltniveaus (€ 7,50 bis 8,50) oderallgemeinverbindlicher Branchentarifverträge nach Arbeitnehmerentsendegesetz für dieÖffentliche Auftragsvergabe verlangen. Brandenburg plant für Anfang 2011 einähnliches Tariftreue- bzw. Landesvergabegesetz.Nachdem auch in Baden-Württemberg – wegen der hohen Lebenshaltungskosten inden Ballungsräumen und den hieraus abgeleiteten Lohnkosten – eine starkeWettbewerbsverzerrung zu befürchten ist, ist ein Tariftreuegesetz bei der ÖffentlicherAuftragsvergabe auch in Baden-Württemberg notwendig.5. Energiepolitik5.1 Energieeffizienz anstoßen / „Abwrackprämie“ für alte HeizkesselZurzeit arbeiten nur 12 Prozent aller <strong>Heizung</strong>sanlagen energieeffizient undumweltschonend. Alleine in Baden-Württemberg sind 347.100 Feuerstätten (23%) 22Jahre und älter sowie knapp die Hälfte der Öl- und Gasheizungen 15 Jahre und älterund stehen zu einer Sanierung an.Nach einer Emnid-Umfrage vom März 2009 würden 39 Prozent der Eigenheimbesitzer beiAussicht auf eine staatliche Prämie ihre alte <strong>Heizung</strong>sanlage modernisieren. Bezogen aufBaden-Württemberg wären das rund 600.000 neue Anlagen. Eine solche Prämie würdenicht nur kurzfristig einen Investitionsimpuls von 6,25 Mrd. Euro schaffen, sondern


8Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 Stuttgartgleichzeitig ließen sich pro Jahr 2,25 Milliarden Kilowattstunden an Energie und 1,25 Mill.Tonnen CO 2 einsparen.Eine „Abwrackprämie“ würde auch in hohem Maße den Binnenmarkt ankurbeln, denndie Komponenten von <strong>Heizung</strong>sanlagen, wie Kessel, Brenner, Pumpen undRegelungseinrichtungen stammen in der Regel von deutschen Herstellern.Fazit: Eine Win-win-Situation für Wirtschaft, Umwelt und auch - aufgrund voneingesparter Energie - für Hausbesitzer wie für Mieter. Und der Staat könnte die„Abwrackprämie“ über das steigende Steuereinkommen quasi selbst finanzieren.Um den Sanierungsstau aufzulösen, sollte in Baden-Württemberg eine „Kesselprämie“von 1.500 Euro für technisch veraltete <strong>Heizung</strong>en eingeführt werden.5.2 Förderung von energiesparenden Maßnahmen wieder in Kraft setzenDas Land sollte sich dafür einsetzen, dass § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung für energiesparende Maßnahmen im privat genutztenEinfamilienhaus bzw. in der Eigentumswohnung im Bereich der<strong>Heizung</strong>smodernisierung wieder in Kraft gesetzt wird. Die steuerlichen Vorteile führenzu einer Auflösung des Modernisierungsstaus, wobei für die öffentliche Hand einfinanzieller Ausgleich über erhöhte Steuereinnahmen, insbesondere Mehrwertsteuerund Gewerbesteuer, erfolgt.5.3 Energie-Konzept Baden-Württemberg forcierenBei der Umsetzung der im Energiekonzept 2020 des Landes angesprochenenMaßnahmen zur Energieeffizienz, insbesondere für Modernisierungsmaßnahmen fürbestehende Gebäude, sollten aufbauend auf dem Impulsprogramm „Zukunft Altbau“weitere Aktivitäten auf breiterer Basis mit Landesunterstützung durchgeführt werden.Dies bezieht sich insbesondere auf eine bessere Einbindung der Bau- undAusbauhandwerke.5.4 Erneuerbares Wärmegesetz Baden-Württemberg auch für öffentlicheGebäudeDie bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Erneuerbaren WärmegesetzesBaden-Württemberg sind uneinheitlich. Es sind deutliche Widerstände bei denHausbesitzern erkennbar, die sich eine Nutzung der erneuerbaren Energien durch denStaat nicht vorschreiben lassen wollen und dann eher auf eine <strong>Heizung</strong>smodernisierungverzichten. Hier ist einerseits eine verbesserte Information der Hausbesitzer im Rahmeneiner Kampagne erforderlich, wie auch die Ausweitung auf die öffentlichen Gebäudegefordert, damit der Staat insoweit eine Vorbildfunktion übernimmt.


9Landtagswahlen 2011 / Positionen FV SHK BW<strong>Fachverband</strong>Sanitär-<strong>Heizung</strong>-<strong>Klima</strong>Baden-WürttembergViehhofstraße 1170188 Stuttgart6. Umweltpolitik6.1 Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / bewährteÜberwachung erhaltenDurch das neue Wasserhaushaltsgesetz und durch die konkretisierendenVerordnungen werden die Bestimmungen zu den Fachbetrieben im Sinne desWasserrechtes neu geregelt.Das Land sollte sich dafür einsetzen, dass die bewährten Strukturen zur Überwachungvon Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz - insbesondere der Fachbetrieb fürHeizöltankanlagen - durch die Handwerksorganisationen (ÜberwachungsgemeinschaftTechnische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.) beibehalten werden können.Die kommende Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS)muss sich an dem bewährten und für die teilnehmenden Betrieben einfachen und mitgeringem Aufwand versehenen Verfahren orientieren. Das eingespielte, erfolgreicheund vor allem sichere Überwachungsverfahren in der jetzigen Form ist beizubehalten.Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, das Verfahren zu ändern und den Betriebeneinen höheren finanziellen, personellen und administrativen Aufwand aufzuerlegen.6.2 Umweltschutz / Verpackungsverordnung auf TransportverpackungenausdehnenDie Verpackungsverordnung muss im Bezug auf die Entsorgung vonTransportverpackungen geändert werden. Die Vorschriften für Verkaufsverpackungenmüssen auch auf die Transportverpackungen ausgedehnt werden.Auch die Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen müssen verpflichtetwerden, sich flächendeckenden Rücknahmesystemen anzuschließen (z.B. Interserohoder Zentek). Die Probleme, die durch s.g. Trittbrettfahrer für die SHK-Branchenlösungentstanden sind und die zur Zeit auf dem Rücken der SHK-Betriebe ausgetragenwerden, müssen gelöst werden.08.12.2010G:\ha\2010\landtagswahl 2011, Positionen FV,ha.doc P ex 2/10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!