Medizinische und berufliche Rehabilitation psychisch kranker ...
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<strong>Rehabilitation</strong> <strong>psychisch</strong> <strong>kranker</strong>Menschen, weitere Maßnahmenaußerhalb der RPK• Es bestehen nach den Vorgaben des SGB IX („<strong>Rehabilitation</strong> <strong>und</strong>Teilhabe behinderter Menschen“) auch Rechtsansprüche anMaßnahmen der <strong>Rehabilitation</strong> gegenüber anderenLeistungsträgern:• Sozialhilfe (SGB XII)• Jugendhilfe( SGB VIII)• Arbeitslosenhilfe (SGB II).• Ziel der RPK ist es, auch diese Möglichkeiten in eine konkreteLebensplanung einzubeziehen <strong>und</strong> zu vermitteln11.02.11, Arnold Torhorst,www.rpk-badtoelz.de8