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Medizinische und berufliche Rehabilitation psychisch kranker ...

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RPK• Zukunftsvorstellungen• Regelmäßige Indikationskonferenzen zur Klärung der Bedarfe bei<strong>psychisch</strong> kranken Menschen, z.B. im Krankenhaus, in der RPK,beim SPDi u.ä.m.• Gute Abstimmung der Zuweiser <strong>und</strong> der RPK mit denLeistungsträgern, unter Einbeziehung des Rechts des Versicherten/Leistungsempfängers („Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht derLeistungsberechtigten“, § 9 SGB IX)11.02.11, Arnold Torhorst,www.rpk-badtoelz.de10

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