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H'ALISECAKnow-How & Serviceweiterh<strong>in</strong> <strong>als</strong> Bestandteil der Arbeitsverhältnisse der zu der LANXESSDEUTSCHLANDGMBH übergehendenARBEITNEHMERfort.b) Betriebs- und Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barungenEs besteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass nach dem Teilbetriebsübergang die bisherigen Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barungenund Betriebsvere<strong>in</strong>barungen der ALiSECA GMBH kollektivrechtlich fort geIten,sofern sie nicht durch <strong>in</strong> der LANXESSDEUTSCHLANDGMBH geltende <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en zumjeweils selben Regelungsbereich ersetzt werden. <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en der LANXESSDEUTSCHLANDGMBH, die von bisherigen Betriebs- und Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barungen der ALiSECA GMBHnach dem Teilbetriebsübergang abweichen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage 2 aufgeführt, die nicht abschließendist. Notwendige anschließende Veränderungen oder Anpassungen dieser Regelungennach dem STICHTAGsollen hierdurch nicht ausgeschlossen werden.Für Regelungen der betrieblichen Altersversorgung gilt dies nach näherer Maßgabe von Ziffer11. 4. dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>.Die Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung zu "Maßnahmen der Flexibilisierung <strong>in</strong> der Aliseca GmbH"vom 08. Juni 2009 f<strong>in</strong>det mit Wirkung ab dem STICHTAG ke<strong>in</strong>e Anwendung mehr auf die zurLANXESS Deutschland GmbH übergehenden tariflichen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen.c) RegelungsabredenDie LANXESSDEUTSCHLANDGMBH verpflichtet sich, die bestehenden Regelungsabreden gem. §613a BGB e<strong>in</strong>zuhalten.3. DienstzeitenDie bei der ALiSECA GMBH geleisteten und/oder von ihr anerkannten Dienstzeiten werden beider LANXESSDEUTSCHLANDGMBH anerkannt.4. Betriebliche AltersversorgungDie zum Stichtag gültigen Betriebsvere<strong>in</strong>barungen zur betrieblichen Altersversorgung ("Ordnungder betrieblichen Grundrente" (Bayer Pensionskasse), "Ordnung der betrieblichen Grundrentezur Rhe<strong>in</strong>ischen Pensionskasse", "Ordnung der betrieblichen Zusatzrente", "Ordnung derbetrieblichen Zusatzrente für Neue<strong>in</strong>tritte ab dem 01.01.2005") werden durch den Teilbetriebsübergangnicht berührt. Die ARBEITNEHMERbleiben ordentliche Mitglieder der Pensionskasse,der sie zum STICHTAGangehören. Die LANXESSDEUTSCHLANDGMBH wird die entsprechendenFirmenbeiträge für die Arbeitnehmer an die jeweilige Pensionskasse entrichten. Die bei derALiSECAGMBH bis zum STICHTAGerworbenen Rentenanwartschaften werden von der LANXESSDEUTSCHLANDGMBH übernommen.Die LANXESSDEUTSCHLANDGMBH wird weiterh<strong>in</strong> für die ordnungsgemäße Abwicklung der Mitgliedschaftenbzw. für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen sorgen.5. Entgelt I Arbeitszeit I tarifliche Jahresleistung für tarifliche ArbeitnehmerZeitanteilig ab dem STICHTAGbis zum 31.12.2009 wird e<strong>in</strong>e tarifliche Jahresleistung <strong>in</strong> Höhevon 80% bis 125% e<strong>in</strong>es monatlichen Tarifentgelts gezahlt, womit die bisherige STI­Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2009 vollständig abgelöst ist. Die Höhe der Jahresleistungist abhängig von betrieblichen Kennzahlen des Geschäftsjahres 2009.Für die Zeit ab dem STICHTAGbis zum 28.02.2010 gelten für die übergehenden tariflichen Arbeitnehmerdie im firmenbezogenen Verbandstarifvertrag vom 03.12.2008 für die ALiSECAGMBH vere<strong>in</strong>barten Regelungen zu tariflicher Arbeitszeit und Entgelt weiter. So beträgt die re-/2,Seite 2 von 3


#ALISECAKnow-How & Servicegeimäßige tarifliche wöchentlichen Arbeitszeit 39 Stunden. Das Tarifentgelt wird <strong>in</strong> dieser Zeitauf der Grundlage von 37,5 StundenlWoche gewährt.111. Information der MitarbeiterDie ALiSECA GMBH wird die ARBEITNEHMERumfassend über den Grund des Übergangs, dierechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen mündlich, durch geme<strong>in</strong>same Informationsveranstaltungenmit dem jeweiligen Betriebsrat am Standort, und schriftlich unterrichten.IV. Sonstige Leistungen I betriebliche E<strong>in</strong>richtungenE<strong>in</strong> Überblick über derzeit bestehende sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen der ALiSECAGMBH ist <strong>als</strong> Anlage 3 der Überleitungsvere<strong>in</strong>barung beigefügt, die <strong>als</strong> solche Bestandteil dieser<strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ist.V.Sollte es bei der Anwendung dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> zu Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten kommen,werden die Beteiligten nach e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>vernehmlichen Lösung suchen. Es besteht E<strong>in</strong>vernehmenzwischen den Parteien, dass dadurch der Bestand der Überleitungsvere<strong>in</strong>barung unberührtbleibt.Leverkusen, den 09.06.2009Gesamtbetriebsrate<strong>in</strong>verstanden:AnlaQen:1) Listen der ARBEITNEHMER,deren Arbeitsverhältnisse auf die LANXESSDEUTSCHLANDGMBHübergehen2) Liste der <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en der LANXESSDEUTSCHLANDGMBH, die von bisherigen BetriebsundGesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barungen der ALiSECA GMBH nach dem Teilbetriebsübergang abweichen(Texte können <strong>in</strong> der Personalabteilung bzw. beim Betriebsrat e<strong>in</strong>gesehen werden)3) sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungenSeite 3 von 3f)'.


#ALlSECAKnow-How & ServiceAnlage 2zur Überleitungsvere<strong>in</strong>barung zur Übertragung der Aktivitäten der ALiSECA GMBH auf dieLANxESSDEUTSCHLANDGMBHabweichende <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en der ALiSECA GMBH I LANXESS DEUTSCHLAND GMBH:LANXESS DeutschlandAliseca GmbHLANXESS DeutschlandAliseca GmbHLANXESS DeutschlandAliseca GmbHLANXESS DeutschlandLANXESS DeutschlandGmbHGmbHGmbHGmbHGmbH• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung"Zukunftssicherung" vom 13.02.2009 undTarifvertrag vom 05.02.2009• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung zurDurchführung des firmenbezogenenVerbandstarifvertrages für die Aliseca GmbHvom 08.06.2009 und FirmenbezogenerVerbandstarifvertrag vom 03. 12.2008• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung "Diskonti­E<strong>in</strong>sätze und Rufbereitschaften" vom26.03.1991• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung "Diskonti­E<strong>in</strong>sätze und Rufbereitschaften" vom08.06.2009• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung "GleitendeArbeitszeit" vom 22.02.1996• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung zur"Flexibilisierung der Arbeitszeit <strong>in</strong> der GroupFunction TS" vom 08.06.2009• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung zur variablenübertariflichen Bezahlung (Short TermIncentive) für Tarifmitarbeiter<strong>in</strong>nen undTarifmitarbeiter vom 18.09.2007• Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung zur variablenübertariflichen Bezahlung (Short TermIncentive) für Leitende Mitarbeiter<strong>in</strong>nen undLeitende Mitarbeiter vom 18.09.2007Leverkusen, den 09.06.2009Gesamtbetriebsrat/7Seite 1 von 1I"~


Anlage 3#ALlSECAKnow-How & Servicezur Überleitungsvere<strong>in</strong>barung zur Übertragung von Aktivitäten der ALiSECA GMBH aufdie LANXESSDEUTSCHLANDGMBHSonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen1. ArbeitgeberdarlehenGewährte Arbeitgeberdarlehen müssen von den ARBEITNEHMERN wegen desTeilbetriebsübergangs nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Gläubiger dieser Darlehen wirddie LANXESS DEUTSCHLANDGMBH. Die Darlehen s<strong>in</strong>d zu den vere<strong>in</strong>barten Konditionenweiterh<strong>in</strong> von den Darlehensnehmern zu tilgen und zu verz<strong>in</strong>sen.2. PensionskassendarlehenDie zwischen den ARBEITNEHMERNund der Bayer-Pensionskasse begründeten Darlehenwerden durch den Teilbetriebsübergang nicht berührt.3. JubiläenDurch den Teilbetriebsübergang werden die zum STICHTAG geltenden Regelungen derALiSECAGMBH für Dienstjubiläen nicht berührt.4. PrivatversicherungenDurch den Teilbetriebsübergang werden die bestehenden Versicherungsverträge (pallasVersicherung AG) der ARBEITNEHMER mit den bestehenden Prämienkonditionen nichtberührt. Die Pallas Versicherung AG bleibt bis auf weiteres auch zukünftig Ansprechpartnerfür die privaten Versicherungsangelegenheiten; dies gilt auch für die Möglichkeit desAbschlusses neuer Verträge.5. Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegungDie Verpflegung der ARBEITNEHMERwird bis auf weiteres entsprechend den Bed<strong>in</strong>gungen fürMitarbeiter der ALiSECA GMBH sichergestellt. Dies gilt, solange entsprechendeServiceverträge zwischen BayGast und LANXESSbestehen.6. BeistandskasseDie Mitgliedschaften der ARBEITNEHMER<strong>in</strong> der Bayer Beistandskasse bleiben erhalten.7. WerksausweisAnlässlich des Teilbetriebsübergangs werden sich für die ARBEITNEHMER ke<strong>in</strong>eVeränderungen h<strong>in</strong>sichtlich der Verwendung des Werksausweises ergeben.8. K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungenK<strong>in</strong>der der ARBEITNEHMER können die zum Zeitpunkt der Teilbetriebsübergängebestehenden K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen, für die LANXESS e<strong>in</strong> Belegungsrecht haben,weiter nutzen. Aus Anlass des Teilbetriebsübergangs gemäß § 613 a BGB treten ke<strong>in</strong>eÄnderungen h<strong>in</strong>sichtlich der aktuellen Konditionen e<strong>in</strong>.9. FortbildungDie Fortbildungse<strong>in</strong>richtungen der BBS können von den Arbeitnehmern während derArbeitszeit und <strong>in</strong> ihrer Freizeit zu gleichen Bed<strong>in</strong>gungen, wie sie für ALiSECA-Mitarbeitergelten, weiterh<strong>in</strong> genutzt werden. Dies gilt, solange der entsprechende Servicevertragzwischen BBS und der LANXESS DEUTSCHLANDGMBH besteht.Seite 1 von 2


H'ALISECAKnow-How & Service10. ParkplätzeDie Arbeitnehmer können Parkplätze nutzen, solange entsprechende Serviceverträgebestehen.11. VorschlagswesenDurch die Teilbetriebsübergänge werden die zum Stichtag geltenden Regelungen desVorschlagwesens der ALiSECAGMBH nicht berührt.12. Vorzeitiges Ausscheiden<strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en über Altersteilzeit bzw. Aufhebungsverträge für ältere Mitarbeiter oder e<strong>in</strong>eanderweitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gelten auch nach denTeilbetriebsübergängen unverändert fort.Leverkusen, den 09.06.2009Ges~a~Pe<strong>in</strong>verstanden:Seite 2 von 2


Anlage 1 be<strong>in</strong>haltet personen bezogene Daten und wirddaher nicht auf dem Laufwerk e<strong>in</strong>gestellt (kann aber <strong>in</strong> denOrig<strong>in</strong>alunterlagen e<strong>in</strong>gesehen werden).

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