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Klausur 1_2a 06-03-2008 Loesungsskizze

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Interaktionistische Ansätze beziehen eine weit größere Zahl von Variablen in ihre Analysevon Führungshandeln ein:- verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, z.B. parlamentaristisches oderpräsidentielles Regierungssystem- historisches Erbe einer Gesellschaft, z.B. Orientierung an einer Kanzlerdemokratie nachder Regierungszeit Konrad Adenauers- politisch-kulturelle Grundwerte, politische Kultur einer Gesellschaft, vorherrschendeGrundstimmung, z.B. majoritär oder konsensorientiert, vorherrschender GrundwertSolidarität oder Individualismus- kurzfristige politische Faktoren wie parlamentarische Mehrheitsverhältnisse und dieparteipolitische Besetzung institutioneller Vetospieler (z.B. gegensätzlicheMehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat)- finanzieller Gestaltungsspielraum der Regierung- politische „Großwetterlage“, z.B. Privatisierungswelle öffentlicher Aufgaben- weitere Faktoren wie Einparteienregierung oder Koalitionsregierung, Mehrheits- oderMinderheitsregierung, Personalunion zwischen Regierungsamt und Parteivorsitz, Krisenwie Terroranschläge oder Naturkatastrophen(2 Punkte)Frage 25a) Inwiefern kann der Bundesrat als "Vetospieler" der Bundesregierung bezeichnet werden?(3 Punkte)Auch wenn der Bundesrat als zweite Kammer des Parlaments keine dem Bundestaggleichwertigen Rechte bei der Gesetzgebung hat, so hat er doch – je nach Art des Gesetzes –weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten. Alle Gesetze werden dem Bundesrat nach derSchlussabstimmung des Bundestages zugeleitet.Bei einfachen Gesetzen (Einspruchsgesetze) kann der Bundesrat (nachdem er denVermittlungsausschuss angerufen hat) Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch vomBundestag mit absoluter Mehrheit überstimmt werden. Bringt der Bundesrat für seinenEinspruch eine Zweidrittelmehrheit auf, so muss auch der Bundestag für seinen Einsprucheine Zweidrittelmehrheit erreichen.Eine stärkere Vetoposition hat der Bundesrat gewöhnlich bei den sog.Zustimmungsgesetzen. Hier kann ein ablehnendes Votum des Bundesrates nicht mehr vomBundestag überstimmt werden. Das Gesetz kann dann nicht verabschiedet werden. In denvergangenen Legislaturperioden lag der Anteil der Zustimmungsgesetze meist bei gut 50%.Die Gefahr, dass der Bundesrat von seinen Vetomöglichkeiten Gebrauch macht, ist immerdann besonders groß, wenn sich die parteipolitischen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag undBundesrat gegenläufig sind, d.h. wenn die Regierungsmehrheit im Bundestag im Bundesrat inder Minderheit ist (divided government).15

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