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Sucht - GEW Bezirksverband Frankfurt

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- 3 -Erforderlichkeit einer Therapie oder einer sonstigen geeigneten Maßnahme hingewiesenwerden.Allgemeine Grundsätze für die GesprächeAm Ende eines jeden Gespräches wird das Ergebnis schriftlich fixiert und der Betroffenenund dem Betroffenen zur Kenntnis gegeben. Diese Protokolle sind weder Teil der Personalaktenoch der an der Schule geführten Personalnebenakte.Das Recht, zu allen Gesprächen eine Person des Vertrauens heranzuziehen, bleibt für denoder die Betroffene unberührt.In Fällen der <strong>Sucht</strong>krankheit von Schulleiterinnen oder Schulleitern übernimmt das StaatlicheSchulamt die Aufgaben der Schulleiter und der Gesamtpersonalrat die Aufgaben derörtlichen Personalräte im Hinblick auf diesen Stufenplan.Diese Dienstvereinbarung gilt (gem. § 113 HPVG) unbefristet, sofern sie nicht innerhalbeiner dreimonatigen Frist mit Begründung gekündigt wird.

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