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Sucht - GEW Bezirksverband Frankfurt

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Dienstvereinbarung zwischen dem Staatlichen Schulamt <strong>Frankfurt</strong> unddem Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim StaatlichenSchulamt <strong>Frankfurt</strong><strong>Sucht</strong> am ArbeitsplatzDie Dienstvereinbarung ist eine Weiterentwicklung der vom Staatlichen Schulamt<strong>Frankfurt</strong> in 2002 herausgegebenen Handreichung „Baustein <strong>Sucht</strong> am ArbeitsplatzSchule“ZielsetzungDas Ziel der Interventionskette besteht darin, suchtmittelauffällige Kolleginnen und Kollegenmöglichst frühzeitig zu einer Therapie zu motivieren. Erwiesenermaßen neigt eine Betroffene/einBetroffener erst dann dazu, die angebotene Hilfe anzunehmen, wenn die negativenKonsequenzen, die aus ihrem/seinem <strong>Sucht</strong>verhalten erwachsen, schwerwiegender sind,als der „Gewinn" aus dem <strong>Sucht</strong>mittel.Einer suchtkranken Kollegin / einem suchtkranken Kollegen kann nicht in einem Gesprächgeholfen werden, da dies nicht ausreicht, um zu motivieren Hilfe anzunehmen. MehrereGespräche mit abgestuften Konsequenzen, über einen längeren Zeitraum geführt, solleneine schrittweise Krankheitseinsicht und die Motivation zur Verhaltensänderung ermöglichen.Das Führen von Gesprächen mit suchtmittelauffälligen Kolleginnen/Kollegen seitens derSchulleiterin/des Schuleiters stellt ein Kernstück der Interventionskette dar. Innerschulischsoll ein Stufenplan greifen, der im Folgenden dargestellt wird.GesprächsführungDas Reden im Kollegium über suchtkranke Kollegen soll aufhören und das Sprechen mitihnen über ihr Verhalten / ihre <strong>Sucht</strong> muss beginnen. Abhängige neigen dazu, ihr <strong>Sucht</strong>verhaltenzu bagatellisieren und ihre Sorgen zu dramatisieren bzw. das Augenmerk auf diesezu lenken.Es gehört zum Krankheitsbild der Abhängigen, dass sie vom Kernproblem ablenken. DasGespräch mit Gefährdeten bzw. Abhängigen muss in Sorge um ihre Gesundheit geführtwerden, und der Fokus muss hier zunächst das <strong>Sucht</strong>verhalten selbst sein – eine SAchulekann keine therapeutische Maßnahme ersetzen. Das Gespräch mit suchtkranken Kollegenoder Kolleginnen beginnt deshalb am besten mit dem Kernproblem selbst, ohne sich auf„Nebenkriegsschauplätze“ zu verlagern.Es ist sinnvoll, dabei auf Belehrungen oder moralische Appelle zu verzichten, sondern diedurch das <strong>Sucht</strong>verhalten entstehenden Probleme klar und sachlich anzusprechen. Diemeisten <strong>Sucht</strong>kranken müssen wiederholt angesprochen werden, denn sie sind nicht aufAnhieb davon zu überzeugen, dass sie mit dem <strong>Sucht</strong>verhalten aufhören und zu einer Beratungsstellebzw. in eine Selbsthilfegruppe gehen müssten.


- 2 -Es ist wichtig suchtkranken Kolleginnen oder Kollegen mitzuteilen, dass das Kollegium / dieSchulleitung auf Dauer nicht mehr bereit ist, ihre Krankheit und die damit einhergehendenProbleme zu decken, da sich der Leidensweg der Abhängigen dann verlängert, wenn ihr<strong>Sucht</strong>verhalten und dessen Konsequenzen abgeschirmt werden 1 .Stufenplan zum Umgang mit suchtkranken Kollegen und KolleginnenStufe 1:Entsteht bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Eindruck, dass eine Lehrkraft suchtgefährdetist bzw. eine Abhängigkeit besteht, ist mit ihr oder ihm ein vertrauliches Gesprächzu führen. Den Betroffenen wird erklärt, dass ihr nachweisbares "dienstliches Fehlverhalten"am Arbeitsplatz durch den Alkoholkonsum bzw. andere <strong>Sucht</strong>mittel bedingt sein kann. Sieoder er erhält Informationsmaterial über Hilfs- und Beratungsangebote in der Region (sieheAnlage 1). Das Gespräch hat bei Erfolg keine personellen Konsequenzen.Stufe 2:Ist im Verhalten der Betroffenen in überschaubarer Zeit (maximal 4 Monate) keine Änderungfestzustellen, ist mit ihr oder ihm von der Schulleiterin oder dem Schulleiter ein weiteresGespräch zu führen, in dem wiederum über Beratungsangebote und Selbsthilfegruppensowie über Behandlungsmöglichkeiten informiert wird (hier kann auf Wunsch der/des Betroffenendie Beratungslehrkraft oder ein Ansprechpartner aus der Fachberatungsstelle<strong>Sucht</strong>prävention des staatlichen Schulamtes hinzugezogen werden). Das Gespräch hat beiErfolg keine personellen Konsequenzen.Stufe 3:Ändert sich das Verhalten in einer weiteren überschaubaren Zeit (maximal 4 Monate) nicht,führen die Schulleiterin oder der Schulleiter und der Personalrat ein weiteres Gespräch mitder Betroffenen oder dem Betroffenen. Sie bringen gemeinsam zum Ausdruck, dass siehelfen wollen und erörtern die Behandlungsmöglichkeiten als konkrete Zielvorgabe. DieSchulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, welche Maßnahmen sie oder er nunmehr gegendie Betroffene oder den Betroffenen aufgrund deren oder dessen Verhaltens ergreift(vgl. dazu § 16 a, Ziffer 8 oder 10 der Dienstordnung), d.h. Maßnahmen unterhalb des Disziplinarrechts,etwa:• Belehrung oder• Ermahnung oder• Missbilligung (mit Hinweis auf mögliche juristische Konsequenzen s. Stufe 4)Das Gespräch hat bei Erfolg keine personellen Konsequenzen.Stufe 4:Bleibt es bei dem Fehlverhalten, wird nach einem weiteren Zeitraum (maximal 4 Monate)ein Gespräch im Staatlichen Schulamt anberaumt. Dazu lädt das Schulamt die Betroffenensowie ggf. weitere Personen des Vertrauens (Kollegin, Kollege, Beratungslehrkraft, Personalrat,Lebenspartnerin, Lebenspartner u. a.) ein.Bei diesem Gespräch sollen den Betroffenen die möglichen dienstrechtlichen Konsequenzenbei weiterem Fehlverhalten verdeutlicht werden. Sie oder er sollte nachhaltig auf die1 In Anlehnung an: „Das <strong>Sucht</strong>buch für die Arbeitswelt ", Schriftenreihe der IG Metall


- 3 -Erforderlichkeit einer Therapie oder einer sonstigen geeigneten Maßnahme hingewiesenwerden.Allgemeine Grundsätze für die GesprächeAm Ende eines jeden Gespräches wird das Ergebnis schriftlich fixiert und der Betroffenenund dem Betroffenen zur Kenntnis gegeben. Diese Protokolle sind weder Teil der Personalaktenoch der an der Schule geführten Personalnebenakte.Das Recht, zu allen Gesprächen eine Person des Vertrauens heranzuziehen, bleibt für denoder die Betroffene unberührt.In Fällen der <strong>Sucht</strong>krankheit von Schulleiterinnen oder Schulleitern übernimmt das StaatlicheSchulamt die Aufgaben der Schulleiter und der Gesamtpersonalrat die Aufgaben derörtlichen Personalräte im Hinblick auf diesen Stufenplan.Diese Dienstvereinbarung gilt (gem. § 113 HPVG) unbefristet, sofern sie nicht innerhalbeiner dreimonatigen Frist mit Begründung gekündigt wird.


- 4 -Anlage 1: Rat und HilfeBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA)511101 KölnTel.: 0221 892031Internet: www.bzga.deVeröffentlichungen zum ThemaDeutsche Hauptstelle für Suchfragen e. V. (DHS)Westring 259065 HammTel.: 02381 9015-0Internet: www.dhs.deVeröffentlichungen zum ThemaKoordinationsstelle für <strong>Sucht</strong>prävention (KSH)der Hessischen Landesstelle für <strong>Sucht</strong>fragen e. V. (HLS)Zimmerweg 1060325 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel. (069) 71 37 67 77Fax: (069) 71 37 67 78hier finden Sie auch die Adressen der Hessischen <strong>Sucht</strong>präventionsfachstellenInternet: http://www.hls-online.org/Übersicht über Beratungsstellen und Selbsthilfegruppe und TherapieeinrichtungenHessisches Kultusministerium (HKM)Arbeitsfeld Schule & GesundheitPostfach 316065021 WiesbadenTel.: 0611 368-2303http://www.kultusministerium.hessen.de/Staatliches Schulamt für die Stadt <strong>Frankfurt</strong> am MainStuttgarter Straße 18 – 2460329 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel.: 0049-69-3 89 89 00http://www.schulamt-frankfurt.hessen.de/Fachberatung für <strong>Sucht</strong>prävention / „Schule & Gesundheit“Staatliches Schulamt <strong>Frankfurt</strong> am MainStuttgarter Strasse 18 - 2460329 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel.: 069 – 3 89 89 - 116Beratung und Unterstützung zu schulfachlichen, schulrechtlichen und schulpsychologischenFragen; Beratung und Unterstützung bei Schulentwicklungsprozessen,Fachberatung <strong>Sucht</strong>prävention, Schule und Gesundheit


- 5 -Stadt <strong>Frankfurt</strong> am MainAmt für GesundheitBreite Gasse 2860313 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel.: 069 212-33970www.stadt-frankfurt.de unter „Beratungsstellen“Beratung zum Umgang mit (und von!) suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternsowie deren Angehörigen; Adressen von Therapie- Beratungseinrichtungen undSelbsthilfegruppenRegierungspräsidium DarmstadtBeihilfestelle Kassel und Hünfeld beim Regierungspräsidium Kasselhttp://www.rp-darmstadt.hessen.de/http://beihilfe.rp-kassel.de/static/abt1/ebeihilfe/index.htmGewährung von Beihilfen, Beratung zu Fragen der Durchführung von TherapienBernd WilhelmiArbeitskreis <strong>Sucht</strong> beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt DieburgInterventionsberatung und umfangreiche Adressensammlung:http://www.darmstadt.de/imperia/md/content/pdf/infomaterial/1.pdfClaire – Beratungsbüro für suchtmittelabhängige FrauenDreieichstaße 5960594 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel.: 069 621254Fachstelle Prävention: Umfangreiche Adressenliste auch für Verhaltenssüchte (Mediensucht,Spielsucht, Kauf- und andere Zwänge, Arbeitssucht, Sexsucht, )http://www.fachstelle-praevention.de/intlink.htmDrogenreferat der Stadt <strong>Frankfurt</strong>Ansprechpartnerin: Regina ErnstBerliner Straße 2560311 <strong>Frankfurt</strong>Tel. (069) 21230121HAGE – Netzwerk für Gesundheit in Hessenhttp://www.hage.de/www.selbsthilfe-frankfurt.netSelbsthilfe-Kontaktstelle <strong>Frankfurt</strong>Weitere Adressen und aktuelle Hinweise können auf Anfrage von derFachberatung beim Staatlichen Schulamt bereitgestellt werden.


- 6 -Anlage 2:Merkblatt zum Themenbereich <strong>Sucht</strong>krankheiterarbeitet und herausgegeben vom Arbeitskreis <strong>Sucht</strong> beimStaatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt Dieburg und die Stadt Darmstadt1. Die Ursachen der <strong>Sucht</strong>krankheit sind vielfältig und im Einzelfall schwer zu ergründen.2. Der Verlauf der Krankheit ist individuell sehr unterschiedlich -und an keine Gesetzmäßigkeitgebunden.3. Die Ausbildung von krankheitstypischen Symptomen kann, muss aber nicht unbedingtZeichen für bestehende Abhängigkeit sein.4. Die Erkennung der Krankheit ist daher generell sehr schwierig und bei Lehrerinnenund Lehrern auf Grund der spezifischen Arbeitsplatzsituation besonders problematisch.5. Erfolgreiches Eingreifen setzt voraus, dass deutlich erkennbares und relevanteskrankheitsbedingtes Fehlverhalten gegeben ist.6. Jedes Eingreifen muss deshalb im Einzelfall individuell begründet, geplant und durchgeführtwerden.7. Medizinische und juristische Indikationen sind anfangs zumeist eher hinderlich als hilfreich.8. Bei Planung und Durchführung von Gesprächen müssen der eigene Standpunkt, dieZielsetzung und die Grenzen und Möglichkeiten des eigenen Handelns klar definiertund bewusst sein.9. Eingreifen heißt nicht zwangsläufig Beendigung des Krankheitsverlaufs.10. Nicht Eingreifen heißt Verlängerung des Krankheitsverlaufs.11. Jede oder jeder kann sich in jedem Stadium ihres oder seines Vorgehens beraten lassenvon: Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen, der Sozialberatungbeim Regierungspräsidium oder dem Arbeitskreis <strong>Sucht</strong>.12. Alle oben genannten Stellen können helfen bei:- der Entscheidung, ob ein Eingreifen in einem konkreten Einzelfall sinnvoll erscheint- der Planung und Durchführung von Gesprächen- der Herstellung von Kontakten zu allen anderen genannten Hilfseinrichtungen- der Beschaffung von Information über die <strong>Sucht</strong>krankheit und über Therapiemöglichkeiten.

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