Gesuch um einen Grundbeitrag âEigenversorgung ... - Kanton Bern
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<strong>Gesuch</strong> <strong>um</strong> <strong>einen</strong> <strong>Grundbeitrag</strong> „Eigenversorgung / Eigenverwertung“für Grossvieh aus dem Hügel- und BerggebietBetriebsdaten:Name, VornameBitte in Blockschrift ausfüllen:………...………………………………………………….……………………………Strasse ………...…………………… PLZ / Ort ……………………………………Personen ID Nr.………...……………………In welcher des Berg und Hügelgebietes liegt der Betrieb?Zone 51 bis 54 (Berggebiet) Zone 41 (Hügelgebiet) Der Betrieb wird nach den Bio-Richtlinien des Bundes bewirtschaftet. JaTierdaten:Identifikation des TieresDas Tier wurde geboren am (TT/MM/JJ)……………………Das Tier ist männlich weiblich Tier ID (Kleber) NeinWar das Tier die letzten 3 Monate vor der Schlachtung ununterbrochen auf Ihrem Betrieb?Ja Nein Tierkategorie (massgebend ist das Alter bei der Schlachtung) Jungvieh / Mastremonten (älter als 4 Monate, aber jünger als 10 Monate?) Rinder, Ochsen, junge Kühe (älter als 10 Monate, aber jünger als 5 Jahre?) Muni und Stiere (älter als 10 Monate, aber jünger als 24 Monate?)Dat<strong>um</strong> der SchlachtungName, Ort Schlachthaus………...………………………………………………….….………...………………………………………………….….Um die Eigenversorgung / Eigenverwertung zu belegen, müssen Rechnungsbelege überSchlachtung und Zerlegung zwingend als Beilage mit gesendet werden. Ohne diese Beilagenwird das <strong>Gesuch</strong> nicht bearbeitet.Der Tierbesitzer bzw. die Tierbesitzerin bestätigt die Richtigkeit der AngabenDat<strong>um</strong> / Unterschrift……...………………………………………………….….Durch den Fleischkontrolleur auszufüllen:Stempel Fleischkontrolle / Unterschrift:Dat<strong>um</strong> der Fleischkontrolle:…………………<strong>Gesuch</strong> einreichen an:Qualitäts- und AbsatzförderungTierproduktionSchwand, 3110 Münsingen(neuer Stempel verwenden)Beilage: Rechnungsbelege über Schlachtung und ZerlegungDie Massnahme wird per Ende 2011 aufgehoben. Tier mit Schlachtdat<strong>um</strong> bis z<strong>um</strong> 31.12.2011können noch abgerechnet werden. Die <strong>Gesuch</strong>e müssen 90 Tage nach Schlachtdat<strong>um</strong>eingereicht werden.(wird durch <strong>Kanton</strong> ausgefüllt)Beitrag <strong>Kanton</strong> = Fr. ………………. / wird auf Ihr Konto „Direktzahlungen“ überwiesen
Auszug aus den verwaltungsinternen Weisungen vom 19. Juni 2008 zurVerordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft betreffend<strong>Grundbeitrag</strong> „Eigenversorgung / Eigenverwertung“ an Schlachttiere aus demBerg- und Hügelgebiet (Art. 16 Abs. 2 Bst. b PVLV)Beitragsberechtigt für <strong>einen</strong> <strong>Grundbeitrag</strong> „Eigenversorgung / Eigenverwertung“ sind Tiere derRinder-, Schaf- und Ziegengattung, die in einem vom LANAT bewilligten Schlachthausgeschlachtet werden, aus dem Hügel- oder Berggebiet stammen, zur Eigenversorgungbzw. Eigenverwertung geschlachtet werden und für die ein Beleg über die Schlachtungund Zerlegung vorgelegt werden kann.Anforderungen an beitragsberechtigte Tierea. Die Tiere stammen aus einem Betrieb im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>, welcher den ökologischenLeistungsnachweis (ÖLN) nach Direktzahlungsverordnung erfüllt.b. Vor der Schlachtung muss das Tier mindestens 3 Monate von der Produzentin, demProduzenten ununterbrochen auf dem eigenen Betrieb gehalten worden sein.c. Beitragsberechtigt sind folgende Tierkategorien:Jungvieh / Mastremonten4 bis 10 MonateRinder / Ochsenab 10 MonatenMuni / Stiere10 bis 24 Monatejunge Kühebis 5 Jahred. Vom Schlachttier muss eine offizielle Fleischkontrolle vorliegen.<strong>Gesuch</strong> für <strong>einen</strong> <strong>Grundbeitrag</strong> „Eigenversorgung / Eigenverwertung“<strong>Gesuch</strong>e für <strong>einen</strong> Beitrag „Eigenversorgung / Eigenverwertung“ sind bei der Qualitäts- undAbsatzförderung, Tierproduktion, Schwand, 3110 Münsingen einzureichen.• Für Tiere der Rindergattung ist das Formular „<strong>Grundbeitrag</strong> Eigenversorgung /Eigenverwertung Grossvieh“ zu verwenden. Das <strong>Gesuch</strong> ist spätestens 30 Tage nach derSchlachtung bzw. Zerlegung einzureichen.• Das <strong>Gesuch</strong> muss vollständig ausgefüllt sein. Unvollständig ausgefüllte <strong>Gesuch</strong>e habeneine Beitragskürzung bis zu Fr. 20.— pro <strong>Gesuch</strong> zur Folge.• Dem <strong>Gesuch</strong> sind die Rechnungsbelege über die Schlachtung und die Zerlegung jedeseinzelnen Tieres, versehen mit der entsprechenden Ohrmarkenn<strong>um</strong>mer (TVD ID-N<strong>um</strong>mer), beizulegen. Fehlen diese Beilagen, wird das <strong>Gesuch</strong> nicht bearbeitet.• Die <strong>Gesuch</strong>sformulare können per Telefon bestellt (Sekretariat: 031 720 33 50;Telefonbeantworter: 031 720 32 09) oder im Internet heruntergeladen werden(http://www.vol.be.ch/vol/de/index/landwirtschaft/landwirtschaft/qualitaets-_absatzfoerderung/schlachtviehabsatz.html).BeitragszahlungDie Beitragszahlungen erfolgen durch das LANAT, in der Regel auf das Konto„Direktzahlungen“ der Tierproduzentin, des Tierproduzenten.