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Vortrag "Gestörter Bauablauf und Tieftemperaturverhalten ... - VSVI

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Der Begriff des gestörten<strong>Bauablauf</strong>es Ein gestörter <strong>Bauablauf</strong> liegt vor, wenn aus nachträglichauftretenden oder bekannt werdenden Gründen, die entwederAG oder AN zurechenbar sind, der kalkulierte <strong>und</strong> vertraglichvereinbarte <strong>Bauablauf</strong>plan nicht eingehalten werden kann <strong>und</strong>Bauzeitverlängerungen auftreten. Sind die Gründe dem AN zurechenbar, gerät dieser inSchuldnerverzug bzw. muss Beschleunigungsmaßnahmengergreifen, um den Terminplan einzuhalten. Sind die Gründe dem AG zurechenbar, hat der AN ggf.Ansprüche auf Bauzeitverlängerung <strong>und</strong>/oder d zusätzlicheZahlungsansprüche (das ist der „klassische“ gestörte <strong>Bauablauf</strong>)2


Die Risiken auf der Seite des AN Verfügbarkeit von Maschinen/Personal: der AN ist gr<strong>und</strong>sätzlichdafür verantwortlich, dass er den kalkulierten Personal- <strong>und</strong>Materialeinsatz tatsächlich durchführen kann (Ausnahme: nichtvom AN zu vertretende Ursachen: Streik, höhere Gewalt, § 6 Nr.2 Abs. 1 b, c VOB/B) Mangelfreie Ausführung: werden bereits vor Abnahme Mängelfestgestellt <strong>und</strong> tritt durch die Beseitigung der Mängel eineVerzögerung g ein, hat dies der AN zu vertreten Verzögerungen durch Verletzung sonstiger (Schutz-)Pflichten:bspw. Zerstörung von Medienleitungen Übliche witterungsbedingte Behinderungen (§ 6 Nr. 2 Abs. 2VOB/B)3


Die Folgen für den ANSchadensersatz wegen VerzugVertragsstrafee t a eKündigung des Vertrages4


Risiken des Auftraggebers Vergabeverfahrensrisiko Baugr<strong>und</strong>risiko Mitwirkungspflichten i (insbesondere rechtzeitige Übergabe b vonPlänen, rechtzeitige Entscheidungen) Richtigkeit der Planungsunterlagen (aber Prüfpflicht des ANbeachten!) unberechtigte Zahlungsverweigerung des AG <strong>und</strong> nachfolgendeLeistungseinstellung des AN Leistungseinstellung bei nicht übergebener Sicherheit nach§ 648a BGB Leistungsänderungen/Zusatzleistungen Rechtzeitige Erteilung der Baugenehmigung Uneingeschränkte Zugänglichkeit der Baustelle Verzögerte Vorunternehmerleistung5


Die Folgen für den AG Verlängerung der Ausführungsfristen Wegfall der Vertragsstrafe Zusätzliche ZahlungsansprücheNachtragsansprüche gem. § 2 Nr. 5/6 VOB/BEntschädigungsanspruch gem. § 642 BGBSchadensersatzanspruch gem. § 6 Nr. 6 VOB/B6


Vergabeverfahrensrisiko der BGH zum Vertragsschluss (Urteil vom 11.05.09) :– Da bei einer inhaltlichen Änderung die Angebote auszuschließensind, kann in der Fristverlängerung keine Modifizierung gesehenwerden. Insofern will jeder Bieter stets nur vergaberechtskonformeErklärungen abgeben.– Auch das Zuschlagschreiben modifiziert den Vertragsinhalt selbst beiobsolet gewordenen Fristen nicht. Die Besonderheiten desVergabeverfahren verbieten eine andere Auslegung.– Die Bauzeit ist vielmehr im Wege der ergänzendenVertragsauslegung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Umstände desEinzelfalls anzupassen.– Bauerschwernisse <strong>und</strong> –erleichterungen sind dabei zuberücksichtigen.– Die Gr<strong>und</strong>sätze des § 6 Nr. 3 <strong>und</strong> 4 VOB/B gelten entsprechend.7


Vergabeverfahrensrisikoik der BGH zum Mehrvergütungsanspruch (Urteil vom 11.05.09) :– Die Vergütung ist gem. den Gr<strong>und</strong>zügen des § 2 Nr. 5 VOB/Banzupassen, da vergabebedingte Verzögerungen denÄnderungswünschen des AG vergleichbar seien.– Das Risiko der Veränderung der Preisgr<strong>und</strong>lagen liegt gr<strong>und</strong>sätzlichbeim AG. Dies gebiete der Schutz des Bieter, der sich imVergabeverfahren durchgesetzt hat.– Der AG wird dadurch nicht benachteiligt, da er die Leistungen zumderzeitigen Marktpreis bekommt.– Dabei sind sämtliche Verzögerungskosten zu berücksichtigen <strong>und</strong>nicht iht nur solche, lh aufgr<strong>und</strong> eines Vergabenachprüfverfahrens.fh8


Vergabeverfahrensrisiko Kommt es zu Verzögerungen, so muss der AG umBindefristverlängerung ersuchen:– Gewähren die Bieter keine Fristverlängerung, erlischt das Angebot– Gewähren die Bieter Fristverlängerung g<strong>und</strong> behalten sichMehrvergütungsansprüche vor, so ist das Angebot wegenVeränderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen (§ 25 Nr. 1Abs. 1 b VOB/A).– Gewähren die Bieter vorbehaltlos Fristverlängerung, kommt durchden Zuschlag der Vertrag mit dem ursprünglichen Fristen <strong>und</strong> Preisenzustande <strong>und</strong> der Bieter hat Anspruch auf Bauzeitverlängerung g <strong>und</strong>Mehrvergütung entspr. § 2 Nr. 5 VOB/B.9


VergabeverfahrensrisikoikNeuere Entscheidungen zum Vergabeverfahrensrisiko- OLG Celle vom 17.06.09 – 14 U 62/08:Wenn AG neue Bauzeit mit Zuschlagsschreiben anbietet <strong>und</strong> Bieter ohneEinspruch Arbeiten aufnimmt, nimmt er konkludent das neue Angebot des AGan – keine Anpassung der Preise nach § 2 Nr. 5 VOB/B (nicht rechtskräftig)- BGH vom 10.09.09 VII ZR 82/08:Bleiben die ursprünglichen Vertragsfristen trotzAngebotsbindefristverlängerung bestehen, so gibt es keinennach Anpassung der Preise nach § 2 Nr. 5 VOB/B.Anspruch- BGH vom 10.09.09 VII ZR 152/09:Auch bei Vorgabe des Baubeginns nach Fristen (z.B. 14 Tage nachZuschlagserteilung) bleibt es bei der ursprünglich vorgesehenen Zuschlagsfrist.10


Vergabeverfahrensrisiko Ungeklärt ist noch, wie sich exakt der Mehrvergütungsanspruchberechnet– Der BGH verweist auf § 2 Nr. 5 VOB/B. m.E. heißt das eindeutig,dass die Preise für die Verzögerung aus der Angebotskalkulation derBieter fortzuschreiben sind (Folge: der „abgesprungenegNachunternehmer“ <strong>und</strong> vergleichbare Fallgestaltungen werden weiterihre Daseinsberechtigung haben).– Eine (in der Literatur diskutierte) Ausrichtung an Indices verstößtgegen § 2 Nr. 5 VOB/B. Sie verkennt außerdem regionaleUnterschiede. Auch können echte Sondereffekte so nichtberücksichtigt werden.– Auch die Berechnung nach den tatsächlichen Mehrkosten kommtnicht in Betracht.11


Vergabeverfahrensrisiko-Auftraggeberseite:Folgerungen Nutzung des Aufklärungsgespräches um Risiken aufzuklärenaus verspäteter Vergabe = Aufhebung der Ausschreibung Abgabe der Urkalkulation <strong>und</strong> Auswertung deren lange Angebotsbindefristen bi i t mit sehr spätem Baubeginn –vergaberechtlich problematischAuftragnehmerseite: Prüfung der Zuschlagsschreiben auf andere Fristen Vorbehalten von Preisanpassungen bereits mit Bitte umAngebotsbindefristverlängerung (vergaberechtlich noch nichtentschieden)12


Baugr<strong>und</strong>risikoBaugr<strong>und</strong>risiko„Baugr<strong>und</strong>risiko ist ein in der Natur der Sache liegendes,unvermeidbares Restrisiko, das bei Inanspruchnahme desBaugr<strong>und</strong>es zu unvorhergesehenen Wirkungen bzw.Erschwernissen, z.B. Bauschäden oder Bauverzögerungenführen kann, obwohl derjenige, der den Baugr<strong>und</strong> zurVerfügung stellt, seiner Verpflichtung zur Untersuchung <strong>und</strong>Beschreibung der Baugr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissenach den Regeln der Technik zuvor vollständignachgekommen ist <strong>und</strong> obwohl der Bauausführende seinereigenen Prüfungs- <strong>und</strong> Hinweispflicht i genüge getan hat.“(DIN 4020)“13


Baugr<strong>und</strong>risiko Baugr<strong>und</strong>risikoGr<strong>und</strong>satz: AG trägt Baugr<strong>und</strong>risikoBegründung: Baugr<strong>und</strong> ist vom AG zu stellender BaustoffBaugr<strong>und</strong>risiko kann vertraglich auch auf AN übertragenwerden; aber solche Risikoübernahmen durch den ANmüssen eindeutig formuliert sein (BGH IBR 2008, 312);formularmäßige Klauseln können u.U. wegen Verstoß gegen§§ 307 ff. BGB unwirksam seinLiegt Baugr<strong>und</strong>risiko bei AG, kann Verantwortlichkeit des ANbestehen, wenn dieser seiner Prüfpflicht nach § 4 Nr. 3VOB/B nicht nachkommt (insbesondere bei fehlenden odererkennbar unvollständigen Angaben)14


Baugr<strong>und</strong>risikoKG IBR 2005, 1253:– Das Risiko, dass im Zuge von Bauarbeiten ein anderer Baugr<strong>und</strong> angetroffen wird, als er nach denVorgaben in der Leistungsbeschreibung ib zu erwarten war, trägt t der Auftraggeber unter demGesichtspunkt, dass der Baugr<strong>und</strong> von der Rechtsprechung als Baustoff, der vom Auftraggeberbereitgestellt wird, behandelt wird. Eine Preisanpassung findet auch beim Pauschalpreisvertragstatt.OLG Jena, IBR 2005, 314– Der Unternehmer hat ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Baugr<strong>und</strong>gutachtendahingehend zu prüfen, ob es vollständig <strong>und</strong> für die Verwirklichung des geschuldetenLeistungsumfangs geeignet ist. Er muss dabei nicht alle Details prüfen. Handelt es sich bei demAuftragnehmer um eine „Spezialfirma“, bestehen gesteigerte Anforderungen an die Prüfpflicht etwadahingehend, ob die Gr<strong>und</strong>lagen des Gutachtens fachlich richtig angenommen wurden.OLG Köln, IBR 2007, 420– Wird die Bauleistung von einer Fachfirma mit besonderen Spezialkenntnissen ausgeführt, soverstärkt sich die Prüfungs- <strong>und</strong> Hinweispflicht.– Der Auftragnehmer ist zur Mitteilung von Bedenken auch dann verpflichtet, wenn diese erstwährend oder nach der Ausführung entstehen.15


Weitere Risiken des AGMitwirkungspflichten (insbesondere rechtzeitige Übergabe von Plänen,rechtzeitige Entscheidungen)Richtigkeit der Planungsunterlagen (aber Prüfpflicht des AN beachten!)unberechtigte Zahlungsverweigerung des AG <strong>und</strong> nachfolgendeLeistungseinstellung des ANLeistungseinstellung bei nicht übergebener Sicherheit nach § 648a BGBLeistungsänderungen/ZusatzleistungenRechtzeitige Erteilung der BaugenehmigungUneingeschränkte Zugänglichkeit der BaustelleVerzögerte Vorunternehmerleistung (uneingeschränkt für Planungsleistungen,eingeschränkt für sonstige Vorunternehmer:16


Exkurs– Weisungsrecht des AG aufBauzeit ? Neben den Fällen der ungewollten Störung eines <strong>Bauablauf</strong>s kommen in derPraxis auch gewollte Eingriffe in die Bauzeit vor, insbesondereBeschleunigungsanordnungen. Umstritten ist, ob diese im VOB-Vertrag generell zulässig sind, oder ob § 1 Nr.3 VOB/B sich nur auf technische Änderungen des Bauentwurfs bezieht. In derVOB 2006 sollte ein zeitliches Anordnungsrecht aufgenommen werden, istaber letztlich nicht realisiert worden. Gegen ein zeitliches Anordnungsrecht etwa OLG Hamm IBR 2005, 522,Entscheidung des BGH steht aus Empfehlung: zeitliches Anordnungsrecht in Bauvertrag ausdrücklichaufnehmen Fehlt es an einer solchen Regelung, sollte der AN im Falle vonBeschleunigungsmaßnahmen h auf einer ausdrücklichen Bestätigung des ANbestehen, dass es sich um eine Änderung des Bauentwurfs handelt <strong>und</strong> imFalle, dass eine Bestätigung nicht erfolgt, die Ausführung der Arbeitenablehnen.17


Exkurs– Weisungsrecht des AG aufBauzeit ? Beschleunigungsanordnung muss ausdrücklicherfolgen, Pochen auf Einhaltung der vereinbartenBauzeit reicht nicht:OLG Koblenz, IBR 2007, 237: Akzeptiert der Auftraggeberdie vorgetragenen Gründe für eine Verlängerung der Bauzeitnicht <strong>und</strong> besteht er auf Einhaltung der vertraglichvereinbarten Ausführungsfristen, so ist hierin noch keineBeschleunigungsanordnung zu sehen.OLG Schleswig, IBR 2007, 359: Drängt der Auftraggeberauf die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins,g kann darin keine - auch keine konkludente - Anordnung imSinne von § 2 Nr. 5, 6 VOB/B gesehen werden.18


Vergütungsanspruch bei gestörtem<strong>Bauablauf</strong>Mehrkostenanspruch h des Auftragnehmers beiBehinderung durch den AuftraggeberVergütungnach § 2NrNr.5 VOB/BSchadensersatznach § 6Nr Nr. 6VOB/BEntschädigungnach § 642BGB19


Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 5 VOB/B- Lohnkosten-Tatsächliche BauzeitVertragliche BauzeitBauzeitver-längerungZeitpunkt LohnerhöhungAb diesen Zeitpunkt dürfen die neuen Löhneder Abrechnung zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden20


Berechnung der Lohnerhöhung über neuenMittellohnNameMittellohn bisLohnerhöhungMittellohn nachLohnerhöhungMüller 11,50 € 12,50 €Meyer 10,00 € 10,50 €Schulze 10,00 € 10,50 €Lehmann 11,50 € 12,50 €Mustermann 10,50 € 11,50 €Schultz 11,50 € 12,50 €Mittellohn 10,83 € 11,67 €Differenz Mittellohnerhöhung: 0,84 €/h21


Bauzeitveränderung führt zuMinderleistungenMinderleistungen sind vorhanden bei: Veränderungen der Arbeitszeit (Mehrschichtbetrieb,Verlängerung der Arbeitszeit) Verlagerung der Bauarbeiten in eine andere ungünstigereJahreszeit Vermehrte Einarbeitungseffekte Häufiges Umsetzen am Arbeitsplatz t (Baustelle) Nicht optimale Abschnittsgröße Nicht kontinuierlicher Arbeitsfluss Stilllegung <strong>und</strong> Wiederaufnahme von Bauarbeiten22


Veränderung Arbeitszeit – Verlängerung dertäglichen ArbeitszeitZur Berechnung der Minderleistung wird dabei von einer idealisierten Leistungskurve, diewie folgt aussieht, ausgegangen:Leistung100 1,008 h 16 hArbeitszeitDie Minderleistung für diese verlängerte Schicht lässt sich nach Vygen, Schubert, Lang wie folgtberechnen:M = 1 – e t/ TDabei bedeuten:M = Minderleistunge t= Leistungsfaktor = 12-16(1-T/16)²16(1 T = angewiesene Arbeitszeit über 8,00 h23


Produktivitätsverlust in ProzentTägliche Arbeitszeit in h 8,0 8,5 9,0 9,5 10,0 10,5 11,0 12,0Produktivitätsverlust 0,0 0,6 1,1 2,1 3,0 4,3 5,45 8,3nach Hager in %Produktivitätsverlust 00 0,0 02 0,2 07 0,7 15 1,5 25 2,5 37 3,7 51 5,1 83 8,3nach Lang in %Mittelwert 0,0 0,4 0,9 1,8 2,75 4,0 5,28 8,3Unproduktive Zeit = (tägl. Arbeitszeit): (1- Produktivitätsverlust) – tägl. Arbeitszeit24


Beispiel Produktivitätsverlust auf BaustelleAG weist an, zur Beschleunigung ist die Arbeitszeit von 8 h auf täglich11,0 h zu erhöhen.Die Baustelle ist im Durchschnitt mit 9 gewerblichen Arbeitskräftenbesetzt.Der Produktivitätsverlust bei 11 h Arbeitszeit beträgt 5,28 %.Unproduktive Zeit = 8,0 h: (1-0,9472) – 8,0 hUnproduktive Zeit = 8,45 h – 8,0 hUnproduktive Zeit = 0,45 hBei 9 gewerblichen AK = 9 x 0,45 h = 4,05 h pro TagBei einem Verrechnungslohn von angenommen 38,00 €/h sind dies153,90 € Lohnkosten zusätzlich aus Produktivitätsverlust pro Tag.25


Produktivitätsverlust durchMehrschichtbetrieb statt EinschichtbetriebDie Ermittlung der Minderleistung ist an Hand einer Checkliste zuführen. Zu beurteilen sind:-Übergabezeit zwischen 1. <strong>und</strong> 2. Schicht-Aufwand für künstliche Beleuchtung-Minderleistung bei Kunstlicht-Zusätzliche Lagerplätze für 2. Schicht-Einsatz zusätzlichen Polier <strong>und</strong> Bauleitung-Größere Baustelleneinrichtung für gewerbliche AK26


Minderleistung durch Verschiebung derBauzeit in eine ungünstigere JahreszeitAuftragnehmer muss bei seiner Kalkulation (Angebot) dieWitterungsverhältnisse einrechnen, mit denen er üblicherweiserechnen muss.Übliche Witterungsverhältnisse erhältnisse sind im Regelfall das mindestensder 10-jährige, besser der 20 – jährige Mittelwert.Als Kriterien werden im Tief- <strong>und</strong> Straßebau üblicherweiseangesetzt:- Anzahl Froststage- Anzahl Eistage- Anzahl Tage mit Niederschlag > 10 l in 24 h27


20 jährige Mittelwerte für ChemnitzMonatmittl. Temp.in °CFrosttageEistageTage mitNiederschlag> 10 mmJanuar - 0,2 19,8 8,7 0,5Februar - 0,1 18,6 8,3 0,5März 3,6 12,3 1,9 1,2April 75 7,5 52 5,2 02 0,2 11 1,1Mai 12,5 0,2 0,0 1,7Juni 14,9 2,4Juli 17,2 2,5August 17,3 2,6September 13,4 19 1,9Oktober 9,0 2,5 0,0 1,0November 3,5 10,5 2,9 1,0Dezember 0,9 18,9 7,7 1,228


Berücksichtigung Wetter <strong>und</strong> Puffer in derKalkulationIn der Bestimmung der Dauer des jeweiligen Vorganges im<strong>Bauablauf</strong>plan l berücksichtigt t der Auftragnehmer (bewusst oderunbewusst) folgende Zeitanteile:Effektive Herstellungszeit (Normzeit)Zeitanteil für WitterungPufferzeiten29


Minderleistung durch Verschiebung derArbeiten in eine andere JahreszeitMinderleistung in % der Normalleistung fürTätigkeitVollschutz:geschl. Gebäudeoder HalleTeilschutz:Schutz einzelnerBauteileEinzelschutz:desArbeitsplatzesim FreienBaustelle einrichten - - 4 - 8Be- <strong>und</strong> Entladen 2 - 4 2 - 4 4 - 8Erdarbeiten (vonHand)- 3 -7 8 -15Transportarbeiten 2 - 4 4 - 6 6 - 10Betonarbeiten 2 - 4 5 - 8 10 - 16Schalungsarbeiten 4 - 8 10 - 18 20 - 30Bewehrungsarbeiten 6 - 10 12 - 24 20 - 35Mauererarbeiten 5 - 8 8 - 12 16 - 22Putzarbeiten 6 - 10 - -Minderleistungskennzahlen in % der Normalleistung(aus Lang)30


Vorschlag Abschätzung Minderleistungfür Gewerke Tief- <strong>und</strong> StraßenbauGewerkMinderleistung in % von der NormalleistungFrosttageEistageNiederschlag > 10mm in 24 hBaustelleneinrichtung 4 % 8 % 6 %Verkehrssicherung 4 % 8 % 6 %Erdarbeiten 10 % 18 % 100 %Entwässerung 8 % 15 % 18 %Tragschichten 100 % 100 % 100 %Deckschicht 100 % 100 % 100 %Stahlbetonarbeiten 20 % 35 % 15 %Pflaster, Platten, Borde 20 % 100 % 100 %31


Berechnung der Minderleistung ausWitterung - Beispieli Ausführung 1.7. – 30.7 Ausführung 1.11. – 30.11PflasterarbeitenHerstellungszeit 750 hPflasterarbeitenHerstellungszeit 750 hWitterung Juli:2,5 Tage Niederschlag > 10 mmMinderleistung aus Witterung:(2,5 KT x 100%x 750 h): 30 KT= 62,5 h Minderleistung durchWetter enthaltenWitterung November:1,5 Tage Niederschlag > 10 mm10,5 Tage Frosttage2,9 Tage Eistage(1,5 KT x 100 % x 750 h) : 30 KT +(7,6 KT x 20 % x 750 h) : 30 KT +(2,9 KT x 100 % x 750 h) . 30 KT= 148 h nunmehr Minderleistung durchWetterDurch Verschiebung in ungünstige Jahreszeit sind 148 h – 62,5 h = 85,55 hMinderleistung vorhanden32


Berechnung Minderleistung – allgemeineBerechnungsformelW = (m x f2 x a / t2) - (m x f1 x a / t1)W = m x a ( f2 / t2 – f1 / t1)Darin bedeuten:W = Minderleistung in St<strong>und</strong>enm = Minderung durch ungünstige Witterung in %f1 = Anzahl der Tage die nach ursprünglicher Bauzeit die Bauausführungnegativ beeinflussenf2 = Anzahl der Tage die nach ausgeführten <strong>Bauablauf</strong> die Bauausführungnegativ beeinflussena = Anzahl der kalkulierten Lohnst<strong>und</strong>ent 1 = Gesamtausführungszeit dieser Teilleistung nach Nullbauzeitenplant 2 = Gesamtausführungszeit dieser Teilleistung nach tatsächlichenBauzeitenplan (Istbauzeitenplan)Die Berechnung ist für Frosttage, Eistage <strong>und</strong> Tage mit Niederschlag> 10 mm zu führen <strong>und</strong> die Werte zu addieren.33


Minderleistung aus EinarbeitungseffektenEs ist nun mal in der Praxis so, wenn eine Arbeit mehrmals hintereinander ingleicher Art <strong>und</strong> Weise ausgeführt wird, verringert sich der entsprechendAufwand von sehr hoch bis zu einem Grenzwert, der dann nicht weiterunterschritten werden kann <strong>und</strong> im wesentlichen konstant bleibt.Daraus schlussfolgert aber auch, dass ein Einarbeitungseffekt nur beigleichen Leistungen auftritt.Eine Berechnungsmethode liegt dazu nur für den Hochbau vor <strong>und</strong> ist auf denTief- <strong>und</strong> Straßenbau nicht übertragbar.Aus den Beispielen des Hochbaues ist jedoch bekannt, dass dieProduktivitätsverluste bis zu 40 % betragen können.Hier kann nur nach Auswertung der Bautagesberichte mit sorgfältigenSchätzungen nach § 287 ZPO gearbeitet werden. Ein exakter Nachweis istnicht möglich.34


Minderleistung durch häufiges Umsetzenam ArbeitsplatzCheckliste Ermittlung Minderleistung Umsetzung am Arbeitsplatz:• Entfernung des nächsten Einsatzortes in m• Welche Geräte müssen umgesetzt werden• Welche Kleingeräte <strong>und</strong> Werkzeuge müssen umgesetztwerden• Muss Baumaterial umgelagert werden von wo nach wowelche Mengen• Umbau von Gerüsten erforderlich• Auf- <strong>und</strong> Abbau von Sicherheitseinrichtungen notwendig oderzusätzliche Sicherheitseinrichtungen35


Minderleistung durch nicht optimaleAbschnittsgrößenAnwendung einer Checkliste:• zusätzliche Geräte- <strong>und</strong> Fertigerumsetzungen• verringerte Normzeit durch erhöhte Rüstzeiten• zusätzliche Maßnahmen derVerkehrssicherung bzw.UVV• zusätzliche technische Aufwendungen (z.Fugenband,Nachverdichtung vonBöschungen, Anschnitte etc)36


Minderleistung bei nicht kontinuierlichenArbeitsflussReichweite nur 1 Tag:Hier wird davon ausgegangen, dass nach einem Tag die fehlendenPlanunterlagen zur Verfügung stehen. Hier wird ein Minderleistungsfaktor von26 % ermittelt.Reichweite 2 bis 3 Tage:Hier wird davon ausgegangen, dass nach zwei bis drei Tagen die fehlendenPlanunterlagen zur Verfügung stehen. Hier wird ein Minderleistungsfaktor von14 % ermittelt.Reichweite bis 1 Woche:Hier wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Woche die fehlendenPlanunterlagen zur Verfügung stehen. Hier wird ein Minderleistungsfaktor von6 % ermittelt.37


Minderleistung bei Stilllegung <strong>und</strong>Wiederaufnahme der Bauarbeiten1. Aufwendungen die in Verbindung mit derStilllegung der Baustelle stehen.2. Aufwendungen, die notwendig werden, wenn dieBaustelle fortgeführt wird.38


Checkliste Leistungen Stilllegung derBaustelle• Aufräum- <strong>und</strong> Beräumungsarbeiten• Schutzmaßnahmen gegen Witterung• Vorkehrungen gegen Diebstahl <strong>und</strong> mutwillige Zerstörung• Absicherung der Baustelle gegen Unfallgefahren unbeteiligterDritter• Aufwendungen für Abtransport von Material <strong>und</strong> Baumaschinen• Umsetzung Baustelleneinrichtung• Maßnahmen, die während der Unterbrechung der Baumaßnahmeweiter betrieben werden müssen wie z.B. Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung,LZA Anlagen, Umleitungen, etc.• Wartung von Baustraßen <strong>und</strong> Umleitungsstrecken39


Checkliste Wiederaufnahme derBauarbeiten• Aufwand für Neuorganisation der Arbeit• Antransport aller während der Stilllegung angezogenenMaschinen, Geräte <strong>und</strong> Baumaterial• Zusätzliche Aufwendungen für Besorgungen aller Art, wie z.B.Verlängerung der verkehrsrechtlichenAnordnung,Sondernutzungen, Mietverträge etc.• Zusätzliche Aufwendungen für während des Stillstandesentstandene Beeinträchtigung i von teilweise i fertig gestelltenLeistungen, wie z.B.- Nachschachtung von Gräben- Wiederaufbau Verkehrssicherung- Kontrolle Verbausysteme- sonstige Anlaufprobleme40


Vergütungsanspruch nach § 2Nr Nr. VOB/B– Lohnkosten - Lohnkosten sind unter Beachtung derVerschiebung der Bauzeit in eine günstigereoder ungünstigere g Bauzeit auf Gr<strong>und</strong>lage derUrkalkulation anzupassen. Stillstandszeiten sind gleichfalls auf Gr<strong>und</strong>lageder Urkalkulation zu bestimmen41


Vergütungsanspruch nach § 2Nr Nr. VOB/B– Gerätekosten -Bei einer Verlängerung der Bauzeit erhöhen sich auch die Gerätekosten. BeiBerechnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ist die Ermittlung der Gerätekosten sehreinfach, da die Gerätekosten aus der Urkalkulation übernommen werdenkönnen <strong>und</strong> dann linear für die verlängerte Bauzeit fortgeschrieben werdenkönnen.Zu prüfen ist jedoch, ob die Vorhaltedauer der Geräte auch real kalkuliert ist,anderenfalls ist dieser spekulative Ansatz beizubehalten. Dies gilt aber auchim umgekehrten Fall, dass die Spekulation zu Gunsten des Auftragnehmersaufgeht (Das Urteil des BGH vom 18.12.08 über sittenwidrige Preise ist zubeachten).Weiterhin ist zu prüfen, ob neben den verlängerten Vorhaltekosten auchzusätzliche Geräteumsetzungen notwendig wurden, diese sind dann ebenfallserstattungspflichtig.42


Gerätekosten bei Stillstand der BaustelleBei Stillstandskosten ist ebenfalls die Urkalkulation die Gr<strong>und</strong>lage für dieErmittlung der Kosten.Die Stillstandskosten werden nach der BGL 2001 wie folgt bestimmt: bis 10 Tage Stillstand: volle Kostensätze ab 11 Tag Stillstand: 75 % von A+V <strong>und</strong> 8 % von A+Vfür Wartung <strong>und</strong> PflegeBei Berechnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B gelten die in der Kalkulationl angesetzten Werte. Nicht in der Urkalkulation enthaltene Geräte sind auf dasPreisniveau der Urkalkulation zu beziehen.Hier ist das Preisniveau über Anpassungsfaktor K zu berechnen43


Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 5 VOB/B –Baustellengemeinkosten - Die Baustellengemeinkosten entstehen durch den Betrieb derBaustelle. Sofern gesonderte LV – Positionen für dieBaustelleneinrichtung vorgesehen sind, sind dieBaustellengemeinkosten in diese Positionen hinein zukalkulieren. Sind derartige Positionen für Baustellengemeinkosten nichtenthalten, erfolgt eine Umlage auf die einzelnen EKT. Bei den Baustellengemeinkosten ist jedoch zwischenzeitabhängigen Kosten <strong>und</strong> zeitunabhängigen Kosten zuunterscheiden. Nur die zeitabhängigen Kosten können in derRegel bei <strong>Bauablauf</strong>änderungen weiter verrechnet werden.44


Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 5 VOB/B- allgemeine Geschäftskosten - Die allgemeinen Geschäftskosten werden derKalkulation l entnommen <strong>und</strong> linear mit derBauzeitverlängerung fortgeschrieben Nach Vygen, Schubert, Lang, sind diese bei§ 2 Nr. 5 VOB/B zeitabhängig <strong>und</strong> zu 100 % zuerstatten Aber es gibt auch gegenteilige Auffassungen45


Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 5 VOB/B– Materialkosten - Wird die Bauzeit überschritten, so entstehendem Auftragnehmer auch Mehrkosten, die ausPreissteigerungen g der Materiallieferantenherrühren. Wenn diese Mehrkostennachgewiesen werden können, dann ist dieWeiterverrechnung relativ einfach. Dazu hat OLG Oldenburg (14.10.2008 – 12 U76/08) entschieden.46


Entscheidung OLG Oldenburg zuMaterialkosten Verzögerte Vergabe: Wie wird Mehrvergütungberechnet? Zur Berechnung der Höhe derMehrvergütungsansprüche ist eine Vergleichsrechnungauf der Gr<strong>und</strong>lage der für den Hauptvertragmaßgebenden, allgemein anerkanntenKalkulationsmethoden anzustellen. Der kalkulatorischeAnsatz ist für alle Mehrkosten fortzuschreiben.Unerheblich ist, ob oder in welcher Höhe derAuftragnehmer seinen Lieferanten bezahlt hat.47


Materialkostenanpassung überIndize - MethodeVertragliche BauzeitTatsächliche BauzeitPreisniveau bei planmäßigen<strong>Bauablauf</strong>Datum:Preisniveau für Material durchVerlängerung der BauzeitDatum:Als Zeitpunkt der Materialbestellung t ll wird dabei der „Schwerpunkt“ derBaumaßnahme unterstellt. Dies ist eine grobe Vereinfachung.48


Indizes vom statistischen B<strong>und</strong>esamt ausWiesbaden49


Vergütungsanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B Im Gegensatz zu den Ansprüchen nach § 2 Nr. 5 VOB/B giltnunmehr die Urkalkulation nicht mehr als Gr<strong>und</strong>lage derBerechnung des Schadensersatzanspruches. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist der Schaden konkret nachzuweisen. Nurwenn der konkrete Nachweis nicht oder nur mit einem nicht zuvertretenden Aufwand in der Praxis möglich ist, darf dieSchadensschätzung nach § 287 ZPO angewendet werden. Dabei ist immer nach dem Gr<strong>und</strong>prinzip zu verfahren:Der Auftragnehmer soll so gestellt werden, als wäre ein Schadenüberhaupt nicht eingetreten. Ihm soll aus dem Schadensereignisweder ein Vorteil, noch ein Nachteil entstehen.50


Vergütungsanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B- Änderungen gegenüber § 2 Nr. 5 VOB/B -Lohnkosten:Es gelten die gleichen Berechnungsgr<strong>und</strong>sätze, aber nicht der in der Kalkulationangesetzte t Mittellohn ist maßgeblich, sondern der tatsächlich t h bezahlte Mittellohn.Minderleistungen:Es ist wie bei § 2 Nr. 5 VOB/B vorzugehen. Es sind spekulative Ansätze inder Kalkulation zu bereinigen.Gerätekosten:Es ist zwischen Mietgeräten <strong>und</strong> Eigengeräten zu unterscheiden. Eigengeräte sind aufBasis der BGL zu schätzen (ca. 60 % der Werte)Gemeinkosten:Diese sind exakt nachzuweisen, was praktisch kaum möglich ist.51


Vergütungsanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B- Änderungen gegenüber § 2 Nr. 5 VOB/B -Materialkosten:Es sind die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.Gutachterkosten:Gutachterkosten werden hier im Regelfall erstattet.Wagnis <strong>und</strong> Gewinn:Entgangener Gewinn nur bei grober Fahrlässigkeit it oder Vorsatz, Wagnis nicht.Mehrwertsteuer:Wird nicht erstattet.52


Entschädigungsanspruch ngsanspr nach § 642 BGB (1) Itbid Ist bei der Herstellung tll des Werkes eineHandlung des Bestellers erforderlich, so kann derUnternehmer, wenn der Besteller durch dasUnterlassen der Handlung in Verzug der Annahmekommt, eine angemessene Entschädigungverlangen. (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sicheinerseits nach der Dauer des Verzugs <strong>und</strong> der Höheder vereinbarten Vergütung, andererseits nachdemjenigen, was der Unternehmer in folge desVerzugs an Aufwendungen erspart oder durchanderweitige Verwendung seiner Arbeitskrafterwerben kann.53


Entschädigungsanspruch ngsanspr nach § 642 BGB Damit ist die Entschädigung nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des§ 2 Nr. 5 VOB/B durchzuführen. Vergütet werdenjedoch nicht Wagnis <strong>und</strong> Gewinn. Problematisch ist beim Entschädigungsanspruch dieBehandlung spekulativ hoher <strong>und</strong> niedriger Positionen.Bei einer Entschädigung dürfte es nicht im Sinne des§ 642 sein, Spekulationspreise als Entschädigung zuzahlen <strong>und</strong> umgekehrt bei niedrigeniSpekulationspreisen sollte der Vertragspreis dieGr<strong>und</strong>lage der Entschädigung sein. Umsatzsteuer ist zu bezahlen.54


Berechnung der Vergütungshöhe beiverzögerter Vergabe Baumaßnahme beginnt später als nachVerdingungsunterlage vorgesehen Bieter hat vorbehaltlos Bindefristverlängerungzugestimmt Mehrkostenanzeige hat AN unverzüglich nachAuftragserteilung g beim AG eingereicht Anspruchsgr<strong>und</strong>lage ist § 2 Nr. 5 VOB/B55


Berechnung der Vergütungshöhe beiverzögerter VergabeBerechnung vollzieht sich immer in zwei Schritten Schritt 1: Bestimmung der neuen Bauzeit Schritt 2: Ermittlung der Mehrvergütung nach§ 2 Nr. 5 VOB/B56


Bestimmung der neuen BauzeitNullbauablaufplanGewerk März April Mai Juni Juli Aug. Sep Okt Nov DezBEOberbodenErdbauBrückenbauRegenrückhaltebeckenTragschichtenAsphaltarbeitenNb NebenanlagenMarkierungVerkehrsfreigabe57


Nullbauablaufplan Der Nullbauablaufplan ist das wichtigste Dokument Für alle Vorgänge (Gewerke) ist nun auf Basis derUrkalkulation zu bestimmen:- Lohnkosten- Gerätekosten- Materialkosten- Sub - Leistungen58


Ermittlung der Kennwerte je GewerkLV Pos.GewerkBEOberbodenAsphaltErdbau Brücke RRB TragschichtNebenanlg.MarkierungFreigabe1.1.1LohnMaterialGeräteSub1.1.21.1.21.1.31.1.42.1.2LohnMaterialGeräteSub2.1.3LohnMaterialGeräteSubSummeLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialLohnMaterialGeräteGeräteGeräteGeräteGeräteGeräteGeräteGeräteGeräteGeräteSubSubSubSubSubSubSubSubSubSub59


Verschiebung <strong>Bauablauf</strong> parallel umVergabeverzögerungGewerke Mär Apr Mai Jun Juli Aug.BESep Okt Nov Dez Jan Feb MärOberbodenErdbauBrückenbauRRBTragschichtenAsphaltarbeitenNebenanlagenMarkierungVerkehrsfreigabe60


Anpassung <strong>Bauablauf</strong>plan an dietatsächlichen Gegebenheiten WitterungGewerke Mär Apr Mai Jun Juli Aug.SepOktNovDezJan Feb Mär AprBEOberbodenErdbauBrückenbauRRBTragschichtenAsphaltarbeitenNb NebenanlagenMarkierungVerkehrsfreigabe61


Fortschreibung angepasster<strong>Bauablauf</strong>plan Der so fortgeschriebene Grobbauablaufplan istnunmehr unter Beachtung der Mehr- <strong>und</strong>Minderleistung aus Verschiebung der einzelnenGewerke in die ungünstigere g oder günstigere gWitterung fortzuschreiben Dazu ist jedes Gewerk einzeln zu betrachten Es können sich Verkürzungen aber auchVerlängerungen von Gewerken ergeben62


Anpassung <strong>Bauablauf</strong>plan an die Mehr-<strong>und</strong> Minderleistung aus WitterungGewerke Mär Apr Mai Jun Juli Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär AprBEOberbodenErdbauBrückenbauRRBTragschichtenAsphaltarbeitenNb NebenanlagenMarkierungVerkehrsfreigabe63


Ausführung Schritt 2 – Ermittlung derMehrkosten Neue vertragliche Bauzeit ist bestimmt Für alle Gewerke sind Lohn, Material, Geräte<strong>und</strong> Sub-Leistung bekannt Aus Urkalkulation ist zu entnehmen:BGKAGK64


Welche Mehrkosten sind erstattungsfähig?tt Variable Kosten für BE über Gesamtbauzeit Erhöhte Lohnkosten durch Minderleistung durchVerschiebung in ungünstigere Jahreszeit (Saldierung) Gerätemehrkosten aus Minderleistung durchVerschiebung in die ungünstigere Jahreszeit eit(Saldierung) Materialkostenerhöhung Erhöhte Sub-Kosten Mehrkosten Maschinen <strong>und</strong> Geräte für Winterpause BGK <strong>und</strong> AGK65


Berechnungsgr<strong>und</strong>lage der Mehrkosten Berechnungsgr<strong>und</strong>lage sind:- neue Bauzeit- Angaben aus der Urkalkulation- nachgewiesen Kosten als Mehrkosten beiMaterial <strong>und</strong> Sub –Leistungen AN hat Wahlrecht ob er Einzelnachweise eise führtoder Indize - Methode anwendet66


Vorgehensweise bei <strong>Bauablauf</strong>störungenallgemeiner Art Bestimmung des Soll – <strong>Bauablauf</strong>es <strong>und</strong> Darstellung imSoll – Null <strong>Bauablauf</strong> Erfassung <strong>und</strong> Dokumentation aller behindernderUmstände Bewertung der behindernden Umstände nach derDauer Erfassung der Sek<strong>und</strong>ärverzögerungen Fortschreibung des Nullbauablaufplanes für jede<strong>Bauablauf</strong>störung67


Bestimmung des Nullbauablaufplanes Bestimmung der vertraglichen Bauzeit-Angabe kalendertägig gg BA:..... BE:.......- Angabe nach Fristen BA: 12 Tage nachZuschlagserteilung, BE innerhalb von 319 KT Beachtung ZVB E StB Punkt 108 <strong>und</strong> 109 – beiFristen handelt es sich um Nettobauzeiten Nullbauablaufplan ist der <strong>Bauablauf</strong>plan der derKalkulation zu Gr<strong>und</strong>e lag68


Erfassung aller behindernden Umstände Gr<strong>und</strong>satz: ohne ausreichende Dokumentationkeine Durchsetzung von Ansprüchen des AN Behinderungsanzeige reicht allein nicht Jede Behinderung muss einzeln hinsichtlich ihrerAuswirkungen auf Verlängerung der Bauzeitbewertet werden Fortschreibung des Nullbauablaufplanes unterBeachtung des Istbauablaufplanes ist notwendig69


Dokumentation der <strong>Bauablauf</strong>störungen <strong>Bauablauf</strong>störungen stellen sich meist „schleichend“ auf derBaustelle ein Verfolgung über:- Planlaufliste- Bautagesberichte- Baubesprechungsprotokolle- Behinderungsanzeigen / Abmeldungen- Abrechnung (Mehrmengen)- Fotodokumentation- Führen eines Istbauablaufplanes70


Inhalt einer BehinderungsanzeigeNr. Fragestellung g Sachverhaltsdarstellung Anmerkung1 Seit wann ? Ab wann sind die Arbeiten behindert ?2 Welche Arbeiten? Welche Arbeiten sind an welchem Ort von derBehinderung betroffen?3 Wodurch? Alle Tatsachen, aus denen sich die Gründeder Behinderung für den Auftraggeber mithinreichender Klarheit ergeben.4 Wie lange? Ab wann <strong>und</strong> voraussichtlich wie lange wirddie Behinderung dauern.5 Folgen ? Welche Folgen hat es, dass die betroffenenArbeiten jetzt nicht ausgeführt werdenkönnen?6 Wie ursprünglich? Wann hätten die Arbeiten nach dem <strong>Bauablauf</strong>ausgeführt werden sollen?Bis Ursachebeseitigt istplus Zuschlagx Tage fürWiederaufnahme der ArbeitBasis: letzterkoordinierterTerminplan71


Vorschlage einer aussagefähigenDokumentation BehinderungenNachweisfürBehinderungsanzeige Nr.:.......Kurztext: .................................................Los: .................................................Gewerk: .................................................Bauarbeit: .................................................Station / Ortsangabe: .................................................Behinderungsanzeige vom: .................................................Anfang der Behinderung: .................................................Ende Behinderung: .................................................Behinderung zu vertreten durch: .................................................Chemnitz, den .................................................72


Inhaltliche Gliederung derBehinderungsdokumentation1. Darstellung der SituationHier ist konkret zu beschreiben welche Arbeiten wodurchbehindert wurden. Es ist auch darzustellen <strong>und</strong> zu begründenwer als Auftraggeber diese Behinderung verursacht hat <strong>und</strong>demzufolge auch für die Folgen aus der Behinderungeinzustehen hat. An dieser Stelle können ausgewählte Bilder,Leistungsbestandspläne <strong>und</strong> andere zeichnerischeDarstellungen eingefügt werden, die beweisen, dass dieBehinderung tatsächlich vorhanden war. Der Beginn derBehinderung ist darzulegen.73


Inhaltliche Gliederung derBehinderungsdokumentation2. Auswirkungen der BehinderungZunächst ist der <strong>Bauablauf</strong> zu Beschreiben, wie er ohne Behinderung geplant war. Diesmuss an Hand des <strong>Bauablauf</strong>planes <strong>und</strong> des koordinierten Leitungsbestandsplaneserfolgen. Der letzte <strong>Bauablauf</strong>plan vor der Behinderung Ist hier maßgebend. Dabei ist auchdie Dauer der geplanten Bauzeit für die Durchführung der ungestörten Bauarbeiten zubeschreiben <strong>und</strong> nach Möglichkeit konkret anzugeben.Im zweiten Teil der Ausführung ist dann darzulegen, welche konkreten Behinderungeneingetreten sind <strong>und</strong> wie die Arbeiten unter der Behinderung ausgeführt werden mussten.Dabei sind auch alle zusätzlichen oder geänderten Leistungen zu beschreiben <strong>und</strong>insbesondere auf die Auswirkungen des <strong>Bauablauf</strong>es einzugehen.Alle dazu notwendigen technisch organisatorischen Maßnahmen sind detailliert zu erklären.Wenn bereits zu technischen Maßnahmen Nachträge eingereicht wurden, ist auf diese zuverweisen. Sind diese erst angemeldet, dann ist auf die Anmeldung Bezug zu nehmen.Aus dieser Darstellung muss sich für den Auftraggeber logisch erschließen, welcheAuswirkungen sich verbal beschrieben auf den <strong>Bauablauf</strong> ergeben.74


Inhaltliche Gliederung derBehinderungsdokumentation3. Welche Folgen ergeben sich darauf für den weiteren<strong>Bauablauf</strong>In diesem Punkt sind die Auswirkungen komplex auf den gesamten<strong>Bauablauf</strong> darzustellen. Insbesondere welche folgenden Gewerkewerden direkt oder indirekt beeinflusst. Kommt es zu einerUmstellung des <strong>Bauablauf</strong>es insgesamt? Ergeben sich neue kritischeWege? Muss die Technologie insgesamt geändert werden?75


Inhaltliche Gliederung derBehinderungsdokumentation4. Dauer der BehinderungDie Dauer der Behinderung ist sofern möglich exakt nachKalendertagen anzugeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass fürjede Behinderung ein Zuschlag für Einstellung der Arbeiten <strong>und</strong>Wiederaufnahme der Arbeiten der Firma zusteht. Diese Zeitenmüssen geschätzt t werden. Am Ende dieses Punktes muss einekonkrete Behinderungszeit in KT für eine Gewerk oder Bauarbeitstehen.76


Inhaltliche Gliederung derBehinderungsdokumentation5. Nachweisbegründende UnterlagenUnabhängig davon, ob der / die AG dieBehinderungsanzeige / Schriftverkehr vorliegen haben odernicht, sind folgende Dokumente beizufügen:Anlage 1: Behinderungsanzeige FirmaAnlage 2:Schriftverkehr zur Behinderung incl. BautagesberichteBauberatungsprotokolle etc.Anlage 3: FotodokumentationAnlage 4: Abmeldung der BehinderungDatum: ....................Firma:......................77


Bewertung der <strong>Bauablauf</strong>störungen Jede <strong>Bauablauf</strong>störung (BAST ...) erhält einefortlaufende Nummer Auf Gr<strong>und</strong>lage der Dokumentation wird die Dauer derBehinderung in Kalendertagen bestimmt. Dies ist zubegründen. Sek<strong>und</strong>ärverzögerungen sind zuberücksichtigen Jede <strong>Bauablauf</strong>störung ist einem Vorgang / Gewerkgemäß Nullbauablaufplan zuzuordnen (oder auchmehreren Vorgängen, dann aber anteilig) Die Dauer bestimmt sich aus der tatsächlichenBehinderung die eingetreten ist78


Bewertung der <strong>Bauablauf</strong>störungen Alle Nachträge sind zu erfassen <strong>und</strong> die Dauer derBauzeitverlängerung zu berechnen. Die Nachträge sind ebenfalls einen Vorgang/Gewerk zuzuordnen Mehrkostenanzeigen, denen noch keine Nachträge zu Gr<strong>und</strong>eliegen sind in der Höhe einzuschätzen <strong>und</strong> wie eingereichteNachträge zu behandeln Erkennbare Mengenmehrungen sind zu erfassen <strong>und</strong> ebenfallszu bewerten wie Nachträge. Sind Mengenminderungenerkennbar, dann sind diese ebenfalls zu berücksichtigen <strong>und</strong> mitnegativen Vorzeichen (Bauzeitverkürzung) einzuführen. Die Bewertung erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage der Angaben in derUk Urkalkulation.l 79


Zusammenführung aller <strong>Bauablauf</strong>störungen<strong>und</strong> Aufgliederung auf die Vorgänge / GewerkeDie Zusammenführung der Dauer der Einzelauswirkungen auf dieVorgänge / Gewerke des Nullbauablaufplanes erfolgt inTabellenformBehinderungVorgang / Gewerk NullbauablaufplanBAST n 1 4A B C D E F G H I JNT n 2 2 3MKA n 3 6Mehrmenge n 2 4Mindermenge n -2 -2Summe in KT 3 6 3 2 -2 0 6 -2 0 780


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Fortschreibung <strong>Bauablauf</strong> als gestörter<strong>Bauablauf</strong>Entsprechend BGH Entscheidung ist für jede Einzelstörung die Auswirkung inForm eines gestörten <strong>Bauablauf</strong>es darzustellen, d.h. es sind n – gestörte<strong>Bauablauf</strong>pläne lä zu erstellen.Die Fortschreibung des <strong>Bauablauf</strong>planes hat unter Beachtung des Ist-<strong>Bauablauf</strong>planes zu erfolgen, d.h. durch den AN vorgenommene oder dem AGangewiesene Umstellungen des <strong>Bauablauf</strong>es müssen berücksichtigt werdenVom AG angewiesen Beschleunigungen oder vom AN selbst veranlassteBeschleunigungen finden zunächst keine Berücksichtigung.Pufferzeiten sind zu erhalten <strong>und</strong> stehen dem AN zu (Achtung auchgegenteilige Auffassungen in der Literatur)Bei der Fortschreibung können sich kritische Wege ändern <strong>und</strong> sind zuberücksichtigenFortschreibung ist nur unter Nutzung von entsprechendenRechenprogrammen möglichDie Übersichtlichkeit geht verloren83


Gr<strong>und</strong>sätzliche Ergebnisse aus Analysegestörter <strong>Bauablauf</strong>Fall 1:Bauzeit nach VertragIst – Bauzeit des ANBauzeit aus Fortschreibung NullbauzeitplanBeschleunigungsmaßnahmen AN84


Gr<strong>und</strong>sätzliche Ergebnisse aus Analysegestörter <strong>Bauablauf</strong>Fall 2:Bauzeit nach VertragIst – Bauzeit des ANBauzeit aus Fortschreibung NullbauzeitplanBauzeitverlängerung ist durch AN zu vertreten85


Gr<strong>und</strong>sätzliche Ergebnisse aus Analysegestörter <strong>Bauablauf</strong>Fall 3:Bauzeit nach VertragIst – Bauzeit des ANBauzeit aus Fortschreibung NullbauzeitplanIst Bauzeit stimmt mit Fortschreibung überein86


Berechnung der Höhe der Mehrvergütungaus gestörtem <strong>Bauablauf</strong> Liegt die fortgeschriebene Bauzeit fest <strong>und</strong> dieAnsprüche nach § 2 Nr. 5 ; § 6 Nr. 6 VOB/B oder § 642BGB liegen fest, dann sind pro Behinderung dieMehraufwendungen zu berechnen. Dazu ist nach den Berechnungsmethoden beiVergütungsansprüchen aus <strong>Bauablauf</strong>störungenvorzugehen. Die Minderleistungen durch die eingetretenenStörungen sind dabei nach ZPO 287 zu schätzen.87


Berechnung der Höhe der Mehrvergütunggaus gestörtem <strong>Bauablauf</strong>Vorschlag einer Schätzung der Minderleistung je Behinderung Vorgang/Gewerk inTabellenform:Minderleistung durch: Bereich von bis Schätzung SV Mehraufwand Lohn Mehraufwand GerätMinderleistung durchVerschiebung inungünstigereJahreszeitHäufiges Umsetzen vonMaschinen,Geräten, Personal0 bis 100 %0 bis 18 %Einstellung <strong>und</strong> 0 bis 11 %Wiederaufnahmevon ArbeitenZusätzliche Koordination<strong>und</strong> fehlendeVorgabe, nichtkontinuierlicherArbeitsflussReduzierung Leistungvon Geräten <strong>und</strong>Normzeiten durchÄnderung derAbschnitte0 bis 26 %0 bis 20 %88


Berechnung Höhe MehrvergütungBeschleunigung bei gestörtem <strong>Bauablauf</strong>Vorschlag einer Schätzung der Beschleunigungsaufwendungen je Vorgang/Gewerk inTabellenform:Minderleistung aus Bereich von bis Schätzung SVMinderleistung i aus verlängerter0bi bis 8%ArbeitszeitMinderleistung e durch nicht optimale 0bs bis 16%AbschnittsgrößenMinderleistung durch nicht optimaleKolonnenbesetzung0 bis 10 %Gesamtminderung 0 bis 34 %89


Berechnung Höhe MehrvergütungBeschleunigung bei gestörtem <strong>Bauablauf</strong> In der Tabelle sind nur die Maßnahmen enthalten, diebei Beschleunigungsmaßnahmen zu Minderleistungenin der Durchführungsphase führen Zu berücksichtigen sind aber auch Mehraufwendungenaus zusätzlichen Aufwendungen für z.B. zweite Schicht,zusätzliches Leitpersonal, zusätzliche Sub-Unternehmer etc. Alle diese Mehraufwendungen sind darzustellen <strong>und</strong> zubegründen. Geeignet sind dazu auch Organigramme,Baustelleneinrichtungspläne etc. Nur Behauptungen reichen nicht aus.90


Nachteile des Verfahrens Fortschreibungdes Nullbauablaufplanes Die hohen Anforderungen der Rechtsprechung zwingendazu, jede Ablaufstörung zu berücksichtigen. Bei Vielfachstörungen, werden eine Anzahl von Plänenerforderlich, die nicht mehr übersichtlich sind Der reale Bezug zum Istbauablaufplan geht verloren<strong>und</strong> es werden theoretische Ablaufpläne gerechnet, diemit der Realität nichts mehr zu tun haben Die daraus berechneten Mehraufwendungen stimmennicht mit den tatsächlichen Mehraufwendungen überein<strong>und</strong> sind praxisfremd.91


Vorschlag von Prof. Thode zur Anwendung desIstbauablaufplanes als Gr<strong>und</strong>lage derDarstellung der <strong>Bauablauf</strong>störungen Prof. Thode schlägt vor, dass der Soll – Null – <strong>Bauablauf</strong>planvon untergeordneter Bedeutung ist. Er möchte den vergleich zwischen einem „gestörtentatsächlichen“ <strong>und</strong> einem „hypothetisch ungestörtentatsächlichen“ <strong>Bauablauf</strong>plan ziehen Der Soll – Null – <strong>Bauablauf</strong>plan wird reduziert auf reinePlanwerte Der gestörte tatsächliche <strong>Bauablauf</strong>plan ist der Istbauablaufplan,wie er sich auf der Baustelle tatsächlich einstellt. Der hypothetisch ungestörte tatsächliche <strong>Bauablauf</strong>plan enthältkeine Behinderungen mehr <strong>und</strong> bildet den tatsächlichen<strong>Bauablauf</strong> ohne Behinderungen ab.92


Herangehensweise bei Vorschlag nachProf. Thode Für die Erfassung <strong>und</strong> Dokumentation der Behinderungenbleiben auch bei der Methode Prof. Thode nicht erspart. Benötigt wird nun aber der tatsächliche Ist-<strong>Bauablauf</strong>plan. Dieser ist durch kontinuierliche Fortschreibung desSollbauablaufplanes nach Möglichkeit zu erstellen. Diese Fortschreibung sollte gemeinsam mit dem AG im Rahmender kontinuierlichen i Bauberatungen erfolgen. Eine nachträgliche Erstellung ist aber auch durch Auswertungder Bautagesberichte noch möglich, doch ist dieseFortschreibung mit Unsicherheiten verb<strong>und</strong>en. Das Ergebnis ist reeller <strong>und</strong> entspricht mehr der Praxis.93


Die MusterbaustelleParkplatz94


Die AuftragssituationGemeinsame Ausschreibung nach VOB/AAG 1: Straßenbau <strong>und</strong> Brücke: Straßen- <strong>und</strong> Tiefbauamt für StraßeAG 2: Kanalbau: AbwasserzweckverbandAG 3: Trinkwasser: TrinkwasserzweckverbandAG 4: Wanderparkplatz: Zweckverband für TourismusAG 5: Gewässer: TalsperrenmeistereiBauumständeHalbseitige BauweiseVerlegung der Leitungen in Einzelgräben95


Die Bauzeit – Vorgabe durch AG Baubeginn: 01. Mai 2007 Bauende: 31. Oktober 07 Vertragsstrafe: 0,1 % pro Kalendertagbeschränkt auf 5 % derAuftragssumme96


Die Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe<strong>Bauablauf</strong>plan des BestbietersGewerk/Aktivität 05.0706.0707.0708.0709.0710.0711.0712.0701.0802.0803.0804.0805.0806.08BaustelleneinrichtungAbwasserTrinkwasserStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer97


Der erste Streit vor Baubeginn Bieter A soll Zuschlag erhalten Bieter B geht in Einspruch zur Vergabestelle Vergabestelle prüft, AG verlängert Bindefrist AG bekommt Recht, Bieter B unterliegt Zuschlag wird erteilt Baubeginn 01.07.0707 07 Bauverschiebung um 2 Monate98


Die Reaktion des AN Mit Zuschlagsschreiben meldet AN Mehrkostenan AN fordert Verlängerung g der Bauzeit AN zeigt an, dass NAN nicht mehr zurVerfügung stehenDas Szenario <strong>Bauablauf</strong>störung hat begonnen99


Die Rechtsgr<strong>und</strong>lageVergaberisiko trägt der AuftraggeberAnpassung der Bauzeit erfolgt nach § 6 Nr.2 VOB/BVergütung wird nach § 2 Nr. 5 VOB/Bberechnet100


Die Bestimmung der neuenBauzeit Schritt 1: <strong>Bauablauf</strong>plan ist um 8 Wochen linearfortzuschreiben Schritt 2: Witterung ist zu berücksichtigen Schritt 3: Mehrkosten sind zu ermittelnDiese Nachweisführung muss der AN leisten !101


Der neue <strong>Bauablauf</strong>planGewerk/Aktivität 05.06.07.08.09.10.11.12.01.0203.04.05.06.07 07 07 07 07 07 07 07 08 .08 08 08 08 08Baustellenein-richtungAbwasserTrinkwasserStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer102


Die Anpassung der Bauzeit an dieWitterung Kalkulierte Bauzeit: 31.10.07 Neue Bauzeit : 31.12.07 Straßenbau im Winter nicht ausführbar Leistungen Trinkwasser, Ausbau Gewässer <strong>und</strong>Wanderparkplatz Ausführung in ungünstigererJahreszeit Nachweis über Minderleistung i bei 20 jährigenKlimaverhältnissen103


Die Berechnung derverlängerten Bauzeit durchMinderleistungi Gr<strong>und</strong>lage sind die KennwerteAnzahl FroststageAnzahl EistageAnzahl Tage mit Niederschlag > 10 mm in 24 h Basis sind die kalkulierten St<strong>und</strong>en Minderleistung ist über Kennziffernabzuschätzen104


Die metrologischen DatenMonat Frosttage Eistage Tage mitNiederschlag >10 mmJanuar 19.8 8,7 0,5Februar 18,6 8,3 0,5März 12,3 19 1,9 12 1,2April 5,2 0,2 1,1Mai 0,2 0,0 1,7Juni 0,0 0,0 2,4Juli 0,0 0,0 2,5August 0,0 0,0 2,6September 0,0 0,0 1,9Oktober 2,5 0,0 1,0November 10,5 2,9 1,0Dezember 18,9 7,7 1,2105


Die Abschätzung derMinderleistung in %GewerkMinderleistung in % von NormalleistungFrosttage Eistage Niederschlag> 10 mm in 24 hBaustelleneinrichtung 4 % 8 % 6 %Verkehrssicherung 4 % 8 % 6 %Erdarbeiten 10 % 18 % 100 %Versorgungsleitungen 8 % 15 % 18 %Tragschichten 100 % 100 % 100 %Deckschichten 100 % 100 % 100 %Stahlbetonarbeiten 20 % 35 % 15 %Pflaster, Platten, Borde 20 % 100 % 100 %106


Die Berechnung derMinderleistung Gewerke konkretw = m x f x a x tw/tm = prozentuale witterungsbedingte t Minderleistung i einer Tätigkeititf = Anteil der Tage mit Witterungserscheinungen, die das Arbeiten erschweren,bezogen auf die Gesamtzahl der Wintertaga = Anzahl der Lohnst<strong>und</strong>en dieser Teilleistungtw = Ausführungszeit der Teilleistung, die in den Winter fälltt = Gesamtausführungszeit dieser Teilleistungw = Minderleistung an einer Teilleistung in Lohnst<strong>und</strong>enDie gesamten Minderleistungskosten der Baustelle berechnen sich dann zu:nM = x ML1ML = Mittellohnn = Anzahl der von Minderleistung betroffenen BauteileM = Gesamtminderleistungskosten107


Die Ausgangswerte gaus derUrkalkulationGewerk/AktivitätAnzahl hHerstellungGerätekostenin T€05.0706.0707.0708.0709.0710.0711.0712.0701.0802.0803.0804.0805080608Baustelleneinrichtung120 + 0 25Abwasser 400 + 0 50Trinkwasser 300 + 50 40Straßenbau 500 + 30 70Brücke 700 + 0 60Wanderparkplatz 250 + 0 40Ausbau 600 + 0 30Gewässer108


Ergebnis Berechnung neueBauanfang: 01.07.07Bauende: 10.05.08BauzeitBauzeit in KT:lt. Angebot = 183 KTBauzeit in KT nach Vergabebeschwerde: = 314 KT109


Mehrvergütungsanspruch g desAN aus Vergabeverzögerung Lohnmehrkosten h für verlängerte Herstellungszeit(80 h) Gerätemehrkosten für verlängerteHerstellungszeit (80 h) Gemeinkosten der Baustelle für 131 KT Anpassung der allgemeinen Preissteigerung110


Störung 2 – neue GasleitungAG 2: Ausbau Gewässer: TalsperrenmeistereiAG 3: Abwasser: AbwasserzweckverbandAG 4: Trinkwasser: TrinkwasserzweckverbandAG 5: Wanderparkplatz:TourismusverbandParkplatz111


Der neue <strong>Bauablauf</strong>plan Nr. 3Gewerk/Aktivität 05.06.07.08.09.10.11.12.01.0203.04.05.06.07 07 07 07 07 07 07 07 08 .08 08 08 08 08Baustellenein-richtungAbwasserTrinkwasserGasleitungStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer112


Die Folge für den <strong>Bauablauf</strong> Bauende nun 15. Juni 2008 Anspruchsvoraussetzung der Mehrkosten:§ 642 BGB Wer trägt Mehraufwendungen: ? Formelle Anspruchsvoraussetzung des AN =Behinderungsanzeige113


Störung 3 Hochwasser im AugustParkplatz114


Störung 3 – die Folgen Brücke- Leergerüst weggespült- F<strong>und</strong>amente unterspült – Neubau Entwässerungsleitung- Graben verschlammt- verlegte Leistung unterspült – Neuverlegung- Sandlager für Verfüllung weggespült115


Der neue <strong>Bauablauf</strong>plan Nr. 4Gewerk/Aktivität 05.06.07.08.09.10.11.12.01.0203.04.05.06.07.07 07 07 07 07 07 07 07 08 .08 08 08 08 08 08Baustellenein-richtungAbwasserTrinkwasserGasleitungStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer116


Die Auswirkungen Bauende : 15.Juli.08 Vergütung: nach § 7 VOB/B- zerstörtes Bauwerk volle Vergütung- Bauhilfsstoffe: keine Vergütung Bauzeitverlängerung: keine Vergütung117


Störung 4 – Sprengfels KanalParkplatz118


Der neue <strong>Bauablauf</strong>plan Nr. 5Gewerk/Aktivität 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 01 02 03. 04. 05. 06 07 08 09 1007 07 07 07 07 07 07 07 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08BaustelleneinrichtungAbwasserTrinkwasserGasleitungStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer119


Die Auswirkungen Bauzeit Kanal dauert 2 Wochen länger Durch Winterpause <strong>und</strong> ungünstige WitterungBauende nun 20. August 2008 Anspruchsvoraussetzung – Baugr<strong>und</strong>risiko AG Vergütung Leistung nach § 2 Nr. 5 VOB/B Bauzeit ist nach § 6 Nr. 2 VOB/B anzupassen120


Störung 5 – ungenügendegTragfähigkeit Straßenplanum AG ordnet Anlegen von Probefeldern an Beprobung durch Labor des AG AN zeigt Behinderung an AG legt Bodenaustausch mit Betonrecycling <strong>und</strong>Einbau eines Geotextils an AN zeigt Mehrkosten <strong>und</strong> Bauzeitverlängerungan121


Auswirkungen auf Baustelle 2 Wochen Probefelder 2 Wochen zusätzliche Leistungen Stillstandszeiten für Baugeräte währendBeprobung Probefelder Mehrkostenanzeige <strong>und</strong> Behinderungsanzeigedurch AN122


Der neue <strong>Bauablauf</strong>plan Nr. 6Gewerk/Aktivität 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 01 02 03. 04. 05. 06 07 08 09 1007 07 07 07 07 07 07 07 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08BaustelleneinrichtungAbwasserTrinkwasserGasleitungStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer123


Terminliche Auswirkungen Neuer Bauendtermin 30. September 2008 AG fordert Einhaltung „aller Vertragstermine“ AG droht Vertragsstrafe an AG fordert Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte <strong>und</strong>Kapazitäten AN besteht auf seinem Ablaufplan <strong>und</strong> neuemVertragtermin t 30.09.0809 08124


Die Baupraxis im Alltag Nach Hochwasser stellt AN den <strong>Bauablauf</strong> um AG gewährleistet nunmehr Vollsperrung <strong>und</strong>ändert damit Bauumstände AN verlegt alle Leitungen in einem Stufengraben Der <strong>Bauablauf</strong> ist nunmehr dem tatsächlichen<strong>Bauablauf</strong> anzupassen Eine theoretische ti h Fortschreibung in Form einerAddition aller Behinderungen ist nicht möglich125


Der umgestellte <strong>Bauablauf</strong>plan Nr. 6Gewerk/Aktivität 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 01 02 03. 04. 05. 06 07 08 09 1007 07 07 07 07 07 07 07 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08BaustelleneinrichtungAbwasserTrinkwasserGasleitungStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer126


Die Umstellung ergibt Störung 2: zusätzliche Leistungen Gasleitungen wirdim Schutze der Verlegung im Stufengraben realisiert –AN hat Anspruch auf Verlängerung der Bauzeit indiesem Gewerk um die Dauer der Zusatzleistungen Störung 3: Hochwasser ist zu berücksichtigen Störung 4: Sprengfels im Kanal, AN hat Anspruch aufVerlängerung der Bauzeit im Stufengraben für dieveränderte Bauleistung Störung 5: ungenügende Tragfähigkeit Planum: AN hatAnspruch auf Verlängerung der Bauzeit127


Die Berechnung derBauzeitverlängerung Zusätzliche oder geänderte Leistungen: aufBasis der Kalkulationsansätzel Unterbrechungen: tatsächliche Zeit derUnterbrechung <strong>und</strong> Zeit für Einstellung <strong>und</strong>Wiederaufnahme der Bauarbeiten Verschiebung in ungünstigere Jahreszeit:Schätzung über Kennziffern Berechnung für jede Störung einzeln erforderlich128


Beispiel Sprengfels im Graben Nachtrag kalkuliert: Ergebnis 200 hBaggerleistung zusätzlich bei gleichem Bagger Besetzung Baustelle: 5 AK <strong>und</strong> 8 h Schicht Pro Tag 40 h Leistung = 5 Arbeitstage zusätzlich Schlechte Kalkulationsbasis = geringeBauzeitverlängerung Gute Kalkulationsgr<strong>und</strong>lage l = höhereBauzeitverlängerung129


Der abgestimmte <strong>Bauablauf</strong>plan Nr. 7Gewerk/Aktivität 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 01 02 03. 04. 05. 06 07 08 09 1007 07 07 07 07 07 07 07 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08BaustelleneinrichtungAbwasserTrinkwasserGasleitungStraßenbauBrückeWanderparkplatzAusbau Gewässer130


Neuer vertraglicher EndterminUnter Beachtung der Umstellung des<strong>Bauablauf</strong>planes durch den Unternehmer ergibtsich nun eine neuer Vertragstermin zum:30. April 2008131


Vergleich Vertragsablauf mitIstablauf Fall 1: Ist – Ablauf <strong>und</strong> Vertragsablauf sind gleich =Ut Unternehmer hat ht vertragsgerecht geleistet litt Fall 2: Istablauf ist kürzer als Vertragsablauf = es liegtVermutung nahe, dass Unternehmer beschleunigt oderZeitreserven genutzt hat Fall 3: Istablauf ist länger als Vertragsablauf:Unternehmer hat Bauzeitverlängerung zu vertreten132


Ergebnis für Beispielbaustelle Unternehmer wird zum neuem Vertragstermin30.04.08 fertig. Die Bauzeitverlängerung vom 15.04.08 08 auf den30.04.08 ist durch AG zu vertreten Beachte: für 4 Wochen Bauunterbrechung fürHochwasser steht dem AN keine Vergütung fürvariable Kostenanteile zu133

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