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Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen ... - ProReKo

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NiedersächsischesKultusministeriumSteuerung<strong>Zielvereinbarungen</strong><strong>zwischen</strong> <strong>öffentlichen</strong> berufsbildenden Schulenund der SchulbehördeNiedersachsen


VorwortSehr geehrte Damen und Herren!Eine grundlegende Weiterentwicklungder berufsbildenden Schulenzu modernen Dienstleistungszentrenin der Region wurde mit demvom 01.01.2003 bis 31.12.2007durchgeführten Schulversuch„Berufsbildende Schulen in Niedersachsenals regionale Kompetenzzentren“– Projekt Regionale Kompetenzzentren(<strong>ProReKo</strong>) – erprobt.Mit der flächendeckenden Übertragungder erfolgreichen Ergebnissedieses anspruchsvollen und weitreichendenSchulversuchs werden dieHandlungs- und Gestaltungsspielräumeder berufsbildenden Schulenin allen wichtigen schulischen Bereichenstark erweitert. Auf der Grundlagestrategischer Rahmenvorgabendes Landes bewirtschaften sie künftigeigenverantwortlich das an ihrenSchulen beschäftigte Personal unddie budgetierten Landesmittel. Darüberhinaus betreiben sie ein eigenständigesQualitätsmanagementund steuern ihre internen Prozesseso, dass letztlich die Qualität derschulischen Arbeit, insbesondere dieKompetenzen und Lernleistungender Schülerinnen und Schüler, nachhaltigund stetig gesteigert werdenkann.Die größere Eigenverantwortungder einzelnen Schule auf der einenSeite bedingt zugleich eine größereVerpflichtung auf der anderen Seite,über das Erreichte und GeleisteteRechenschaft abzulegen. Eigenverantwortungund Rechenschaftspflichtsind deshalb zwei Seiteneiner Medaille. Ein wesentlichesHerzstück des Schulversuchs ProRe-Ko war deshalb die Erprobung einesveränderten Steuerungskonzeptesvon Schulen. Die bisherige (Input-)Steuerung auf der Grundlage landesseitigerZuweisungen von Personalund Finanzen sowie detaillierterRegelungen und Vorschriften wirdzurückgenommen und auf eineSteuerung über Ziele hin akzentuiert.Das Führen mit Zielen wird vorrangigesund durchgängiges Führungsprinzip– sowohl <strong>zwischen</strong>Schulbehörde und Schulen als auchinnerhalb der Schule.Eine aus Vertreterinnen und Vertreternder Schulbehörde und Schulenbestehende Arbeitsgruppe hat fürdie veränderte Steuerung <strong>zwischen</strong>den berufsbildenden Schulen undder Schulbehörde den vorliegendenLeitfaden ausgearbeitet. Er gibtfür die beteiligten Akteure einendeutlichen Handlungsrahmen füreine daten- und evaluationsbasierteSteuerung vor und wird in der praktischenUmsetzung konkret auszugestaltensein.Klar ist: Mit dieser Form der Steuerungund der Anwendung desInstrumentariums der Zielvereinbarungbetreten wir Neuland. Diesesmacht zum einen neugierig underöffnet Chancen, führt aber zumanderen auch zu anfänglichen Unsicherheitenund Vorbehalten. Ich binmir aber sicher, dass wir mit dererfolgreichen Umsetzung des Konzeptsden berufsbildenden Schulenwichtige Impulse für ihre Schul- undQualitätsentwicklung geben. Denneines ist auch gewiss: Für diese Entwicklungbleiben die einzelnenSchulen der wichtigste Motor unddie entscheidende Instanz – eingebundenin den strategischenGesamtrahmen und die gemeinsameVerantwortung für eine qualitativhochwertige berufliche Bildungim Interesse unserer Jugendlichenund jungen Erwachsenen.Mit freundlichen GrüßenElisabeth Heister-NeumannNiedersächsische Kultusministerin


1. Darstellung des verändertenSteuerungsansatzes des LandesInhalt1. Darstellung des verändertenSteuerungsansatzes des Landes 32. Konzept der Zielvereinbarung 52.1 Nutzen 62.2 Grundsätze der Zielformulierung 62.3 Rechtscharakter 63. Zielvereinbarungsprozess 73.1 Partner der Zielvereinbarung 73.2 Steuerungszyklus 73.3 Laufzeit undZielmeilensteingespräche 8Anhang- Prozessbeschreibung für die<strong>Zielvereinbarungen</strong> <strong>zwischen</strong><strong>öffentlichen</strong> berufsbildendenSchulen und der Schulbehörde 9- Muster – Zielvereinbarung 10- Merkblatt zur Erstellung desEntwurfs einer Zielvereinbarung 11Die Diskussion der Ergebnisse internationaler Schulleistungsstudienhat in den letzten Jahren die zuvor schonbegonnenen vielfältigen bildungspolitischen Aktivitätenund Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeitder Schulen intensiviert. Als gemeinsame Grundausrichtungdieser Reformanstrengungen in Niedersachsen undden anderen Bundesländern lässt sich unter dem Vorzeicheneiner verstärkten Eigenverantwortlichkeit ein strukturellerUmbau des Schulwesens beobachten. Als einHerzstück dieses Konzepts gilt vor allem eine veränderteForm der Steuerung, insbesondere die Dezentralisierungvon Führungs- und Entscheidungsstrukturen und dieAnwendung erprobter Managementmethoden. Ein weitereswesentliches Element dieses Ansatzes ist darüberhinaus die Implementierung eines Qualitätsmanagements.Steuerung ist derzeit in den meisten Schulen kein verankerterBegriff. Bisherige „Steuerung“ orientierte sich andem, was von außen in die Schulen hineingegebenwurde. Im Wesentlichen wurde durch die Bereitstellungvon personellen und finanziellen Ressourcen sowiedetaillierten curricularen und erlasslichen Vorgaben(Input) „gesteuert“. Kennzeichen dieses inputorientiertenAnsatz ist es, dass die Schulen im Rahmen der vorgegebenenBedingungen ihre Arbeit und Prozesse organisieren.Eine Maßgabe, die hierdurch erzielten Ergebnisseund die Wirksamkeit systematisch zu überprüfen und zuverantworten, gab es aber nicht.Es ist nunmehr erklärte bildungspolitische Absicht, diebisherige traditionelle Form der Steuerung durch einenstärker auf die Leistungen und Ergebnisse (Output/Outcome)der Schulen orientierten Steuerungsansatz zu verändern.Dieser Steuerungsansatz geht davon aus, dass❚ die Leistungserstellung in besonderer Weise vom Sachverstandund der Motivation aller Mitarbeiterinnen undMitarbeiter abhängig ist,❚ die Qualitätsentwicklung vornehmlich durch organisationsinterneAnlässe ausgelöst wird und❚ die Qualitätsverbesserungen vor allem durch eine Steigerungder Innovationsfähigkeit und Selbstwirksamkeitder in Schule Beschäftigten erzielt werden.Diese Grundannahmen und Prinzipien spiegeln dabeiden schon seit den 80er Jahren bekannten wissenschaftlichenBefund wider, dass die einzelne Schule als pädagogischeEinheit der Motor der Schul- und Qualitätsentwicklungist.Das wesentliche Element der veränderten Steuerung istdas Führen mit Zielen (Management by Objectives). Keinanderes Führungskonzept hat sich international so stark3


durchgesetzt wie dieses. Kern dieses Konzeptes ist es,Organisationen und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternicht mehr mit Anweisungen, sondern ausschließlichüber Arbeitsergebnisse zu führen. Das bedeutet, dass dieOrganisation und/oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnerhalb definierter Rahmenbedingungen entscheidenkönnen, auf welchem Weg sie die vereinbartenErgebnisse erreichen.Die Zielvereinbarung ist dafür das geeignete Instrumentarium.Sie ist ein Führungs-/Management-/Steuerungsinstrument,das auch der Verständigung <strong>zwischen</strong> hierarchischunterschiedlich eingestuften Personen bzw. Institutionendient. Wie die Lehrkräfte im Bildungsprozessauf die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angewiesensind, ist die höhere Ebene zum Erreichen ihrer Zieleauf die Mitwirkung der unteren angewiesen. In demZielvereinbarungsprozess treffen damit auch zwei Kontrollkreisezusammen: Die Eigen- oder Selbstkontrolleund die Außen- oder Fremdkontrolle.Im Schulversuch „Berufsbildende Schulen in Niedersachsenals regionale Kompetenzzentren“ (Projekt RegionaleKompetenzzentren – <strong>ProReKo</strong>) ist der veränderte, stärkeroutputorientierte Steuerungsansatz erfolgreich erprobtworden 1 . Gemäß der Zielsetzung dieses Versuchs ist einübertragbares Modell erarbeitet worden, das durch eingeändertes Steuerungssystem in der Lage ist, die berufsbildendenSchulen zu regionalen Kompetenzzentrenweiterzuentwickeln und ihre Qualität messbar zu verbessern.Insgesamt hat der Schulversuch hinsichtlich einerveränderten Steuerung gezeigt, dass❚ die bisher eher lose verknüpften Verantwortungsebeneninnerhalb der Schule und <strong>zwischen</strong> Schule undSchulbehörde enger verkoppelt werden können,❚ die Zielvereinbarung ein tragfähiges und geeignetesInstrument sowohl für die Steuerung der Schulen durchdie Schulbehörde (externe Steuerung) als auch für dieSteuerung innerhalb der Schule (interne Steuerung) ist,❚ Ziele auch im pädagogischen Bereich durch Kennzahlenund Indikatoren unterlegt werden können (kennzahlenbasierteSteuerung) und❚ umfassende Freiräume und höhere Verbindlichkeitendurch Rechenschaftspflichten (die die Implementationvon Controllingsystemen voraussetzen) zur Stärkungder Ergebnisverantwortung führen.Mit dem in <strong>ProReKo</strong> erprobten Steuerungsansatz wirdauch das Verhältnis <strong>zwischen</strong> Schulbehörde und Schulenneu justiert. Die bisherige inputorientierte Fachaufsichtwird in Richtung einer stärker auf die Erreichung von Zielenausgerichtete Steuerungsaufsicht weiterentwickelt.Die in der Schule Verantwortlichen erhalten erweiterteHandlungsspielräume und Entscheidungsverantwortungin dem von der Schulbehörde zugebilligten Rahmen.Beide Seiten tragen dabei gemeinsam Verantwortung fürdie Leistungsfähigkeit von Schule in Erfüllung des gesetzlichvorgeschriebenen Bildungsauftrages. Die unterschiedlichenAufgabenschwerpunkte von Schulbehörde undSchule verdeutlicht die nachstehende Tabelle.Diesen unterschiedlichen Verantwortlichkeiten soll derSteuerungsansatz gerecht werden. Verantwortung undSteuerung sind dabei die zwei Seiten einer Medaille: WerVerantwortung trägt, muss steuern (können), wer steuert,trägt Verantwortung!SchuleUmsetzung des Bildungsauftrages in zielorientiertesschulisches Handeln (Schulprogramm)Übernahme der Verantwortung für die Zukunft derSchülerinnen und SchülerNutzung der eingeräumten Handlungs- und Gestaltungsspielräumezum Erreichen besserer ErgebnisseRechenschaftslegung über erreichte ErgebnisseSchulbehördeGestaltung der Rahmenbedingungen und transparenteZuweisung von Ressourcen, damit Schulen ihre Verantwortungwahrnehmen könnenGewährung von Unterstützung und BeratungEingriffe nur dann, wenn die Steuerungsfähigkeit derSchule nicht ausreichtWahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortungfür das Schulwesen durch Controlling der Ergebnisseder schulischen Arbeit1Dieser Schulversuch wurde vom 01.01.2003 bis 31.12.2007 unter Beteiligung von 19 berufsbildenden Schulen in Niedersachsen erfolgreichdurchgeführt. Die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Transferempfehlungen können dem Abschlussbericht der Landesprojektgruppe entnommenwerden (Download unter http://www.proreko.de/Datenmaterial/PAbschluss/Abschlussbericht%20Internet/Ergebnisband/<strong>ProReKo</strong>%20Abschlussbericht%20Ergebnisband.pdf).4


2. Konzept der Zielvereinbarung2.1 NutzenSchulen werden im Zuge der Qualitätsentwicklung ausverschiedenen Blickwinkeln evaluiert, z. B. durch Befragungender Schülerinnen und Schüler oder den Berichtder Schulinspektion. Dadurch erhalten sie vielfältigeRückmeldungen zu ihrer Arbeit. Stärken und Verbesserungsbereichewerden auf diese Weise aufgezeigt undinnerschulisch diskutiert. Als Folge werden einzelne Zieleabgeleitet und letztlich miteinander vernetzt. Diese Zielewerden im Dialog mit der Schulbehörde als „Zielvereinbarung“festgeschrieben. Durch diese Abstimmungverbinden sich die Entwicklungsimpulse der einzelnenSchule auch mit den bildungspolitischen Intentionen desLandes. Je nach Entwicklungsstand konzentrieren sichdie vereinbarten Ziele also immer auf die aktuelle Ausganglageund die nächsten Entwicklungsschritte derjeweiligen Schule.<strong>Zielvereinbarungen</strong> können sich nur dann zu einemerfolgreichen Steuerungs- und Führungsinstrument entfalten,wenn sie nicht nur <strong>zwischen</strong> Schule und Schulbehördeetabliert werden (externe Steuerung), sondernihre Fortführung innerhalb der Schule finden (interneSteuerung). Somit ist dann die Grundlage für die erforderlicheGesamtsteuerung des Bildungssystems gegeben,die in Einklang mit der Eigenverantwortung der Schulensteht.Durch klar formulierte Ziele auf allen Ebenen könnenlangfristige Vorhaben für alle Beteiligten sichtbargemacht und dadurch die Transparenz, Verbindlichkeitund Akzeptanz gefördert werden.Die folgende Abbildung verdeutlicht diesen Steuerungsansatz:Steuerungsebenen – Verzahnung externer und interner SteuerungNiedersächsischesKultusministeriumStrategische Rahmenvorgaben/Konzept Zielvereinbarung (ZV)LandesschulbehördeStandort HannoverDezernat 4Standort BraunschweigDezernat 4Standort OsnabrückDezernat 4Standort LüneburgDezernat 4zvKompetenzzentren/BBSKompetenzzentrum BBSSchulleiter/inKompetenzzentren/BBSKompetenzzentren/BBSAbteilung 1Abteilungsleiter/inzvzvAbteilung 2Abteilungsleiter/inTeam 1Teamleiter/inzv zvTeam 2Teamleiter/inTeam 1Teamleiter/inzv zvTeam 2Teamleiter/inTeam 3Teamleiter/inzv zvTeam 4Teamleiter/in5


2.2 Grundsätze der ZielformulierungZiele geben dem Handeln Orientierung, sie legen fest,„was“ (i. S. eines definierten und angestrebten Endpunktes)erreicht werden soll. Bezogen auf die schulische Entwicklungwerden also erwünschte Arbeitsergebnissefixiert. Ziele sind SMART 2 zu formulieren. Dies dient dereindeutigen Definition im Rahmen von <strong>Zielvereinbarungen</strong>.Die Maßnahmen, die zum Ziel führen sollen, werdeneigenverantwortlich von der Schule festgelegt, da sieihre individuelle Situation und ihre Ressourcen ambesten einschätzen und einsetzen können. Diese Freiräumein der Maßnahmenplanung dokumentieren das Vertrauenin die Professionalität der Schulen und ihrerBeschäftigten.2.3 Rechtscharakter<strong>Zielvereinbarungen</strong> im Sinne dieser Handreichung sindein Instrument zur systematischen Steuerung von Schuleund beziehen sich auf strategische und aufgabenbezogeneZiele im Rahmen der Wahrnehmung des Bildungsauftragesder Schule. Als solches regeln sie die Aufgabenwahrnehmungder Schule und unterliegen daher nichtder personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungdurch den Schulpersonalrat. <strong>Zielvereinbarungen</strong> sind verbindlich,sie sind aber keine formalrechtlich bindendenVerträge im juristischen Sinn.Bei der Zielvereinbarung bringen die Schule als auch dieSchulbehörde Interessen und Vorschläge ein. Das Ergebnisist eine Vereinbarung, in der beide Seiten die Zieleund Rahmenbedingungen akzeptieren und sich zur Zielerreichungverpflichten.Personenbezogene <strong>Zielvereinbarungen</strong> – als Ergebniseines jährlichen Gesprächs <strong>zwischen</strong> Vorgesetzten undMitarbeiter – sind nicht Gegenstand der hier behandeltenZielvereinbarung.2SMART: Akronym aus dem Englischen; Specific, Measurable, Achievable,Relevant, Time-based, zitiert nach.www.olev.de, vgl. auch Anlage„Merkblatt zur Erstellung des Entwurfs einer Zielvereinbarung“6


3. Zielvereinbarungsprozess3.1 Partner der ZielvereinbarungDie Leiterinnen und Leiter der berufsbildenden Schulen,die nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) dieGesamtverantwortung für die Schulen und deren Qualitätssicherungund -entwicklung tragen, schließen dieZielvereinbarung mit der zuständigen Dezernentin/demzuständigen Dezernenten der Landesschulbehörde. Darüberhinaus können nach Absprache weitere Personen ausder Schule, z. B. die stellvertretende Schulleiterin/derstellvertretende Schulleiter, die/der QM-Beauftragte derSchule, und der Schulbehörde an dem Gespräch teilnehmen.Obwohl der Schulträger nicht formaler Partner derZielvereinbarung ist, ist seine Mitwirkung am Zielvereinbarungsprozesswünschenswert.Der gesamte Zielvereinbarungsprozess - vom Vorbereitenüber das Aushandeln während des Zielvereinbarungsgesprächesbis zum Festlegen der Ziele – ist durch einkooperatives Zusammenspiel der beiden Vereinbarungspartnergekennzeichnet. Sie kommen im Dialog zu einerVereinbarung. Die Aufgaben im Rahmen der Schulaufsichtder Schulbehörde bleiben nach wie vor bestehen;sie sind davon unberührt.3.2 SteuerungszyklusIn der Grafik ist der gesamte Zielvereinbarungsprozess imÜberblick dargestellt:Zur Vorbereitung auf das Zielvereinbarungsgespräch stehenden Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnernverschiedene Informationsquellen zur Verfügung. DasDatenmaterial gibt aus unterschiedlicher PerspektiveSchuleSchulbehördeTerminfestlegung für ZielvereinbarungsgesprächGezielte Ist-Analyse der Ausgangssituation undder Rahmenbedingungen der Schule auf Basis❚ QM-Auswertungen❚ Bericht der Schulinspektion❚ Zufriedenheitswerte der AnspruchsgruppenGezielte Ist-Analyse der Ausgangssituation undder Rahmenbedingungen der Schule auf Basis❚ QM-Auswertungen❚ Bericht der Schulinspektion❚ Zufriedenheitswerte der AnspruchsgruppenFormulierung von Vorschlägenfür zu vereinbarende ZieleFormulierung von Vorschlägenfür zu vereinbarende ZieleErstellung eines Entwurfsfür die Zielvereinbarung(Grundlage für dasZielvereinbarungsgespräch)Versand an LSchBspätestens eine Wochevor dem GesprächsterminPrüfung der Entwurfsvorlage undAbgleich mit der eigenen AnalyseZielvereinbarungsgespräch❚ Gemeinsame Erörterung der Vorlage❚ Vereinbaren von ZielenAbschluss der ZielvereinbarungPlanung, Umsetzung, Evaluierung derZiele in der Schuleggf. ZielmeilensteingesprächPlanung, Umsetzung, Evaluierungder Ziele in der SchuleTerminfestsetzung für ZielerreichungsgesprächNeue Zielvereinbarung(Fortsetzung des Kreislaufs)7


Auskunft über den Stand der Qualitätsentwicklung derSchule. Auf diese Weise wird gleichzeitig eine Verzahnungder internen und externen Ansätze der Qualitätsentwicklungder berufsbildenden Schulen in Niedersachsenerreicht. Im Einzelnen zählen dazu die❚ QM-Auswertungen (Kennzahlen Abschlussquote, Übernahmequote,Erfolgreiche Schulzeiten), die Schlüsselergebnissenach dem Kriterium 9 des EFQM-Modells fürExcellence abbilden.❚ Zufriedenheitswerte wichtiger Anspruchsgruppen derSchule (Schülerinnen und Schüler, Betriebe) sowie derMitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Daten werdenim Rahmen der Qualitätsentwicklungsarbeit der berufsbildendenSchulen erhoben (Kriterium 6 und 7 desEFQM-Modells für Excellence), bei der eine Messungder Zufriedenheit dieser Gruppen zwingend vorgeschriebenist. Die Schulen müssen darlegen, in wie weitsie die Ergebnisse der Befragungen in einem Qualitätskreislauf(RADAR-Logik) berücksichtigt haben. DieErgebnisse dieser Befragungen sind von den Schulenbereit zu halten und der Schulbehörde bei Bedarf zuübermitteln.❚ Bericht der Niedersächsischen Schulinspektion (NSchI),der einen Blick von außen liefert und eine Bewertungder Schul- und Unterrichtsqualität durch externe Fachleutedarstellt.Für die <strong>Zielvereinbarungen</strong> müssen die Schulen keinezusätzlichen Erhebungen durchführen. Die zugrunde liegendenDaten (s. o.) ergeben sich aus der regelmäßigenEvaluation der Arbeit der Schulen. Im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesseswird auf die individuelle Situationin der Schule Rücksicht genommen. Dies betrifft beispielsweisedie Rahmenbedingungen, den Stand desQualitäts- und Schulentwicklungsprozesses sowie zeitlicheGegebenheiten der Schule (Terminabsprache <strong>zwischen</strong>Schulbehörde und berufsbildender Schule).Die Schulleiterin/der Schulleiter informiert den Schulträgerrechtzeitig über das Gespräch und lädt ihn dazu ein.Wenn eine Abstimmung mit ihm erforderlich ist, so wirdempfohlen, diese im Vorfeld zur Zielvereinbarung vorzunehmen.Aus dem Datenmaterial wird sowohl von der Schule alsauch der Schulbehörde eine gezielte Analyse erstellt. DieSchule formuliert – abgeleitet aus ihrem Leitbild und denErgebnissen der Analyse und den strategischen Zielendes Landes Niedersachsens – einen Entwurf für zu vereinbarendeZiele. Als Leitlinie nutzt sie eine landesweiteinheitliche Muster- Zielvereinbarung (vgl. Anhang).Der Zielvereinbarungsprozess ist als Kreislauf angelegt.Innerhalb der Schule findet i.d. R. vor Abgabe des Entwurfsein Diskussions- und Abklärungsprozess mit allenrelevanten schulischen Gruppen (z. B. Abteilungsleitungen,Teams) statt. Nach Abschluss der Zielvereinbarungwird der in der Schule begonnene Prozess weitergeführtund folgerichtig durch schulinterne <strong>Zielvereinbarungen</strong><strong>zwischen</strong> den Verantwortungsebenen fortgesetzt. Nurwenn die direkt Betroffenen rechtzeitig eingebundenwerden, sind die Voraussetzungen für Akzeptanz undeine erfolgreiche Umsetzung gegeben.Spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Gesprächsterminwird der Entwurf der Schule an die Schulbehördeübermittelt. Die Landesschulbehörde erstellt unabhängigvon der Schule eine Analyse aufgrund der vorliegendenDaten und prüft anschließend die Schlüssigkeit des vonder Schule vorgelegten Entwurfs, insbesondere die Ableitungder Ziele.Das Zielvereinbarungsgespräch ist durch das gemeinsameBestreben gekennzeichnet, Ziele zu vereinbaren, die derSchul- und Qualitätsentwicklung förderlich sind. Der Entwurfder Schule wird diskutiert, es werden sowohl Stärkenals auch Handlungsbedarfe herausgearbeitet. Letztlicherfolgt eine Einigung über die zu erreichenden Ziele,die SMART formuliert werden.Während des Zielvereinbarungsgesprächs werden diegemeinsam definierten Veränderungen am Entwurfdurch die Schule dokumentiert. Am Ende steht derAbschluss der Zielvereinbarung. Wenn es nicht möglichsein sollte, während des ersten Gespräches eine Vereinbarungzu schließen, kann der Zielvereinbarungsprozessausgesetzt werden, damit in der Schule weitere Beratungenerfolgen. Das Zielvereinbarungsgespräch wird dannzu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.Nach Abschluss der Zielvereinbarung nimmt die Schule ineigener Verantwortung Planungen vor, setzt die formuliertenZiele um, in dem sie konkrete Maßnahmen zurZielerreichung festlegt und das Ergebnis evaluiert.3.3 Laufzeit und ZielmeilensteingesprächeDie Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt vier Jahre.Steuerungsmaßnahmen wirken zeitversetzt, insbesonderebei mehrjährigen Bildungsgängen zeigen sich Veränderungenerst nach einigen Jahren. Nach ca. der Hälfteder Laufzeit kann ein Zielmeilensteingespräch geführtwerden, sofern ein Vereinbarungspartner dies fordert.Zielmeilensteingespräche dienen der Erörterung des bishererreichten Zielerreichungsgrads. Zudem geben sie dieMöglichkeit, vereinbarte Ziele anzupassen, wenn aktuelleDaten Hinweise auf grundlegende Veränderungengeben oder wenn sich deutliche Abweichungen in derSituation und/oder den Rahmenbedingungen der Schuleergeben haben.Insgesamt werden mit mindestens 10% der berufsbildendenSchulen in Niedersachsen Zielmeilensteingesprächegeführt.8


Prozessbeschreibung für die <strong>Zielvereinbarungen</strong> <strong>zwischen</strong> <strong>öffentlichen</strong> berufsbildenden Schulen und der SchulbehördeNr.Was ist zu tun?Womit?Hilfsmittel, Checklisten,FormulareWer?Prozesseignerund ProzessbeteiligteWann?Termin oder ZeitraumAuf welcher Grundlage?❚ Bemerkungen❚ Probleme❚ Querverweis auf andereund anschließende Prozesse1Ankündigung des Zielvereinbarungsgesprächs(ZVG) und TerminabspracheTelefonDezernentin/Dezernent derLandesschulbehörde(Dez.)Termin und Ort werdenin Absprache mitder Schule von derLSchB definiertErlass des MK2Schriftliche Einladung mit Ort und Zeitrahmen,Muster-Zielvereinbarung und die strategischeZiele des Landes Niedersachsenwerden beigefügt.Die Schulleiterin/der Schulleiter (SL) informiertden Schulträger über das geplanteZVG und lädt ihn dazu ein.*Musterbrief Einladung*Muster-Zielvereinbarung*Informationsblatt „StrategischeZiele des Landes Niedersachsen“*Merkblatt zur Erstellung desEntwurfs einer ZielvereinbarungDez.3Gezielte Ist-Analyse der Ausgangssituationund der Rahmenbedingungen der Schuleauf der Basis der Musterzielvereinbarung*Muster-Zielvereinbarung*Hinweise zur Analyse derAusgangssituation im Merkblattzur Erstellung des Entwurfseiner ZielvereinbarungSLIm Zeitraum <strong>zwischen</strong>der Terminabspracheund der Versendungdes ZielvereinbarungsentwurfsBasiert auf den QM – Auswertungen,den Zufriedenheitswertenund dem Bericht derNSchI und den daraus abgeleitetenschulischen Prozessen4Formulierung der strategischen Ziele (abgeleitetaus dem Leitbild der Schule, denErgebnissen der Analyse und den strategischeZielen des Landes Niedersachsen)* Muster-Zielvereinbarung* Informationsblatt „StrategischeZiele des Landes Niedersachsen“SLs.o.5Versendung des Zielvereinbarungsentwurfsan die LSchBZielvereinbarungsentwurfSLzum vereinbartenZeitpunkt6Vorbereitung des Gesprächs auf Basis desZielvereinbarungsentwurfs der Schule undder eigenen Informationsquellen und Analysendes Datenmaterials*Zielvereinbarungsentwurf*QM – Auswertungen*Bericht der NSchI und weitereQuellenDez.Zwischen Eingang desEntwurfs und demZVG7ZielvereinbarungsgesprächDokumentation der gemeinsamdefinierten Veränderungenam Entwurf durch SLDez./ SL; nachVereinbarungweitere Personen8Abschluss der ZielvereinbarungSchriftstück auf der Basis derMuster-Zielvereinbarung unddes EntwurfsDez./SLBei Nicht-Abschluss einer Zielvereinbarungweitere Beratungen in der SchuleSLggf. schulaufsichtlicheInterventionFortsetzung des ZielvereinbarungsgesprächsDokumentation der gemeinsamdefinierten Veränderungenam Entwurf durch SLDez./SLAbschluss der ZielvereinbarungSchriftstück auf der Basis derMuster-ZielvereinbarungDez./SL9Schule plant, setzt um und evaluiert10Ein Vereinbarungspartner fordert einZielmeilensteingesprächDez./SLZielvereinbarung11ZielmeilensteingesprächIn Anlehnung an dasZielvereinbarungsgespräch12Schule plant, setzt um und evaluiert13Zielerreichungsgespräch(neues Zielvereinbarungsgespräch)9


Muster-ZielvereinbarungI. PräambelDie Zielvereinbarung wird abgeschlossen <strong>zwischen</strong> der Landesschulbehörde, vertreten durch (…) und den BerufsbildendenSchulen (…), vertreten durch (…) und gilt ab (…) für den Zeitraum von vier Jahren von (…) bis (…).Die Zielvereinbarung basiert auf dem Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere den §§ 2 und 54, den Verordnungenund Erlassen, die den schulfachlichen und schulrechtlichen Regelungsrahmen der berufsbildenden Schulen bilden,sowie den strategischen Zielen des Landes und dem Leitbild der Schule.II. Ist-Analyse der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungen der SchuleIII. Ziele1.2.3.4.5....BemerkungenIV. Regelungen zum weiteren SteuerungsprozessBeide Vertragsparteien können ein Zielmeilensteingespräch einfordern.Unabhängig davon verpflichtet sich die Schule, bei absehbaren Zielunterschreitungen der Landesschulbehörde rechtzeitigzu berichten.Ort: ________________________________________________Dezernentin/DezernentDatum: ________________________________________________Schulleiterin/Schulleiter10


Merkblatt zur Erstellung des Entwurfs einer ZielvereinbarungI. PräambelEs sind keine weiteren Erläuterungen erforderlich, vgl. Muster-Zielvereinbarung.II. Gezielte Ist-Analyse der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungender SchuleEine ganzheitliche Herangehensweise ist bei der Analyse beabsichtigt,deshalb soll sowohl auf die jeweiligen Stärken als auch auf dieVerbesserungsbereiche der Schule eingegangen werden.Wenn bei einer Schule bereits eine Zielvereinbarung mit der Landesschulbehördevorliegt, ist zunächst der Zielerreichungsgrad zubeschreiben.Es wird eine Stellungnahme zur auslaufenden Zielvereinbarunggegeben: welche Ziele wurden erreicht, teilweise erreicht oder(noch) nicht erreicht. Sofern Ziele teilweise erreicht oder nichterreicht worden sind, ist eine Begründung dafür anzugeben. Ggf.können Ziele fortgeschrieben oder modifiziert werden, dieses istdann unter III. zu dokumentieren.Anschließend erfolgt eine Ist-Analyse auf der Basis der:a) QM-Auswertungenb) Zufriedenheitswerte der Anspruchsgruppen der Schule (Ergebnisseder Zufriedenheitsbefragungen, insbesondere Schüler-, Mitarbeiter-und Betriebezufriedenheit, lt. EFQM-Kriterien 6 und 7)c) Ergebnisse der Schulinspektion und den daraus abgeleiteten schulischenVerbesserungsmaßnahmenDie oben umrissene Datenbasis spiegelt einen großen Teil der Ergebnisse/Entwicklungder Schule wider. Dadurch wird eine Verknüpfungder Ergebnisse von interner und externer Evaluation der Schulemöglich.Diese Analyse ist von allen Schulen zu erstellen, unabhängig davon,ob bereits in der Vergangenheit eine Zielvereinbarung geschlossenwurde.Die Schule kann ergänzend eine Umfeldanalyse beifügen, aus dersich grundsätzliche Veränderungen und Problemlagen (z.B. strukturelle,konjunkturelle Veränderungen in der Region) ergeben, insbesonderedann, wenn sich daraus Auswirkungen auf das Bildungsangebotder Schule ableiten lassen.III. ZieleDie Schule erarbeitet aus der Analyse einen Vorschlag für die angestrebteZielvereinbarung, die auch den in dem Schulprogramm verankertenZielen und Strategien der Schule Rechnung trägt und diestrategischen Ziele des Landes berücksichtigt. Sie legt den Entwurfder LSchB vor.Im Zielvereinbarungsgespräch erfolgt eine Verständigung über dieZiele. Die Ziele werden im Rahmen der kennzahlbasierten SteuerungSMART formuliert, damit eine eindeutige Definition gegeben ist.Die folgenden fünf Bedingungen müssen erfüllt sein:S (pecific) = SpezifischLeitfrage: Was soll genau im jeweiligen Sachbereich erreicht werden?Das Ziel soll positiv, verständlich und eindeutig formuliert sein.M (easurable) = MessbarLeitfrage: Woran lässt sich feststellen, ob das Ziel innerhalb einerbestimmten Frist erreicht wurde?Punktuelle Erfolge, Teilerfolge und volle Erfolge sollen feststellbarsein, damit erzielte Fortschritte aber auch Misserfolge deutlicherkennbar sind.A (chievable) = AnspruchsvollLeitfrage: Ist das Ziel für alle Beteiligten motivierend und herausfordernd?Beispiele für smarte Formulierungen der QM-Auswertungen:Beispiele für Kennzahl 1:Die Abschlussquote im Bildungsgang (BG) einjährige BFS berufl.Abschluss Heilerziehungshilfe wird gegenüber dem Ausgangswertder Schule (58,3) im Schuljahr (SJ) 2006/07 um 10%-Punkte erhöht.Die Abschlussquote im BG Fachoberschule Gesundheit und Soziales,Schwerpunkt Gesundheit-Pflege, wird auf den Landesdurchschnittswert(68,0) des SJ 2006/2007 erhöht.Beispiele für Kennzahl 2:Die Rücklaufquote der verwertbaren Antworten wird verbessert, sodass die BG ausgewertet werden können.Das Verfahren zur Befragung der Abgängerinnen und Abgänger zurnachschulischen Laufbahn wird evaluiert und ggf. zum nächstenAbfragedurchlauf verändert.Beispiel für Kennzahl 4:Die Schule verbessert im BG BFS berufl. Abschluss Sozialass., SP Sozialpädagogikdie Kennzahl 4 auf den Landesmittelwert (69,3) vom SJ2006/2007.Beispiel für Zufriedenheitswerte:Die Schüler - Zufriedenheitswerte im BG (…) werden bis zum (…)von …% auf …% gesteigert.Die Schule führt in den nächsten drei Jahren jährliche Schülerzufriedenheitsbefragungendurch und ermittelt bildungsgangbezogeneDurchschnittswerte, vergleicht sie mit den schulischen Durchschnittswertenund leitet daraus Zielwerte für die Bildungsgänge ab.Beispiel für den Bericht der NSchI (ausgehend vom derzeitigenInspektionsverfahren):Die Schule verbessert sich im Qualitätsteilkriterium 16. (…) bis zurnächsten Inspektion auf die Beurteilungskategorie „3“.Grundsätzliche Hinweise zur Zielfestlegung:Die Analysedaten sollten im Kontext betrachtet werden.So könnten zum Beispiel die Abschlussquoten eines Bildungsgangesmit den Zufriedenheitswerten desselben Bildungsganges verglichenwerden.Es gibt keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von zu vereinbarendenZielen, diese Entscheidung ergibt sich im Gespräch<strong>zwischen</strong> Schulbehörde und Schule.Für die Zufriedenheitswerte liegen nur innerschulische Werte vor, esgibt keine Landesdurchschnittswerte, die als Referenz dienen können.Eine Orientierung ist somit nur an den Schulwerten möglich.Wenn der Verlauf über mehrere Jahre betrachtet wird, könnenTrendaussagen getroffen und daraus Ziele entwickelt werden.Für die Betriebe-Zufriedenheitswerte und die Mitarbeiter-Zufriedenheitswertewerden nur Ziele vereinbart, die die Schule als Ganzesbetreffen, da die Befragungsinstrumente noch keine Auswertung bisauf Bildungsgangebene für diese Anspruchsgruppen zulassen.Der Bericht der Schulinspektion lässt keine Aussagen bis auf Bildungsgangebenezu, von daher können nur Ziele vereinbart werden,die einen Zusammenhang mit dem laufenden EFQM-Prozess ander Schule herstellen.IV. Regelungen zum weiteren SteuerungsprozessEs sind keine weiteren Erläuterungen erforderlich, vgl. Muster-Zielvereinbarung.R (ealistic) = RealistischLeitfrage: Ist das Ziel grundsätzlich realisierbar durch die Schuleund ist es vereinbar mit anderen Zielen?Es ist darauf zu achten, dass keine Zielkonflikte entstehen undgrundsätzlich alle vereinbarten Ziele auch erreicht werden können.T (ime-based) = TerminiertLeitfrage: Wann soll das Ziel erreicht sein?Ein Endtermin muss festgelegt werden. Es ist auch möglichZwischentermine für Teilziele zu vereinbaren.11


Hey-Werbeagentur.deSteuerung<strong>Zielvereinbarungen</strong><strong>zwischen</strong> <strong>öffentlichen</strong> berufsbildenden Schulen und der SchulbehördeImpressumHerausgeber:Niedersächsisches KultusministeriumPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitSchiffgraben 1230159 HannoverTelefon 0511 120-0E-Mail: pressestelle@mk.niedersachsen.deInternet: www.mk.niedersachsen.deBestellungen: bibliothek@mk.niedersachsen.deFederführung:Niedersächsisches Kultusministerium,Abteilung 4 (Berufliche Bildung),Referat 41 – Transfergeschäftsstelle RegionaleKompetenzzentrenRedaktionNiedersächsisches Kultusministerium:Viola Maßmann,Gerd Roggenbrodt,Cornelia Frerichs,Silvia Gerberding,Alfred Offen-GrodzkiLandesschulbehörde:Angelika Nöltker,Ulrich Mühlenhoff,Hans-Günther Holzmann,Johannes BettrayJens Harms, BBS Herman-Nohl-Schule,Marianne Broska, BBS II WolfsburgHinweis:Als Online-Fassung zum Herunterladen findenSie diesen Leitfaden auch auf der Website desSchulversuchs „Berufsbildende Schulen inNiedersachsen als regionale Kompetenzzentren“unter www.proreko.deDruck:braunschweig-druck GmbHDatum:Februar 2010

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