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2013/084 - Waldbronn

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Gemeinde <strong>Waldbronn</strong>Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>öffentlichAmt: Rechtsamt Datum: 15.10.<strong>2013</strong>Irion, Harald Telefon: 609280Betreff:Aufstellung des Bebauungsplans „Kinder- und Jugendbetreuung bei der Albert-Schweitzer-Schule“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB1. Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungeingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange2. SatzungsbeschlussBeschlussvorschlag:1. Die während der Offenlage von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachtenStellungnahmen werden wie in der nachfolgenden Begründung unter Rdn. 2 und 3 dargestellt,im Bebauungsplan berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.Die von den Beschlussvorschlägen abweichenden Beschlüsse sind in den Bebauungsplanbzw. seine Anlagen aufzunehmen.2. Der Bebauungsplan „Kinder- und Jugendbetreuung bei der Albert-Schweitzer-Schule“ wirdnach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander undunter Berücksichtigung der zuvor unter Punkt 1 gefassten Beschlüsse in der Fassung vom16.09.<strong>2013</strong> als Satzung beschlossen.Gremium:Sitzung am:Gemeinderat 23.10.<strong>2013</strong>Beratungsergebnis:einstimmigStimmenmehrheitJa: Nein: Enthaltung:laut BeschlussvorschlagAbweichender Beschluss:


Seite - 2 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>


Seite - 3 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>Begründung:1. EinleitungsbeschlussDer Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, dasVerfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kinder- und Jugendbetreuung beider Albert-Schweitzer-Schule“ im Ortsteil Reichenbach einzuleiten. Durch diesenBebauungsplan soll der Bebauungsplan „Östlich der Zwerstraße“, soweit er sich aufdas Plangebiet erstreckt, ersetzt werden.Des Weiteren wurde beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Form einerBürgerversammlung mit einer sich anschließenden Offenlage für die Dauer einesMonats durchzuführen.Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Bürgerversammlung am 28.02.<strong>2013</strong>sowie durch Offenlage in der Zeit vom 04.03. bis 04.04.<strong>2013</strong>. Auf dieÖffentlichkeitsbeteiligung wurde in den Amtsblättern vom 14.02.<strong>2013</strong> und 21.02.<strong>2013</strong>hingewiesen.2. ÖffentlichkeitsbeteiligungBereits vor der Bürgerversammlung und der Offenlage ging bei der Verwaltung dasangeschlossene Schreiben von Anwohnern der Tulpenstraße vom 23.02.<strong>2013</strong> ein.Die vom Gemeinderat beschlossene Bürgerversammlung fand am 28.02.<strong>2013</strong> um16.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt. Die Niederschrift über dieBürgerversammlung wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zusammen mit derEinladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 13.03.<strong>2013</strong>zugeleitet. Die Niederschrift ist zur Information nochmals beigefügt.Während der Offenlage ging am 19.03.<strong>2013</strong> eine von 7 Anwohnern der Tulpenstraßeunterzeichnete Stellungnahme ein, die durch eine weitere Stellungnahme vom03.04.<strong>2013</strong>, diesmal unterzeichnet von 10 Anwohnern, ergänzt wurde.Die Schreiben der Anwohner der Tulpenstraße sowie das Ergebnis derBürgerversammlung kann dahingehend zusammengefasst werden, dassinsbesondere das gegenwärtige und zukünftige Verkehrsaufkommen Sorgen bereitetund auch Lösungen für den ruhenden Verkehr verlangt werden.Stellungnahme der Verwaltung:Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung der schriftlichen Stellungnahmen undDiskussionsbeiträge aus der Bürgerversammlung sieben Planungsvarianten für denUmbau und die Umgestaltung der Tulpenstraße erarbeiten lassen. Je nachAusbaugrad liegen die geschätzten Kosten zwischen ca. 500.000,- € und ca.760.000,- €.Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Planungsvarianten warenGegenstand einer Vorberatung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am20.03.<strong>2013</strong>.Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung, dass dieStraßenplanungsvariante 2 mit Stellplätzen im hinteren Wendehammerbereich (ausVariante 4) in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Gleichzeitig soll derEinmündungsbereich leicht verschwenkt werden, damit auf der Nordseite derTulpenstraße der Gehweg entlang der Zwerstraße etwas in Richtung Tulpenstraßeverlängert werden kann. Zusätzlich ist eine Abgrenzung der beiden Verkehrsflächenvorzusehen, um die bestehende Tulpenstraße ggf. als verkehrsberuhigten Bereichauszuweisen zu können. Diese Vorgaben sind im Bebauungsplanentwurfberücksichtigt.Über die gewünschte Ausweisung der Tulpenstraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“hat die Straßenverkehrsbehörde unter straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunktenzu entscheiden. Deshalb kann diese Entscheidung auf der Basis derPlanungsvariante 2 im Bebauungsplanverfahren getroffen werden.Die gewünschte Umgestaltung des Einmündungsbereichs der Tulpenstraße ist in denBebauungsplan aufgenommen.


Seite - 4 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>Da sie jedoch für die Umsetzung der Planung nicht zwingend ist, hat derGemeinderat zu gegebener Zeit zu entscheiden, ob und wann die Mittel für denUmbau des Einmündungsbereiches im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden.Beschlussvorschlag:Die Ausweisung der Tulpenstraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ kann nichtGegenstand des Bebauungsplans sein. Eine Beschlussfassung ist deshalb nichterforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde wird zu gegebener Zeit zu entscheidenhaben, ob die Ausweisung der Tulpenstraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“straßenverkehrsrechtlich zulässig ist.Über den gewünschten Umbau des Einmündungsbereichs, der im Bebauungsplanvorgesehen aber verkehrlich nicht zwingend ist, wird der Gemeinderat zu einemspäteren Zeitpunkt entscheiden.Es wird angeregt, den bestehenden Basketballplatz zu erhalten, da er von Kindernund Jugendlichen genutzt wird.Stellungnahme der Verwaltung:Um eine kompakte und flächensparende Bebauung des Plangebietes zu erreichen,muss der bestehende Basketballplatz zumindest für die Außenanlagen der Kitageopfert werden. Als Ersatz ist eine Fläche nördlich des bestehenden Schulgebäudesplanerisch vorgesehen. Ob die Fläche tatsächlich entsprechend umgebaut undgenutzt werden soll hat der Gemeinderat in Abstimmung mit der Schulleitung unterBerücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten zu gegebener Zeit zu entscheiden.Beschlussvorschlag:Der Anregung, den Basketballplatz zu erhalten, wird nicht entsprochen.Es wird angeregt, die Nord- und Westseite des geplanten Kita – Gebäudes zubegrünen.Stellungnahme der Verwaltung:Der Anregung wurde bereits im Bebauungsplan durch Pflanzgebote entsprochen.Beschlussvorschlag:Die bereits vorgesehenen Pflanzgebote für Sträucher und Bäume verbleiben imBebauungsplan. Nach Fertigstellung des Kita-Gebäudes wird geprüft, obAnpflanzungen notwendig sind, die über die Pflanzgebote hinausgehen.Es wird zum Abschluss daran erinnert, dass durch abfließendes OberflächenwasserProbleme entstehen können.Stellungnahme der Verwaltung:Der kleine Wall im Feldbereich, durch den ein Rückhaltevolumen geschaffen wurde,liegt außerhalb des Plangebietes. Er wird durch die geplanten Gebäude nicht tangiert.Sollte er während der Bauzeit beeinträchtigt werden, muss er erneuert werden.Beschlussvorschlag:Es ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren sicherzustellen, dass dasvorhandene Rückhaltevolumen für Regenwasser im Feldbereich auch nachAbschluss der Baumaßnahme zur Verfügung steht.3. Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeInsgesamt 13 Träger öffentlicher Belange wurden am 08.03.<strong>2013</strong> durch Übersendungdes Entwurfs des Bebauungsplans am Verfahren beteiligt. Die eingegangenenStellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein teilt mit, dass regionalplanerischeZielsetzungen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.Stellungnahme der Verwaltung:Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.Beschlussvorschlag:Entfällt


Seite - 5 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe erhebt gegen die Planung keine Bedenkenoder Einwendungen. Fast das gesamte Plangebiet ist im Flächennutzungsplan desNachbarschaftsverbandes Karlsruhe als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.Die gemeindlichen Planungsabsichten halten sich im Rahmen dieser Vorgaben. Deröstliche Bereich des Plangebietes tangiert die im bisherigen Flächennutzungsplandargestellte Stadtbahnverbindung und die angedachte Ostumgehung Reichenbach.Beide Planungen wurden durch Beschlüsse des Gemeinderates aufgegeben. DieÄnderung bzw. Korrektur des FNP wurde bereits beantragt aber leider noch nichtvollzogen.Stellungnahme der Verwaltung:Der Hinweis des Nachbarschaftsverbands ist zutreffend aber überholt.Beschlussvorschlag:Der Nachbarschaftsverband ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Planungen fürdie Stadtbahnverbindung und die Ostumgehung Reichenbach aufgegeben wurdenund eine entsprechende Korrektur des FNP durchzuführen ist.Das Landratsamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, weist auf dieAnforderungen an die Löschwasserversorgung hin.Stellungnahme der Verwaltung:Die Hinweise sind zutreffend und wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.Beschlussvorschlag:Die Hinweise werden, wie bereits geschehen, im Bebauungsplan berücksichtigt.Das Landratsamt, Wasser, Abwasser, Boden, Altlasten hat gegen die Planung keineBedenken.Stellungnahme der Verwaltung:Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.Beschlussvorschlag:EntfälltDas Landratsamt, Immissionsschutzbehörde, weist darauf hin, dass sich südlich desPlangebietes die AVG-Schienentrasse befindet. Eine abschließende Stellungnahmesei nicht möglich, da keine Aussagen über die auf das Plangebiet einwirkendenLärmimmissionen getroffen wurden.Stellungnahme der Verwaltung:Der Hinweis ist zutreffend. Auf ein schalltechnisches Gutachten wurde verzichtet, daes höchst unwahrscheinlich ist, dass durch den doch relativ geringenSchienenverkehr die Lärmgrenzwerte auch nur annähernd erreicht werden.Beschlussvorschlag:Die Gemeinde wird jedoch in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren fürsorglichprüfen lassen, ob für einzelne Bauvorhaben im Plangebiet Maßnahmen des passivenLärmschutzes erforderlich sind.Das Landratsamt, Gesundheitsamt, hat gegen das Vorhaben keine Bedenken. Esweist auf das Heilquellenschutzgebiet hin. Daneben wird auf die allgemeinanerkannten Regeln bei der Einrichtung von Trinkwasseranlagen hingewiesen.Stellungnahme der Verwaltung:Die Hinweise sind zutreffend.Beschlussvorschlag:Der Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet wird – wie bereits geschehen – in denBebauungsplan aufgenommen.Ein Hinweis auf die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei derEinrichtung von Trinkwasseranlagen ist nicht erforderlich, da diese Regelngrundsätzlich einzuhalten sind.


Seite - 6 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>Das Landratsamt, Landwirtschaftsamt, hat keine Bedenken gegen die Planung.Stellungnahme der Verwaltung:Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.Beschlussvorschlag:EntfälltDas Landratsamt, Abfallwirtschaftsbetrieb, weist darauf hin, dass am Ende derTulpenstraße Wendemöglichkeiten für Abfalltransportfahrzeuge geschaffen werdensollen und die Abfallbehälter am Straßenrand bereitzustellen sind.Stellungnahme der Verwaltung:Die Hinweise sind zutreffend.Beschlussvorschlag:Die Hinweise werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.Das Landratsamt, Naturschutzbehörde, weist auf die Veränderung desLandschaftsbildes und des Ortsrandes sowie auf umfangreiche Erdbewegungen hin.Es werden angemessene Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Insbesondere eineintensive Eingrünung des nördlichen Baukörpers (Krippengebäude).Es wurde die Bearbeitung des Artenschutzes gerügt. Auf Grund dieser Rüge wurdeein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wurde dem Landratsamt zurKenntnis gegeben und in den Bebauungsplan übernommen. In einer weiterenStellungnahme wird darauf hingewiesen, dass bei Umsetzung der im Gutachtenvorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Bedenkenbestehen.Stellungnahme der Verwaltung:Es ist zutreffend, dass sich das Landschaftsbild insbesondere durch dasKrippengebäude verändern wird. Die Verwaltung hat deshalb zusätzlichePflanzgebote, insbesondere am Ost- und Nordostrand des Plangebiets festgesetzt.Die im artenschutzrechtlichen Gutachten und in der Stellungnahme desLandratsamtes vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmenwurden nach einer Empfehlung des AUT in den schriftlichen und den zeichnerischenTeil des Bebauungsplans aufgenommen.Beschlussvorschlag:Den befürchteten negativen Veränderungen des Landschaftsbildes und desOrtsrandes wird durch zusätzliche Pflanzgebote im östlichen und nordöstlichenPlanbereich, wie bereits in der Planzeichnung festgelegt, entgegengewirkt.Die im artenschutzrechtlichen Gutachten und in der Stellungnahme desLandratsamtes vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmenwerden – wie bereits im Entwurf enthalten - in den Bebauungsplan aufgenommen.Das Polizeipräsidium teilt mit, dass gegen die Straßenplanung nach Variante 2 keineBedenken bestehen.Von der Ausweisung der Tulpenstraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ wird jedochaus straßenverkehrsrechtlicher Sicht abgeraten.Stellungnahme der Verwaltung:Die Ausweisung der Tulpenstraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ist nichtGegenstand des Bebauungsplans. Eine Beschlussfassung ist deshalb nichterforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde wird zu gegebener Zeit zu entscheidenhaben, ob die Ausweisung der Tulpenstraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“straßenverkehrsrechtlich zulässig ist.Beschlussvorschlag:Entfällt


Seite - 7 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>Die AVG weist darauf hin, dass mittelfristig beabsichtigt sei, den Streckenabschnitt BfReichenbach – Gemarkungsgrenze Langensteinbach zweigleisig auszubauen.Gegen die Planung wird von der AVG keine Einwendungen erhoben. Es wird jedocheine Vielzahl von Hinweisen gegeben und um Beteiligung bei der weiteren Planunggebeten.Stellungnahme der Verwaltung:Die Absicht, den Streckenabschnitt Bf Reichenbach – GemarkungsgrenzeLangensteinbach zweigleisig auszubauen, ist bekannt und wird erneut zur Kenntnisgenommen.Beschlussvorschlag:Die Hinweise der AVG werden durch einen Verweis in den Bebauungsplanaufgenommen. Die Planung sämtlicher Baukörper wird mit der AVG abgestimmt.Die EnBW gibt in ihrer Stellungnahme Hinweise zur Strom- und Gasversorgung desGebiets.Stellungnahme der Verwaltung:Die Hinweise sind zutreffend und wurden bereits im Bebauungsplan berücksichtigt.Beschlussvorschlag:Die Hinweise zur Strom- und Gasversorgung werden – wie bereits erfolgt – in denschriftlichen Teil des Bebauungsplans aufgenommen.4. SatzungsbeschlussDie Verwaltung bittet den Gemeinderat nach Abwägung aller öffentlichen undprivaten Belange den Bebauungsplan in der Fassung vom 16.09.<strong>2013</strong> unterBerücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse über die Stellungnahmen derBürger und der Träger öffentlicher Belange als Satzung zu beschließen.gez. Franz Masino,BürgermeisterAnlagen:Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.09.<strong>2013</strong>Beteiligung der ÖffentlichkeitSchreiben vom 23.02.<strong>2013</strong> von 4 Anwohnern der TulpenstraßeNiederschrift über die Bürgerversammlung am 04.03.<strong>2013</strong>Stellungnahme vom 19.03.<strong>2013</strong> von 7 Anwohnern der TulpenstraßeStellungnahme vom 03.04.<strong>2013</strong> von 10 Anwohnern der TulpenstraßeBeteiligung der Träger öffentlicher BelangeStellungnahme des Regionalverbandes vom 11.04.<strong>2013</strong>Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes vom 04.04.<strong>2013</strong>Stellungnahme des Landratsamtes, Koordinierungsstelle, vom 09.04.<strong>2013</strong>Stellungnahme des Landratsamtes, Naturschutz, vom 12.09.<strong>2013</strong>Stellungnahme des Polizeipräsidiums vom 27.03.<strong>2013</strong>Stellungnahme der AVG vom 18.03.<strong>2013</strong>Stellungnahme der EnBW vom 03.04.<strong>2013</strong>

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