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Leitfaden zur Bilanzierung nach IAS/US-GAAP in österreichischen ...

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AKTUARVEREINIGUNGÖSTERREICHS(AVÖ)Wien, am 11.05.2001<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bilanzierung</strong> <strong>nach</strong><strong>IAS</strong>/<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> <strong>in</strong> österreichischenVersicherungsunternehmenSeite 1 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“0 Inhaltsverzeichnis:1 Vorwort 42 Grundsätzliches 52.1 Materiality-Pr<strong>in</strong>zip – Pr<strong>in</strong>zip der Wesentlichkeit 52.2 Vertragsklassifikation 62.3 Blocks of Bus<strong>in</strong>ess 62.4 Kosten 72.5 Loss Recognition Test, Premium Deficiency 83 Lebensversicherung 103.1 Klassifizierung der Lebensversicherung 103.2 Österreichische Gew<strong>in</strong>nsysteme und die <strong>Bilanzierung</strong> der Versicherungsverträge<strong>nach</strong> <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> 103.3 <strong>Bilanzierung</strong> <strong>nach</strong> FAS 120 123.4 <strong>Bilanzierung</strong> <strong>nach</strong> FAS 60 174 Schaden-/Unfallversicherung 214.1 Allgeme<strong>in</strong>es 214.2 Schwankungsrückstellung 214.3 Die Schadenreserve 214.4 Schadendreiecksverfahren 224.5 Sicherheitszuschläge 234.6 Schadenregulierungskosten – Loss Adjustment Expenses (LAE) 234.7 Nachverrechnungsprämien – Pipel<strong>in</strong>e Premiums 244.8 Prämienüberträge 244.9 DAC 24Seite 2 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“5 Shadow-Account<strong>in</strong>g 255.1 E<strong>in</strong>leitung 255.2 EIFT Topic D-41 265.3 Durchführung des Shadow Account<strong>in</strong>g 276 Schlussbemerkung 307 Glossar 317.1 Abkürzungen: 317.2 Bezeichnungen 328 Literaturverzeichnis 37Seite 3 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“1 VorwortAufgrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage im EU-Raum spielt die E<strong>in</strong>führung<strong>in</strong>ternationaler Rechnungslegungsstandards e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle. Da mit e<strong>in</strong>er füreuropäische Konzerne verpflichtenden Aufstellung von <strong>IAS</strong>-Bilanzen ab 2005 zu rechnen ist,bef<strong>in</strong>den sich viele Unternehmen <strong>in</strong> Österreich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Umstellungsphase. Dabei zeigt sich,dass gerade <strong>in</strong> der Versicherungsbranche massive Unklarheiten <strong>in</strong> der Umbewertung bzw.Neuordnung von Rückstellungen auftreten, die e<strong>in</strong>erseits mit der unterschiedlichenProduktphilosophie zwischen dem englischsprachigen Wirtschaftsraum und Mitteleuropazusammenhängen, andererseits durch das Fehlen spezifischer versicherungstechnischerStandards <strong>nach</strong> <strong>IAS</strong> verursacht werden.Daher hat die Aktuarvere<strong>in</strong>igung Österreichs beschlossen, e<strong>in</strong>en <strong>Leitfaden</strong> aus aktuariellerSicht herauszugeben, der Hilfestellung bei der Umsetzung der <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>-Standards – die dieversicherungstechnische Lücke der <strong>IAS</strong>-Standards schließen müssen – leisten soll. DiesesArbeitspapier ist im Rahmen des Arbeitskreises der AVÖ „Internationale Rechnungslegung“entstanden, und sieht sich als offenes Werk, das ständig erneuert und vervollständigt werdensoll. So ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er späteren Version auch daran gedacht, die Belange derKrankenversicherung, fondsgebundenen Lebensversicherung und Rückversicherung mit zuberücksichtigen, was <strong>in</strong> dieser ersten Fassung aufgrund des zeitlichen Drucks nicht möglichwar.Dem Arbeitskreis gehören an (<strong>in</strong> alphabetischer Reihenfolge):D.I. Harald Gössl, Josef Hiller, Mag. Christoph Krischanitz (Leitung), Mag. August<strong>in</strong>Kuzmits, Univ.Doz. Dr. Franz Liebmann, D.I. Karl Metzger, Josef Michalitsch,Dipl. Math. Stefan Oeck<strong>in</strong>g, Mag. Alois Pichler, D.I. Manfred Rapf, Mart<strong>in</strong>a Schroll,Mag. Ulla Taschil, Dr. Michael WillomitzerSeite 4 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“2 GrundsätzlichesDie <strong>in</strong>ternationalen Rechnungslegungsstandards betreffen (zum<strong>in</strong>dest <strong>zur</strong> Zeit) ausschließlichkonsolidierte Konzernbilanzen. Es ist also denkbar, dass (ausländische) Konzernmuttergesellschaftenandere Sichtweisen vertreten, als hier vorgestellt werden. In diesem Fallist den Konzernrichtl<strong>in</strong>ien Folge zu leisten.Das Regelwerk der <strong>IAS</strong> umfaßt das Framework, e<strong>in</strong>zelne Standards und die Interpretationen.Das Framework befaßt sich mit grundsätzlichen Fragen:– Zielsetzung der Rechnungslegung (Information über Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- undErtragslage und deren Veränderung – „decision usefulness“; Ermöglichung derE<strong>in</strong>schätzung des Ausmaßes und des Zeitpunktes künftiger Cash-Flows; „general purposef<strong>in</strong>ancial statements“ – Investor-Orientierung; Gradmesser für Managementqualität)– Grundpr<strong>in</strong>zipien der Rechnungslegung („accrual basis“ – Periodenabgrenzung; „go<strong>in</strong>gconcern“ – Unternehmensfortführung)– Qualitative Anforderungen der Rechnungslegung („understandability“, „comparability“,„relevance“, „reliability“, „timel<strong>in</strong>ess“, „cost-benefit-balances“, „balance betweenqualitative characteristics“)– grundlegende Def<strong>in</strong>itionen („assets“, „liabilities“, „<strong>in</strong>come“, „expenses“)– Ansatz- und Bewertungsgrundsätze („recognition“, „derecognition“, „fair value“, „entityspecific value“)2.1 Materiality-Pr<strong>in</strong>zip – Pr<strong>in</strong>zip der WesentlichkeitFür die aktuarielle Praxis ist das Pr<strong>in</strong>zip der „materiality“ (Wesentlichkeit), das derqualitatitiven Anforderung der „relevance“ <strong>in</strong>newohnt, von immenser Bedeutung.Dabei geht es um die Bestimmung der Maßgeblichkeit e<strong>in</strong>er Größe oder Methode <strong>zur</strong>Erreichung des geforderten Zieles, d.h. es besagt, daß sich der Aktuar auf die wesentlichenElemente des Berechnungsmodell beschränken kann. Dies betrifft Fragen, wie die derVertragsklassifikation, Bestandsmodellierung bis h<strong>in</strong> <strong>zur</strong> Anwendung vonNäherungsmethoden.Es gibt dem Aktuar z.B. die Möglichkeit Teilbestände, die ke<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>fluß aufdie zu bestimmende Größe (EGM, Schadenreserve, ...) haben, nicht separat zu modellierensondern e<strong>in</strong>fach e<strong>in</strong>em größeren Teilbestand zuzuordnen. Dabei kann folgende Daumenregel<strong>zur</strong> Anwendung gebracht werden: E<strong>in</strong> Teilbestand gilt als nicht wesentlich, wenn er nichtmehr als 5 % Beitrag <strong>zur</strong> gesuchten Zielgröße liefert. E<strong>in</strong> Beispiel aus derLebensversicherung ist die Modellierung der Heiratsausstattungsversicherung als Term-FixVersicherung.Auf jeden Fall ist immer darauf zu achten, daß die Anwendung des Wesentlichkeitspr<strong>in</strong>zipszu ke<strong>in</strong>en Verzerrungen des Ergebnisses führt, es s<strong>in</strong>d daher immer Plausibilitätsprüfungendurchzuführen.Für die Wesentlichkeit des DAC, siehe 2.4.1.Seite 5 von 42


2.2 VertragsklassifikationArbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“In den allgeme<strong>in</strong> anerkannten Rechnungslegungsstandards der <strong>US</strong>A (<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> ... „GenerallyAccepted Account<strong>in</strong>g Pr<strong>in</strong>ciples“) gibt es im Bereich der Versicherungstechnik imWesentlichen vier relevante „F<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g Standards“ (FAS):– FAS 60: der für allgeme<strong>in</strong>e Versicherungsprodukte vorgesehene Standard– FAS 97: der für Versicherungsprodukte mit Investitionscharakter (fonds- und<strong>in</strong>dexgebundene Lebensversicherung, Investmentverträge, Universal Life Verträge)def<strong>in</strong>ierte Standard– FAS 120: für langfristige Verträge mit „natürlicher“ Gew<strong>in</strong>nbeteiligung– FAS 113: für die E<strong>in</strong>schätzung des versicherungstechnischen Risikos undRückversicherungFAS 60 unterscheidet kurzfristige („short duration“) und langfristige („long duration“)Verträge, wobei für letztere, sofern e<strong>in</strong>e natürliche Gew<strong>in</strong>nbeteiligung vere<strong>in</strong>bart ist,alternativ FAS 120 <strong>zur</strong> Anwendung gelangen kann. Grob lassen sich für österreichischeVerhältnisse daher folgende vier Klassen unterscheiden:– kurzfristige Verträge <strong>nach</strong> FAS 60: Sachversicherung– langfristige Verträge <strong>nach</strong> FAS 60: Krankenversicherung, Lebensversicherung ohnenatürliche Gew<strong>in</strong>nbeteiligung– langfristige Verträge <strong>nach</strong> FAS 120: Lebensversicherung mit natürlicherGew<strong>in</strong>nbeteiligung– langfristige Verträge <strong>nach</strong> FAS 97: fondsgebundene LebensversicherungE<strong>in</strong>e Überprüfung des eigenen Portefeuilles auf die Erfüllung der erforderlichen Bed<strong>in</strong>gungenmuss dennoch erfolgen.2.3 Blocks of Bus<strong>in</strong>essWenn die Klassifizierung des Bestandes auf obige vier Gruppen erfolgt ist, ist es notwendigden Bestand weiter auf Teilbestände (sogenannte „Blocks of Bus<strong>in</strong>ess“) herunterzubrechen.Dies erfolgt e<strong>in</strong>erseits <strong>nach</strong> Tarifgruppen, andererseits ist bei den langfristigen Verträgen e<strong>in</strong>eUnterteilung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Zugangsjahre erforderlich.Der Sachversicherungsbestand wird also für gewöhnlich <strong>in</strong> Sparten mit unterschiedlicherSchadenabwicklungscharakteristik unterteilt (z.B: Kfz-Haftpflicht, Unfall, Kasko,Vermögensschadenhaftpflicht, Rechtsschutz, ..., „Sonstige“), während die Unterteilung <strong>in</strong> derLebensversicherung beispielsweise auf die Tarifgruppen „Er- und Ableben“, „Todesfall“,„Erleben“ und „Renten“ jeweils getrennt <strong>nach</strong> Zugangsjahren erfolgen kann. Auch hier wirddas Pr<strong>in</strong>zip der Wesentlichkeit e<strong>in</strong>e große Rolle spielen.Seite 6 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“2.4 KostenUnter <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> werden im Wesentlichen folgende Kostenkategorien unterschieden:- Deferred Acquisition Costs (aktivierbare auf das Neugeschäft bezogene und mit demNeugeschäft variable Kosten)- Ma<strong>in</strong>tenance Expenses (auf die Verwaltung des vorhandenen Bestandes bezogene undbestandsvariable Kosten)- Investment Expenses (Kosten, die im Zusammenhang mit der Kapitalverwaltungentstehen und dieser direkt <strong>zur</strong>echenbar s<strong>in</strong>d, sie s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Nettobetrachtung derZ<strong>in</strong>sen bereits berücksichtigt.)- Overhead Expenses (Restgröße).Alle Kosten werden <strong>in</strong> dem Jahr des E<strong>in</strong>tritts als Aufwand ausgewiesen.2.4.1 Deferred Acquisition Costs (DAC)Abschlusskosten, die <strong>in</strong> engem Zusammenhang (primarily related) mit dem Vertragsabschlussstehen und variabel bis semi-variabel (vary with) zu dem akquirierten Neugeschäft s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>daktivierungsfähig (deferrable). Hierzu gehören: unmittelbare Abschlusskosten, wieProvisionen, Leitungsprovisionen, sonstige vom Vertriebserfolg abhängige Bezüge,Polizzierungskosten und Gebühren für ärztliche Untersuchungen, aber auch mittelbareAbschlusskosten, wie Gehälter von festangestelltem Außendienst und antragsbearbeitendemInnendienst, wenn diese Kosten <strong>in</strong> angemessener Zeit und s<strong>in</strong>nvollen Schritten demNeugeschäft folgen. Über mehrere Jahre <strong>in</strong> s<strong>in</strong>kender Höhe gezahlte Abschlusskosten s<strong>in</strong>dnoch aktivierungsfähig. Kosten, die nur stark unterproportional dem Neugeschäft folgen,<strong>in</strong>sbesondere eher bestandsproportionale Kosten, fixe oder semi-fixe Kosten, die im Rahmender HGB-Rechnungslegung wegen ihres Bezugs zum Vertragsabschluss zu denAbschlusskosten zählen, jedoch nicht angemessen mit dem Umfang des Neugeschäftsvariieren, sowie Bestandspflegeprovisionen s<strong>in</strong>d nicht aktivierungsfähig.2.4.1.1 Initial DACDie Zuordnung der aktivierungsfähigen Abschlusskosten erfolgt jährlich zu den e<strong>in</strong>zelnenBlocks of Bus<strong>in</strong>ess. Bei Erstanwendung von <strong>IAS</strong> oder <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> muss der aktuelle Stand derDAC´s ermittelt werden, d.h. der „Initial-DAC“ muss für alle relevanten vergangenen Jahreund für alle Blocks of Bus<strong>in</strong>ess berechnet werden, und durch entsprechende Abschreibungenauf den aktuellen Stand gebracht werden. Ist aufgrund der Abschreibungen nur mehr 10 %vom ursprünglichen DAC e<strong>in</strong>es Blocks of Bus<strong>in</strong>ess vorhanden, so können diese Bestände fürden DAC als unwesentlich („immaterial“) erkannt werden, und e<strong>in</strong> Ansatz e<strong>in</strong>es DAC´s fürdiesen Block of Bus<strong>in</strong>ess darf unterbleiben.Seite 7 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“2.4.2 Vertragsbezogene Verwaltungskosten (Ma<strong>in</strong>tenance Expenses)Die vertragsbezogenen Verwaltungskosten umfassen jene Kostenbestandteile, die mit derVerwaltung des vorhandenen Vertragsbestandes <strong>in</strong> Beziehung stehen und mit demBestandsvolumen variieren.Als solche ma<strong>in</strong>tenance expenses können folgende Kostenarten angesehen werden :- Folgeprovisionen- Kosten für die Vertragsbetreuung- e<strong>in</strong>schließlich Mahnverfahren, Klage und Reklamation,- Kosten für Vertragsänderungen- Kosten für Gew<strong>in</strong>nbeteiligungsschreiben- <strong>in</strong>sbesondere auch Schadenregulierungskosten- und Personalkostenaufwand für die Verwaltung des Bestandes2.5 Loss Recognition Test, Premium DeficiencyDie gewählten und gemäß lock-<strong>in</strong> Pr<strong>in</strong>zip (FAS 60) zunächst festgeschriebenenRechnungsgrundlagen müssen ständig überprüft werden (loss recognition test gemäߧ§ 35 – 37). Hierbei wird getestet, ob die Bruttoprämie ausreicht, die zukünftigen Leistungenzu erfüllen. Diese Überprüfung erfolgt mit den zum Zeitpunkt der Überprüfung aktuellenRechnungsgrundlagen <strong>nach</strong> folgendem Pr<strong>in</strong>zip:Deckungsrückstellung verm<strong>in</strong>dert um die DAC > Barwert der zukünftigen Leistungen <strong>in</strong>klder übrigen Kosten und derRegulierungskosten abzüglich Barwertder zukünftigen BruttoprämienIm Normalfall dürfte diese Ungleichung erfüllt se<strong>in</strong>, und es liegt dann ke<strong>in</strong> Prämiendefizit(premium deficiency) vor. In diesem Fall darf gemäß „lock-<strong>in</strong>“-Pr<strong>in</strong>zip ke<strong>in</strong>e Änderungvorgenommen werden. Ergibt sich aber e<strong>in</strong> Prämiendefizit, ist es <strong>in</strong> der Weise auszugleichen,dass die Deckungsrückstellung unter Zugrundelegung der aktualisierten Rechnungsgrundlagenohne Ansatz von PAD <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schritt aufwandswirksam erhöht oder aber e<strong>in</strong>eentsprechende aufwandswirksame Abschreibung der DAC (siehe Tz. 3.4.4.1) vorgenommenwird. Es ist gängige Praxis, vor e<strong>in</strong>er Erhöhung der Deckungsrückstellung zunächst die DACvoll abzuschreiben. Zukünftige Veränderungen der Deckungsrückstellung s<strong>in</strong>d unterZugrundelegung der angepassten Rechnungsgrundlagen zu berechnen.Unter <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> ist e<strong>in</strong>e Auffüllung erst bei vollständig aufgezehrten PAD, dann abernaturgemäß ohne zeitliche Streckung, vorzunehmen. Da die aufgefüllten Reserven ke<strong>in</strong>e PADmehr enthalten, ist <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>er Reserveauffüllung relativ häufig mit weiterenReserveauffüllungen zu rechnen, die ertragsmäßig zeitnah die weitere, ungünstigeEntwicklung der Verträge widerspiegeln.Dies ist <strong>in</strong> der Praxis dadurch festzustellen, dass Jahr für Jahr die <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>-Rohüberschüssegegen Null fallen. Dann wird e<strong>in</strong> Prämiendefizit festgestellt und sofort <strong>in</strong> diesem Jahr diegesamte Zukunftswirkung der nicht mehr von den Prämien gedeckten Änderungen als Verlustausgewiesen. Sollte sich weiter ke<strong>in</strong>e Besserung (die ke<strong>in</strong>e Änderungen der nunmehrgewählten Rechnungsgrundlagen <strong>zur</strong> Folge hätte, da das lock-<strong>in</strong> Pr<strong>in</strong>zip wieder gilt) sonderne<strong>in</strong>e Verschlechterung e<strong>in</strong>stellen, wird <strong>in</strong> jedem folgenden Jahr die Verschlechterung diesesSeite 8 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Jahres wieder zeitgerecht <strong>in</strong> vollem Umfang der gesamten Zukunftswirkung als Verlustausgewiesen.Die Anpassung der Rechnungsgrundlagen betrifft sowohl die Deckungsrückstellung als auchdie DAC (siehe Tz. 3.4.4.1). Soweit dies ausreichend ist, werden aber häufig nur die DAC <strong>in</strong>dem benötigten Betrag abgeschrieben, um dann bei entsprechend verr<strong>in</strong>gerten jährlichenTilgungen mit den unveränderten Rechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung noch e<strong>in</strong>ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.Der zu Versicherungsbeg<strong>in</strong>n durchgeführte Loss Recognition Test heißt „Test ofRecoverability“.2.5.1 Test of RecoverabilityBevor der Initial DAC aufgestellt wird, muß e<strong>in</strong> „Test of Recoverability“ erfolgen, d.h. nurdie aktivierungsfähigen Abschlusskosten, deren Barwert aus dem Barwert der Bruttoprämien<strong>nach</strong> Abzug der Reserveprämien getilgt werden können, s<strong>in</strong>d tatsächlich auch zu aktivieren(„aktivierbare“ Abschlusskosten). Bei gleichen Annahmen kann unter FAS 120 auch derversicherungsmathematisch äquivalente Ansatz gewählt werden, bei dem der Initial DACmaximal <strong>in</strong> Höhe des Barwerts der erwarteten künftigen Bruttomargen (also im Pr<strong>in</strong>zip derBarwert der PADs) aufgestellt wird, andernfalls die aktivierbaren Abschlusskosten auf diesesNiveau abgeschrieben werden.Seite 9 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“3 Lebensversicherung3.1 Klassifizierung der LebensversicherungGemäß § 5 FAS 120 müssen „mutual life companies“ FAS 60 oder FAS 97 anwenden, wenndie Verträge nicht die beiden folgenden Bed<strong>in</strong>gungen erfüllen:1. Es handelt sich um langfristige Verträge mit Gew<strong>in</strong>nbeteiligung, bei denen dieVersicherungsnehmer an den tatsächlich erwirtschafteten Überschüssen beteiligt werden.2. Der Überschuss wird <strong>in</strong> etwa 1 <strong>in</strong> dem Verhältnis verteilt, <strong>in</strong> dem die e<strong>in</strong>zelnen Verträgezum Überschuss beigetragen haben („contribution pr<strong>in</strong>ciple“).In diesen Fällen ist FAS 120 anzuwenden.Gemäß § 6 FAS 120 haben Aktiengesellschaften mit Verträgen mit Gew<strong>in</strong>nbeteiligung, diedie Bed<strong>in</strong>gungen des § 5 erfüllen, e<strong>in</strong> Wahlrecht <strong>nach</strong> FAS 120 zu bilanzieren (Alternativkäme für langfristige Verträge mit Gew<strong>in</strong>nbeteiligung FAS 60 <strong>in</strong> Frage). In jedem Fall s<strong>in</strong>ddie Vorschriften konsistent und e<strong>in</strong>heitlich anzuwenden. Entscheidet sich e<strong>in</strong>eAktiengesellschaft für die Anwendung von FAS 120 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Fall, so s<strong>in</strong>d alleanderen Produkte, die die Voraussetzungen von § 5 FAS 120 gleichfalls erfüllen, auch <strong>nach</strong>FAS 120 zu bilanzieren.Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Gew<strong>in</strong>nbeteiligung sprechen formaleAspekte für die Anwendung von FAS 97, <strong>in</strong>haltlich können aber die Höhe der Garantien unddie Art der Gew<strong>in</strong>nbeteiligung die Anwendung von FAS 120 rechtfertigen. Aus Sicht von<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> ist jedenfalls unter FAS 97 zu bilanzieren.Fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Gew<strong>in</strong>nbeteiligung fallen jedenfalls unterFAS 97.3.2 Österreichische Gew<strong>in</strong>nsysteme und die <strong>Bilanzierung</strong> derVersicherungsverträge <strong>nach</strong> <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>Es stellt sich nun die Frage <strong>nach</strong> den Anforderungen an das Gew<strong>in</strong>nsystem bzw. ob diese vonden <strong>in</strong> der Praxis <strong>in</strong> Österreich gebräuchlichen Gew<strong>in</strong>nsystemen erfüllt werden.Gemäß § 18 (4) VAG muss dem Versicherungsnehmer e<strong>in</strong> „angemessener Teil desÜberschusses“ zugute kommen. Dies impliziert bereits, dass es ke<strong>in</strong>e Lebensversicherungstarifegeben kann, bei denen e<strong>in</strong>e Aufteilung der Überschüsse vorgesehen ist,die von der Entstehung derselben völlig losgelöst ist.Man kann zwischen natürlichen und mechanischen Gew<strong>in</strong>nsystemen unterscheiden.Bei natürlichen Gew<strong>in</strong>nsystemen besteht der Gew<strong>in</strong>n i.A. aus e<strong>in</strong>em Z<strong>in</strong>sgew<strong>in</strong>nanteil, dersich am Deckungskapital bemisst, und e<strong>in</strong>em Zusatzgew<strong>in</strong>nanteil, der sich an der Versicherungssummebemisst 2 .1Im Orig<strong>in</strong>al: „§5 b FAS 120: Annual policyholder dividends are paid <strong>in</strong> a manner that identifies divisible surplusand distributes that surplus <strong>in</strong> approximately the same proportion as the contracts are considered to havedistributed to divisible surplus (commonly referred to <strong>in</strong> actuarial literature as the contribution pr<strong>in</strong>ciple).“Seite 10 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Von den derzeit 34 österreichischen Lebensversicherern wenden 33 bei ihrem aktuellenKapitalversicherungstarif auf den Ab- und Erlebensfall e<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>nsystem an, bei dem sichder Gew<strong>in</strong>nanteil als Summe aus Z<strong>in</strong>sgew<strong>in</strong>n, Summengew<strong>in</strong>n und/oder Risikogew<strong>in</strong>nerrechnet. Diese Gew<strong>in</strong>nsysteme s<strong>in</strong>d als natürlich zu bezeichnen.E<strong>in</strong> Unternehmen bemisst die Z<strong>in</strong>sgew<strong>in</strong>nanteile an e<strong>in</strong>er Hilfsgröße, mit deren Hilfe dasDeckungskapital <strong>nach</strong>gebildet wird. Vergleicht man den Verlauf der Gew<strong>in</strong>nreserve (das s<strong>in</strong>ddie kumulierten und verz<strong>in</strong>sten Gew<strong>in</strong>nanteile) dieses Systems mit dem der natürlichen Gew<strong>in</strong>nsysteme,so sieht man, dass auch dieses System <strong>in</strong>nerhalb der üblichenSchwankungsbreite 3der natürlichen Gew<strong>in</strong>nsysteme liegt. Daher kann <strong>in</strong> diesem Fall derTarif <strong>nach</strong> FAS 120 bilanziert werden.Daher können grundsätzlich alle aktuellen österreichischen Kapitalversicherungstarife auf denAb- und Erlebensfall <strong>nach</strong> FAS 120 bilanziert werden.Mechanische Gew<strong>in</strong>nsysteme s<strong>in</strong>d etwa solche, bei denen Gew<strong>in</strong>nanteile <strong>in</strong> Prozent derJahresprämie oder der Prämiensumme bemessen werden. Solche Systeme s<strong>in</strong>d bei knapp20 % der österreichischen Lebensversicherer noch <strong>in</strong> Verwendung. Bei den Tarifen, auf diediese Systeme angewendet werden, handelt es sich um Altbestände oderKle<strong>in</strong>lebensversicherungen, die üblicherweise für den Neuzugang geschlossen s<strong>in</strong>d und vomVolumen im Gesamtbestand eher bedeutungslos s<strong>in</strong>d. Solche Gew<strong>in</strong>nsysteme entsprechennicht mehr dem Erfordernis e<strong>in</strong>er „angemessenen“ Gew<strong>in</strong>nbeteiligung. Jedoch ist es imH<strong>in</strong>blick auf den unverhältnismäßig hohen EDV-Aufwand e<strong>in</strong>er Umstellung s<strong>in</strong>nvoll, solcheGew<strong>in</strong>nsysteme für Altbestände beizubehalten.Bestände von Versicherungsverträgen, deren Gew<strong>in</strong>nbeteiligung <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>em solchenGew<strong>in</strong>nsystem abgerechnet wird, dürfen <strong>nach</strong> Auffassung der AVÖ nicht <strong>nach</strong> FAS 120bilanziert werden, es sei denn die Größe des Bestandes ist unbedeutend („immaterial“).Bei anderen mechanischen Gew<strong>in</strong>nsystemen 4wird es die Aufgabe des verantwortlichenAktuars se<strong>in</strong>, zu beurteilen, ob e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend verursachungsgerechte Beteiligung e<strong>in</strong>esVersicherungsvertrags am Überschuss gegeben ist, um den betreffenden Vertrag <strong>nach</strong>FAS 120 zu bilanzieren, oder ob andere Pr<strong>in</strong>zipien anzuwenden s<strong>in</strong>d.2vgl. Wolfsdorf (1986), Versicherungsmathematik, Teil 1 Personenversicherung, S 310ff: Hier wird zwischenstreng natürlichen, natürlichen, halbmechanischen und streng mechanischen Gew<strong>in</strong>nsystemen sowieKennzahlensystemen unterschieden.3Diese Schwankungsbreiten ergeben sich unter anderem durch unterschiedliche Zeitpunkte, an denen dasDeckungskapital <strong>zur</strong> Bemessung der Z<strong>in</strong>sgew<strong>in</strong>nanteile betrachtet wird.4Es existieren beispielsweise auch Gew<strong>in</strong>nsysteme, bei denen der Zusatzgew<strong>in</strong>nanteil am Z<strong>in</strong>sgew<strong>in</strong>nanteilbemessen wird oder bei denen die Berechnung des Deckungskapitals als Bemessungsgröße desZ<strong>in</strong>sgew<strong>in</strong>nanteils mit e<strong>in</strong>em durchschnittlichen E<strong>in</strong>trittsalter und unabhängig vom tatsächlichen E<strong>in</strong>trittsalter desVersicherten berechnet wird.Seite 11 von 42


3.3 <strong>Bilanzierung</strong> <strong>nach</strong> FAS 120Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“3.3.1 Allgeme<strong>in</strong>es:FAS 120 wurde herausgegeben vom FASB (F<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g Standards Board <strong>in</strong> <strong>US</strong>A)im Jänner 1995 und nimmt Bezug auf das SOP 95-1 (Statement of Position) des AICPA(American Institut of Certified Public Accountants).3.3.2 Anwendungsbereich:Entwickelt wurde FAS 120 primär für Versicherungsvere<strong>in</strong>e auf Gegenseitigkeit („mutual lifecompanies“); <strong>US</strong>-Aktiengesellschaften können FAS 120 alternativ zu FAS 60 und FAS 97anwenden, wenn die geforderten Anwendungskriterien zutreffen. Die Anwendung vonFAS 120 ist, wenn die Voraussetzungen gegeben s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>nvoll, da die Erträge eherproportional zum Rohüberschuss anfallen.Anwendungskriterien gem. SOP 95-1 (siehe auch Tz. 3.1):- langfristige, gew<strong>in</strong>nberechtigte Verträge- Vorliegen e<strong>in</strong>es „natürlichen“ Gew<strong>in</strong>nsystemsDie <strong>in</strong> Österreich üblichen, gew<strong>in</strong>nberechtigten Verträge mit natürlicher Gew<strong>in</strong>nbeteiligungdürften die Anwendungskriterien von FAS 120 erfüllen.Seite 12 von 42


3.3.3 DeckungsrückstellungArbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Die Deckungsrückstellung (Liability for Future Policy Benefits, § 15 SOP 95-1) enthält dieSumme von:a) Nettoprämienreserve: wird ermittelt <strong>nach</strong> § 16 SOP 95-1 – mit den Rechnungsgrundlagender Prämienkalkulation 5 als ungezillmerte Deckungsrückstellung e<strong>in</strong>schließlichVerwaltungskostenreserve, Prämienübertrag und Nachreservierung 6 .b) Rückstellung für Schlussgew<strong>in</strong>nanteile: ist anzusetzen <strong>nach</strong> § 17 SOP 95-1 alsVerb<strong>in</strong>dlichkeit, wenn:- die Auszahlung wahrsche<strong>in</strong>lich ist,- e<strong>in</strong>e vernünftige („reasonable“) Schätzung möglich ist.Der Schlussgew<strong>in</strong>n wird über die Vertragslaufzeit f<strong>in</strong>anziert.c) Rückstellung für erwartete Verluste i.S. der §§ 35-37 FAS 60Erforderlich ist die Durchführung e<strong>in</strong>es „Loss recognition test“ gemäß FAS 60 (siehe Tz. 2.5)mit Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung. Der Test kann sich erübrigen aufgrund der Wahlvorsichtiger Rechnungsgrundlagen und der Gewährung von Gew<strong>in</strong>nbeteilung.3.3.4 Tilgung der aktivierbaren Abschlusskosten, F<strong>in</strong>anzierung derSchlussgew<strong>in</strong>nanteile:Aktivierbare Abschlusskosten werden über die Vertragslaufzeit getilgt, die Schlussgew<strong>in</strong>newerden über die Vertragslaufzeit f<strong>in</strong>anziert. Die jährliche Tilgungshöhe bzw. denF<strong>in</strong>anzierungsbetrag bestimmt der Verlauf der geschätzten Bruttomargen („Estimated GrossMarg<strong>in</strong>s“, EGM)5Laut Vorschrift s<strong>in</strong>d jene Rechnungsgrundlagen anzuwenden, die bei der Berechnung der Rückkaufswertezugrunde gelegt werden. Dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel genau die Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation.6Eigentlich gilt auch unter FAS 120 das „Lock In“ - Pr<strong>in</strong>zip. Da<strong>nach</strong> dürfte von den ursprünglichen, beiVertragsbeg<strong>in</strong>n festgelegten Rechnungsgrundlagen nur im Falle e<strong>in</strong>er Premium Deficiency abgewichen werden.Im Fall der <strong>in</strong> Österreich praktizierten Nachreservierung für liquide Renten kann der Aufstockungsbetrag nur dann<strong>in</strong> die Deckungsrückstellung e<strong>in</strong>bezogen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass die Zusatzreserve zuLasten der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer geht und ihrerseits überschussberechtigt ist. Beianwartschaftlichen Renten, die derzeit nicht <strong>nach</strong>reserviert werden, müsste sichergestellt se<strong>in</strong>, dass dieaufgestockte Deckungsrückstellung bei Wahl der Kapitaloption <strong>in</strong> voller Höhe ausbezahlt wird, alsorückkaufsfähig ist. Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Rückkaufsfähigkeit und Überschussberechtigung zwei s<strong>in</strong>nvolle Kriterien,wenn es darum geht zu entscheiden, ob e<strong>in</strong>e lokale Reserve <strong>in</strong> die Net Level Premium Reserve (NLPR)e<strong>in</strong>zubeziehen ist. So ist die Verwaltungskostenreserve <strong>in</strong> die NLPR e<strong>in</strong>zubeziehen, da sie <strong>in</strong> der Regelrückkaufsfähig ist.Seite 13 von 42


3.3.4.1 EGM – gem. § 22 SOP 95-1 :Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“zu erwartende Bruttoprämiene<strong>in</strong>nahmen+ Kapitalerträge auf die Nettoprämienreserve e<strong>in</strong>schließlichzugeteilter Gew<strong>in</strong>nanteile– Leistungen– vertragsbezogene Verwaltungskosten (Ma<strong>in</strong>tenance Expenses)– Veränderung der Nettoprämienreserve– laufende Gew<strong>in</strong>nbeteiligung+/– sonstige Erträge bzw. AufwendungenDie EGM s<strong>in</strong>d bei Vertragsbeg<strong>in</strong>n <strong>nach</strong> „best estimate“ zu bestimmen („best estimate“ derbiometrischen Rechnungsgrundlagen, der Stornowahrsche<strong>in</strong>lichkeiten sowie derKapitalanlageverz<strong>in</strong>sung – „expected <strong>in</strong>vestment yield“ gem. § 21 SOP 95-1)Jährliche Gew<strong>in</strong>nbeteiligung: für die Aktivierung der Abschlusskosten bzw. Passivierung derSchlussgew<strong>in</strong>nreserve ist die Variante denkbar, die jährliche Gew<strong>in</strong>nbeteiligung als e<strong>in</strong>eBarauszahlung anzusetzen, ohne Ansammlung der zugewiesenen Gew<strong>in</strong>nanteile. Dadurchwäre der Z<strong>in</strong>sträger kle<strong>in</strong>er, und man würde auf zusätzliche Margen <strong>in</strong> den EGM verzichten.(Bemerkung: Zugeteilte Gew<strong>in</strong>nanteile s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> die EGM-Rechnunge<strong>in</strong>zubeziehen. Ihr Fortlassen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Auswirkungen nichtwesentlich s<strong>in</strong>d.)Die Wirksamkeit der Aufwendungen für die jährliche Gew<strong>in</strong>nbeteiligung kann <strong>in</strong> der EGM-Berechnung unterschiedlich behandelt werden:Der Aufwand entsteht mit Zuführung <strong>zur</strong> Rückstellung für Gew<strong>in</strong>nbeteiligung(„Zuführungsvariante“) oder mit Zuteilung der Gew<strong>in</strong>nanteile („Zuteilungsvariante“).Vere<strong>in</strong>zelt negative EGM werden ausgenullt, s<strong>in</strong>d die EGM systematisch negativ, so könnensie vor Gew<strong>in</strong>nbeteiligung ermittelt werden.3.3.4.2 Noch nicht amortisierte Abschlusskosten („deferred acquisition costs“,DAC):DAC(EoY) = DAC(BoY) + Z<strong>in</strong>sen – TilgungTilgung = EGM(EoY) x TilgungsrateTilgungsrate = Barwert der aktivierbaren Abschlusskosten / Barwert der EGMDiese Formel ist bezogen auf den Versicherungsbeg<strong>in</strong>n und wird – im Gegensatz zu FAS 60 –jedes Jahr dah<strong>in</strong>gehend aktualisiert, dass die rechnungsmäßigen Annahmen für dieabgelaufenen Perioden durch den tatsächlichen Verlauf ersetzt und die Zukunftsannahmengegebenenfalls an e<strong>in</strong>e veränderte Erwartung angepasst werden. Das bedeutet, dieTilgungsrate kann sich – anders als bei FAS 60 – jedes Jahr ändern. Der Diskont allerd<strong>in</strong>gskann zu Versicherungsbeg<strong>in</strong>n bestimmt und „e<strong>in</strong>gelockt“ werden. In diesem Fall laufen dieZ<strong>in</strong>sannahme <strong>zur</strong> Bestimmung der Kapitalerträge <strong>in</strong> den EGM´s und der Diskontz<strong>in</strong>sause<strong>in</strong>ander.Seite 14 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Der Notwendigkeit <strong>zur</strong> ständigen Aktualisierung wird <strong>in</strong> der prospektiven BerechnungsformelRechnung getragen:BW (EGM)DACt = DAC0⋅ tBW0(EGM)wobei die Barwertberechnung zum Zeitpunkt t mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagendurchzuführen ist.Reichen die zukünftigen EGM´s nicht aus, um den DAC abzuschreiben, so ist <strong>nach</strong> der LossRecognition Systematik zunächst der DAC sofort voll abzuschreiben, und gegebenenfallsnoch e<strong>in</strong>e Premium Deficiency Reserve aufzustellen (siehe 2.5).3.3.4.3 Schlussgew<strong>in</strong>nreserve („liability for term<strong>in</strong>al dividends“, LTD):LTD(EoY) = LTD(BoY) + Z<strong>in</strong>sen + F<strong>in</strong>anzierungsbetrag – vorzeitige LeistungF<strong>in</strong>anzierungsbetrag = EGM(EoY) x F<strong>in</strong>anzierungsrateF<strong>in</strong>anzierungsrate = Barwert der Schlussüberschussanteile / Barwert der EGMDer Barwert der EGM und die Z<strong>in</strong>sen werden auf Basis des „expected <strong>in</strong>vestment yield“ermittelt. Tilgungs – und F<strong>in</strong>anzierungsrate werden regelmäßig angepasst (ke<strong>in</strong> „lock <strong>in</strong>“).Der Diskont kann zu Versicherungsbeg<strong>in</strong>n bestimmt und „e<strong>in</strong>gelockt“ werden. In diesem Falllaufen die Z<strong>in</strong>sannahme <strong>zur</strong> Bestimmung der Kapitalerträge <strong>in</strong> den EGM´s und derDiskontz<strong>in</strong>s ause<strong>in</strong>ander.3.3.5 Rückstellung für Gew<strong>in</strong>nbeteiligung:Die Rückstellung für Gew<strong>in</strong>nbeteiligung ist auszuweisen (obwohl <strong>in</strong> FAS 120 / SOP 95-1nicht explizit vorgesehen), mit den Besonderheiten:– Schlussgew<strong>in</strong>nanteile bleiben unberücksichtigt– der Rohüberschuss ändert sich aufgrund von Umbewertungen; von derBewertungsdifferenz abzüglich latenter Steuern wird die festgelegte M<strong>in</strong>destquote derRückstellung zugeführtIn Österreich ist e<strong>in</strong>e „Earn<strong>in</strong>g Restriction“ üblich, wo<strong>nach</strong> dem Versicherungsnehmervertraglich <strong>in</strong> der Regel 85 – 90 % des Betriebsüberschusses zusteht. Das bedeutet, dass jederErtrag bzw. Aufwand, der unter <strong>IAS</strong> / <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> aus der zeitlich verschobenen Erfassung vonAufwendungen und Erträgen entsteht, zu dem vere<strong>in</strong>barten M<strong>in</strong>destsatz der Rückstellung fürGew<strong>in</strong>nbeteiligung gutzuschreiben bzw. anzulasten ist. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere auch beimShadow Account<strong>in</strong>g (siehe dazu Kapitel 5) zu beachten.3.3.6 Prämienübertrag:Die Prämienüberträge werden <strong>in</strong> die Deckungsrückstellung umgegliedert. Nach <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>existiert die Position Prämienüberträge bei long-duration Lebensversicherungsverträgen nicht,da sie <strong>nach</strong> der amerikanischen Berechnungsformel schon implizit <strong>in</strong> der Net Level PremiumReserve enthalten s<strong>in</strong>d.Basis dafür ist die Nettoprämie mit e<strong>in</strong>er Verwaltungskostenmarge, ohneUnterjährigkeitszuschläge (e<strong>in</strong>e für die Praxis sehr e<strong>in</strong>fache Näherung ist der Prämienübertraglt. Handelsbilanz reduziert um ggf. Unterjährigkeitszuschlag und Inkassokosten anstelle derAbschlusskosten).Seite 15 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“3.3.7 Verwaltungskostenrückstellung, Rückstellung für andere Risken als Todund Erleben:Die Nettoreserve gem. § 15 SOP 95-1 berücksichtigt – streng genommen – ausschließlichgarantierte Versicherungsleistungen für Todes- und Erlebensleistungen;Verwaltungskostenrückstellungen sowie die Rückstellungen für andere Risken als Tod undErleben werden <strong>in</strong> SOP 95-1 aufgrund der Anpassung der Regelung an die Produkte <strong>in</strong> den<strong>US</strong>A nicht berücksichtigt.Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Rückkaufsfähigkeit und Überschussberechtigung aber zwei s<strong>in</strong>nvolleKriterien, wenn es darum geht zu entscheiden, ob e<strong>in</strong>e lokale Reserve <strong>in</strong> die Net LevelPremium Reserve (NLPR) e<strong>in</strong>zubeziehen ist. So ist die Verwaltungskostenreserve doch <strong>in</strong> dieNLPR e<strong>in</strong>zubeziehen, da sie <strong>in</strong> Österreich <strong>in</strong> der Regel rückkaufsfähig ist.3.3.8 Umgliederung / Umbewertung bestimmter versicherungstechnischerPositionen:Hierzu siehe auch die Überleitungsbeispiele im Anhang.3.3.8.1 Bilanz:Aktivseite:– Der DAC wird unter der Position „sonstige Vermögensgegenstände“ angesetzt.Passivseite:– Der Prämienübertrag ist umzugruppieren von „Prämie“ <strong>nach</strong> „Deckungsrückstellung“.– Die Deckungsrückstellung ist ungezillmert anzusetzen.– Der LTD - Wert ist unter Deckungsrückstellung anzusetzen.– Die Schadenrückstellung bleibt unverändert (die Reserve für laufende BU-Renten istjedoch <strong>in</strong> die Schadenreserve umzugliedern).– Die Rückstellung für Gew<strong>in</strong>nbeteiligung wird ohne Schlussüberschussanteile berechnet.– Latente Rückstellung für RfG (neu): Bewertungsdifferenzen aller Aktiva und Passivawerden unter Berücksichtigung des verb<strong>in</strong>dlich festgesetzten M<strong>in</strong>destprozentsatzes derlatenten RfG zugewiesen.– Nach <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> sollte die verz<strong>in</strong>sliche Ansammlung separat als Deposit erfasst werden,da mit ihr ke<strong>in</strong> versicherungstechnisches Risiko verbunden ist, Boni verbleiben <strong>in</strong> derDeckungsrückstellung.Seite 16 von 42


3.3.8.2 Gew<strong>in</strong>n- und VerlustrechnungArbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“– Gebuchte Prämien s<strong>in</strong>d zu erhöhen um Prämien für Gew<strong>in</strong>nbeteiligung (Bonussystem),die Prämiengutschrift <strong>in</strong>folge Gew<strong>in</strong>nbeteiligung (Risikoversicherungen) sowie dasAnsammlungsguthaben, das verrentet wird (Rentenversicherung), weiters um dieDirektgutschrift <strong>zur</strong> Erhöhung der versicherten Leistungen.– Veränderung der Prämienüberträge: diese Position entfällt (ist enthalten <strong>in</strong> derDeckungsrückstellung)– Veränderung der Deckungsrückstellung: Erhöhung durch Nettoreservenstellung, LTD unddie Veränderung der Prämienüberträge– Aufwendungen für Prämienrückerstattung und Gew<strong>in</strong>nbeteiligung: Erhöhung umDirektgutschrift <strong>zur</strong> Erhöhung der versicherten Leistungen sowie um Direktgutschrift fürverz<strong>in</strong>slich angesammelte Gew<strong>in</strong>nanteile; weiters Erhöhung um e<strong>in</strong>en Prozentsatz derBewertungsdifferenz, Verm<strong>in</strong>derung um Zuführung wegen Schlussgew<strong>in</strong>nanteilen– Aufwendungen für Versicherungsbetrieb: Verm<strong>in</strong>derung wegen DAC– sonstige versicherungstechnische Aufwendungen: Verm<strong>in</strong>derung um Direktgutschrift fürverz<strong>in</strong>slich angesammelte Gew<strong>in</strong>nbeteiligung (Umgliederung <strong>in</strong> „Prämienrückerstattungund Gew<strong>in</strong>nbeteiligung“).Da obige Vorgangsweise beim Ausweis der gebuchten Prämien (und den damit verbundenenBilanzposten) <strong>in</strong> Österreich nicht üblich ist, ersche<strong>in</strong>t es <strong>in</strong> Abstimmung mit demWirtschaftsprüfer möglich auch die hierzulande gängige Praxis als Variante zu akzeptieren.3.4 <strong>Bilanzierung</strong> <strong>nach</strong> FAS 60Die <strong>nach</strong>folgende Beschreibung orientiert sich <strong>in</strong>haltlich sehr stark an dem Arbeitspapier derDeutschen Aktuarvere<strong>in</strong>igung.3.4.1 RechnungsgrundlagenAls Rechnungsgrundlage werden verwendet: Z<strong>in</strong>sen, biometrische Rechnungsgrundlagen,Storno und Kosten.Die Festsetzung der Rechnungsgrundlagen erfolgt aus den <strong>in</strong> der Vergangenheit gemachtenErfahrungen und best estimate Annahmen über zukünftige Entwicklungen. Anschließendwerden Sicherheitszu- bzw. –abschläge (PAD) vorgenommen, die dem Änderungs- , Irrtumsunddem Zufallsrisiko Rechnung tragen sollen. Diese Annahmen für alle Sicherheitselementesollen aktuariell angemessen getroffen werden und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Prüfung durch denWirtschaftsprüfer anerkannt werden können. E<strong>in</strong>mal festgelegte Rechnungsgrundlagen s<strong>in</strong>dgrundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestandes anzuwenden („lock<strong>in</strong>“Pr<strong>in</strong>zip).3.4.1.1 Rechnungsz<strong>in</strong>sDer Rechnungsz<strong>in</strong>s ergibt sich aus e<strong>in</strong>er Schätzung der Nettoverz<strong>in</strong>sung der Kapitalanlagendes Versicherungsunternehmens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzüglichSicherheitsmargen. Ausgangspunkt der Schätzung ist das aktuelle Kapitalanlageergebnis <strong>nach</strong><strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> unter Berücksichtigung von Trends, Kapitalanlagemix und Restlaufzeiten. Für diefernere Zukunft s<strong>in</strong>d eventuell vorsichtigere Annahmen, also niedrigere Rechnungsz<strong>in</strong>ssätze,angebracht.Seite 17 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“3.4.1.2 Biometrische RechnungsgrundlagenEs s<strong>in</strong>d aktuelle biometrische Rechnungsgrundlagen zu verwenden, die – soweit vorhanden –wesentliche Prämiendifferenzierungsmerkmale wie Geschlecht und Alter des Versichertensowie den Selektionseffekt berücksichtigen. Soweit möglich bzw. s<strong>in</strong>nvoll, ist auf aktuelle,unternehmens<strong>in</strong>dividuelle Grundlagen <strong>zur</strong>ückzugreifen. Soweit derartige Grundlagen nichtvorhanden s<strong>in</strong>d bzw. deren Anwendung nicht s<strong>in</strong>nvoll ist, kann auf Branchentafeln<strong>zur</strong>ückgegriffen werden.3.4.1.3 Rückkäufe/StornoDas Storno ist explizit zu berücksichtigen. Soweit möglich bzw. s<strong>in</strong>nvoll, s<strong>in</strong>d aktuelleunternehmens<strong>in</strong>dividuelle Erfahrungen zu verarbeiten. Soweit derartige Daten nichtvorhanden s<strong>in</strong>d bzw. nicht s<strong>in</strong>nvollerweise zugrundegelegt werden können, kann aufBranchenerfahrungen <strong>zur</strong>ückgegriffen werden. Die Berücksichtigung der AusscheideursacheStorno kann bei der Berechnung der Deckungsrückstellung dann unterbleiben, wenn dieDeckungsrückstellung etwa dem Rückkaufswert entspricht. Bei der Berechnung der DAC istStorno <strong>in</strong> jedem Fall anzusetzen.3.4.2 Prämien und LeistungenFolgende Begriffe werden e<strong>in</strong>heitlich verwendet:Die vertragliche Bruttoprämie (gross premium) zerlegt sich <strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>nzuschlag,Tilgungsprämie (= Prämienteil <strong>zur</strong> Tilgung der noch nicht getilgten aktivierbarenAbschlusskosten (deferred acquisition cost, DAC, siehe Tz. 3.4.4.1)), Kostenprämie(= Prämienteil <strong>zur</strong> Deckung der übrigen Kosten, meist Verwaltungskosten, laufendeAbschlusskosten, Steuern etc., aber ohne Regulierungskosten) und Nettoprämie (Prämienteil<strong>zur</strong> Deckung aller Leistungen e<strong>in</strong>schl. Regulierungskosten). Als Reserveprämie wirdderjenige Prämienteil bezeichnet, der bei der Berechnung der Deckungsrückstellung angesetztwird, sie entspricht der Summe aus Netto- und Kostenprämie. Bei der Bestimmung werdendie <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>-Rechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung verwendet.Zu den Bruttoprämiene<strong>in</strong>nahmen zählen alle Prämien, die dem Versicherungsnehmer <strong>nach</strong>Vertrag <strong>in</strong> Rechnung gestellt wurden. Die Prämien s<strong>in</strong>d bei Fälligkeit ergebniswirksam zuvere<strong>in</strong>nahmen. Nach <strong>in</strong> den <strong>US</strong>A gängiger Praxis zählen hierzu auch Gew<strong>in</strong>nanteile <strong>zur</strong>Erhöhung der garantierten Leistungen, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen derGew<strong>in</strong>nbeteiligung zugewiesen werden, Ansammlungsguthaben, die verrentet werden undauch jene Gew<strong>in</strong>nanteile, die mit vertraglich fälligen Prämien verrechnet werden. Es wirddann also auch hier die vertragliche Prämie, nicht die <strong>nach</strong> Prämienverrechnung noch zuzahlende Prämie ausgewiesen.3.4.3 DeckungsrückstellungDie Deckungsrückstellung (liability for future policy benefits) kann (§ 66) sowohl prospektivals auch retrospektiv berechnet werden. Im ersten Schritt ist für den Neuzugang mit dengewählten Rechnungsgrundlagen e<strong>in</strong>e Zerlegung der Bruttoprämien durchzuführen:Barwert der Bruttoprämien– Barwert der künftigen Leistungen (gem. §§ 41 – 43 ggf. e<strong>in</strong>schließlichGew<strong>in</strong>nbeteiligung) e<strong>in</strong>schließlich Regulierungsaufwendungen– Barwert der aktivierbaren AbschlusskostenSeite 18 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“– Barwert der künftigen übrigen Kosten= Barwert des Rohergebnisses des UnternehmensDa die Rechnungsgrundlagen <strong>nach</strong> dem lock-<strong>in</strong> Pr<strong>in</strong>zip beibehalten werden, bleibt die e<strong>in</strong>malbestimmte Prämienzerlegung auf Dauer gültig (es sei denn, e<strong>in</strong>e Premium Deficiency wirdfestgestellt).Die Reserveprämie, die <strong>in</strong> die Berechnung der Deckungsrückstellung e<strong>in</strong>geht, ergibt sich ausder Bruttoprämie durch Multiplikation mit dem Verhältnis von Barwert der künftigenLeistungen und Barwert der künftigen übrigen Kosten zu Barwert der künftigen Bruttoprämie.Die Reserveprämie wird also bestimmt als der (feste) Anteil von der Bruttoprämie, derausreichen soll, die zukünftigen Versicherungsleistungen und künftigen übrigen Kosten, auchdie der prämienfreien Zeit, zu decken. Damit ist auch die Tilgung der DAC und dasRohergebnis prämienproportional. Der tatsächliche Rohgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> jedem Jahr ist damit dieSumme aus dem Rohergebnis und den freigewordenen, nicht benötigten PAD.Die Deckungsrückstellung enthält somit auch Verwaltungskostenrückstellungen. Sie istungezillmert. Mit den Prämiendef<strong>in</strong>itionen ergibt sich die Reserveprämie als Summe ausNetto- und Kostenprämie. Soweit dies zum gleichen Ergebnis führt, können die übrigenKosten auch implizit berücksichtigt werden.Die Deckungsrückstellung kann entweder prospektiv als Differenz des Barwerts der künftigenLeistungen (<strong>in</strong>kl. künftiger Regulierungs- und übriger Kosten) und des Barwerts der künftigenReserveprämien berechnet werden oder retrospektiv auf Basis der <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>-Rechnungsgrundlagen.3.4.4 Kosten3.4.4.1 Tilgung der aktivierbaren AbschlusskostenDie aktivierbaren Abschlusskosten werden über die Prämienzahlungsdauer getilgt und dienoch nicht amortisierten Beträge werden bis <strong>zur</strong> völligen Tilgung als Aktivposten (DAC)geführt. Dieser ersetzt den Zillmerabzug bei den lokalen Deckungsrückstellungen.Die Tilgungsrate ermittelt sich zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es Vertrages aus dem Verhältnis des Barwertesfür aktivierbare Abschlusskosten und dem Barwert der künftigen Bruttoprämien. DiesesVerhältnis auf die jährliche Bruttoprämie angewandt ergibt den jährlichen Tilgungsbetrag(Tilgungsprämie). Dieser ist damit prämienproportional.Die Rechnungsgrundlagen entsprechen denen der Deckungsrückstellung.Im Falle e<strong>in</strong>es Prämiendefizits werden die Rechnungsgrundlagen angepasst und es erfolgte<strong>in</strong>e Sonderabschreibung.3.4.4.2 Künftige übrige Kosten und RegulierungskostenBei den Annahmen über den Verlauf der Kosten sollten erkennbare Trends Berücksichtigungf<strong>in</strong>den. Damit werden mit Ausnahme des overhead alle Betriebskosten <strong>in</strong> derDeckungsrückstellung berücksichtigt. Der overhead selbst ist aus dem Gew<strong>in</strong>nzuschlag zubestreiten.Seite 19 von 42


3.4.5 Gew<strong>in</strong>nbeteiligungArbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Die Verträge unter FAS 60 können mit oder ohne Gew<strong>in</strong>nbeteiligung se<strong>in</strong>. WennGew<strong>in</strong>nanteile gezahlt werden, werden sie <strong>in</strong> den <strong>US</strong>A meistens ähnlich wie <strong>in</strong> Österreich beiVertragsabschluss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er unverb<strong>in</strong>dlichen dividend illustration gemäß dem aktuellendividend plan dargestellt, der die Gew<strong>in</strong>nbeteiligung bis zum Ende der Laufzeit zeigt. DieGew<strong>in</strong>nanteilsätze werden anhand von Schätzungen der zukünftigen Erträge festgelegt.Dieser anfängliche dividend plan ist aber nicht garantiert und wird regelmäßig überprüft.Häufig besteht aber die Tendenz, ihn unabhängig von den tatsächlich erwirtschaftetenÜberschüssen beizubehalten, wenn er f<strong>in</strong>anzierbar ist. Gew<strong>in</strong>nbeteiligte Verträge werden je<strong>nach</strong>dem, ob sie e<strong>in</strong>er earn<strong>in</strong>g restriction unterliegen oder nicht, unterschiedlich behandelt.Seite 20 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“4 Schaden-/Unfallversicherung4.1 Allgeme<strong>in</strong>esDie FAS 60 Standards unterscheiden zwischen „short duration“ und „long duration“-Verträgen, wobei <strong>nach</strong> der anglo-amerikanischen Denkweise dies e<strong>in</strong>er Unterscheidungzwischen Sachversicherung und Lebensversicherung nahekommt. Tatsächlich können auf denGroßteil des Sachversicherungsgeschäfts direkt die Grundsätze für „short duration“-Verträgeangewandt werden, dennoch ist Vorsicht geboten, da die Vertragsgestaltung <strong>in</strong> Österreichsehr wohl auch 10-jährige und länger währende Verträge zulässt, die dann eigentlich den„long duration“-Verträgen zugeordnet werden müssten (und damit wie dieLebensversicherung <strong>nach</strong> FAS 60 behandelt werden müssten).Daher ist zunächst das Versicherungsportefeuille zu prüfen, ob lange vertraglich fixierteVersicherungsdauern bestehen. Aus Sicht der AVÖ ist e<strong>in</strong>e Vertragslaufzeit von bis zu 5Jahren ohne weiteres als „Short“ zu klassifizieren. Bei Bestehen länger andauernder Verträgekann das „Materiality-Pr<strong>in</strong>zip“ <strong>zur</strong> Anwendung kommen. Das Kriterium <strong>zur</strong> Beurteilung derVersicherungsdauer ist der Zeitraum, der von beiden Vertragspartnern nicht e<strong>in</strong>seitigabgekürzt werden kann, Verträge mit automatischer Verlängerung zählen nur als e<strong>in</strong>jährigeVerträge.4.2 SchwankungsrückstellungDiese Position entfällt <strong>zur</strong> Gänze unter <strong>IAS</strong> / <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> zugunsten des Eigenkapitals.4.3 Die SchadenreserveDer wesentliche Beitrag <strong>zur</strong> Umbewertung von HGB auf <strong>IAS</strong>/<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> <strong>in</strong> denSachversicherungen stammt von der Schadenreserve. Die Reservierungsmethoden für HGB-Bilanzen s<strong>in</strong>d <strong>nach</strong> <strong>in</strong>ternationalen Standards durch „Best Estimate“-Schätzungen derzukünftig erwarteten Leistungen zu ersetzen. Zur Bewertung h<strong>in</strong>reichend guter Schätzereignen sich die stochastischen „Schadendreiecksverfahren“, die im nächsten Kapitel kurzskizziert werden sollen. Es ist jedoch für den Aktuar sehr wichtig und gleichzeitig äusserstdiffizil zu beurteilen, <strong>in</strong> welcher Situation welches Verfahren die besten Ergebnisse br<strong>in</strong>gt,und wann doch auf die HGB-Bewertung <strong>zur</strong>ückgegriffen werden muss. Hierbei s<strong>in</strong>d folgendePunkte zu beachten:S<strong>in</strong>d die zu bewertenden Sparten– kle<strong>in</strong> (Daumenregel: weniger als 1000 gemeldete Schäden pro Jahr),– sehr volatil (stark schwankende Schadenfrequenzen, signifikante Unterschiede <strong>in</strong> dene<strong>in</strong>zelnen Schadenhöhenverteilungen),– oder weisen die Schadenabwicklungsverläufe verschiedener Schadenjahre starkeAbhängigkeiten aufsollte mit der traditionellen HGB-Reserve oder anderen Verfahren Vorlieb genommenwerden, da die stillen Reserven mittels mathematisch-statistischer Dreiecksverfahren nichtausreichend identifizierbar s<strong>in</strong>d. Wird dies nicht gewünscht, gibt es folgende Möglichkeiten,dennoch Schadendreiecksverfahren s<strong>in</strong>nvoll anzuwenden:Seite 21 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“– Zusammenfassen von Sparten mit ähnlichem Abwicklungsprofil– Trennen von großen heterogenen Sparten <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>ere homogenere Subsparten (wird dieGrenze von 1000 Schäden dabei unterschritten, oder lassen sich kle<strong>in</strong>e heterogeneSubsparten nicht weiter unterteilen, können e<strong>in</strong>zelne Subsparten auch <strong>nach</strong> HGB bewertetwerden)– Trennen der Schadenbestände <strong>in</strong> „Sachschäden“, „Personenschäden“ und„Vermögensschäden“– Herausschälen von untypischen Schäden (z.B. Großschäden, dann muss aber daraufgeachtet werden, dass der Großschaden seit se<strong>in</strong>er Schadensmeldung als solcher erkanntwurde und die zugehörigen Zahlungen und Reserveentwicklungen seit Beg<strong>in</strong>nidentifizierbar s<strong>in</strong>d)– Zusammenfassen abhängiger Schadenjahre4.4 SchadendreiecksverfahrenDie folgenden Verfahren basieren auf kumulierten Schadendreiecken, deren E<strong>in</strong>trägeentweder re<strong>in</strong>e Schadenzahlungen oder Schadenaufwendungen (Schadenzahlungen plusVeränderung der Schadensreserven) s<strong>in</strong>d. Die Zeilen und Spalten werden idealerweisegebildet durch die Schadenanfalljahre und die Abwicklungsjahre. Informationen überMeldedaten und re<strong>in</strong>e Reserveabwicklungen s<strong>in</strong>d <strong>zur</strong> Analyse hilfreich, aber <strong>zur</strong> Anwendungder Verfahren nicht unbed<strong>in</strong>gt erforderlich. Die gebräuchlichsten Verfahren mit IhrenAnwendungsmöglichkeiten seien <strong>in</strong> Folge kurz angeführt, darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> deraktuariellen Literatur noch jede Menge zusätzlicher Verfahren.4.4.1 Cha<strong>in</strong>-Ladder-Verfahren:Das Cha<strong>in</strong>-Ladder-Verfahren braucht <strong>zur</strong> Anwendung nicht mehr als obiges (kumuliertes)Schadendreieck. Die Stärken und Schwächen des Cha<strong>in</strong>-Ladder-Verfahrens s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>länglichbekannt, um gute Schätzwerte für die Schadenreserve zu erhalten ist daher e<strong>in</strong>e ausreichendeDatenhistorie vonnöten. Das Cha<strong>in</strong>-Ladder-Verfahren bewährt sich <strong>in</strong>sbesondere bei Sparten,wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, wo Unterschiede <strong>in</strong> den Schadenjahren zu großen Teilenauf Unterschieden <strong>in</strong> den Schadenfrequenzen <strong>zur</strong>ückzuführen s<strong>in</strong>d, da die Schätzer des Cha<strong>in</strong>-Ladder-Verfahrens ja den Maximum-Likelihood-Schätzern e<strong>in</strong>es Modells mittelsmodifizierter Poissonverteilung entsprechen. Vorsicht ist daher geboten bei Jahren, <strong>in</strong> denenÄnderungen an der Schadenhöhenverteilung (z.B. e<strong>in</strong>e Erhöhung der Höchsthaftungssummeoder Änderungen im Selbstbehalt) vorgenommen wurden, da diese Änderungen eventuell zuStrukturbrüchen im Cha<strong>in</strong>-Ladder-Verfahren führen können. Bei Sparten mit extrem langerAbwicklungsdauer – wie z.B. bei der Allgeme<strong>in</strong>en Haftpflichtversicherung – wird <strong>in</strong> vielenFällen die Anwendung des Cha<strong>in</strong>-Ladder-Verfahrens ebenfalls zu brauchbaren Ergebnissenführen, da Informationen, wie e<strong>in</strong>e zuverlässige Schätzung der Endschadenquoten, aufgrundder langen Abwicklungsdauer selten verfügbar s<strong>in</strong>d (e<strong>in</strong>e weitere für diese Fälle geeigneteMethode ist die additive Methode, siehe weiter unten).4.4.2 Bornhuetter-Ferguson-VerfahrenZusätzlich zu den (Cha<strong>in</strong>-Ladder-)Abwicklungsfaktoren bedient sich das Bornhuetter-Ferguson-Verfahren auch der Informationen von verdienten Prämien und Schadenquoten(eventuell von Schadenjahr zu Schadenjahr verschieden). Daher spielen hier auch E<strong>in</strong>flüsseaus dem Tarifierungsmodell e<strong>in</strong>e Rolle, die zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d. Das Bornhuetter-Seite 22 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Ferguson-Verfahren ist aufgrund se<strong>in</strong>er Flexibilität (die Parameter s<strong>in</strong>d pr<strong>in</strong>zipiell „freiwählbar“) und se<strong>in</strong>er glättenden Wirkung (durch das Setzen e<strong>in</strong>er festen Schadenquote)besonders geeignet für junge Sparten, volatile Sparten und Sparten, die sich an Benchmarksorientieren.4.4.3 additives VerfahrenDas additive Verfahren ist e<strong>in</strong> sehr e<strong>in</strong>faches Verfahren, das gleichzeitig geeignet ist e<strong>in</strong>eVorstellung von der Endschadenquote zu erlangen. Bei dieser Methode wird lediglich der(additive) Zuwachs an Schadenquote von Abwicklungsjahr zu Abwicklungsjahr bestimmt,und entsprechend das Dreieck zu e<strong>in</strong>em Quadrat vervollständigt. Dieses Verfahren verlangtjedoch – im Gegensatz zu den beiden vorher besprochenen Methoden – die (paarweise)Unabhängigkeit sowohl der Schadenanfalljahre wie auch der Abwicklungsjahre.Die Entscheidung über die Anwendung e<strong>in</strong>es multiplikativen oder additiven Modells kannüber e<strong>in</strong>en Plot der Schadenzuwächse pro Schadenjahr erfolgen. S<strong>in</strong>d die L<strong>in</strong>ien derSchadenjahre parallel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er l<strong>in</strong>earen Skalierung sche<strong>in</strong>t das additive Modell bessergeeignet, bei Parallelität <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em logarithmischen Maßstab wird im Allgeme<strong>in</strong>en dasmultiplikative Modell das bessere se<strong>in</strong>.4.5 SicherheitszuschlägeDie Position Schadenreserve ist <strong>nach</strong> „Best Estimate“ zu bewerten. Das bedeutet, <strong>nach</strong>theoretischen Gesichtspunkten müsste die Schadenreserve so angesetzt werden, dass dasErgebnis <strong>nach</strong> Abwicklung exakt Null ergeben würde. Da die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit denReserveschätzer zu hoch oder zu niedrig bemessen zu haben <strong>in</strong> etwa gleich ist (manchmal„50-50-Reserve“ genannt), wird <strong>in</strong> der Praxis eher e<strong>in</strong> Schätzer zu bevorzugen se<strong>in</strong>, derAbwicklungsgew<strong>in</strong>ne zwischen 0 und 5 % zulässt (und mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit auchgeneriert, „90-10-Reserve“).4.6 Schadenregulierungskosten – Loss Adjustment Expenses (LAE)Nach <strong>IAS</strong>/<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> bestehen die Rückstellungen für Schadenregulierungskosten ausReserven für direkte (Allocated LAE) und globale (Unallocated LAE) Aufwendungen. DieULAE entsprechen den Rückstellungen für Schadenregulierungskosten aus der HGB,während die ALAE aus den Schadenreserven herausgerechnet werden müssen.Bei erstmaliger Anwendung von <strong>IAS</strong>/<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> ist es oft nicht möglich, dieSchadenzahlungen <strong>in</strong> echte Leistungen und Schadenregulierungskosten zu trennen. In diesenFällen kann die Rückstellung für Schadenregulierungskosten pauschal aus der ermitteltenSchadenreserve herausgerechnet werden. Ist e<strong>in</strong>e Trennung von Leistungszahlungen unddirekten Regulierungsaufwendungen jedoch möglich, sollte für dieSchadenregulierungskosten e<strong>in</strong> eigenes Dreieck erstellt werden.Seite 23 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“4.7 Nachverrechnungsprämien – Pipel<strong>in</strong>e PremiumsIn manchen Sparten – vor allem <strong>in</strong> der Allgeme<strong>in</strong>en Haftpflicht und <strong>in</strong> denTransportversicherungen – kommt es manchmal im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> <strong>zur</strong> Verrechnung vonsogenannten Regulierungs- oder Nachverrechnungsprämien. Diese müssen <strong>nach</strong> FAS 60geschätzt werden. Sofern Daten <strong>in</strong> ausreichender Tiefe vorhanden s<strong>in</strong>d, empfiehlt sich auchhier e<strong>in</strong> Schätzverfahren mittels (Prämien-)Dreiecken.4.8 PrämienüberträgeEntgegen der üblichen Vorgangsweise <strong>nach</strong> HGB, die Prämienüberträge durch Kostenabzügezu kürzen, werden <strong>nach</strong> <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> die Prämienüberträge brutto, also ohne Abzug von Kosten<strong>in</strong> die Bilanz e<strong>in</strong>gestellt.4.9 DACWie auch <strong>in</strong> der Lebens- und Krankenversicherung s<strong>in</strong>d die Abschlusskosten zu aktivierenund über die Laufzeit abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt wie <strong>in</strong> derLebensversicherung mittels e<strong>in</strong>es festen Tilgungsfaktors, der sich aus dem Verhältnis desBarwerts der Tilgungsprämie zum Barwert der Bruttoprämie ergibt, unter Berücksichtigunge<strong>in</strong>er Verz<strong>in</strong>sung (siehe Tz. 3.4.4.1), die Abschreibungsdauer entspricht derdurchschnittlichen Vertragsbehaltedauer.Seite 24 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“5 Shadow-Account<strong>in</strong>g5.1 E<strong>in</strong>leitungDie <strong>Bilanzierung</strong> jenes Kapitalanlagebestandes, durch den die versicherungstechnischenPassiva bedeckt werden, wird <strong>in</strong> der <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>-<strong>Bilanzierung</strong>svorschrift FAS 115 aus demJahr 1993 geregelt. Da<strong>nach</strong> werden drei Kapitalanlagekategorien unterschieden, denen jedeKapitalanlage aufgrund bestimmter Klassifikationsmerkmale zuzuordnen ist:1. Kapitalanlagen, die als „held to maturity“ klassifiziert werden, s<strong>in</strong>d zu fortgeschriebenenAnschaffungskosten zu bilanzieren. Damit entspricht diese Anlagekategorie demhandelsrechtlichen Bewertungsansatz.2. Kapitalanlagen, die als „availabe for sale“ klassifiziert werden, s<strong>in</strong>d zum Marktwert zubilanzieren. Die sich gegenüber dem Bewertungsansatz der fortgeschriebenenAnschaffungskosten ergebenden Bewertungsdifferenzen s<strong>in</strong>d im Eigenkapital zu erfassen.Die Erfolgsrechnung bleibt von etwaigen Wertschwankungen unberührt.3. Kapitalanlagen, die als „trad<strong>in</strong>g“ klassifiziert werden, s<strong>in</strong>d ebenfalls zum Marktwert zubilanzieren. Die sich gegenüber dem Bewertungsansatz der fortgeschriebenenAnschaffungskosten ergebenden Bewertungsdifferenzen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> voller Höheunter den Kapitalerträgen <strong>in</strong> der Erfolgsrechnung auszuweisen, so dass etwaigeWertschwankungen <strong>in</strong> der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung erfasst werden.Bei den als „available for sale“ klassifizierten Kapitalanlagen entspricht der Ausweis derDifferenz zwischen Marktwert und Anschaffungswert im Eigenkapital vom Grundsatz her derbilanziellen Erfassung im Falle e<strong>in</strong>er Realisierung der vorhandenen nicht realisierten Gew<strong>in</strong>nebzw. Verluste. Allerd<strong>in</strong>gs ändert sich <strong>in</strong> diesem Fall das Eigenkapital nicht notwendig <strong>in</strong>derselben Höhe; vielmehr können sich auch Auswirkungen auf andere passive Bilanzpostenergeben, die den Anteil des Eigenkapitals an den realisierten Gew<strong>in</strong>nen bzw. Verlustenm<strong>in</strong>dern. Insbesondere dann, wenn die Ermittlung der versicherungstechnischen Posten aufder Grundlage der Ertragsmargen EGP bzw. EGM („estimated gross profit“ bzw. „estimatedgross marg<strong>in</strong>“) erfolgt, also das zugrunde liegende Geschäft <strong>nach</strong> FAS 97 oder FAS 120klassifiziert wird, s<strong>in</strong>d im Falle e<strong>in</strong>er Realisierung der vorhandenen, bislang nicht realisiertenKapitalanlagegew<strong>in</strong>ne bzw. -verluste Veränderungen dieser Bilanzposten zu erwarten. In derPraxis werden im Wesentlichen die folgenden Bilanzposten betroffen se<strong>in</strong>:– die aktivierten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs; DAC)– die Rückstellung für Schlussgew<strong>in</strong>nbeteiligung (Liability for Term<strong>in</strong>al Dividends; LTD)– die Rückstellung für noch nicht verdiente E<strong>in</strong>künfte (Unearned Revenue Reserve; URR)– der Wert e<strong>in</strong>es akquirierten Versicherungsbestandes (Present Value of Future Profits;PVFP), der <strong>nach</strong> den Grundsätzen des Purchase-<strong>GAAP</strong> bilanziert wird.– die Rückstellung für zukünftige Gew<strong>in</strong>nbeteiligung der Versicherungsnehmer (DeferredDividend Liability; DDL)und <strong>in</strong>sofern, als auf die zusätzlichen Kapitalgew<strong>in</strong>ne bzw. -verluste Steuerzahlungen bzw. -<strong>nach</strong>lässe entfallen, auch– die Rückstellung für latente Steuern (Deferred Taxes)Seite 25 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Im Rahmen des „Shadow Account<strong>in</strong>g“ werden die Veränderungen, die sich im Falle e<strong>in</strong>erfiktiv angenommenen Realisierung der Bewertungsreserven auf die genannten technischenBilanzposten im e<strong>in</strong>zelnen ergeben, betragsmäßig ermittelt und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schattenrechnungbilanziell erfasst. Dem Charakter <strong>nach</strong> handelt es sich beim „Shadow Account<strong>in</strong>g“ um e<strong>in</strong>eEigenkapitalkorrektur, bei der die Bewertungsdifferenzen aus den „available for sale“-Kapitalanlagen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt dem Eigenkapital zugewiesen werden, um jeneAnteile gekürzt werden, die <strong>in</strong> andere Bilanzposten e<strong>in</strong>fließen und damit gedanklich nichtdem Aktionär zustehen. Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung haben diese bilanziellenSchattenkorrekturen nicht.5.2 EIFT Topic D-41Zum „Shadow Account<strong>in</strong>g“ gibt es ke<strong>in</strong>e explizite Vorschrift des FASB oder des <strong>US</strong>amerikanischenWirtschaftsprüferverbandes AICPA. Das e<strong>in</strong>zige offizielle Dokument, auf das<strong>in</strong> diesem Zusammenhang <strong>zur</strong>ückgegriffen werden kann, ist die im Januar 1994 von der„Emerg<strong>in</strong>g Issues Task Force“ (EITF) der SEC herausgegebenen Verlautbarung „Topic D-41“. Dar<strong>in</strong> heisst es:[...] to the extent that unrealized hold<strong>in</strong>g ga<strong>in</strong>s or losses from securities classified as available-for-salewould result <strong>in</strong> adjustments of m<strong>in</strong>ority <strong>in</strong>terest, policyholder’s liabilities, deferred acquisition costs thatare amortized us<strong>in</strong>g the gross profit [or gross marg<strong>in</strong>] method [...] had those ga<strong>in</strong>s or losses actually beenrealized, the SEC staff believes that those balance sheet amounts should be adjusted with correspond<strong>in</strong>gcredits or charges reported directly to shareholder’s equity. [...] This announcement should not affect thereported <strong>in</strong>come.Da<strong>nach</strong> s<strong>in</strong>d also <strong>in</strong>sbesondere jene Bilanzposten, die <strong>nach</strong> der EGM- oder EGP-Methodeabgeschrieben bzw. aufgebaut werden, <strong>nach</strong> Auffassung der SEC zw<strong>in</strong>gend zu korrigieren,also beispielsweise DAC, LTD, URR und PVFP. E<strong>in</strong> Wahlrecht besteht nicht.An anderer Stelle heisst es weiter:Certa<strong>in</strong> policyholder liabilities also should be adjusted to the extent that liabilities exist for <strong>in</strong>surancepolicies that, by contract, credit or charge the policyholders for either a portion or all of the realized ga<strong>in</strong>sor losses of specific securities classified as available for sale.In der <strong>US</strong>-amerikanischen Literatur wird e<strong>in</strong>e gesetzlich bestehende Verpflichtung <strong>zur</strong>Beteiligung des Versicherungsnehmers an den realisierten Kapitalgew<strong>in</strong>nen bzw. -verlustene<strong>in</strong>er etwaigen vertraglichen Verpflichtung gleichgestellt. Damit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere diejenigenReserven von e<strong>in</strong>er Shadow-Anpassung betroffen, <strong>in</strong> die für die Versicherungsnehmeraufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtung Anteile an den Kapitalerträgene<strong>in</strong>gestellt werden. Dies ist <strong>in</strong> der Praxis bei Deckungsrückstellungen, die <strong>nach</strong> denGrundsätzen von FAS 60 aufgestellt werden, sowie bei der Rückstellung fürGew<strong>in</strong>nbeteiligung der Versicherungsnehmer der Fall, sofern dem Versicherungsnehmer e<strong>in</strong>eM<strong>in</strong>destbeteiligungsquote, beispielsweise <strong>in</strong> Höhe von 85 % des Betriebsüberschusses,garantiert wird.Seite 26 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“5.3 Durchführung des Shadow Account<strong>in</strong>g5.3.1 Zuordnung der nicht realisierten Gew<strong>in</strong>ne und VerlusteZu Beg<strong>in</strong>n des „Shadow Account<strong>in</strong>g“-Prozesses s<strong>in</strong>d die nicht realisierten Gew<strong>in</strong>ne bzw.Verluste auf die als „available for sale“ klassifizierten Kapitalanlagen den e<strong>in</strong>zelnenVersicherungsbeständen zuzuweisen. Sofern Bestände über e<strong>in</strong>en eigenen Anlagestockverfügen (wie z.B. Separate Account-Verträge), ist dies entsprechend zu berücksichtigen.Ansonsten s<strong>in</strong>d die Kapitalanlagen des allgeme<strong>in</strong>en Anlagestocks und damit die <strong>in</strong> ihnenenthaltenen Bewertungsreserven aktuariell vernünftig auf die e<strong>in</strong>zelnen Teilbeständeaufzuteilen (z.B. proportional zum jeweiligen Z<strong>in</strong>sträger).5.3.2 Reihenfolge der anzupassenden BilanzpostenAusgangspunkt für die Durchführung des Shadow Account<strong>in</strong>g ist die Frage, welcheAuswirkungen sich auf die e<strong>in</strong>zelnen versicherungstechnischen Bilanzpositionen e<strong>in</strong>esTeilbestandes ergeben würden, falls die zum Bilanzstichtag vorhandenen, auf den <strong>in</strong> Fragestehenden Teilbestand entfallenden nicht realisierten Gew<strong>in</strong>ne bzw. Verluste <strong>in</strong> den „availablefor sale“-Kapitalanlagen fiktiv realisiert würden.Sofern e<strong>in</strong>e (vertragliche oder gesetzliche) Verpflichtung <strong>zur</strong> Beteiligung derVersicherungsnehmer an den erzielten Kapitalerträgen besteht, was <strong>in</strong> Österreich auf Grundder Bestimmungen des § 18 VAG sowie der unternehmens<strong>in</strong>dividuellen Regelungen <strong>in</strong> denjeweils gültigen Gew<strong>in</strong>nplänen die Regel se<strong>in</strong> dürfte, ist dies an erster Stelle zuberücksichtigen. Da die aktuelle Gew<strong>in</strong>ndeklaration zum Zeitpunkt der fiktiven Realisierungbereits feststeht und nicht mehr geändert werden kann, wird der garantierte M<strong>in</strong>destanteil derVersicherungsnehmer an den fiktiv realisierten Gew<strong>in</strong>nen bzw. Verlusten <strong>in</strong> die Rückstellungfür zukünftige Gew<strong>in</strong>nbeteiligung (DDL) e<strong>in</strong>gestellt.Der verbleibende fiktive Gew<strong>in</strong>n bzw. Verlust erhöht bzw. verm<strong>in</strong>dert die ErtragsmargenEGP oder EGM der aktuellen Periode, aus denen der DAC bzw. der PVFP amortisiert und dieLTD anf<strong>in</strong>anziert werden. Da es sich bei der Gewährung von Schlussgew<strong>in</strong>nanteilen um e<strong>in</strong>e<strong>in</strong> Aussicht gestellte Leistung des Versicherungsunternehmens handelt, die der Höhe <strong>nach</strong>zwar nicht garantiert, deren Zahlung aber dennoch wahrsche<strong>in</strong>lich ist, s<strong>in</strong>d zuerst dieAuswirkungen der fiktiven Realisierung auf die LTD, anschließend auf den DAC bzw. denPVFP <strong>nach</strong> den <strong>in</strong> Abschnitt 5.3.3 dargelegten Grundsätzen zu ermitteln. 7 Sofern vorhanden,ist auch die URR entsprechend anzupassen.Nach Durchführung dieser Shadow-Korrekturen s<strong>in</strong>d auf den verbleibenden Restbetrag fiktivUnternehmenssteuern zu entrichten, die <strong>in</strong> die Rückstellung für latente Steuern e<strong>in</strong>gestelltwerden. Der da<strong>nach</strong> verbleibende Betrag steht dem Aktionär zu und erhöht bzw. verm<strong>in</strong>dertals Shadow-Adjustment das Eigenkapital.7Die DAC-Amortisation erfolgt aus den Ertragsmargen <strong>nach</strong> laufender Überschussbeteiligung undAnf<strong>in</strong>anzierung der TDL. Daher ist beim Shadow Account<strong>in</strong>g zunächst die Überschussbeteiligung <strong>in</strong> dervertraglich oder gesetzlich zugesicherten M<strong>in</strong>desthöhe zu berücksichtigen, bevor fiktiv realisierte Gew<strong>in</strong>ne bzw.Verluste <strong>in</strong> die DAC-Amortisation e<strong>in</strong>bezogen werden.Seite 27 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“5.3.3 Ermittlung der Shadow-Adjustments5.3.3.1 Rückstellung für zukünftige Gew<strong>in</strong>nbeteiligung (DDL)Das Shadow-Adjustment für die DDL entspricht genau dem vertraglich oder gesetzlichgarantierten Anteil des Versicherungsnehmers an den Kapitalerträgen, die <strong>in</strong>nerhalb se<strong>in</strong>esTeilbestandes erwirtschaftet werden. Stehen dem Versicherungsnehmer laut Gew<strong>in</strong>nplanbeispielsweise 85 % am Betriebsüberschuss zu, so erhöht sich (im Falle e<strong>in</strong>es fiktivrealisierten Gew<strong>in</strong>ns) bzw. verm<strong>in</strong>dert sich (im Falle e<strong>in</strong>es fiktiv realisierten Verlustes) die zubilanzierende DDL um genau 85 % der fiktiv realisierten Gew<strong>in</strong>ne bzw. Verluste.Aus dem verbleibenden Teil s<strong>in</strong>d die Shadow-Anpassungen auf die verbleibendentechnischen Bilanzposten, die Rückstellung für latente Steuern sowie das Eigenkapitalvorzunehmen.5.3.3.2 Ertragsmargenbezogenen Bilanzposten (DAC, PVFP, LTD und URR etc.)Die Shadow-Anpassung jener technischen Bilanzposten, die auf der Grundlage derErtragsmargen EGM bzw. EGP ermittelt werden, verläuft <strong>nach</strong> demselben Muster und solldaher exemplarisch anhand des DAC dargestellt werden.Angenommen, der primäre DAC, also jene aktivierten Abschlusskosten, die im Rahmen derjährlich wiederkehrenden <strong>GAAP</strong>-Berechnungen ermittelt und erfolgswirksam verbuchtwerden, sei mit der aktuellen Amortisationsquote berechnet worden. Gemäß EITF D-41 iste<strong>in</strong>e zweite Rechnung durchzuführen, bei der der DAC so abgeschrieben wird, als ob dienicht realisierten Gew<strong>in</strong>ne oder Verluste tatsächlich realisiert worden seien und diesezusätzlichen Erträge bzw. Aufwendungen E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die EGM- bzw. EGP-Berechnunggefunden hätten.Die fiktive Realisierung nicht realisierter Gew<strong>in</strong>ne bzw. Verluste wirkt sich nicht nur auf dieBruttomarge bzw. den Bruttoüberschuss des aktuellen Geschäftsjahres aus (Actual GrossMarg<strong>in</strong> bzw. Gross Profit; AGM bzw. AGP), sondern auch auf die Ertragsmargen derfolgenden Geschäftsjahre und damit auf den EGM- bzw. EGP-Verlauf <strong>in</strong>sgesamt. So würdedie Realisierung positiver stiller Reserven die Bruttomarge bzw. den Bruttoüberschuss deslaufenden Jahres zwar erhöhen, unter Umständen aber die Höhe zukünftiger EGMs bzw.EGPs aufgrund niedrigerer erwarteter Kapitalerträge verm<strong>in</strong>dern. Allerd<strong>in</strong>gs ist auch e<strong>in</strong>eVerm<strong>in</strong>derung der Überschusssätze denkbar, durch die dieser Effekt wieder ganz oderteilweise kompensiert würde.Ändert sich, bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsbeg<strong>in</strong>ns, durch die fiktive Realisierungder vorhandenen stillen Reserven der Barwert der Ertragsmargen und damit die DAC-Amortisationsquote <strong>in</strong>sgesamt, so ist der DAC-Amortisationsverlauf nochmals mit diesergeänderten DAC-Amortisationsquote abzubilden.Jener DAC, der sich zum Bilanzstichtag ergäbe, wenn die zu Versicherungsbeg<strong>in</strong>n aktiviertenAbschlusskosten mit dieser neuen Amortisationsrate abgeschrieben worden wären, wird„Shadow DAC“ genannt. Durch genau diesen Wert ist der reguläre DAC <strong>in</strong> der Bilanz zuersetzen. Die Differenz zwischen regulärem und Shadow DAC ist als sogenanntes „shadowadjustment“ von dem noch vorhandenen Restbetrag an fiktiv realisierten Gew<strong>in</strong>nen bzw.Verlusten abzusetzen.Seite 28 von 42


5.3.3.3 Steuern und EigenkapitalArbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Der verbleibende Anteil ist um die bei e<strong>in</strong>er Realisierung anfallenden Steuern zu kürzen.Dabei s<strong>in</strong>d die unternehmens<strong>in</strong>dividuellen Steuern anzusetzen. Der Ausweis der gemäßShadow-Rechnung zu zahlenden Steuern wird <strong>in</strong> dem Bilanzposten „Rückstellung für latenteSteuern“ ausgewiesen.Der verbleibende Nettobetrag <strong>nach</strong> Schattenrechnung ist als Aktionärsanteil an den stillenReserven im Eigenkapital auszuweisen.5.3.3.4 Loss RecognitionIm Falle nicht realisierter Kapitalanlageverluste kann es vorkommen, dass die im Zuge derShadow-Rechnung angepassten Margen nicht mehr ausreichen, um den DAC zu amortisierenbzw. die LTD zu f<strong>in</strong>anzieren. Des weiteren ist die Situation denkbar (wenn auch nicht sehrwahrsche<strong>in</strong>lich), dass bei Auflösung der vorhandenen stillen Reserven und e<strong>in</strong>er unter demtechnischen Z<strong>in</strong>s liegenden zukünftigen Renditeerwartung die Reserven <strong>zur</strong> Bedeckung derLeistungsverpflichtungen nicht mehr ausreichen.In diesen und ähnlich gelagerten Fällen ist jeweils e<strong>in</strong> Shadow-Loss Recognition Test auf derGrundlage der <strong>in</strong> FAS 60 dargelegten Grundsätze durchzuführen, dessen Ergebnis <strong>in</strong> dieShadow-Adjustments e<strong>in</strong>zubeziehen ist. Zeigt der Test e<strong>in</strong>e „Premium-Deficiency“, so istdiese <strong>in</strong> der Bilanz als Shadow-Adjustment auf den DAC oder die Deckungsrückstellungauszuweisen.In ke<strong>in</strong>em Fall kann es passieren, dass beispielsweise der Shadow-DAC den zuVertragsbeg<strong>in</strong>n aktivierten Anfangs-DAC zzgl. Z<strong>in</strong>s und Z<strong>in</strong>sesz<strong>in</strong>s übersteigt.5.3.4 Auswirkungen auf die Bilanz und die ErfolgsrechnungDie nicht realisierten Gew<strong>in</strong>ne bzw. Verluste auf Kapitalanlagen, die als „available for sale“klassifiziert wurden, werden lediglich fiktiv realisiert. Alle im Zusammenhang mit derSchattenrechnung vorgenommenen Anpassungen s<strong>in</strong>d bilanz-, aber nicht erfolgswirksam.Da die DAC-Abschreibung durch die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung läuft, s<strong>in</strong>d die „shadowadjustments“ zu Beg<strong>in</strong>n des Folgejahres gedanklich wieder rückgängig zu machen, um zuerreichen, dass am Ende des Folgejahres der DAC wieder se<strong>in</strong>en regulären Stand erreicht.Falls es dann wiederum nicht realisierte Gew<strong>in</strong>ne oder Verluste geben sollte (wovon <strong>in</strong> derPraxis auszugehen ist), wird die Schattenrechnung auf Grundlage der aktuellen Zahlen erneutdurchgeführt. Entscheidend ist, dass die neue Schattenrechnung nicht auf der des vergangenenJahres aufsetzt, sondern immer von e<strong>in</strong>em bislang regulären Verlauf ausgeht.Seite 29 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“6 SchlussbemerkungBei der Umstellung auf <strong>in</strong>ternationale Rechnungslegungsgrundsätze werden viele Problemeauftreten, die nicht zuletzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er mangelhaften Datenhaltung begründet s<strong>in</strong>d. So beh<strong>in</strong>dertdie <strong>in</strong> Österreich oftmals gepflegte Praxis, Detaildaten <strong>nach</strong> der Aufbewahrungsfrist von 7Jahren zu vernichten, den Aufbau von Schadendreiecken, Initial-DAC´s etc.. Die hiefürnötigen Daten s<strong>in</strong>d aber wesentliche Voraussetzung e<strong>in</strong> vernünftiges <strong>IAS</strong>-Modellaufzustellen.Denn wenn e<strong>in</strong> Unternehmen sich dazu entschließt mit <strong>IAS</strong> zu beg<strong>in</strong>nen, muß es sich imklaren darüber se<strong>in</strong>, daß es dann so tun muß, als hätte es immer schon <strong>IAS</strong>-Abschlüssegemacht. Es müssen also alle längst vergangenen Jahre neu aufgerollt werden, die noch e<strong>in</strong>enwesentlichen Beitrag zu DAC, Schadenreserve oder ähnlichem leisten. Das verursachtmitunter enorme Schwierigkeiten, besonders <strong>in</strong> der Lebens- und <strong>in</strong> der Krankenversicherung,wo Verträge mit Laufzeiten von 50 Jahren oder mehr ke<strong>in</strong>e Seltenheit s<strong>in</strong>d. Je früher mandiese Problematik bedenkt und rechtzeitig beg<strong>in</strong>nt, die nötigen Daten zu sammeln undaufzubewahren, desto e<strong>in</strong>facher gestaltet sich dann die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Abschlusses <strong>nach</strong><strong>in</strong>ternationalen Rechnungslegungsstandards.Seite 30 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“7 Glossar7.1 Abkürzungen:AGMActual Gross Marg<strong>in</strong>AICPAAmerican Institute of Certified Public AccountantsALAEAllocated Loss Adjustment ExpensesDACDeferred Acquisition CostsDDLDeferred Dividend LiabilityEGMEstimated Gross Marg<strong>in</strong>sEGPEstimated Gross ProfitsEITFEmerg<strong>in</strong>g Issues Task ForceFASF<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g StandardsFASBF<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g Standards BoardFLVFondsgebundene Lebensversicherungsversicherung<strong>IAS</strong>International Account<strong>in</strong>g Standards<strong>IAS</strong>CInternational Account<strong>in</strong>g Standards CommitteeIOSCOInternational Organisation of Securities CommissionsJAWPJo<strong>in</strong>t Austrian Work<strong>in</strong>g PartyLTDLiability for Term<strong>in</strong>al DividendsSeite 31 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“NLPRNet Level Premium ReservePADProvision for Adverse DeviationPVFPPresent Value of Future ProfitsSECSecurities and Exchange CommissionSICStand<strong>in</strong>g Interpretations CommitteeSOPStatement of PositionULAEUnallocated Loss Adjustment ExpensesUPRUnearned Premium ReserveURRUnearned Revenue Reserve<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>U.S. General Accepted Account<strong>in</strong>g Pr<strong>in</strong>ciples7.2 Bezeichnungenacquisition costs= variable Abschlusskosten:Aufwendungen, die mit dem Neu- oderErneuerungsgeschäft <strong>in</strong> direktem Zusammenhangstehen.best estimates= Schätzwerte:realistische Aussagen über die Zukunft, die <strong>nach</strong>aktuellem Wissensstand nicht verbesserbar s<strong>in</strong>d.Seite 32 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“capitalizedacquisition costs= aktivierte Abschlusskosten:Posten der Aktiva, der den noch nicht amortisierten Teilder variablen Abschlusskosten enthält.contributionpr<strong>in</strong>ciple= Gew<strong>in</strong>nausschüttung <strong>nach</strong> der <strong>in</strong> Österreichverwendeten Methode der „natürlichenGew<strong>in</strong>nbeteiligung“deferred acquisitioncosts (DAC)siehe capitalized acquisition costsdividend fund„The amount specified by management at contract<strong>in</strong>ception to which <strong>in</strong>terest is credited and from whichmortality and expense charges are assessed <strong>in</strong> thedividend determ<strong>in</strong>ation mechanism.“ [SOP 95-1 §65]dividend fund<strong>in</strong>terest rate= Z<strong>in</strong>ssatz, der für die Kalkulation des dividend fundszugrundegelegt wurdeestimated grossmarg<strong>in</strong>s (EGM)= geschätzte Bruttogew<strong>in</strong>nmarge:als Basis <strong>zur</strong> Berechnung der Abschreibungsrate deraktivierten Abschlusskosten und der F<strong>in</strong>anzierungsrateder Schlussgew<strong>in</strong>nanteile, EGM-Wert selbst geht nicht <strong>in</strong>die Bilanz e<strong>in</strong>.estimated grossprofits (EGP)= geschätzter Bruttogew<strong>in</strong>n:als Basis <strong>zur</strong> Berechnung der Abschreibungsrate deraktivierten Abschlusskosten, EGP-Wert selbst geht nicht<strong>in</strong> die Bilanz e<strong>in</strong>.Seite 33 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“hybrid model= <strong>Bilanzierung</strong>smodell des FAS 120 mitNettoprämienreserve als Basisliability for futurepolicy benefits= Deckungsrückstellung:wird unter FAS 60, FAS 97 und FAS 120 jeweilsunterschiedlich berechnet.liability for term<strong>in</strong>aldividends (LTD)= Rückstellung für Schlussgew<strong>in</strong>nanteile:wird über die Laufzeit der Verträge entsprechend derEntwicklung der EGM anf<strong>in</strong>anziert.limited paymentcontracts= langfristige Versicherungsverträge mit abgekürzterPrämienzahlungsdauerlock-<strong>in</strong> pr<strong>in</strong>ciple= Fixierungspr<strong>in</strong>zip:erfordert das Beibehalten der beim Vertragsabschlussgewählten Rechnungsgrundlagen.long-durationcontracts= langfristiger Vertrag:Vertragsdauer länger als 1 Jahr, Vertrag kann nichte<strong>in</strong>seitig verändert werden.materiality pr<strong>in</strong>ciple= Pr<strong>in</strong>zip der Wesentlichkeit:Maßstab für die Relevanz e<strong>in</strong>er bestimmten Bewertung,d.h. wie genau e<strong>in</strong> Sachverhalt <strong>in</strong> die <strong>Bilanzierung</strong>e<strong>in</strong>geht.Seite 34 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“net level premiumreserve= Nettoprämienreserve:als Rückstellung für vertragliche Leistungen, entspricht<strong>nach</strong> FAS 120 der österreichischen ungezillmertenDeckungsrückstellung.participat<strong>in</strong>gcontracts= langfristige Verträge mit natürlicherGew<strong>in</strong>nbeteiligungpremium deficiency= möglicher Verlust:wenn aufgrund der aktuellen Erfahrungen diezukünftigen Bruttobeiträge plus die aktuelle Reserve(Deckungsrückstellung, Schadenreserve) nicht mehrausreichen, um die zukünftigen Aufwendungenabzudecken.premium method= <strong>Bilanzierung</strong>smodell des FAS 60 mitPrämiene<strong>in</strong>nahmen als Basisprovision for adversedeviation= Sicherheitszuschlag auf Rechnungsgrundlagenrecurr<strong>in</strong>g expenses= laufende Kosten:laufende Kosten für Vertragsverwaltung und laufende,nicht aktivierungsfähige Abschlusskosten.retrospective depositmethod= <strong>Bilanzierung</strong>smodell des FAS 97 mitDeckungsrückstellung als Basisrisk of adversedeviation= „The risk of adverse deviation allows for possible unfavorable deviationsfrom assumptions, such as estimates of expected <strong>in</strong>vestment yield, mortality,morbidity, term<strong>in</strong>ations, and expenses“ [FASB Statement 60 §66]Seite 35 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“short-durationcontracts= kurzfristiger Vertrag:Vertragsdauer bis zu e<strong>in</strong>em Jahr, Versicherer kann denVertrag e<strong>in</strong>seitig ändern.term<strong>in</strong>al dividends= Schlussgew<strong>in</strong>nanteile:s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Deckungsrückstellung zu berücksichtigen,wenn ihre Zahlung wahrsche<strong>in</strong>lich ist und ihre Höheausreichend geschätzt werden kann.traditional contracts= langfristige Verträge ohne natürlicheGew<strong>in</strong>nbeteiligunguniversal life-typecontracts= langfristige Verträge mit variablen Bed<strong>in</strong>gungen fürbeide SeitenSeite 36 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“8 LiteraturverzeichnisAchleitner, Ann-Krist<strong>in</strong>/Behr, Giorgio:International Account<strong>in</strong>g StandardsMünchen 1998AICPA:Audits of Stock Life Insurance Companies, with conform<strong>in</strong>g changes as of May1, 1994New York 1994AICPA:Internet - Homepage und L<strong>in</strong>ksInternet-Adresse: http://www.aicpa.orgAICPA:Proposed Audit and Account<strong>in</strong>g Guide – Life and Health Insurance Entities,Exposure Draft, September 1998Internet-Adresse: http://www.aicpa.org/members/div/acctstd/edo/life/<strong>in</strong>dex.htmAICPA:Statement of Position 95-1: „Account<strong>in</strong>g for Certa<strong>in</strong> Insurance Activities ofMutual Life Insurance Enterprises“New York 1995Ardielli, Enrico:Die Rechnungslegung des VersicherungskonzernsZürich 1995Seite 37 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Auer, Kurt:International harmonisierte Rechnungslegungsstandards aus Sicht derAktionäreWiesbaden 1997DAV, Deutsche Aktuarvere<strong>in</strong>igung:Rechnungslegung <strong>nach</strong> <strong>IAS</strong>/<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>2000Demm<strong>in</strong>g, Claudia:Grundlagen der <strong>in</strong>ternationalen RechnungslegungMünchen 1997Egger, Anton/Samer, Helmut:Der Konzernabschluss - unter E<strong>in</strong>beziehung der International Account<strong>in</strong>gStandardsWien 2000FASB:Internet – Homepage und L<strong>in</strong>ksInternet-Adresse: http://www.fasb.orgFASB:FASB Staff Response to <strong>IAS</strong>C Issues Paper “Insurance”, April 21, 2000Internet-Adresse: http://www.rutgers.edu/Account<strong>in</strong>g/raw/fasb/new/<strong>in</strong>dex.htmlSeite 38 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“FASB:Statement of F<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g Standards No. 60: „Account<strong>in</strong>g andReport<strong>in</strong>g by Insurance Enterprises“Stanford 1982FASB:Statement of F<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g Standards No. 97: „Account<strong>in</strong>g andReport<strong>in</strong>g by Insurance Enterprises for Certa<strong>in</strong> Long-Duration Contracts forRealized Ga<strong>in</strong>s and Losses form the Sale of Investments“Stanford 1988FASB:Statement of F<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g Standards No. 120: „Account<strong>in</strong>g andReport<strong>in</strong>g by Mutual Life Insurance Enterprises and by InsuranceEnterprises for Certa<strong>in</strong> Long-Duration Participat<strong>in</strong>g Contracts“Norwalk 1995Fourie, Dirk:Fit für <strong>in</strong>ternationale Renditevergleiche – Grundsätzliche Überlegungen <strong>zur</strong>Aufstellung und Analyse von Konzernabschlüssen <strong>nach</strong> InternationalenRechnungslegungsstandards (<strong>IAS</strong> und <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong>) beiVersicherungsunternehmen<strong>in</strong>: Versicherungswirtschaft, 19/1999, S.1398-1403 und 20/1999, S.1524-1527Fourie, Dirk/Lang, Carsten:Implementierung von <strong>IAS</strong> und <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> <strong>in</strong> Versicherungskonzernen<strong>in</strong>: Versicherungswirtschaft, 4/2000, S.246-249 und 5/2000, S.312-316Seite 39 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Gerber, Hans:LebensversicherungsmathematikBerl<strong>in</strong> 1986<strong>IAS</strong>C:Comment Letters on Insurance Issues Paper1999, Mai/Juni 2000Internet-Adresse: http://www.iasc.org.uk/frame/cen10_4.htm<strong>IAS</strong>C:International Account<strong>in</strong>g Standards 1998 (deutsche Fassung)Stuttgart 1999<strong>IAS</strong>C:Internet – Homepage und L<strong>in</strong>ksInternet-Adresse: http://www.iasc.org.uk<strong>IAS</strong>C:Issues Paper on Insurance Account<strong>in</strong>g, published 2 December 1999Internet-Adresse: http://www.iasc.org.uk/frame/cen3_113.htmIsenbart, Fritz/Münzner, Hans:Lebensversicherungsmathematik für Praxis und Studium2.Auflage, Wiesbaden 1987IDW:IDW Stellungnahme <strong>zur</strong> Rechnungslegung: E<strong>in</strong>zelfragen <strong>zur</strong> Anwendung von<strong>IAS</strong><strong>in</strong>: Die Wirtschaftsprüfung, 15/1999, S.591-598??Seite 40 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Mack, Thomas:SchadenversicherungsmathematikKarlsruhe 1997Maser, Harald:Konzernrechnungslegung von Versicherungsunternehmen <strong>nach</strong>International Account<strong>in</strong>g Standards<strong>in</strong>: Versicherungswirtschaft, 13/1998, S.876-882 und 14/1998, S.976-980Mayer, Leopold:Derzeitiger Stand und künftige Entwicklung der <strong>in</strong>ternationalenRechnungslegung der Versicherungsunternehmen<strong>in</strong>: Die Versicherungsrundschau, 4/99, S. 71-76Mayer, Leopold:Rechnungslegung der VersicherungsunternehmenSkriptum, Wien 2000Mayr, Gerhard:Internationalisierung der Konzernrechnungslegung deutscherVersicherungsunternehmenWiesbaden 1999Swiss Re:Late claims reserves <strong>in</strong> re<strong>in</strong>suranceZürich 2000Seite 41 von 42


Arbeitskreis „Internationale Rechnungslegung“Taschil, Ulla:Erstmalige Anwendung von <strong>IAS</strong>/<strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong> <strong>in</strong>LebensversicherungsunternehmenDipl.-Arb., Wien 2000Uhde, Markus:Harmonisierung der Rechnungslegung <strong>nach</strong> den Vorschriften des <strong>IAS</strong>C?München 1999Upton, Wayne S. Jr.:A Primer on Account<strong>in</strong>g Models for Long-Duration Life Insurance Contractsunder <strong>US</strong>-<strong>GAAP</strong><strong>in</strong>: F<strong>in</strong>ancial Account<strong>in</strong>g Series, No. 167-A, Nov. 1996Wolff, Karl-H.:VersicherungsmathematikWien 1970Wolfsdorf, Kurt:Versicherungsmathematik, Teil 1 - PersonenversicherungStuttgart 1986Seite 42 von 42

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