Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel (Bayern und ... - Interreg

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1 Änderung der RahmenbedingungenIn der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> gab es im Berichtszeitraum keineerkennbaren Änderungen der Rahmenbedingungen.4


2 Mittelbindung <strong>und</strong> finanzielle Abwicklung2.1 MittelbindungIm Berichtszeitraum wurden in der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> fünf (5)Genehmigungssitzungen abgehalten, wobei diese je nach Einlauf der Anträgeeinberufen wurden. Es gibt gr<strong>und</strong>sätzlich keine festen Terminvorgaben, umgegenüber dem Projektträger so viel Flexibilität wie möglich zu gewährleisten.Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass die beantragten Projekte im Präsidium der <strong>Euregio</strong> behandeltwerden. Steht dafür aber in absehbarer Zeit keine Sitzung an, so hat dieGeschäftsstelle die Möglichkeit, eine Entscheidung per Umlaufbeschlussherbeizuführen. Damit ist gewährleistet, dass der Projektträger sobald als möglichBescheid bekommt, ob sein Projekt im Rahmen des Dispofonds genehmigt wurdeoder nicht.Insgesamt wurden in diesen vier Sitzungen 17 Projektanträge bearbeitet, wovon 19genehmigt wurden (siehe untenstehende Liste). Bis zum Ende desBerichtszeitraumes wurden alle 19 Projektanträge schriftlich gegenüber denProjektträgern genehmigt.Förderf.ProjektträgerProjektnameKostenEFRE - Förderung FördersatzLBV Garmisch-PartenkirchenBesucherinformationObere Isar 7320.-€ 3.660.- € 50%Bienenzuchtverein Werdenfels Imkerforum 385.-€ 193.- € 50%5


GAP Blade Nights/Night SkateInnsbruckTSV Partenkirchen/EisschnellaufclubInnsbruck5128.- €(<strong>Bayern</strong>)6166.-€4992.-€ (Tirol)2852.- € (<strong>Bayern</strong>)50%(Tirol)Kunst im Dorf Gemeinde Ehrwald 5700.- 2.280.-€ 50%VHS Garmisch-Qualifizierungslehrgang für Frauen Partenkirchen 4890.-€ 2445.- € 50%Kultursommer 2003Markt Garmisch-Partenkirchen 20868.-€ 10.434.-€ 50%Bergschafausstellung 2003 Gemeinde Ehrwald 7045.-€ 2690.-€ 50%Aktion Saubere Natur Markt Murnau 2577.-€ 1031.-€ 40%FlussmanagementGemeinde BadBayersoien 16300.-€ 6520.- 40%Wanderausstellung <strong>Zugspitze</strong> DAV/ÖAV 21444.-€ 10.722.-€ 50%Garmisch-ClassicsMarkt Garmisch-Partenkirchen 20102.-€ 10.051.-€ 50%Natur- <strong>und</strong> Landschaftsführer ANL/LFI Tirol 7560.-€ 3780.-€ 50%Junge AlpenregionAlpenforschungsinstitutgGmbH 1115.-€ 557.-€ 50%Almsingen 2004Markt Garmisch-Partenkirchen 1384.-€ 692.-€ 50%<strong>Euregio</strong>nales Wirtschaftsforum Regio Werdenfels e.V. 1000.- 500.- 50%Broschüre Ausserfernbahn „VierRegionen – ein Ziel“Landkreis Garmisch-Partenkirchen/Regionalentwicklung Ausserfern 8.800.- 4.400.- 50%„Lernende Region – Lernfest in der VHS Garmisch-Region“Partenkirchen 500.- 250.- 50%6


Im Berichtszeitraum wurden im Rahmen des Dispofonds seitens des Landes Tirol imRahmen der nationalen Kofinanzierung € 3.841.- an die Projektträger ausbezahlt,seitens des Landes <strong>Bayern</strong> € 2.000.-. Die weitergehende Kofinanzierung erfolgtejeweils über private Mittel des jeweiligen Projektträgers.8


3 Sicherung der Qualität <strong>und</strong> Effizienz der Umsetzung3.1 BegleitungFormatiert: Nummerierung <strong>und</strong>Aufzählungszeichen3.1.1 GenehmigungsausschussGr<strong>und</strong>sätzlich verfügt die <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> über eineneigenen Genehmigungsausschuss, der identisch mit dem Präsidium der <strong>Euregio</strong> ist.Die grenzübergreifende Abstimmung über die beantragten Projekte erfolgt vor denjeweiligen Genehmigungssitzungen über die Geschäftsstelle. Dabei werden derProjektinhalt, die mögliche Finanzierung, die Höhe der möglichen Förderung sowiedie weitere gemeinsame Vorgehensweise in der Projektabwicklung besprochen.Wird das Projekt von der Geschäftsstelle befürwortet, wird auf der Basis einer vorabformulierten Stellungnahme bzw. Beschlussvorlage im Rahmen derPräsidiumssitzung beraten <strong>und</strong> abgestimmt.Wie bereits oben angeführt, besteht in der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>die Möglichkeit, die Projekte entweder im Rahmen einer Präsidiumssitzung oderdurch Umlaufbeschluss zu genehmigen. Anbei ist eine Liste der Präsidiumsmitgliederaufgeführt.Im Anhang liegen bei das verwendete Antragsformular sowie ein internerPrüfleitfaden der <strong>Euregio</strong> für Kleinprojekte, eine Übersicht für den Projektträger mitden förderfähigen Kosten, Bewilligungsbescheid für die bayerische Seite sowie dasin der Geschäftsstelle verwendete Beurteilungsblatt!9


Präsidiumsmitglieder der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>1 Landrat Harald Kühn (Vizepräsident)2 Bgm. Michael Lidl (Vizepräsident)3 Bgm. Ing. Thomas Schnitzer (Vizepräsident)4 Bgm. Thomas Schmid (Markt Garmisch-Partenkirchen)5 Bgm. Hermann Salminger (Markt Mittenwald)6Bgm. Thomas Mössmer (Gemeinde Leutasch)7 Helmut Lagg (Wirtschaftskammer Reutte, Bezirksstelle)8 Gerhard Lutz (IHK für München <strong>und</strong> Oberbayern)9 Bgm. Mag. Werner Friesser (Gemeinde Seefeld in Tirol)Formatiert: Nummerierung <strong>und</strong>Aufzählungszeichen3.1.2 Verwaltungs- <strong>und</strong> KontrollsystemWie bereits erwähnt, läuft die Abwicklung des Dispofonds in Tirol etwas anders als in<strong>Bayern</strong> bedingt durch die Tatsache, dass für den Tiroler Teil die <strong>Euregio</strong>s über keinenBeleihungsvertrag verfügen <strong>und</strong> somit nicht als Förderstelle agieren.Die <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> beantragt für jeweils 2 Jahre denDispofonds als Rahmen bei der zuständigen RK (Regierung von Oberbayern bzw.Amt der Tiroler Landesregierung), wobei dieser Antrag – wie bei allen <strong>Euregio</strong>s – imLenkungsausschuss behandelt wird.Nach dieser gr<strong>und</strong>sätzlichen Zustimmung erhält einer der beiden österr.Trägervereine der <strong>Euregio</strong> über die RK einen sog. Fördervertrag, der imwesentlichen alle Details zur Abwicklung regelt (Berichtswesen, Auszahlung derEFRE-Mittel, etc.). Auf bayerischer Seite regelt dies der Bewilligungsbescheid der RK10


Nach Abschluss des Projektes legt der Projektträger in <strong>Bayern</strong> eine Endabrechnung,vor, die von der Geschäftsstelle geprüft wird <strong>und</strong> anschließend gesammelt (2-3xjährlich) der RK zum Letztentscheid vorgelegt wird. Nach Prüfung durch die RKwerden die EFRE Mittel an die <strong>Euregio</strong> ausbezahlt <strong>und</strong> entsprechend an dieProjektträger weitergeleitet.Für die Tiroler Seite erfolgt die Abrechnung des Projektes direkt bei der zuständigenStelle in der Abteilung Wirtschaftsförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung.Nach Vorfinanzierung durch den österr. Förderungsempfänger für denDispositionsfonds (einer der beiden österr. Trägervereine der <strong>Euregio</strong>) an denjeweiligen Projektträger erfolgt auf Basis der vorgelegten Abrechnung die Auszahlungder EFRE-Mittel an den nationalen Trägerverein. Dieser überweist anschliessend anden Projektträger.Formatiert: Nummerierung <strong>und</strong>Aufzählungszeichen3.1.3 ProjektauswahlIm Genehmigungsausschuss (Präsidium der <strong>Euregio</strong>) erfolgt die Projektauswahlnach den im Lenkungsausschuss definierten 5 Kriterien (Gemeinsame Planung vorAntragstellung, gemeinsame Planung <strong>und</strong> Management der Durchführung, etc.), d.h.die verwendeten Kriterien erfolgen analog zum Lenkungsausschuss, wobei natürlichdarauf Rücksicht genommen wird, dass es sich um kleine, erstmals stattfindendeProjekte handelt, die dem „people to people“ Aspekt entsprechen sollen <strong>und</strong> oft dererste Kontakt über die Grenze sind.Weiters gilt auch noch festzuhalten, dass im Dispo-Fonds 2003/2004 der Fördersatzoftmals bei den möglichen 50% liegt, v.a. deshalb, um in dieser Förderperiode einedurchgreifende Anschubwirkung in der Region zu erzielen (Werbeeffekt) <strong>und</strong>programmkonformen Aktivitäten möglichst breite Unterstützung zukommen zulassen. In Zukunft wird der Fördersatz pro Projekt sicherlich stärker gedeckeltwerden, vor allem deshalb, um möglichst viele Projekte zum Zug kommen zu lassen.Die unterschiedliche Höhe des Fördersatzes richtet sich nach der Qualität desProjektes sowie nach dessen Innovationsfähigkeit <strong>und</strong> nach den nachhaltigen,wirtschaftlichen bzw. touristischen Auswirkungen, die das Projekt auf den <strong>Euregio</strong>-Raum hat. Im Anhang finden sich auch ein interner Prüfleitfaden der <strong>Euregio</strong>, ausdem auch die maximale Förderhöhe pro Projekt ersichtlich ist. Gr<strong>und</strong>sätzlich schlägt12


die Geschäftsstelle nach Projektprüfung dem Präsidium die Höhe der Förderung vor,wobei diese nach Beratung im Ausschuss auch abgeändert werden kann. Es istwichtig festzuhalten, dass es für jede Förderung eine genaue Begründung für dieHöhe des Fördersatzes gibt <strong>und</strong> genau darauf geachtet wird, gleichgelagerteProjekte auch mit derselben Förderhöhe zu versehen.3.2 Zusammenfassung der wichtigsten ProblemeGr<strong>und</strong>sätzlich hat sich der Dispofonds als wesentliches Element der Förderungerstmalig stattfindender Kontakte über die Grenze bewährt <strong>und</strong> wird in der Region mitsteigender Laufzeit des Förderprogramms sehr gut angenommen. Derzeit sind in derAbwicklung desselben keine wesentlichen Probleme feststellbar.3.3 PublizitätDie Publizität für den Dispofonds findet im gleichen Ausmaß wie für INTERREG IIIAProjekte statt, wobei folgende Instrumente zum Einsatz kommen:• Quartals-Mitteilungen der <strong>Euregio</strong>, bei aktuellem Bedarf auch kürzereIntervalle• Flyer „INTERREG IIIA Deutschland/<strong>Bayern</strong>-Österreich“• Flyer „<strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Karwendel</strong>“• Homepage www.interreg-bayaut.net• Homepage EU-Netz <strong>Bayern</strong>• Homepage www.tirol.gv.at• Jährlicher Geschäftsbericht• Laufende Pressemitteilungen13


In all diesen Medien wird anlassbezogen auch über den Dispofonds bzw. überDispoprojekte berichtet.14


AnhangINTERREG III A <strong>Bayern</strong> - ÖsterreichAntrag zur Förderung aus dem Dispositionsfonds der<strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>1. Angaben zum Antragsteller (Projektträger)1.1. Name des Projektträgers1.2. Anschrift des Projektträgers (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)1.3. Ansprechpartner....Name:..................................................................................................................Telefon: .....................................................................................................Fax:E-mail: .................................................1.4. BankverbindungKreditinstitut:...........................................................................................................Bankleitzahl: ......................................................................................Konto-Nr.:2. Angaben zum Projekt2.1. Projektname:2.2. Beschreibung des Projektes (Ausgangslage, Inhalt d. Projektes, Projektziele)15


2.3. Projektort:Gemeinde:.............................................................................................................Bezirk:.............................................................................................................2.4. Projektzeitraum:Projektbeginn: ..................................................................Projektabschluß:3. Angaben zum bayerischen Projektpartner3.1. Name des Projektpartners:3.2. Anschrift des Projektträgers (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)3.3. Ansprechpartner....Name:..................................................................................................................Telefon: .....................................................................................................Fax:E-mail: .................................................16


4. Kostenplan 1 5. FinanzierungsplanÖsterreich <strong>Bayern</strong> Österreich <strong>Bayern</strong>PlanungskostenPersonalkostenSachkostenSonstige KostenGesamtkostenINTERREG III AMittelSonst. EU-MittelNationaleöffentliche MittelPrivate MittelGesamtmittel6. sonstige Kosten ja nein6.1. Im Kostenplan sind Kosten enthalten, denen keine unmittelbarenMaterial, Bereitstellung von unbezahlter Arbeit) 2Zahlungen gegenüberstehen (z.B. Abschreibungen, Bereitstellung von6.2. Der Projektträger ist vorsteuerabzugsberechtigt: ja nein6.3. Im Kostenplan ist die Mehrwertsteuer enthalten: ja nein6.4. Höhe der im Finanzplan enthaltenen Eigenmittel des Projektträgers:..........................€Die im Finanzierungsplan enthaltenen Eigenmittel des Projektträgerssind gesichert: ja nein6.5. Im Finanzierungsplan sind bayerische Mittel (z.B. INTERREG III-Dispofonds-Mittel) enthalten: ja nein6.6. Im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen Einnahmen:Wenn ja, Höhe der Einnahmen: ................................ € ja nein6.7. Für das Projekt wurden/werden weitere Zuwendungen (auch andere EU-Fördermittel) beantragt: ja nein17


1 Ggf. wird der Antragsteller durch die antragsbearbeitende Stelle aufgefordert, einen detaillierten Kostenplanvorzulegen.2 Diese Kosten sind nicht in voller Höhe oder nur unter bestimmten Bedingungen förderfähig.7. Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit7.1. Wie wird der bayerische Projektpartner in das Projekt eingeb<strong>und</strong>en?7.2. Welche Auswirkungen hat das Projekt für den bayerischen Raum?8. EinverständniserklärungDurch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Kenntnisnahme <strong>und</strong> Beachtung der folgendenAusführungen.:Der Antragsteller beantragt auf der Gr<strong>und</strong>lage des Gemeinschaftsinitiativenprogrammes INTERREGIII A für den österreichisch-bayerischen Grenzraum mit dem vorliegenden Antrag die Förderung desbeschriebenen Projektes aus INTERREG III A MittelnDer Antragsteller bestätigt, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde. Im Dispositionsfonds ist18


nach Eingang des Antrages bei der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> ein Beginn auf eigenesRisiko möglich. Bei unmittelbar bevorstehendem Beginn wird empfohlen, sich über den Eingang desAntrages bei der EUREGIO zu versichern. Bis zur Förderungsentscheidung trägt der Antragsteller dasvolle Finanzierungsrisiko aus einer möglichen Ablehnung des Antrages bzw. einer möglichenVerringerung der Förderung gegenüber dem Antrag sowie einer nicht zeitgerechtenMittelbereitstellung.Auf die Gewährung der beantragten EU-Mittel besteht kein Rechtsanspruch.Die EU-Mittel werden ausschließlich zur Finanzierung der förderfähigen Kosten des beschriebenenProjektes verwendet.Die Wirksamkeit der Bewilligung der EU-Mittel ist vom Eingang entsprechender EU-Mittel abhängig.Die Auszahlung der EU-Mittel kann erst nach Eingang der EU-Mittel erfolgen.Der Abruf der EU-Mittel kann erst erfolgen, wenn tatsächlich getätigte Ausgaben in entsprechenderHöhe vorliegen (Erstattungsprinzip)Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der beantragtenZuwendung stehenden Daten auf Datenträger gespeichert werden. Mit seinem Antrag erklärt sich derAntragsteller einverstanden, dass die Daten an die Europäische Kommission <strong>und</strong>/oder die mit derEvaluierung beauftragten Institute weitergegeben werden können.Der/die Zuwendungsempfänger(in) hat im Rahmen der Finanzkontrolle durch die EuropäischeKommission <strong>und</strong> durch die Rechnungshöfe mitzuwirken <strong>und</strong> im Rahmen der Begleitung <strong>und</strong>Evaluierung der EU-Strukturförderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit <strong>und</strong> die Vollständigkeit der im Zusammenhang mit derbeantragten Zuwendung gemachten Angaben. Der Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen in dengemachten Angaben unverzüglich anzuzeigen.Der Antragsteller bestätigt, dass bei der Entwicklung des Projektes die Gr<strong>und</strong>sätze der Sorgfalt,Zweckmäßigkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit beachtet wurden.Der Antragsteller übermittelt den Antrag in Papierform (mit rechtsverbindlicher Unterschrift) <strong>und</strong> nachMöglichkeit in elektronischer Form an die den Antrag bearbeitende Stelle.Der Antragsteller verpflichtet sich, die Originalbelege des Verwendungsnachweises der Fördermittelbis 2012 aufzubewahren............................................................. ...............................................................Ort, Datum)(rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers)19


Dispositionsfonds der <strong>Euregio</strong>s im deutsch/bayerisch-österreichischenGrenzraumInterner PrüfleitfadenIn Umsetzung der Vorgaben zum Dispositionsfonds aus dem OperationellenProgramm (OP) INTERREG III A Deutschland/<strong>Bayern</strong> – Österreich (Priorität I /Maßnahme 3) <strong>und</strong> aus dem Ergänzungsdokument zur Programmplanung (EzP)verfolgt die <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> nachfolgende Strategie:1. Inhaltlich förderfähig sind gr<strong>und</strong>sätzlich Projekte aus allen im OP INTERREG III Agenannten Maßnahmen. Besondere Bedeutung kommt dabei solchen Projektenzu, die versuchen, die Bevölkerung diesseits <strong>und</strong> jenseits der Grenzezusammenzubringen oder Anstöße für neue Kooperationsfelder <strong>und</strong> –wege zuliefern. Dies sind in hohem Maße Projekte <strong>und</strong> Maßnahmen in den BereichenSport, Kultur, Soziales, Jugend <strong>und</strong> Bildung sowie Wirtschaft.2. Als Richtwerte für förderfähige Projekte werden als Untergrenze 100.- € <strong>und</strong> alsObergrenze 25.000 € Gesamtkosten angesetzt. Gehen zu einem Projekt zweioder mehr Anträge ein, so sind die einzelnen Beträge zusammenzuzählen.3. Förderempfänger als Projektträger können Kommunen, Vereine, Verbände,Interessensvertretungen <strong>und</strong> andere Institutionen sein, soweit sie eine eigenejuristische Rechtsperson sind <strong>und</strong> ihren Sitz im Gebiet der <strong>Euregio</strong> haben (evtl.genauer zu beschreiben). Projektträger mit Sitz außerhalb dieses <strong>Euregio</strong>-Gebietes können nur dann Förderempfänger sein, wenn das Projekt nachweislichdort zu seiner Wirkung kommt. Förderempfänger können nicht einzelne Betriebe<strong>und</strong> Privatpersonen sein.20


4. Um die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Dispositionsfonds bekannt zumachen, weist die <strong>Euregio</strong> mindestens einmal jährlich im Zuge einerMedieninformation auf diese hin. Ebenso wird die Information auf der Homepageder <strong>Euregio</strong> im Internet platziert.5. Antragsannehmende Stelle ist ausschließlich die Geschäftsstelle der <strong>Euregio</strong> inGarmisch-Partenkirchen. Entscheidungsgremium ist das Präsidium der <strong>Euregio</strong>unter Berücksichtigung von Stellungnahmen aus dem jeweils zuständigenArbeitskreis. Eigene Förderanträge der <strong>Euregio</strong> sind von denKoordinationsstellen bei der zuständigen Bezirks- (<strong>Bayern</strong>) bzw. Landesregierung(Österreich) zu entscheiden.6. Ein <strong>Euregio</strong>-Entwicklungskonzept (falls vorhanden, oder ähnliches) alsgemeinsame Strategie ist das wesentliche Beurteilungskriterium für dieFörderfähigkeit eines Projektes. Ergänzende oder neue Aktivitäten können aberauch gefördert werden.7. Gr<strong>und</strong>sätzlich soll die Förderung als Anschubfinanzierung für neue Ideen <strong>und</strong>Aktivitäten eingesetzt werden. Bereits laufende <strong>und</strong> etablierte Aktivitäten sollennur dann gefördert werden, wenn sie erstmalig neue grenzüberschreitendeAspekte enthalten.8. Veranstaltungen werden gefördert, wenn sie im Rahmen eines Konzeptesmehrerer Veranstaltungen durchgeführt werden oder wenn sie auf einedauerhafte, mehrjährige Durchführung ausgerichtet sind. Einmalveranstaltungenwerden nur ausnahmsweise <strong>und</strong> bei besonderer grenzüberschreitenderBedeutung gefördert.9. Zielsetzung der <strong>Euregio</strong> ist es, die Förderung in einer möglichst großenBandbreite einzusetzen. Dabei kommt der Knüpfung von Kontakten <strong>und</strong> derVernetzung der Akteure über die Grenze hinweg besondere Bedeutung zu. DieseVernetzung kann auch anhand von Themen erfolgen, die nicht unbedingtspezifisch für die <strong>Euregio</strong> sind.Dieser interne Prüfleitfaden wurde am ................. vom ............................ der <strong>Euregio</strong>..................................................... beschlossen.21


Förderfähige Kosten im Rahmen des Dispositionsfonds• Personalkosten (Der Einsatz qualifizierter Personen für die Umsetzung derKleinprojekte)• Sachkosten (Der für die Umsetzung des Kleinprojektes anfallende Sachaufwand <strong>und</strong>Betriebsmittel)• Externe Dienstleistungen (Insbesondere die Durchführung von Gutachten -z.B.Prea-feasibilitystudien – Konzepten als Vorbereitung für spätere INTERREG-Projekte, Qualifikationsmaßnahmen mit regionalpolitischen <strong>und</strong> grenzüberschreitendenBezug, die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen<strong>und</strong> Fachdienste zur Umsetzung der Kleinprojekte)• Investitionskosten (Investitionen für den Aufbau von Datenbanken <strong>und</strong>Rauminformationssystemen, Einrichtungen <strong>und</strong> Ausstattungen sowie baulicheInvestitionen, die für einen Testbetrieb erforderlich sind oder als Start-up für denspäteren laufenden Betrieb erforderlich sind.• Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Werbeaktivitäten, um das Kleinprojekt in derRegion bekannt zu machen <strong>und</strong> Teilnehmer anzusprechen)• Selektive/allgemeine Kriterien (Die Förderung darf nur gewährt werden, wenn dasProjekt einen nachhaltigen Effekt besitzt <strong>und</strong> nachweislich in mind. zwei Phasen derqualitativen Projektselektionskriterien (* gemeinsame Planung der Vorantragstellung, *gemeinsame Planung der Durchführung, * gemeinsame Durchführung, * gemeinsameFinanzierung, * gemeinsamer Nutzen bzw. Betrieb nach Abschluß des Projektes)grenzüberschreitende ist. Projekte, die künstlich geteilt werden, um unter die kritischeGröße für Kleinprojekte zu fallen, dürfen nicht gefördert werden.22


NICHT förderfähige Kosten im Rahmen des Dispositionsfonds• Künstlerhonorare• Kosten für Inszenierung• Erwerb von Kunstwerken• Geschenke <strong>und</strong> Preise23


EUREGIO-Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 16 D-82467 Garmisch-PartenkirchenIhr Zeichen Unser Zeichen DatumBewilligungsbescheidZuwendungsempfänger:Förderung des Projektes ...................................aus dem Dispositionsfonds der<strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> 2003 <strong>und</strong> 2004 mit Mitteln deseuropäischen Regionalfonds (EFRE) im Rahmen der GemeinschaftsinitiativeINTERREG III A Österreich – Deutschland/<strong>Bayern</strong>.Projektnummer: , Ihr Förderantrag vom:Anlagen:• Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)• Nebenbestimmungen bei der Förderung aus Mitteln des EuropäischenRegionalfonds (NBest-EFRE)• Vordruck für den Verwendungsnachweis• Vordruck für den Nachweis von Eigenleistungen (= unbezahlte Arbeit)• Vordruck für den Projektbericht24


Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,hiermit bewilligen wir Ihnen im Auftrag des Regio Werdenfels e.V. alsProjektförderung im Sinne von Art. 23 <strong>und</strong> 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)einen Zuschuss bis zur Höhe von€ (in Worten: Euro)im Wege der Anteilsfinanzierung (....%).Die Bewilligung erfolgt unter folgenden Bedingungen:Auflagen für die Projektdurchführung:1. Der Zuschuss ist zweckgeb<strong>und</strong>en zur Durchführung des genannten Projektes<strong>und</strong> dort zur anteiligen Finanzierung der in den Antragsunterlagenenthaltenen Maßnahmen einzusetzen. Es gelten die Leitlinien für INTERREGIII A, die EU-Strukturverordnungen <strong>und</strong> das genehmigte OperationelleProgramm im bayerisch-österreichischen Grenzraum vom 05.10.2001 mit demdaraus entwickelten Dispositionsfonds sowie das Ergänzungsdokument zurProgrammplanung.Der Dispositionsfonds ermöglicht die Förderung von kleinerengrenzüberschreitenden programmkonformen Projekten,Dialogveranstaltungen, einschließlich innovativer kleiner Pilotprojekte, sog.„People to People“-Projekten auf Basis gemeinsamer Strategien zurVertiefung von grenzüberschreitenden Kontakten, die der lokalen Entwicklungsowie der Bevölkerung mittels Bildung, Kultur <strong>und</strong> Kommunikation zugutekommen.2. Das Projekt hat eine geförderte Laufzeit von ................ (=Bewilligungszeitraum); dies ist der Zeitraum, für den die Fördermittel zurzweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung stehen <strong>und</strong> in dem dasgeförderte Vorhaben durchzuführen ist.25


3. Es werden Gesamtkosten in Höhe von € als zuwendungsfähig angesehen.Der Bewilligung liegt folgender hinsichtlich des Gesamtergebnissesverbindlicher Kosten- <strong>und</strong> Finanzierungsplan zugr<strong>und</strong>e:Kostenplan:Zuwendungsfähige Gesamtkosten €Finanzierungsplan:Europäischer Regionalfonds im Rahmen der GemeinschaftsinitiativeINTERREG III A Österreich – Deutschland/<strong>Bayern</strong>€Nationale Kofinanzierung (inkl. Eigenmitteln): €26


Summe€4. Eine Förderung von Mehrkosten, Neuauflagen etwaiger Broschüren, diebereits aus anderen EU-kofinanzierten Programmen (wie INTERREG II, 5 b u.a.) gefördert wurden, touristischen Messeauftritten sowie Druck <strong>und</strong>Herstellung von Landkarten <strong>und</strong> Reiseführern, die üblicherweise von dergewerblichen Wirtschaft herausgegeben werden, sowie eine zusätzlicheFörderung des Projekts aus anderen EU-kofinanzierten Programmen ist nichtmöglich. Ebenso können nicht gefördert werden: Künstlerhonorare, Kosten fürInszenierung, Erwerb von Kunstwerken, Geschenke <strong>und</strong> Preise;Verpflegungs- <strong>und</strong> Nächtigungskosten, Diäten <strong>und</strong> Reisekosten jenerTeilnehmer/Mitwirkenden, die in Ausübung ihres öffentlichen Amtes anfallen.Die Zuwendung ist wirtschaftlich <strong>und</strong> sparsam zu verwenden.5. Ermäßigen sich nach der Bewilligung die im Kosten- <strong>und</strong> Finanzierungsplanveranschlagten zuwendungsfähigen Ausgaben, erhöhen sich die Deckungsmitteloder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendungentsprechend.6. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, von jeglichen Rabatten <strong>und</strong> SkontiGebrauch zu machen, die ihm von seinen Geschäftspartnern angeboten werden.7. Die in der Anlage beigefügten Nebenbestimmungen bei der Förderung ausMitteln des Europäischen Regionalfonds (im folgenden NBest-EFRE genannt)sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zurProjektförderung (im folgenden ANBest-P genannt) sind Bestandteil diesesBescheides; der Zuwendungsempfänger ................. ist zu deren Beachtungverpflichtet.Zu beachten sind die Vergabevermerke der in NBest-EFRE getroffenenRegelungen; bei Erreichen der sog. EU-Schwellenwerte besteht bei Bau- <strong>und</strong>Lieferaufträgen eine Ausschreibungspflicht im Amtsblatt der Europäischen Union.27


9. Die Informations- <strong>und</strong> Publizitätsvorschriften der EU (Ziffer 5 NBest-EFRE)sind zu beachten. So ist insb. im veröffentlichen Werbe- <strong>und</strong> Absatzmaterial aufdie Förderung durch den Europäischen Regionalfonds im Rahmen derGemeinschaftsinitiative INTERREG IIIA der Europäischen Union hinzuweisen.10. Ein Abruf der Fördermittel ist – entgegen Ziffer 1.4 ANBest-P – nur auf derGr<strong>und</strong>lage bereits im Rahmen des Zuwendungszwecks geleisteter Zahlungenmöglich (Ziffer 3 NBest-EFRE). Dem Auszahlungsantrag ist eine Aufstellung derprojektbezogenen Ausgaben <strong>und</strong> Mittelzuflüsse mit den zugehörigenOriginalbelegen einschließlich eines Projektberichtes (= Verwendungsnachweis)beizugeben.11. Die Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Zuweisung der EU-Mittel andie EuRegio erfolgen. Das Finanzierungsrisiko ist somit vomZuwendungsempfänger zu tragen (Ziffer 2 NBest-EFRE).12. Eine Weitergabe der Fördermittel/des Zuschusses durch denZuweisungsempfänger an Dritte ist nicht zulässig.13. Der Gesamt-Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des beiliegendenVordruckmusters mit einem Projektbericht (geplante/durchgeführteAktivitäten, Ergebnisse, Erfahrungen mit der grenzüberschreitendenKooperationsstruktur, geplante Folgeaktivitäten, weitere Schritte zur Nutzungder Ergebnisse) bis spätestens 6 Monate nach Ende Bewilligungszeitraum, s.Z. 7) vorzulegen. Auf die in Ziffer 6 ANBest-P getroffenen Regelungen wirdhingewiesen.14. Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Finanzkontrolle durch dieEuropäische Kommission, den Europäischen Rechnungshof sowie denBayerischen Obersten Rechnungshof mitzuwirken <strong>und</strong> im Rahmen derBegleitung <strong>und</strong> Evaluierung der EU-Strukturfondsförderung die erforderlichenAuskünfte zu erteilen.Sämtliche Originalbelege <strong>und</strong> Verträge sowie alle sonstigen mit der Förderung inZusammenhang stehenden Unterlagen sind bis zum 31.12.2015 aufzubewahren.Die im Zusammenhang mit der beantragten Zuwendung stehenden Datenwerden auf Datenträger gespeichert werden. Der Zuwendungsempfängererklärte sich bei der Antragstellung damit einverstanden, dass die Daten an die28


Europäische Kommission <strong>und</strong>/oder die mit der Evaluierung beauftragten Instituteweitergeben werden können.15. Alle Angaben, zu denen der Zuwendungsempfänger aufgr<strong>und</strong> diesesZuwendungsbescheides verpflichtet ist, sind für die (Weiter-) Gewährungbzw. Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung <strong>und</strong> somitsubventionserheblich im Sinne von § 264 Abs. 1 <strong>und</strong> 7 desStrafgesetzbuches (StGB). Auf die Bestimmungen des Subventionsgesetzesvom 29.07.1976 (BGBl S. 2037) in Verbindung mit Art. 1 des Bayer.Subventionsgesetzes von 23.12.1976 (GVBl. S. 586/BayRS 453-1-W) wirdhingewiesen.16. Der Zuschuss darf nicht für Veranstaltungen, die von der Scientology-Organisation (mit-)getragen oder (mit-)organisiert werden oder mit deneneine Werbung für die Scientology-Organisation verb<strong>und</strong>en ist, verwendetwerden. Eine solche Werbung ist insbesondere dann anzunehmen, wennerkennbar ist, dass eine an der Veranstaltung teilnehmende Person ihreBeteiligung für eine Werbung zu Gunsten der Scientology-Organisation oderihrer Ideen nutzen wird, oder bereits ihre Teilnahme wegen desBekanntheitsgrades <strong>und</strong> ihrer öffentlichen Zuordnung zur Scientology-Organisation als Werbung für Scientology anzusehen ist. Bei Verstößen kannder Zuschuss zurückgefordert werden.Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>29


Projekttitel:Laufnummer:D. EU-Beteiligung in % von gesamtE. Ergebnis der ProjektprüfungE1. Formale Kriterien (s. Anlage)Erfüllt Nicht erfülltAnmerkungenE2. Grenzüberschreitende KriterienWirkungsindikatorenKooperationsindikatorenWesentliche Projektwirkungen: Nummer d. Indikators: 5 Projektphasen: Durchführung mit Partner:(siehe Langliste):Wirkung 1:1 Konzept / AntragjaWirkung 2:2 Planung d. UmsetzungjaWirkung 3:3 Umsetzung/InvestitionjaAnzahl der erwarteten Wirkungen:4 Finanzierung5 Nutzung nach EndejajaIntegrationswirkung gesamtE3. Prioritätskriterien:E4. Auswirkungen auf horizontale EU-PolitikenChancengleichheitNachhaltigkeit (Umwelt)Zusatzwirkungen/Synergien:Kooperationsintensität1 2 A BE5. Zusammenfassende Empfehlung durch o die EuRegio-Geschäftsstelle o die FörderstelleStärken Schwächen Auflagen30Schlüsselprojekt:Datum: Name: Handzeichen:E6. Beschluss o des Präsidiums am o der Förderstelle amabgelehntgenehmigt ohne Auflagengenehmigt mit folgenden Aufla00ja++++++ja


Anhang 1: Mittelbindung bis zum Ende des BerichtszeitraumsGesamtbudget Dispositionsfonds2003/2004 <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>€ 280.000.-Anteil EFRE-Mittel € 114.000.-Mittel geb<strong>und</strong>en € 64.482.- (73%)Anhang 2: Förderhinweise für Dispo-EmpfängerWICHTIGE HINWEISE ZUM VERWENDUNGSNACHWEIS1. Projekte, die vor Antragseingang begonnen wurden, d.h. vor Antragseingang dieerste Auftragsvergabe erfolgt ist sind nicht förderfähig2. Der Antragsteller wird aufgefordert, auf die Förderung aus EU-Mitteln hinzuweisen.Ein Vorschlag hierzu findet sich hierzu unter www.euregio-zwk.org (Rubrik „Förderung).3. Alle Kosten <strong>und</strong> Einnahmen müssen anhand von Originalbelegen, Rechnungen,Zahlungsnachweisen, Kontoauszügen <strong>und</strong> Quittungen nachgewiesen werden. Eineinfacher Verwendungsnachweise reicht nicht aus.4. Entstehen im Zusammenhang mit dem Projekt Broschüren, Bereichte, Bücher,Kataloge o.ä. so ist der Antragsteller verpflichtet, dem Verwendungsnachweise einExemplar beizulegen.5. Teilnehmerlisten von Veranstaltungen sind zu führen <strong>und</strong> demVerwendungsnachweis beizulegen.6. Auf die Förderung ist in der Presse, im Internet <strong>und</strong> bei Projektdurchführunghinzuweisen. Zeitungsartikel sind dem Verwendungsnachweis beizulegen.7. Das Formular „Verwendungsnachweis“ steht als download auf der Homepagewww.euregio-zwk.org (Rubrik „Förderung) zur Verfügung bzw. wird auf Nachfrage peremail zugesandt.8. Der Antrag ist komplett mit allen notwendigen Beiblättern <strong>und</strong> Unterschriften bei derGeschäftsstelle der <strong>Euregio</strong> einzureichen.9. Sämtliche anfallende Rechnungen sind auf den Projektträger auszustellen.10. Aus sämtlichen vorgelegten Kosten muss die Zuordenbarkeit hervorgehen, d.h.Datum, Gr<strong>und</strong> der Zahlung bzw. detaillierter Verwendungszweck im Rahmen desProjektes, Unterschrift bzw. Stempel des Ausstellenden.31


Überblick über die Förderung von Kleinprojektenim Rahmen des INTERREG III A- Dispositionsfondsder <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>1. Aus dem Dispo-Fonds können grenzüberschreitende Aktivitäten (sog.„Kleinprojekte“, auch Begegnungsmassnahmen) zwischen <strong>Bayern</strong> <strong>und</strong> Österreich imGebiet der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> bzw. im Fördergebietunterstützt werden. Der Dispo-Fonds ist auf alle Prioritäten <strong>und</strong> Massnahmenbereicheanwendbar.2. Antragsteller sind kommunale Körperschaften, Vereine, Verbände,Interessensvertretungen, Arbeitsgemeinschaften sowie Personengruppen, die eingrenzüberschreitendes Vorhaben planen <strong>und</strong>/oder mit bayerischen bzw.österreichischen Partnern aus dem Fördergebiet durchführen.3. Das Gesamtvolumen des beantragten Projektes darf max. 25.000.- € betragen. DieFörderung aus dem Dispo-Fonds beträgt höchstens 50% der gesamten zuschussfähigenKosten.4. Eine Förderung wird nicht gewährt• Bei Projekten, die keinen grenzüberschreitenden Bezug nachweisen• Wenn der Eigenanteil der Eigenmittel des Projektträgers unter 10% liegt.5. Soweit es sich um eine wiederkehrende Massnahmen handelt, ist die Förderung ausINTERREG nur als Anschubfinanzierung möglich. Eine Förderung erfolgt für dasselbeProjekte maximal dreimal.6. Der vollständige Antrag auf Förderung (Formblatt inkl. zusätzlichem detailliertemFinanz- <strong>und</strong> Kostenplan muss vor Beginn des Projektes, d.h. vor der erstenAuftragsvergabe bei der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong> eingegangen sein.7. Zuständige Förderstelle für die Bearbeitung der Anträge ist die<strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>Bahnhofstr. 16, D-82467 Garmisch-Partenkirchenwww.euregio-zwk.orgDie beantragten Projekte werden dem Präsidium der <strong>Euregio</strong> zur Genehmigungvorgelegt <strong>und</strong> mit den österreichischen <strong>Euregio</strong>-Partnern abgestimmt.8. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Wege eines Auszahlungsantrages <strong>und</strong> einesVerwendungsnachweises durch den Projektträger (Erstattungsprinzip).32


INTERREG III A – DispositionsfondsNebenbestimmungen der <strong>Euregio</strong> <strong>Zugspitze</strong>-<strong>Wetterstein</strong>-<strong>Karwendel</strong>Förderfähige KostenPersonalkosten müssen durch Freistellung <strong>und</strong> exakten St<strong>und</strong>enzettel (Datum,Aufgabe, St<strong>und</strong>en eindeutig nachgewiesen <strong>und</strong> dokumentiert werden. Die Förderungkann nur auf Gr<strong>und</strong>lage tatsächlich gezahlter Kosten erfolgen. Die Personalkostenmüssen belegt werden.Sachkosten, die für die Umsetzung des Projektes anfallen( z.B. Kopierkosten, Portoetc.)Externe Dienstleistungen, z.B. Honorare für Gutachten, Studien, DolmetscherkostenKosten für UnterkunftVerpflegungskosten in angemessenem RahmenNicht förderfähige KostenKosten für künstlerische Aspekte (Künstlerhonorare, Inszenierung, Erwerb vonKunstwerken)Pauschale Personalkosten <strong>und</strong> EigenregieleistungenPauschale Kosten, die nicht belegt werden könnenAnschaffungskosten für Arbeitsgeräte (z.B. Drucker, PC), beweglicheWirtschaftsgüter sowie Geschenke <strong>und</strong> Preise (z. B. Pokale, Medaillen usw.)Verpflegungs- <strong>und</strong> Nächtigungskosten, Reisekosten <strong>und</strong> Diäten für Teilnehmer/Vertreterin Ausübung eines öffentlichen AmtesKosten, die ausserhalb des Fördergebietes entstehen: Im Regelfall dürfen keineKosten gefördert werden, die ausserhalb des Fördergebietes verausgabt werden.EinnahmenProjektgeb<strong>und</strong>ene Sponsorengelder (Zweckwidmung) sind im Regelfall Einnahmen(AntragPkt. 7.6.).Einnahmen sind anzugeben (Antrag Pkt. 7.6.) <strong>und</strong> müssen belegbar sein. Einnahmen,die durch Verkauf, Eintritt, Teilnehmergebühren, projektgeb<strong>und</strong>ene Spenden(Zweckwidmung) usw. entstehen, mindern die Förderung. Nicht zweckgeb<strong>und</strong>enenSpenden sind auf den Eigenanteil anrechenbar. Dazu zählt Sponsoring mit nichtunmittelbar anrechenbarer Gegenleistung (allg. Sponsorenhinweis „mit Unterstützungvon“ wirkt sich dabei nicht förderschädlich aus).33

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