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Baupolizeiliche Bedingungen - Departement Bau - Winterthur

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<strong>Departement</strong> <strong>Bau</strong><strong>Bau</strong>polizeiamtNeumarkt 48402 <strong>Winterthur</strong>Tel. 052 267 54 34<strong><strong>Bau</strong>polizeiliche</strong> <strong>Bedingungen</strong>1. Allgemeines<strong>Bau</strong>beginnGültigkeit der<strong>Bau</strong>bewilligung<strong>Bau</strong>ausführungWechsel der<strong>Bau</strong>herrschaftWeisungen der<strong>Bau</strong>kontrollorganeMit den <strong>Bau</strong>arbeiten darf erst begonnen werden, wenn sämtliche,im Beschluss auf den <strong>Bau</strong>beginn gestellten, <strong>Bedingungen</strong>und Auflagen erfüllt sind. Vor Ablauf der dreissigtägigen Rekursfristdarf nur nach Rücksprache mit dem <strong>Bau</strong>inspektorat mitden <strong>Bau</strong>arbeiten begonnen werden. Die Ausführung erfolgt aufeigene Gefahr. Im Falle der Aufhebung des Beschlusses durcheine Rekursinstanz hat die <strong>Bau</strong>herrschaft den ursprünglichenZustand auf eigene Kosten wieder herzustellen.Wird die <strong>Bau</strong>te nicht innert 3 Jahren, vom Datum der Rechtskraftder Bewilligung an gerechnet, begonnen, so erlischt dieBewilligung. Als <strong>Bau</strong>beginn gilt der Abbruch einer bestehenden<strong>Bau</strong>te oder der Aushub. Die <strong>Bau</strong>arbeiten sind ohne wesentlicheUnterbrüche zu Ende zu führen.Die Ausführung der <strong>Bau</strong>te hat genau nach den genehmigtenPlänen zu erfolgen. Änderungen, einschliesslich solche in derZweckbestimmung von Gebäuden oder einzelnen Räume, sindbewilligungspflichtig.Die im Beschluss genannte <strong>Bau</strong>herrschaft und ihre VertreterInnensind für die Befolgung der Vorschriften dieses Beschlusses,der Gesetze und Verordnungen verantwortlich. Tritt eine andere<strong>Bau</strong>herrschaft an ihre Stelle, so ist der Wechsel dem <strong>Bau</strong>polizeiamtschriftlich anzuzeigen. Solange die Meldung nicht erfolgt,bleibt die erstgenannte <strong>Bau</strong>herrschaft verantwortlich.Den Weisungen der <strong>Bau</strong>kontrollorgane ist unbedingt und unverzüglichFolge zu leisten.Ist die <strong>Bau</strong>herrschaft mit den Weisungen der <strong>Bau</strong>kontrollorganenicht einverstanden, kann sie beim <strong>Bau</strong>polizeiamt den Erlasseiner diesbezüglichen anfechtbaren Verfügung verlangen. Diesentbindet sie nicht von der Pflicht, die genannten Weisungeneinzuhalten.StrafenVorsätzliche Verstösse gegen die <strong>Bau</strong>vorschriften oder ausführendeVerfügungen können im Sinne von § 340 PBG mit Bussebis zu Fr. 50’000.– oder Haft bestraft werden; handelt der Täterbzw. die Täterin fahrlässig, ist die Strafe bzw. Busse bis zuFr. 5’000.–


22. AnzeigepflichtenDen zuständigen Stellen sind rechtzeitig zu melden:(Adressen und Telefonnummern unter Ziffer 6)Verwaltungsstelle<strong>Bau</strong>inspektoratBeratung und EntwicklungDenkmalpflegeEntsorgung /StadtentwässerungVerkehrstechnikStadtwerk <strong>Winterthur</strong>VermessungsamtFachstelle <strong>Bau</strong>licherZivilschutzMeldung- <strong>Bau</strong>beginn: Abbruch, Aushub, Hoch- und Tiefbauarbeiten(einschliesslich Umbauten)- Beanspruchung des öffentlichen Grundes (Planunterlagen aufVerlangen der <strong>Bau</strong>kontrolle)- Kontrolle Fundamenterdung gemäss SEV 4113.1989- Fertigstellung des Rohbaus- Verputzbeginn- Bezugsbereitschaft (mind. 14 Tage vor Bezugstermin)- <strong>Bau</strong>vollendung (Schlusskontrolle)- Beginn der Arbeiten für die Farbgebung von Gebäuden, Gebäudeteilenund massiv gestalteten Einfriedigungen- Beginn von Grabarbeiten in archäologischen Zonen- Beginn von Grabarbeiten im öffentlichen Grund- Beginn von Abbrucharbeiten an Altliegenschaften bzw. dieAbtrennung der Kanalisationsleitungen bei Abbruchobjekten- Fertigstellung der Kanalisations- und Abwasserinstallationsanlagen(Schlusskontrolle)- Verkehrsbeschränkungen, Signalisationen und Markierungen- Beginn von Abbrucharbeiten an Altliegenschaften bzw. dieAbtrennung der Anschlussleitungen bei Abbruchobjekten(mind. 1 Monat vor Abbruchbeginn)- Einschneiden resp. Abnahme des Schnurgerüstes- Bereitschaft zum Anschlagen der offiziellen Hausnummer- <strong>Bau</strong>vollendung zur Nachführung der amtlichen Vermessung- Abnahmebereitschaft der Armierung des Schutzraumes- Fertigstellung des ausgerüsteten Schutzraumes


33. Weitere BewilligungenNeben der <strong>Bau</strong>bewilligung sind gegebenfalls folgende weitere behördliche Bewilligungen einzuholen:Verwaltungsstelle<strong>Bau</strong>inspektoratReklamewesenDenkmalpflegeVermessungsamtEnergie und TechnikEntsorgung /StadtentwässerungVerkehrswegeFeuerpolizeiStadtwerk <strong>Winterthur</strong>Fachstelle <strong>Bau</strong>licherZivilschutzAufzugskontrolleBewilligung / Sachverhalt- <strong>Bau</strong>platzinstallationen in der Kernzone Altstadt- Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes zu <strong>Bau</strong>zwecken(<strong>Bau</strong>installationen, Ablagerungen, <strong>Bau</strong>grubensicherungen etc.sowie weitere Sondernutzungen)- <strong>Bau</strong>arbeiten in der lärmfreien Zeit(12.00 – 13.00 Uhr und 19.00 – 07.00 Uhr)- Rammarbeiten und Sprengungen- Weiterbaubewilligung nach der Rohbauabnahme- Bezugsbewilligung nach Fertigstellung des Neubaus- Einfriedigung längs dem öffentlichen Grund- Reklamen und Plakate (spezielles Gesuchsformular)- Aussenrenovationen von Gebäuden in Kernzonen und in Siedlungsgebietenmit Sonderbauvorschriften sowie Schutzobjekteinkl. Umdecken von Dächern (spezielles Gesuchsformular)- Aufteilung von Grundstücken, Aufhebung und Verschiebungvon Grenzen- Erstellung von Klimaanlagen mit mehr als 20kW Kälte- oderBefeuchterleistung- Sanierung von Asbestvorkommen- Kanalisationsanlagen/Abwasserinstallationen- Private Leitungen im öffentlichen Grund (Konzession)- Feuerungsanlagen- Ausführungsbewilligung für Gas- und Wasserinstallationen- <strong>Bau</strong>liche Eingriffe unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels- Neuerstellung und Änderungen von Schutzraumanlagen- Personen- und Warenaufzüge


4Umwelt- und GesundheitsschutzWirtschaftspolizeiFinanzdirektionVolkswirtschaftsdirektion/KIGABundesamt fürGesundheitswesenBundesamt fürLandwirtschaft- Wirtschaftsbetriebe, für welche die Erteilung eines Patentsoder einer prov. Wirtschaftspatent beansprucht wird- Ausführungsbewilligung für lufttechnische Anlagen in Gewerbebetriebenund Autoeinstellhallen- Betriebsbewilligung für Spielsalons- Betriebsbewilligung für Gastwirtschaften- Errichtung und Umgestaltung industrieller Betriebe- Röntgenanlagen- Bewilligung für Stallbauten4. Sicherheitsmassnahmen / UnfallschutzAllgemeines<strong>Bau</strong>ten und Anlagen dürfen weder bei ihrer Erstellung nochdurch ihren Bestand Personen oder Sachen gefährden. Demzufolgesind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesonderedie Weisungen und Richtlinien der SUVA sowie die einschlägigenNormen und Richtlinien der Berufsverbände, insbesonderedes SIA, einzuhalten.Abweichungen von den geltenden Sicherheitsvorschriften dürfennur vorgenommen werden, wenn die Sicherheit der Arbeitnehmendenund Drittpersonen auf andere Art und Weise vollumfänglichgewährleistet werden kann. Die Weisungen der zuständigenKontrollorgane (<strong>Bau</strong>kontrolle, SUVA) sind diesbezüglichvorgängig einzuholen.WerkleitungenProjekthöhenDie <strong>Bau</strong>herrschaft hat sich vor <strong>Bau</strong>beginn (Installationsarbeiten)über den genauen Verlauf der bestehenden Werkleitungenbei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Sie hat dienötigen Sicherungsmassnahmen zum Schutz der Werkleitungenzu treffen und haftet für alle infolge der <strong>Bau</strong>arbeiten allfällig entstehendenSchäden.Alle für ein Projekt relevanten Höhen sind durch Nivellementaufeinander abzustimmen. Meereshöhen sind auf mindestenszwei unabhängige Fixpunkte abzustützen.


5. Beanspruchung des öffentlichen Grundes5Bewilligungs- undGebührenpflichtSchutz Strasseund AbschlüsseDie vorübergehende Benützung des dem Gemeingebrauch gewidmetenöffentlichen Grundes für <strong>Bau</strong>installationen und dergleichenbedarf einer Bewilligung und ist gebührenpflichtig.Im Bereich der <strong>Bau</strong>stelle sind Strassenbelag und Abschlusssteineso zu schützen, dass keine Schäden entstehen können.Der Zustand des beanspruchten öffentlichen Strassengebieteswird als gut vorausgesetzt. Bereits vorhandene Schäden sinddem Strasseninspektorat vor Inangriffnahme der <strong>Bau</strong>arbeiten zumelden, damit diese gemeinsam besichtigt werden können.Spätere Einwände über früher vorhandene Schäden könnennicht mehr berücksichtigt werden.ReinigungHaftung für SchädenWährend der <strong>Bau</strong>zeit hat die <strong>Bau</strong>herrschaft dauernd für einegenügende und sofortige Reinigung der durch den <strong>Bau</strong>stellenbetriebverursachten Verschmutzungen des öffentlichen Grundeszu sorgen.Nach Beendigung der <strong>Bau</strong>arbeiten wird der gesäuberte öffentlicheGrund mit dem bzw. der <strong>Bau</strong>herrIn resp. dessen Vertretungbesichtigt.Die <strong>Bau</strong>herrschaft ist haftbar für alle Schäden, die durch den<strong>Bau</strong>stellenbetrieb an den Anlagen des öffentlichen Strassengebietesentstehen.


6. Am <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren beteiligte AmtsstellenTelefon Amtsstelle Adresse Funktion6<strong>Bau</strong>polizeiamt052 267 54 18 <strong>Bau</strong>sekretär Neumarkt 4 Leiter <strong>Bau</strong>polizeiamt052 267 54 37 <strong>Bau</strong>inspektorat Neumarkt 4 <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren / <strong>Bau</strong>kontrolle052 267 54 34 Kanzlei Neumarkt 4 Allgemeine Auskünfte052 267 54 17 Rechtsdienst Neumarkt 4 Rechtsmittelverfahren/Strafuntersuchungen052 267 54 03 Reklame Neumarkt 4 Reklamebewilligungen052 267 62 62 Feuerpolizei Technikumstr. 81 Feuerpolizeiliche <strong>Bedingungen</strong>052 267 54 50 Energie und Technik Technikumstr. 81 Energienutzung, Schallschutz, KlimaanlagenSpritzasbestsanierungen052 267 57 94 <strong>Bau</strong>licher Zivilschutz Technikumstr. 81 Schutzraumbewilligungen052 267 62 69 Aufzugskontrolle Technikumstr. 81 Bewilligung AufzugsanlagenRaumplanung052 267 54 62 Sekretariat Technikumstr. 81 Richt- und Nutzungsplanung, Quartierpläne,NutzungsberechnungVerkehrsplanung052 267 54 62 Sekretariat Technikumstr. 81 Verkehrserschliessung/-lärm, VerkehrszahlenAmt für Städtebau052 267 54 62 Beratung und Entwicklung Technikumstr. 81 Gestaltung und Einordnung von <strong>Bau</strong>ten052 267 54 43 Denkmalpflege Technikumstr. 81 Umbau Schutzobjekte, AussenrenovationenVerkehrswege052 267 54 80 Abt. Verkehrswege Neumarkt 1 Strassenbauprojekte, Konzessionen052 267 53 30 Strasseninspektorat Obermühlestr. 5 Strassenunterhalt052 267 54 77 Stadtentwässerung Neumarkt 1 Kanalkontrolle, Installationen052 267 68 68 Entsorgung Obermühlestr. 7 AbfallberatungVermessungsamt052 267 54 82 Auskunft, Planbestellung Technikumstr. 81 Kataster-/Werkleitungspläne, MutationenStadtwerk <strong>Winterthur</strong>052 267 60 52 Elektrizität Unt. Vogelsangstr. 11 Elektrizität-Anschlüsse052 267 60 88 Qualitätssicherung Unt. Schöntalstr. 12 Fundamenterdung, ElektroinstallationskontrolleElektrizität052 267 61 61 Telekom Unt. Vogelsangstr. 11 Glasfaser-Anschlüsse052 267 61 44 Gas/Wasser Unt. Vogelsangstr. 11 Gas-/Wasseranschlüsse052 267 61 27 Grundwasserschutz Unt. Schöntalstr. 12 Grundwasserschutz, TankkontrolleStadtgärtnerei052 267 30 00 Sekretariat Am Rosenberg 2 Gartengestaltung, Parkanlagen,geschützte BäumeUmwelt- undGesundheitsschutz052 267 57 42 Kanzlei Obertor 32 Arbeitshygiene, LebensmittelkontrolleStadtpolizei052 267 58 57 Wirtschaftspolizei Badgasse 6 Wirtschaftspatente052 267 58 86 Verkehrstechnik Obertor 15 SignalisationenUmweltschutzfachstelle052 267 53 02 Beauftragter für Obertor 32 Umweltverträglichkeitsprüfung, Altlasten-Umwelt und EnergieverdachtsflächenkatasterKantonale VerwaltungKontaktaufnahme erfolgt durch zuständige städtische Fachstelle (in der Regel <strong>Bau</strong>inspektorat)Oktober 2013 / Kanzlei BPA

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