12.07.2015 Aufrufe

GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7handelt es sich um einen Bittleihvertrag. Alles Weitere ist aus dem nachstehenden Bittleihvertragzu entnehmen.Die Vizebürgermeisterin stellt den Antrag, folgenden Vertrag zu genehmigen:Bittleihvertragabgeschlossen zwischen1. der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems einerseits sowie2. dem Österreichischer GewerkschaftsbundHohenstaufengasse <strong>10</strong> 12, <strong>10</strong>11 Wien vertreten durch die vertretungsbefugten Organeandererseitswie folgt:I. Feststellungen, MotivDie Leihgeberin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 198 GB 45515 Lining mit dem darauf befindlichenGebäude Steyrer Straße 49. Das Gebäude ist derzeit ungenutzt.Das Erdgeschoß soll zukünftig als Jugendzentrum benützt werden.Der Österreichischer GewerkschaftsbundHohenstaufengasse <strong>10</strong> - 12<strong>10</strong>11 Wienist ein nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteterVerein, der zur Ausübung seiner Vereinstätigkeit auf die unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeitenangewiesen ist.Aus den vorstehenden Gründen dient die entgeltfreie Überlassung (lediglich gegen Ersatz der Betriebskosten)gegen jederzeitigen Widerruf sowohl den Interessen der Leihgeberin als auch jenendes Leihnehmers.Der Leihnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass mit der leihweisen Zurverfügungstellungdes Objektes gegen jederzeitigen Widerruf keinerlei Kündigungsschutz bzw. keine Garantie für einebestimmte Dauer der Nutzung verbunden ist.II. LeihgegenstandGegenstand dieser Vereinbarung ist die im Objekt Steyrer Straße 49 im Erdgeschoß gelegenenRäume. Das Ausmaß der Räumlichkeiten beträgt im Erdgeschoss 96,65 m². Die Lage und Ausstattungder Räumlichkeiten sind aus dem beiliegenden Grundrissplan ersichtlich. Dieser Plan stellt einenintegrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung dar.Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes, insbesondere zurJugendbetreuung verwendet werden.III. VertragsdauerDie Übergabe und Übernahme des Leihgegenstandes erfolgt mit Unterfertigung dieses Vertrages.Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, aber gegen jederzeitigen Widerruf.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!