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GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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6Einmal jährlich im Nachhinein erfolgt eine genaue GehaltskostenjahresabrechnungEin allfälliger Restförderungsbetrag ist von der Marktgemeinde auf das gleiche Kontodes Vereines zur Anweisung zu bringen. Sollte sich eine Gutschrift für dieMarktgemeinde ergeben, ist diese bei der nächstfolgenden monatlichenPauschalrate in Abzug zu bringen. Nach der Gehaltsjahresabrechnung wird dermonatliche Kostenersatz angepasst.Die Förderungsleistung der Marktgemeinde endet mit dem Monat, mit dem der Verein die Beschäftigungeines hauptberuflichen Mitarbeiters im Jugendzentrum <strong>Neuhofen</strong> an der Krems einstelltbzw. beendet.Die dem Verein durch das Land Oberösterreich wegen der Führung des Jugendzentrums in <strong>Neuhofen</strong>an der Krems für die Personalkosten zufließenden Förderungsmittel, reduzieren in gleicherHöhe die Förderung der Marktgemeinde an den Verein. Diesbezüglich hat der Verein an das LandO.Ö. einen Förderungsantrag zu stellen und über die genehmigte Höhe der Förderung der Marktgemeindenachweislich zu berichten.Fünftens: Der/die Jugendzentrumsbetreiber/in verpflichtet sich weiters, zu Sitzungen des für Jugendangelegenheitenzuständigen <strong>Gemeinde</strong>ausschusses eine fachkundige Person zu entsenden,falls Jugendzentrumsangelegenheiten behandelt werden und hierzu seitens der Marktgemeindezeitgerecht eine schriftliche Einladung ergeht.Sechstens: Die Förderungserklärung tritt mit 1.4.2005 in Kraft und wird aufunbestimmte Zeit abgeschlossen.Die Förderungsvereinbarung kann seitens der Marktgemeinde am Jahresende unter Einhaltung einerviermonatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden. Seitensdes Vereines erlischt die Förderungsvereinbarung automatisch mit der Nichtbesetzung des Jugendzentrums<strong>Neuhofen</strong> an der Krems mit einem/r hauptamtlichen Mitarbeiter/in. Sollte seitensdes Vereines eine durchgehende jährliche Beschäftigung nicht gewährleistet werden können (ausgenommenAnlassfälle laut Zweitens"), so senkt sich der Förderungsbeitrag pro Monat, in demkein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/in in <strong>Neuhofen</strong> an der Krems beschäftigt wird, um ein Zwölftelder Gesamtsumme.Siebtens: Dieser Vertrag wird in zweifacher Urschrift ausgefertigt, von denen jeder Vertragsteileine erhält.<strong>GR</strong> Horner ist bei der Abstimmung nicht anwesend.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Grüne2 Stimmenthaltungen: FPÖPunkt 3) Überlassung von Räumlichkeiten an den Jugendzentrum UnterstützungsvereinDem Jugendzentrum Unterstützungsverein werden die Räumlichkeiten im Erdgeschoß des HausesSteyrerstraße 49 überlassen. Für dieses eine Geschoß hat der Verein die Betriebskosten zu tragen.Laut Aussage des Unterstützungsvereines kann er selbst keinen Mietvertrag abschließen. Dieserwird mit dem österr. Gewerkschaftsbund abgeschlossen. Nachdem keine Miete verrechnet wird,

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