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GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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18Punkt 15)Allfälligesa) Auflassung öffentlicher Grund am FöhrenwegBei der Auflassung von öffentlichem Grund am Föhrenweg wurde in einer der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungdie Auskunft erteilt, dass der Einwand, dass der Schneepflug dann Probleme beimWenden hätte, ungültig ist, da dieser dort nicht einfahren muss, weil dort keine Straße (Stichstraßevom Föhrenweg zum Tannenweg) und nie ein Haus errichtet wird. Dort steht jetzt ein Haus.Der Bauausschussobmann wird sich um diese Angelegenheit kümmern. Es wird eine Stellungnahmeseitens des Bürgermeisters bzw. Bauausschussobmannes abgegeben werden.b) LinksabbiegeverbotDie Tafel Linksabbiegeverbot auf der B 139 bei der Ortsausfahrt SPAR ist ungünstig positioniert.Dies wird korrigiert.c) Baumreihen vor der TennishalleDie ersten zwei Baumreihen vor der Tennishalle sind aufgrund ihres schlechten Zustandes zu entfernen.Es wird eine Nachpflanzung vorgenommen.Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 22.30 Uhr.___________________________Schriftführerin________________________________Vorsitzender____________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied_________________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied

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