12.07.2015 Aufrufe

GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<strong>GR</strong> Bachmair führt dazu aus, dass wenn die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> Grundstück nicht kauft, es keineRot-Kreuz-Einsatzstelle gibt. Heute soll nur der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die anderenBürgermeister haben damit nichts zu tun. Das Grundstück kann nur von der Standortgemeindeerworben werden.<strong>GR</strong> Horner weist darauf hin, dass der Kauf bereits in die Wege geleitet wurde. Es wird derzeit dieVermessung durchgeführt. Das Land hat zugesagt, das Grundstück an die <strong>Gemeinde</strong> zu veräußern.Was heute beschlossen werden soll, wurde bereits beschlossen. Das Rote Kreuz hat angeboten,den Grundstückspreis in die Gesamtkosten aufzunehmen. Wichtige Hürde: Das Raumerforderniskonzeptist noch nicht abgesegnet.Christoph Patzalt nimmt von Seiten des Roten Kreuzes dazu wie folgt Stellung:Die Standortgemeinde muss sich um den Grund bemühen. Sie muss den Kaufvertrag aushandeln,sodass nur mehr Unterschriften nötig sind. Um die Vertragsauflösung mit dem derzeitigen VermieterIrndorfer kümmert sich das Rote Kreuz. 2006 wurde als Baubeginn ins Auge gefasst. DieGrundkosten können in die Gesamtkosten hineingerechnet werden. Der Kauf muss beschlossenwerden. Dann kann über die Finanzierung verhandelt werden. Der Bürgermeister soll um die BZ-Mittel für alle Standortgemeinden ansuchen. Diese werden nicht auf die laufenden BZ-Mittel angerechnet.Miete, die jetzt bezahlt wird, fällt dann weg.<strong>GR</strong> Ing. Aigner formuliert den Antrag:Es ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat so rasch wie möglich ein unterschriftsfertiger Kaufvertrag vorzulegen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt 9)Antrag der ÖVP: Kontrolle des LKW-Fahrverbotes an der B 139 im Bereich <strong>Neuhofen</strong>Von Seiten der ÖVP liegt folgende Begründung vor:In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12. Mai 2004 wurde einstimmig im <strong>Gemeinde</strong>rat im Bereichvon <strong>Neuhofen</strong> an der B 139 ein LKW-Fahrverbot für den Durchzugsverkehr für LKW über5 Tonnen beschlossen. Die Verbotstafeln wurden zwar aufgestellt, um die Kontrolle kümmertsich aber niemand. Die Folge ist, dass der LKW-Verkehr durch <strong>Neuhofen</strong> unerträglich gewordenist.Die ÖVP-Fraktion stellt daher den Antrag, dass der Bürgermeister beim Verkehrsreferenten Landeshauptmann-StellvertreterHaider vorstellig wird, damit auch entsprechend kontrolliert wird.<strong>GR</strong> Horner teilt dazu mit, dass die Überwachung des Fahrverbotes durch die Landesregierungangeordnet ist. Die Exekutive hat zu wenig Personal um die Kontrolle im erforderlichen Ausmaßdurchführen zu können. Es wird sechs Mal im Monat kontrolliert. Ich stelle daher den Zusatzantrag,eine Resolution an Frau Ministerin Prokop und den Bundeskanzler zu beschließen, dass diePolizei aufgestockt wird.Die Vizebürgermeisterin fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag samt Zusatzantrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag und der Zusatzantrag werden einstimmig angenommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!