GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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12Prüfungsausschussobmann GR Hauhart bringt den Prüfbericht vom 29. November 2004 demGemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis.Punkt 7)Örtliche Raumordnungsverfahrena) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.48Ecker Weißenberg, +) Wohngebäude im GrünlandÄnderungsplan wird mit Overhead präsentiert.Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 7. GR Sitzung am 15.09.2004.Die Verständigung der Betroffenen erfolgte in der Zeit vom 14.10.2004 bis 10.12.2004 und gabes dazu folgende Stellungnahmen:Land OÖ. Raumordnung und Baurechtsabteilung (Beilage 3 und 4)Kann nicht zugestimmt werden weil für ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude einer Gärtnerei dierechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als bestehendes Wohnhaus (Sternhaus +66) imGrünland fehlen.Land OÖ. Straßenerhaltung und Betrieb (Beilage 5)Planungen des Landes sind nicht betroffen, Aufschließung hat über die bestehende Zufahrt vonder B139 zu erfolgen, eine weiterer Straßenanschluss wird nicht genehmigt. Es werden keine Kostenfür Lärmschutz übernommen. Bei Einhaltung dieser Bedingungen kein Einwand.OÖ. Ferngas, Energie AG OÖ und Bezirksbauernkammer (Beilagen 6-8) keine EinwändeInteressensabwägung:Im Einvernehmen mit dem Antragsteller und Grundeigentümer wird empfohlen die Fläche mitdem ehemaligen Wirtschaftsgebäude in Grünland umzuwidmen und das Grundstück mit demWohnhaus Sternsignatur +1 entsprechend zu verkleinern.Der Weiterbestand und geringfügige Änderungen sind auch bei Wohnhäusern im Grünland möglichim Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes. Eine Teilung in 2 Grundstücke wäre dann zulässig.Im Namen des Bau- u. Planungsausschusses stellt die Vorsitzende den Antrag auf Genehmigungder Flächenwidmungsplanänderung einschließlich der Plan- Korrektur.GR Bachmair und GR Aigner sind bei der Abstimmung nicht anwesend.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.b) Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.4Textänderung Orts-Bebauungs-Konzept Nr.1 als Ergänzung, Genehmigung IIOrts-Bebauungs-Konzept Text wird mit Overhead präsentiert.

13In der GR Sitzung am 21.10.2004 wurde beim Genehmigungsbeschluss im Text letzter Satz dasWort können durch das Wort müssen ersetzt.(Größere) Projekte:außerhalb dieser Richtlinien, z.B. Wohnanlagen, verdichtete Bauformen oder geschlossen bebauteGebiete (Ortskern, Kerngebiet) und besondere Lagen (z.B. im Bereich Hügelrand, Bachufer,Landesstraße, Eisenbahn, bzw. wo überörtliche Interessen im besonderen Maß berührtwerden) müssen durch einen Bebauungsplan bzw. im Sinne der Empfehlung des Ortsbildbeiratesgeregelt werden.Diese wesentliche Änderung wäre aber vor der Genehmigung noch einmal kundzumachen, wasnun in der Zeit vom 1.12.2004 bis 25.1.2005 nachgeholt wurde, auch in der Gemeinde-Info.Die geänderte Fassung ist damit aufgelegen. Die Vorsitzende stellt den Antrag auf neuerliche Genehmigungder Änderung des ÖEK 1.4 bzw. die Aufstellung des Ortsbebauungskonzeptes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt 8)Antrag der ÖVP: Ankauf des Grundstückes zur Errichtung einer neuenRot-Kreuz-Ortsstelle in NeuhofenVon Seiten der ÖVP liegt folgende Begründung vor:Von der Landeszentrale des Roten Kreuzes wurden bei den zuständigen Stellen beim Amt derOÖ. Landesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in Neuhofen eine Rot-Kreuz-Ortsstelle errichtet werden kann. Bereits beim Kauf des Grundstückes für die Freiw. Feuerwehrwurde die grundsätzliche Zusage beim Land für den Ankauf durch die Gemeinde erreicht. DieGemeinde muss nunmehr beim Land die offizielle Zusage des Kaufes erwirken und so rasch wiemöglich ankaufen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 4.12.2003 hat die ÖVP auch den Antragdafür im Gemeinderat eingebracht, der auch einstimmig beschlossen wurde. Leider ist bisherdahingehend nichts geschehen. Bei einem offiziellen Anlass Anfang Jänner haben nun sowohl derBezirkshauptmann Hofrat Dr. Rudolf Doleschal, als auch der Präsident des Roten Kreuzes Pallwein-Prettnerden Bürgermeister in ihren Ansprachen aufgefordert, das Grundstück anzukaufen,damit die Rot-Kreuz-Ortsstelle ehestens errichtet werden kann. Die Pläne dafür hat bereits unserNeuhofner Architekt Stefan Köglberger fertig gestellt.Vbgm. Eckerstorfer gibt zur Auskunft, dass der Standort Neuhofen von den Bürgermeistern desEinzugsgebietes festgelegt wurde. Es wurde in den jeweiligen Gemeinden von Seiten der Gemeinderätebeschlossen, dass das Grundstück zur Verfügung gestellt wird, jedoch nicht, dass die GemeindeNeuhofen dieses ankaufen muss. Bei finanzschwachen Gemeinden kann auch vom RotenKreuz der Ankauf übernommen werden. Eine Aufforderung zu einem Grundstücksankauf hat esbeim erwähnten offiziellen Anlass nicht gegeben, lediglich zur Mithilfe einer raschen Abwicklungdes Projektes.Vbgm. Leonhardmair weist darauf hin, dass der Preis refundiert wird. Weitere Schritte, die jetztzu tätigen sind: Kaufvertrag und Kaufpreis mit Land aushandeln mit Zahlungsziel 2006.

13In der <strong>GR</strong> Sitzung am 21.<strong>10</strong>.2004 wurde beim Genehmigungsbeschluss im Text letzter Satz dasWort können durch das Wort müssen ersetzt.(Größere) Projekte:außerhalb dieser Richtlinien, z.B. Wohnanlagen, verdichtete Bauformen oder geschlossen bebauteGebiete (Ortskern, Kerngebiet) und besondere Lagen (z.B. im Bereich Hügelrand, Bachufer,Landesstraße, Eisenbahn, bzw. wo überörtliche Interessen im besonderen Maß berührtwerden) müssen durch einen Bebauungsplan bzw. im Sinne der Empfehlung des Ortsbildbeiratesgeregelt werden.Diese wesentliche Änderung wäre aber vor der Genehmigung noch einmal kundzumachen, wasnun in der Zeit vom 1.12.2004 bis 25.1.2005 nachgeholt wurde, auch in der <strong>Gemeinde</strong>-Info.Die geänderte Fassung ist damit aufgelegen. Die Vorsitzende stellt den Antrag auf neuerliche Genehmigungder Änderung des ÖEK 1.4 bzw. die Aufstellung des Ortsbebauungskonzeptes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt 8)Antrag der ÖVP: Ankauf des Grundstückes zur Errichtung einer neuenRot-Kreuz-Ortsstelle in <strong>Neuhofen</strong>Von Seiten der ÖVP liegt folgende Begründung vor:Von der Landeszentrale des Roten Kreuzes wurden bei den zuständigen Stellen beim Amt derOÖ. Landesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in <strong>Neuhofen</strong> eine Rot-Kreuz-Ortsstelle errichtet werden kann. Bereits beim Kauf des Grundstückes für die Freiw. Feuerwehrwurde die grundsätzliche Zusage beim Land für den Ankauf durch die <strong>Gemeinde</strong> erreicht. Die<strong>Gemeinde</strong> muss nunmehr beim Land die offizielle Zusage des Kaufes erwirken und so rasch wiemöglich ankaufen. In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 4.12.2003 hat die ÖVP auch den Antragdafür im <strong>Gemeinde</strong>rat eingebracht, der auch einstimmig beschlossen wurde. Leider ist bisherdahingehend nichts geschehen. Bei einem offiziellen Anlass Anfang Jänner haben nun sowohl derBezirkshauptmann Hofrat Dr. Rudolf Doleschal, als auch der Präsident des Roten Kreuzes Pallwein-Prettnerden Bürgermeister in ihren Ansprachen aufgefordert, das Grundstück anzukaufen,damit die Rot-Kreuz-Ortsstelle ehestens errichtet werden kann. Die Pläne dafür hat bereits unserNeuhofner Architekt Stefan Köglberger fertig gestellt.Vbgm. Eckerstorfer gibt zur Auskunft, dass der Standort <strong>Neuhofen</strong> von den Bürgermeistern desEinzugsgebietes festgelegt wurde. Es wurde in den jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>n von Seiten der <strong>Gemeinde</strong>rätebeschlossen, dass das Grundstück zur Verfügung gestellt wird, jedoch nicht, dass die <strong>Gemeinde</strong><strong>Neuhofen</strong> dieses ankaufen muss. Bei finanzschwachen <strong>Gemeinde</strong>n kann auch vom RotenKreuz der Ankauf übernommen werden. Eine Aufforderung zu einem Grundstücksankauf hat esbeim erwähnten offiziellen Anlass nicht gegeben, lediglich zur Mithilfe einer raschen Abwicklungdes Projektes.Vbgm. Leonhardmair weist darauf hin, dass der Preis refundiert wird. Weitere Schritte, die jetztzu tätigen sind: Kaufvertrag und Kaufpreis mit Land aushandeln mit Zahlungsziel 2006.

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