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GR_02022005_10 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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4- Ausbau des Radwegenetzes- Straßenbeleuchtung im Bereich Hanningerweg- Beleuchtung Schulhof- Straßenasphaltierung Kohlwinkel- BuswartehäuschenDie Fraktionen fordern die Vorlage des Berichtes der Landesregierung betreffend Umfahrungsvariantenim <strong>Gemeinde</strong>rat. Die Vizebürgermeisterin sagt zu, dass die Unterlagen sobald sie vollständigvorhanden sind - dem <strong>Gemeinde</strong>rat präsentiert werden.c) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und GenerationenObfrau Vbgm. Eckerstorfer teilt mit, dass folgende Punkte in der nächsten Sitzung Inhalt des Tagesordnungsprogrammssind:- Spielplatzsituation, - ausstattung- Richtlinien für Essen auf Rädern- Jugendzentrum- Betreubares Wohnen- Seniorennachmittag am 30. April 2005d) Bericht aus der ARGE Gesunde <strong>Gemeinde</strong>Vbgm. Eckerstorfer berichtet, dass eine Broschüre mit dem Thema Hauptsache gesund erarbeitetwird.Punkt 2) Vereinbarung <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems/OÖ. Jugendzentrum UnterstützungsvereinEs wurden die Angebote von den zwei Trägervereinen ISI und Jugendcenter-Unterstützungsvereingeprüft. Das Programm war bei beiden optimal.Es wird eine Kostengegenüberstellung mittels Overhead gezeigt:ISIJugendcenter-UnterstützungsvereinPersonal 13.600,-- 11.340,--Overheadkosten 1.700,-- 00,--Betriebskosten, Projekte, usw. 12.200,-- 00,--Summe 27.500,-- 11.340,--Es würde bei beiden Vereinen nur jeweils eine Person angestellt. Diese arbeitet dann mit ehrenamtlichenHelfern.


6Einmal jährlich im Nachhinein erfolgt eine genaue GehaltskostenjahresabrechnungEin allfälliger Restförderungsbetrag ist von der Marktgemeinde auf das gleiche Kontodes Vereines zur Anweisung zu bringen. Sollte sich eine Gutschrift für dieMarktgemeinde ergeben, ist diese bei der nächstfolgenden monatlichenPauschalrate in Abzug zu bringen. Nach der Gehaltsjahresabrechnung wird dermonatliche Kostenersatz angepasst.Die Förderungsleistung der Marktgemeinde endet mit dem Monat, mit dem der Verein die Beschäftigungeines hauptberuflichen Mitarbeiters im Jugendzentrum <strong>Neuhofen</strong> an der Krems einstelltbzw. beendet.Die dem Verein durch das Land Oberösterreich wegen der Führung des Jugendzentrums in <strong>Neuhofen</strong>an der Krems für die Personalkosten zufließenden Förderungsmittel, reduzieren in gleicherHöhe die Förderung der Marktgemeinde an den Verein. Diesbezüglich hat der Verein an das LandO.Ö. einen Förderungsantrag zu stellen und über die genehmigte Höhe der Förderung der Marktgemeindenachweislich zu berichten.Fünftens: Der/die Jugendzentrumsbetreiber/in verpflichtet sich weiters, zu Sitzungen des für Jugendangelegenheitenzuständigen <strong>Gemeinde</strong>ausschusses eine fachkundige Person zu entsenden,falls Jugendzentrumsangelegenheiten behandelt werden und hierzu seitens der Marktgemeindezeitgerecht eine schriftliche Einladung ergeht.Sechstens: Die Förderungserklärung tritt mit 1.4.2005 in Kraft und wird aufunbestimmte Zeit abgeschlossen.Die Förderungsvereinbarung kann seitens der Marktgemeinde am Jahresende unter Einhaltung einerviermonatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden. Seitensdes Vereines erlischt die Förderungsvereinbarung automatisch mit der Nichtbesetzung des Jugendzentrums<strong>Neuhofen</strong> an der Krems mit einem/r hauptamtlichen Mitarbeiter/in. Sollte seitensdes Vereines eine durchgehende jährliche Beschäftigung nicht gewährleistet werden können (ausgenommenAnlassfälle laut Zweitens"), so senkt sich der Förderungsbeitrag pro Monat, in demkein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/in in <strong>Neuhofen</strong> an der Krems beschäftigt wird, um ein Zwölftelder Gesamtsumme.Siebtens: Dieser Vertrag wird in zweifacher Urschrift ausgefertigt, von denen jeder Vertragsteileine erhält.<strong>GR</strong> Horner ist bei der Abstimmung nicht anwesend.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Grüne2 Stimmenthaltungen: FPÖPunkt 3) Überlassung von Räumlichkeiten an den Jugendzentrum UnterstützungsvereinDem Jugendzentrum Unterstützungsverein werden die Räumlichkeiten im Erdgeschoß des HausesSteyrerstraße 49 überlassen. Für dieses eine Geschoß hat der Verein die Betriebskosten zu tragen.Laut Aussage des Unterstützungsvereines kann er selbst keinen Mietvertrag abschließen. Dieserwird mit dem österr. Gewerkschaftsbund abgeschlossen. Nachdem keine Miete verrechnet wird,


7handelt es sich um einen Bittleihvertrag. Alles Weitere ist aus dem nachstehenden Bittleihvertragzu entnehmen.Die Vizebürgermeisterin stellt den Antrag, folgenden Vertrag zu genehmigen:Bittleihvertragabgeschlossen zwischen1. der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems einerseits sowie2. dem Österreichischer GewerkschaftsbundHohenstaufengasse <strong>10</strong> 12, <strong>10</strong>11 Wien vertreten durch die vertretungsbefugten Organeandererseitswie folgt:I. Feststellungen, MotivDie Leihgeberin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 198 GB 45515 Lining mit dem darauf befindlichenGebäude Steyrer Straße 49. Das Gebäude ist derzeit ungenutzt.Das Erdgeschoß soll zukünftig als Jugendzentrum benützt werden.Der Österreichischer GewerkschaftsbundHohenstaufengasse <strong>10</strong> - 12<strong>10</strong>11 Wienist ein nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteterVerein, der zur Ausübung seiner Vereinstätigkeit auf die unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeitenangewiesen ist.Aus den vorstehenden Gründen dient die entgeltfreie Überlassung (lediglich gegen Ersatz der Betriebskosten)gegen jederzeitigen Widerruf sowohl den Interessen der Leihgeberin als auch jenendes Leihnehmers.Der Leihnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass mit der leihweisen Zurverfügungstellungdes Objektes gegen jederzeitigen Widerruf keinerlei Kündigungsschutz bzw. keine Garantie für einebestimmte Dauer der Nutzung verbunden ist.II. LeihgegenstandGegenstand dieser Vereinbarung ist die im Objekt Steyrer Straße 49 im Erdgeschoß gelegenenRäume. Das Ausmaß der Räumlichkeiten beträgt im Erdgeschoss 96,65 m². Die Lage und Ausstattungder Räumlichkeiten sind aus dem beiliegenden Grundrissplan ersichtlich. Dieser Plan stellt einenintegrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung dar.Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes, insbesondere zurJugendbetreuung verwendet werden.III. VertragsdauerDie Übergabe und Übernahme des Leihgegenstandes erfolgt mit Unterfertigung dieses Vertrages.Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, aber gegen jederzeitigen Widerruf.


8Die Leihgeberin ist jederzeit berechtigt, die Rückstellung des vertragsgegenständlichen Leihobjektesmittels eingeschriebenen Briefes zu verlangen.Im Fall des Widerrufes der Bittleiher ist dem Leihnehmer eine Räumungsfrist von 4 Wochen, gerechnetab Zugang des den Widerruf enthaltenden Schreibens zu gewähren. Der Zugang desSchreibens an den Leihnehmer unter der zuletzt bekannten Adresse ist für die Rechtswirksamkeitdes Widerrufes ausreichend.Eine bestimmte Mindestdauer der Nutzung wird nicht vereinbart bzw. garantiert.Die Gebrauchsüberlassung erfolgt unentgeltlich.IV. KostenVom Leihnehmer sind lediglich die entsprechend den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (§§ 17,21 ff MRG) zu errechnenden Betriebskosten samt jeweiliger Umsatzsteuer zu ersetzen.Der Leihnehmer hat die verbrauchsabhängigen von ihm direkt verursachten Betriebskosten (wieetwa Strom, Telefon etc.) selber zu tragen.V. Instandhaltung, Veränderung, HaftungDer Leihgegenstand ist vom Leihnehmer pfleglich und unter möglichster Schonung der Substand zubehandeln.Der Leihnehmer hat das Leihobjekt zu warten und, sofern es sich um geringfügige Aufwendungenund jedenfalls nicht um ernste Schäden des Hauses handelt, instand zu halten.Ernste Schäden des Hauses sind der Leihgeberin unverzüglich anzuzeigen, die sich verpflichtet,diese ohne unnötigen Aufschub zu beheben.Die Vornahme baulicher Veränderungen ist dem Leihnehmer nur nach Einholung einer schriftlichenZustimmung der Leihgeberin gestattet, wobei darauf hingewiesen wird, dass auf die Erteilung einerderartigen Genehmigung kein Anspruch besteht. In jedem Fall verzichtet der Leihnehmer bereitsjetzt auf die Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche gegenüber der Leihgeberin.Die Leihgeberin haftet nicht für einen bestimmten Zustand bzw. für die tatsächliche oder rechtlicheTauglichkeit des Leihgegenstandes zu dem vom Leihnehmer vorgesehenen Verwendungszweck.Der Leihnehmer hat den Leihgegenstand mehrmals besichtigt und kennt dessen zustand daher hinreichend.Der Leihnehmer hält die Leihgeberin hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter, auch Behörden,im Zusammenhang mit der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis vollkommen schad- undklaglos.Vl. Untervermietung, WeitergabeDem Leihnehmer ist es nicht gestattet den Leihgegenstand oder Teile davon entgeltlich oder unentgeltlichDritten zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise weiterzugehen.VII. Sonstige Bestimmungen


9Zusatzvereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.Für den Fall des Verstoßes einer Bestimmung dieses Vertrages gegen das Gesetz wird vereinbart,dass die übrigen Bestimmungen des Vertragesunverändert aufrecht bleiben und die Vertragsparteien eine dem Wesen und Zweck der nichtigenBestimmung dieses Vertrages entsprechende Ersatzbestimmung treffen.Gebühren und Abgaben aus dieser Vereinbarung sowie die Kosten gehen zu Lasten des Leihnehmers.Die Urschrift dieses Leihvertrages ist für den Leihnehmer bestimmt, während die Leihgeberin eineeinfache Kopie erhält.<strong>GR</strong> Horner ist bei der Abstimmung nicht anwesend.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Grüne2 Stimmenthaltungen: FPÖPunkt 4) Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2005Der Finanzausschuss der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems hat in seiner Sitzung am 17.01.2005den Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr einer eingehenden Prüfung unterzogen.Als Ergebnis dieser Prüfung ergeht seitens des Finanzausschusses an den <strong>Gemeinde</strong>rat die einstimmigeAntragsempfehlung im Voranschlagsentwurf für das Finanzjahr 2005 gemäß § 74 derOÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 in folgenden Voranschlagsansätzen nachstehende Voranschlagsbeträgeabzuändern:Ausgaben ord. Haushalt:Gruppe 1 Abschn. 179000 Voransch.-P. 050000 von 0,00 auf <strong>10</strong>.000,00Gruppe 3 Abschn. 35<strong>10</strong>00 Voransch.-P. 729000 von 6.000,00 auf <strong>10</strong>.000,00Gruppe 4 Abschn. 419000 Voransch.-P. 752000 von 862.400,00 auf 848.400,00Für Hochwasserschutzmaßnahmen an gemeindeeigenen Gebäuden wird unter VPost1/179000/050000 ein Betrag von Euro <strong>10</strong>.000,00 aufgenommen.Das Kulturbudget (VPost 1/35<strong>10</strong>00/729000) wird von 6.000,00 auf <strong>10</strong>.000,00 erhöht.Die laufende Transferzahlung an den SHV. (VPost 1/419000/752000) wird um 14.000,00 gekürzt.Der Entwurf des Voranschlages 2005 wird allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zur Kenntnis gebrachtund bildet als Beilage einen wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.Die Vorsitzende stellt den Antrag, den Voranschlag für das Finanzjahr 2005 mit den beantragenAbänderungen zu genehmigen.


<strong>10</strong><strong>GR</strong> Chalupar stellt den Ergänzungsantrag, dass in den Voranschlag 2005 Mittel für BeleuchtungSchulhof und Schulküche sowie Bushaltestelle Dambach aufgenommen werden.GV Strauß berichtet, dass erste Ergebnisse der Beratungsfirma Axis in der 1. Jahreshälfte 2005vorliegen werden.<strong>GR</strong> Bachmair stellt fest, dass die Beratungskosten der <strong>Gemeinde</strong> sind von 2.<strong>10</strong>0,-- auf 8.400,-- gestiegen sind, die Ausgaben für das Lokalfernsehen von 3.500,-- auf 8.000,-- unddie Kosten für Ehrungen und Auszeichnungen von 2.500,-- auf 7.000,--.Die ÖVP-Fraktion stellt den Ergänzungsantrag, dass es für die Sendezeit im Lokal-TV wiederumeine aliquote Aufteilung auf GV-Mitglieder bzw. Ausschussobmänner gibt.<strong>GR</strong> Hauhart fordert, dass Mittel dafür aufgebracht werden, dass ein gemeindeeigenes Objekt geschaffenwird, in dem die Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht werden können.<strong>GR</strong> Mayr kritisiert, dass Mittel für den Fahrbahnteiler SPAR im Voranschlag enthalten sind, jedochnicht für den Fahrbahnteiler Welserstraße (Ortseinfahrt aus Richtung Allhaming), der schonlänger geplant ist.Die Vorsitzende fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag samt den beiden Ergänzungsanträgenabzustimmen.<strong>GR</strong> Horner ist bei der Abstimmung nicht anwesend.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;27 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Chalupar, Endfellner1 Stimme dagegen: Mayr2 Stimmenthaltungen: FPÖ<strong>GR</strong> Horner erscheint um 20.40 Uhr.Punkt 5) Beratung und Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes 2005 bis 2008Der Finanzausschuss der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems hat in seiner Sitzung am 17.01.2005den Entwurf des Mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2005 bis 2008 beraten.Auf Wunsch der Mitglieder des Finanzausschusses wird ergänzend folgende Liste von Projektenerstellt, welche mangels konkreter Kosten, Planungsunterlagen, Genehmigungen etc. dzt. nochnicht in den Mittelfristigen Finanzplan aufgenommen werden können, die aber je nach finanziellerLage der <strong>Gemeinde</strong> in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Ebenso erfasst wurden Projekte,welchen für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> interessant sind jedoch nicht in die MF aufzunehmensind, da sie den Haushalt nicht oder nur geringfügig belasten.Ballspielhalle und StockbahnenEltern-Kind-ZentrumFF-Depot Weißenberg (Zu- und Umbau)HochwasserschutzHofzufahrten


11Holzbrücke über die Krems im Bereich Billa/MondoJugendzentrumKreisverkehr BauernfeldstraßeRot-Kreuz-Zentrale <strong>Neuhofen</strong>Sanierung Amtsgebäude (evt. plus Erweiterung)SaunaSeniorenzentrumUmfahrungsplanung und innerörtliche VerkehrsplanungGeforderte Ergänzungen bei der <strong>GR</strong>-Sitzung am 3.2.05:Brunngraben KanalFahrbahnteiler Welserstraße bei Ortseinfahrt aus Richtung AllhamingHortneubauSpielplätzeWeihnachtsbeleuchtungEs handelt sich bei den Projekten um einen Wunschkatalog in alphabetischer Aufzählung ohneReihung nach Prioritäten.Es wird festgestellt, dass der SHV-Beitrag um 87 % und der Spitalskostenbeitrag um 44 % inden letzten vier Jahr gestiegen ist.<strong>GR</strong> Chalupar kritisiert, dass es keine Prioritätenreihung gibt. Der Finanzplan soll klare Aussagentreffen, was die <strong>Gemeinde</strong> in welcher Reihenfolge verwirklichen will und welche Mittel dafüraufgebracht werden müssen.<strong>GR</strong> Bachmair bekundet ebenfalls, dass die Prioritätenreihung fehlt sowie ein Vorschlag, wasverwirklicht werden kann.GV List erklärt, dass der nächste Schritt eine Projektebewertung seitens des Finanzausschussessein wird.Dem Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2005 bis 2008 wird die oa. Auflistung von anstehendenProjekten als Wunschkatalog angeschlossen.Der Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans für die Jahre 2005 bis 2008 wird allen Mitgliederndes <strong>Gemeinde</strong>rates zur Kenntnis gebracht und bildet als Beilage einen wesentlichen Bestandteildes <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.Die Vorsitzende stellt den Antrag, den Mittelfristigen Finanzplan zu beschließen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;27 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Mayr4 Stimmenthaltungen: FPÖ, Chalupar, EndfellnerPunkt 6)Bericht des Prüfungsausschusses Kenntnisnahme


12Prüfungsausschussobmann <strong>GR</strong> Hauhart bringt den Prüfbericht vom 29. November 2004 dem<strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis.Punkt 7)Örtliche Raumordnungsverfahrena) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.48Ecker Weißenberg, +) Wohngebäude im GrünlandÄnderungsplan wird mit Overhead präsentiert.Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 7. <strong>GR</strong> Sitzung am 15.09.2004.Die Verständigung der Betroffenen erfolgte in der Zeit vom 14.<strong>10</strong>.2004 bis <strong>10</strong>.12.2004 und gabes dazu folgende Stellungnahmen:Land OÖ. Raumordnung und Baurechtsabteilung (Beilage 3 und 4)Kann nicht zugestimmt werden weil für ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude einer Gärtnerei dierechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als bestehendes Wohnhaus (Sternhaus +66) imGrünland fehlen.Land OÖ. Straßenerhaltung und Betrieb (Beilage 5)Planungen des Landes sind nicht betroffen, Aufschließung hat über die bestehende Zufahrt vonder B139 zu erfolgen, eine weiterer Straßenanschluss wird nicht genehmigt. Es werden keine Kostenfür Lärmschutz übernommen. Bei Einhaltung dieser Bedingungen kein Einwand.OÖ. Ferngas, Energie AG OÖ und Bezirksbauernkammer (Beilagen 6-8) keine EinwändeInteressensabwägung:Im Einvernehmen mit dem Antragsteller und Grundeigentümer wird empfohlen die Fläche mitdem ehemaligen Wirtschaftsgebäude in Grünland umzuwidmen und das Grundstück mit demWohnhaus Sternsignatur +1 entsprechend zu verkleinern.Der Weiterbestand und geringfügige Änderungen sind auch bei Wohnhäusern im Grünland möglichim Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes. Eine Teilung in 2 Grundstücke wäre dann zulässig.Im Namen des Bau- u. Planungsausschusses stellt die Vorsitzende den Antrag auf Genehmigungder Flächenwidmungsplanänderung einschließlich der Plan- Korrektur.<strong>GR</strong> Bachmair und <strong>GR</strong> Aigner sind bei der Abstimmung nicht anwesend.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.b) Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.4Textänderung Orts-Bebauungs-Konzept Nr.1 als Ergänzung, Genehmigung IIOrts-Bebauungs-Konzept Text wird mit Overhead präsentiert.


13In der <strong>GR</strong> Sitzung am 21.<strong>10</strong>.2004 wurde beim Genehmigungsbeschluss im Text letzter Satz dasWort können durch das Wort müssen ersetzt.(Größere) Projekte:außerhalb dieser Richtlinien, z.B. Wohnanlagen, verdichtete Bauformen oder geschlossen bebauteGebiete (Ortskern, Kerngebiet) und besondere Lagen (z.B. im Bereich Hügelrand, Bachufer,Landesstraße, Eisenbahn, bzw. wo überörtliche Interessen im besonderen Maß berührtwerden) müssen durch einen Bebauungsplan bzw. im Sinne der Empfehlung des Ortsbildbeiratesgeregelt werden.Diese wesentliche Änderung wäre aber vor der Genehmigung noch einmal kundzumachen, wasnun in der Zeit vom 1.12.2004 bis 25.1.2005 nachgeholt wurde, auch in der <strong>Gemeinde</strong>-Info.Die geänderte Fassung ist damit aufgelegen. Die Vorsitzende stellt den Antrag auf neuerliche Genehmigungder Änderung des ÖEK 1.4 bzw. die Aufstellung des Ortsbebauungskonzeptes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt 8)Antrag der ÖVP: Ankauf des Grundstückes zur Errichtung einer neuenRot-Kreuz-Ortsstelle in <strong>Neuhofen</strong>Von Seiten der ÖVP liegt folgende Begründung vor:Von der Landeszentrale des Roten Kreuzes wurden bei den zuständigen Stellen beim Amt derOÖ. Landesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in <strong>Neuhofen</strong> eine Rot-Kreuz-Ortsstelle errichtet werden kann. Bereits beim Kauf des Grundstückes für die Freiw. Feuerwehrwurde die grundsätzliche Zusage beim Land für den Ankauf durch die <strong>Gemeinde</strong> erreicht. Die<strong>Gemeinde</strong> muss nunmehr beim Land die offizielle Zusage des Kaufes erwirken und so rasch wiemöglich ankaufen. In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 4.12.2003 hat die ÖVP auch den Antragdafür im <strong>Gemeinde</strong>rat eingebracht, der auch einstimmig beschlossen wurde. Leider ist bisherdahingehend nichts geschehen. Bei einem offiziellen Anlass Anfang Jänner haben nun sowohl derBezirkshauptmann Hofrat Dr. Rudolf Doleschal, als auch der Präsident des Roten Kreuzes Pallwein-Prettnerden Bürgermeister in ihren Ansprachen aufgefordert, das Grundstück anzukaufen,damit die Rot-Kreuz-Ortsstelle ehestens errichtet werden kann. Die Pläne dafür hat bereits unserNeuhofner Architekt Stefan Köglberger fertig gestellt.Vbgm. Eckerstorfer gibt zur Auskunft, dass der Standort <strong>Neuhofen</strong> von den Bürgermeistern desEinzugsgebietes festgelegt wurde. Es wurde in den jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>n von Seiten der <strong>Gemeinde</strong>rätebeschlossen, dass das Grundstück zur Verfügung gestellt wird, jedoch nicht, dass die <strong>Gemeinde</strong><strong>Neuhofen</strong> dieses ankaufen muss. Bei finanzschwachen <strong>Gemeinde</strong>n kann auch vom RotenKreuz der Ankauf übernommen werden. Eine Aufforderung zu einem Grundstücksankauf hat esbeim erwähnten offiziellen Anlass nicht gegeben, lediglich zur Mithilfe einer raschen Abwicklungdes Projektes.Vbgm. Leonhardmair weist darauf hin, dass der Preis refundiert wird. Weitere Schritte, die jetztzu tätigen sind: Kaufvertrag und Kaufpreis mit Land aushandeln mit Zahlungsziel 2006.


14<strong>GR</strong> Bachmair führt dazu aus, dass wenn die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> Grundstück nicht kauft, es keineRot-Kreuz-Einsatzstelle gibt. Heute soll nur der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die anderenBürgermeister haben damit nichts zu tun. Das Grundstück kann nur von der Standortgemeindeerworben werden.<strong>GR</strong> Horner weist darauf hin, dass der Kauf bereits in die Wege geleitet wurde. Es wird derzeit dieVermessung durchgeführt. Das Land hat zugesagt, das Grundstück an die <strong>Gemeinde</strong> zu veräußern.Was heute beschlossen werden soll, wurde bereits beschlossen. Das Rote Kreuz hat angeboten,den Grundstückspreis in die Gesamtkosten aufzunehmen. Wichtige Hürde: Das Raumerforderniskonzeptist noch nicht abgesegnet.Christoph Patzalt nimmt von Seiten des Roten Kreuzes dazu wie folgt Stellung:Die Standortgemeinde muss sich um den Grund bemühen. Sie muss den Kaufvertrag aushandeln,sodass nur mehr Unterschriften nötig sind. Um die Vertragsauflösung mit dem derzeitigen VermieterIrndorfer kümmert sich das Rote Kreuz. 2006 wurde als Baubeginn ins Auge gefasst. DieGrundkosten können in die Gesamtkosten hineingerechnet werden. Der Kauf muss beschlossenwerden. Dann kann über die Finanzierung verhandelt werden. Der Bürgermeister soll um die BZ-Mittel für alle Standortgemeinden ansuchen. Diese werden nicht auf die laufenden BZ-Mittel angerechnet.Miete, die jetzt bezahlt wird, fällt dann weg.<strong>GR</strong> Ing. Aigner formuliert den Antrag:Es ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat so rasch wie möglich ein unterschriftsfertiger Kaufvertrag vorzulegen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt 9)Antrag der ÖVP: Kontrolle des LKW-Fahrverbotes an der B 139 im Bereich <strong>Neuhofen</strong>Von Seiten der ÖVP liegt folgende Begründung vor:In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12. Mai 2004 wurde einstimmig im <strong>Gemeinde</strong>rat im Bereichvon <strong>Neuhofen</strong> an der B 139 ein LKW-Fahrverbot für den Durchzugsverkehr für LKW über5 Tonnen beschlossen. Die Verbotstafeln wurden zwar aufgestellt, um die Kontrolle kümmertsich aber niemand. Die Folge ist, dass der LKW-Verkehr durch <strong>Neuhofen</strong> unerträglich gewordenist.Die ÖVP-Fraktion stellt daher den Antrag, dass der Bürgermeister beim Verkehrsreferenten Landeshauptmann-StellvertreterHaider vorstellig wird, damit auch entsprechend kontrolliert wird.<strong>GR</strong> Horner teilt dazu mit, dass die Überwachung des Fahrverbotes durch die Landesregierungangeordnet ist. Die Exekutive hat zu wenig Personal um die Kontrolle im erforderlichen Ausmaßdurchführen zu können. Es wird sechs Mal im Monat kontrolliert. Ich stelle daher den Zusatzantrag,eine Resolution an Frau Ministerin Prokop und den Bundeskanzler zu beschließen, dass diePolizei aufgestockt wird.Die Vizebürgermeisterin fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag samt Zusatzantrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag und der Zusatzantrag werden einstimmig angenommen.


15Punkt <strong>10</strong>)Antrag der ÖVP: Ermäßigte Kanalbenützungsgebühren für Ausgleichszulagenempfängerin besonderen FällenDie ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, dass sich der zuständige Ausschuss mit diesem Thema befasstund dem <strong>Gemeinde</strong>rat innerhalb eines halben Jahres einen Vorschlag unterbreitet überRichtlinien für eine Kanalbenützungsgebührenbezuschussung. Im Hintergrund steht, dass es in<strong>Neuhofen</strong> eine Anzahl von Personen gibt, die eine geringe Pension haben (Ausgleichszulagenempfängersind), aber die volle Höhe bei den Kanalbenützungsgebühren zahlen müssen. Noch dazukommt es, dass es sich hier meist um Personen handelt, die ein Einfamilienhaus besitzen, das nurzum Teil bewohnt ist. Hier soll ein Entgegenkommen der <strong>Gemeinde</strong> erwirkt werden, zumal beimKanal bereits Gewinne erwirtschaftet werden. Dies soll auch für Personen in Wohnungen gelten.Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand soll im Einzelfall entscheiden.GV Hauhart stellt den Zusatzantrag, die Kanalgebührenordnung zu überarbeiten.Beschluss: Der Antrag und der Zusatzantrag werden einstimmig angenommen.Punkt 11)Dringlichkeitsantrag: Friedhofsgebühren Änderung der Vereinbarung mit der PfarreDie Vizebürgermeisterin stellt den Antrag, folgenden Nachtrag zur Vereinbarung vom 12.2.1992zu beschließen:Nachtrag zur Vereinbarung vom 13.2.1992Die Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Pfarre und Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d.Kremsam 13.2.1992, mit welcher die Friedhofsverwaltung festgelegt wurde wird einvernehmlich wiefolgt geändert:GrabgebührenErstgebühr und Nachstiftungsgebühr für ein Einfach-GrabErstgebühr und Nachstiftungsgebühr für ein Doppel-GrabWandgrab-(Epitaph) bleibt unverändert 13,00,--/ Jahr 26,00--/ Jahr 42,00,--/ JahrAnmerkung: Von der Erstgebühr und der Nachlösegebühr erhält sowohl einen Teil die <strong>Gemeinde</strong>,als auch die Pfarrkirche. Die Aufteilung zwischen Pfarrkirche und <strong>Gemeinde</strong> beträgt: Pfarre -40% und <strong>Gemeinde</strong> - 60% für alle Erwerbs- und Nachlösegebühren.


17Der Ankauf wurde vom Fonds bereits mehrmals abgelehnt, da Erkundigungen ergeben haben,dass zur Bedienung ein geschultes Personal notwendig ist und angeblich bereits genügend Defibrillatorenim Ort vorhanden sind.Der Sozialausschuss wird neuerlich Informationen einholen, ob die Notwendigkeit der Anschaffungeines Defibrillators besteht und wenn das der Fall ist, wird so bald wie möglich ein Defibrillatorangekauft.Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mit dieser Vorgangsweise einverstanden.Punkt14) Dringlichkeitsantrag von ÖVP, G und FPÖ:Ausschreibung eines Betreibers für das Forum <strong>Neuhofen</strong>Seitens der ÖVP, G und FPÖ liegt folgende Begründung vor:In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12. Mai 2004 wurde folgender Antrag einstimmig beschlossen:Den bestehenden Pachtvertrag, abgeschlossen am 1. Mai 1998, verlängert im Jahr2001, mit der Firma Engertsberger GesmbH bis 30.6.2005 zu verlängern.Die ÖVP-Fraktion stimmte einer Verlängerung bis 30.6.2005 unter folgenden Bedingungen zu:- Eine Betreibergesellschaft wird gegründet, die bis 1.1.2005 mit allen vertraglichen Detailsbeschlossen wird.- Dieser Betreibergesellschaft ist es möglich, per 1.7.2005 das Forum zu übernehmen.- Es wird mit dem Beschluss vom 12. Mai 2004 eine Kündigung des Vertrages mit der EngertsbergerGesmbH mit Wirksamkeit 30.6.2005 beschlossen.Die Fraktionen der ÖVP, G und FPÖ stellen nun den Antrag, dass vom <strong>Gemeinde</strong>rat eine Arbeitsgruppeeingesetzt wird, die den Ausschreibungstext und die Form der Ausschreibung festlegtund auch die Ausschreibung vornimmt. Gleichzeitig wird von der Arbeitsgruppe auch das Hearingmit den Bewerbern vorgenommen. Die Arbeitsgruppe macht auch einen Vergabevorschlagund handelt auch die Vertragsbedingungen aus, die im <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschließen sind. In derArbeitsgruppe müssen alle Fraktionen nach dem Vorbild des Prüfungsausschusses vertreten sein.Vbgm. Eckerstorfer gibt zur Auskunft, dass die Ausschreibung bereits vorgenommen wurdeund schlägt als Gremium statt der einzusetzenden Arbeitsgruppe den <strong>Gemeinde</strong>vorstand vor.Die ÖVP erklärt, dass die ARGE ist die beste Lösung und die Vorgangsweise zum Schutz desjetzigen Betreibers ist, da es den Bürgermeister in eine prekäre Situation bringen könnte, wenn erdie Ausschreibung und Vergabe vornehmen müsste.Vbgm. Eckerstorfer fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen:17 Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, FPÖ13 Stimmen dagegen: SPÖ (ohne Horner)1 Stimmenthaltung: Horner


18Punkt 15)Allfälligesa) Auflassung öffentlicher Grund am FöhrenwegBei der Auflassung von öffentlichem Grund am Föhrenweg wurde in einer der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungdie Auskunft erteilt, dass der Einwand, dass der Schneepflug dann Probleme beimWenden hätte, ungültig ist, da dieser dort nicht einfahren muss, weil dort keine Straße (Stichstraßevom Föhrenweg zum Tannenweg) und nie ein Haus errichtet wird. Dort steht jetzt ein Haus.Der Bauausschussobmann wird sich um diese Angelegenheit kümmern. Es wird eine Stellungnahmeseitens des Bürgermeisters bzw. Bauausschussobmannes abgegeben werden.b) LinksabbiegeverbotDie Tafel Linksabbiegeverbot auf der B 139 bei der Ortsausfahrt SPAR ist ungünstig positioniert.Dies wird korrigiert.c) Baumreihen vor der TennishalleDie ersten zwei Baumreihen vor der Tennishalle sind aufgrund ihres schlechten Zustandes zu entfernen.Es wird eine Nachpflanzung vorgenommen.Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 22.30 Uhr.___________________________Schriftführerin________________________________Vorsitzender____________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied_________________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied


19____________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied_________________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedDie gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am_____________________ genehmigt.<strong>Neuhofen</strong>, amBürgermeisterGünter Engertsberger

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