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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519sich die Auf teilung seines von 50 Rthl. auf 60 Rthl. erhöhten SchutzgeIdes ergibt.Das neue Schutzgeld soIlte gezahlt werden mit je 30 Rthl. 9- bis 131öthig und 7- bis81öthig fein nach dem zu Grunde gelegten Silberpreis von 13 Rthl. für die Mark fein,wovon 4 gGr auf das Schutzgeld angerechnet werden soIlten:"So vermerken Ew. Herzoglichen Durchlauchten in Höchsten Gnaden ..•daß auf die Art das von mir zu erlegende SchutzgeId auf 160 Rthl. hinansteigenwürde •.• als so hoch der Judenschaft noch nie ein Schutzgeld zugemuthetworden ... Ich werde ohne allen Zwange äußerst sehr bemühet seyn,so viel Silber als immer möglich ist, anzuschaffen und an Fürst!. Müntze zuliefern, ... wie ich dann seither 4 Wochen schon an die 100 Mark fein anFürstl. Müntze geliefert habe."Die Eingabe war erfolglos - es blieb bei der auferlegten Zahlungsweise. HerzSamsons Vermögen wurde auf 400 000 Rthl. geschätzt.1785 äußerte sich Herz Samson, der als Zeuge in einer Prozeßsache einen Eidablegen sollte, in einem Schreiben vom :10. September an den Herzog Karl WilhelmFerdinand zu den Vorschriften des "Judeneides":Die vielen Formalien und Cautelen, welche hier und an einigen anderenOrten gegen die Vorschriften des Alten Testaments in Gebrauch gekommensind, haben keinen reellen Nutzen und verdienen umsomehr gäntzlich unterlassenzu werden, da sie ursprünglich von Proselyten, die vom Judentumabgefallen sind, lediglich aus Haß gegen die Juden erfunden und angegebenworden sind. Ohne Verletzung der Billigkeit und des natürlichen Rechts magniemand, der im Staate öffentlich geduldet wird, angemutet werden, Eidezu schwören, wenn solches seinem Gewissen und den Grundsätzen seinerReligion zuwider ist oder dieselben auf eine andere Art und in einer anderenForm abzustatten, wie es den Grundsätzen seiner Religion und seinemGewissen gemäß ist, zumal in einer Sache, die ihn nicht das mindeste angeht.Seine Einwendungen hatten zur Folge, daß die für das Land Braunschweig vorgeschriebeneForm des Judeneides von 1753 "gäntzlich abgeschafft und eine vonder Preußischen Gesetzes-Kommission unter Hinzuziehung des jüdischen GelehrtenMoses Mendelssohn entworfene Anweisung wegen der Judeneide zur Richtschnurdienen solle". Herz Samson aber erhielt am 10. April 1786 den Bescheid, "weil Wirdas Gewissen Unserer Unterthanen nach den Lehrbegriffen jeder Religionsparteigeschonet wissen wollen ... , das mosaische Recht ••• mit den anjetzt bey Uns eingeführtenGesetzen übereinstimmt .•. , versehen Wir uns daher zu dem Supplicanten,daß derselbe nunmehro ••. darin die Pflicht eines rechtschaffenen Bürgerszu erfüllen ohne Anstand willig und geflissen sein werde" 78).Die für die Juden bestimmt gewesenen unwürdigen Eidesvorschriften wurdenfür das Land Braunschweig 1849/50 aufgehoben. - Der sog. Judeneid wurde zuerstin Kurhessen 1828 abgeschafft, in Preußen erst 1869.78) Verordnungen über den Judeneid von 1730 bis 1788 siehe 40 SJg 5345, 71943, 7550, );674.7675. zu 7675, 7731 a. 7753. 8691. 12667. 12803.~.

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