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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519Gärtnerei" Teichgarten" (einem früheren Teicheterrain). Letzteres war wohl derGrund, daß Gumpel Fulda dem Fürstlichen Konsistorium gegenüber Einwendungengeltend machte und diese Stelle als Friedhof nicht in Anspruch nahm. Das Konsistoriummuß sich diese Einwendungen zu eigen gemacht haben, denn es bemerkt inseiner Friedhofsgenehmigung vom 11. Dezember 1724, daß "selbiger angewiesenerOrt wegen seines wässerigen Grundes als Friedhof sehr unbequem sey". Auch inseinem Schreiben vom 18. Dezember 1701 erhebt Gumpel Fulda gegen die angewieseneStelle, wie schon erwähnt, Bedenken, da nicht bekannt sei, welche Pläne bezüglichdes weiteren Festungsbaues bestehen - die angewiesene Stelle lag frontal imBereich des gegenüberliegenden Comelius-Bollwerkes, des heutigen Gamisonbergs.Die bauliche Veränderungen der zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgegebenenFestungswerke begannen um 1700 und werden zwischen 1724 und 1729 abgeschlossensein, denn der Wolfenbütteler Stich von 1729 läßt die Festungsbauten alsabgeschlossen erkennen. Dieser Abschluß kann der Grund gewesen sein, daß GumpelFulda sich 1724 zu dem Kauf eines Ackerstückes "am Wege nach Atzum" entschloßund das Konsistorium dieses als Friedhof freigab, da die in dem Schutzbriefe von1697 gegebene Zusage "eines guten Ortes als Friedhof ohne Entgelt" bislang nichteingelöst war.Am 30. November 1724 kaufte Gumpel Fulda den jetzigen Friedhof "über demGotteslager an dem Wege nach Atzum" als seinen Garten und am 11. Dezember1724 gestattete das Fürstliche Konsistorium dessen Benutzung als Friedhof. Auchdie auf der Braunschweiger Messe verstorbenen fremden Juden durften hier ihreletzte Ruhestatt finden. Der Kaufpreis betrug 66 Rthl. 16 gGr. Die Konzession desFürstlichen Konsistoriums lautet:"Nachdem dem Fürstl. Consistorio der hiesige Schutz-Jude GumpelMoses vorgetragen: was gestalt laut seines von unsers Gnädigsten HerrenDurch!. erhaltenen Schutzbrieffes ein besonderer Orth, alwo er auf ereugendenFall seine Todten begraben solle, bereits durch die den 11. Maii anno17°° darüber von Fürst!. Consistorio gegebene Concession angewiesenworden, selbiger aber wegen seines wäßerigten Grundes dazu sehr unbequemsey und uns daher ersuchet zu verstatten, daß er seinen Garten über demGotteslager an dem Wege nach Atzum dazu aptiren und zugleich die in derBraunschweigischen Meße oder alhier etwa sterbende Juden darauf begrabenlaßen möchte und dann seinem Suchen deferiret worden: So wird demselbenhiermit zur Resolution ertheilet: daß ihm frey gelassen seyn solle, erwehntenGarten-Platz hinter dem Gotteslager vor sich und seine Familie auch Domestiquenzum Kirchhoff einrichten, auch die etwa alhier oder in der BraunschweigischenMeße vorkommende Juden-Leichen darauf begraben zulaßen" 73).Dadurch, daß auch die in der Braunschweiger Messe verstorbenen Juden jetztin Wolfenbüttel bestattet werden durften, wurde der weite Weg nach dem Homburgerjüdischen Friedhof erspart. Am 1 I. Februar 17°3 veranlaßte Gumpel FuIda,daß für die Beisetzung des während der Braunschweiger Messe verstorbenen J oseph

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