12.07.2015 Aufrufe

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> BraunschweigDen Gumpel Fulda zugesagten "guten Ort" als Friedhof wählte er auf demlinks der heutigen Salzdahlumer Straße belegenen Gelände des sog. Horneberges,auf dem sich das heutige Gärtnereigrundstüdc Ass-Nr. 1240 über dem als Hornkuhlebenannten früheren Gärtnereigrundstüdc Ass-Nr. 1187 befindet 70). Es kam jedochdort nicht zur Anlage eines Friedhofes. Der Platz ist vermutlich identisch mit demGarten, der 1755 anläßlich der Braunschweigischen Landesvermessung und in denLandschaftlichen Akten 71) für "Jude Gumpels Erben" genannt wird. Dieser Gartenhatte eine Größe von 1 Morgen 73 Ruten 51 Fuß, wofür 3 Rthl. Erbenzins an dieFürstliche Kammer zu zahlen waren. Statt des Platzes auf dem Horneberge erhieltGumpel Fulda dann für den Friedhof einen Platz "bei [Scharfrichter] KannenbergsMeisterei" angewiesen, die sich auf dem "Grünen Platze" Ass-Nr. 1 177 befand.Dieser zugewiesene Friedhofsplatz war den Juden jedoch nicht genehm. DurchResolution des Fürstlichen Konsistoriums vom 11. Mai 17°° wurde darauf ein Platz"bei der sog. Sandkuhle hinter dem Gotteslager" freigegeben 7ll), der jedoch teilswegen seines wässerigen Grundes, teils aber auch wegen des ungewissen WolfenbüttelerFestungsbaues nicht in Anspruch genommen wurde. Als in der Nacht zum18. Dezember 1701 den Eheleuten Gumpel ein Sohn verstorben war und wegender damaligen Festungsbauten der als Friedhof angewiesene Platz als solcher "aberitzo nicht gewiß sein kann", sahen sich die Eltern veranlaßt, ihr Kind auf demFriedhof der jüdischen Gemeinde in Hornburg zu bestatten, wozu Gumpel Fuldaein Gesuch an Herzog Anton Ulrich richtete (s. Beilage 6) 73). Auch der in demTestamente von 171074) genannte jüngste Sohn Joseph, dessen Sterbedatum nichtbekannt ist, wird in Hornburg beigesetzt sein.Die Resolution des Fürstlichen Konsistoriums zu Wolfenbüttel vom 12. Mai 1700wegen des Friedhofes "bei der Sandkuhle hinter dem Gotteslager" lautet:"Demnach auf des hiesigen Schutzjuden Gumpel Moses beschehenes Ansuchen,daß ihm laut seines von Serenissimus erhaltenen Schutzbriefes einbesonderer sicher[er] Ort aus- und angewiesen werden mögte, woselbst erauf ereugenden Fall seine Todten beerdigen könnte, und dann seinem Suchendeferiret worden: So ist obgedachten Schutzjuden ein Platz bey der so genanntenSandkuhlen hinter dem Gotteslager, 1 1 /2 Ruthen lang und 1 1 /2Ruthen breit, zum Kirchhofe adsigniret und ausgewiesen, auch demselbendarüber dieser Schein unter dem Fürstlichen Consistorial-InsiegeI erteilet" 7ll).Der Platz "bei der Sandkuhle hinter dem Gotteslager" liegt im Gelände desfrüheren Kasernen-Grundstückes an der Lindener Straße, und zwar an der Stelle,auf der sich das Gebäude der Reitbahn befindet, begrenzt von der dahinterliegenden70) Karte des Landes Braunschweig im 18. Jhdt. (Veröff. der Historischen Kommissionfür Niedersachsen) (1957) Blatt 3819.71) 10 Alt 415.72) 40 Slg 3761.73) 34 N Bd. I Nr. XX, I.n) 7 Alt Fb. I, Testamente Bd. 3 Nr. 1 (Br. Jb. 48, 1967, S. 33)'77http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!