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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519"Ew. Durchlauchtigkeit gnädigsten Befehl von 11 ten hujus zur unterthänigstenFolge haben wir die Beschaffenheit des Gottes-Dienstes der hiesigen Juden untersucht.AIß nun im angeschloßenen protocollo so wohl aus der Juden eigenem Geständnißalß dem eingenommenen Augenschein des zu ihrem Gottes-Dienst destinirtenOhrts so viel abzunehmen, daß sie zwar keine öffentliche nach allen dazuerforderlimen äuserlimen requisitis eingerimtete Synagoge, jedoch aber alle essentialstücke derselben, und ihres darinnen haltenden Gottes-Dienstes haben, ihrenSabbath auch, in dem sie zu deßen Celebrirung zehen Mannbaare Juden erfordern,und denselben bey größerer Anzahl, viel heiliger und Gott angenehmer achten,förmlich und solenniter begehen, zu allen aber keine ausdrückliche Concession haben,so beziehen wir unß darauf lediglich und verharren in tiefster Devotion ... " 85 a)Als Anlage wurde diesem Bericht das nachfolgende Protokoll beigefügt:"Actum Wolffenbüttel den lOten Januarij 1733 in des Juden Gumpe!Moyses aufden Holtz-Marckte belegenen Eck-Hause:Als Unseres gnädigsten Herrn Durchlauchtigkeit unterm II teD hujus unß Gerichts-Schultheiß,Bürgermeister und Rath etc. gnädigst befohlen zu untersuchen,ob die allhier in der Heinrichsstadt etablirte Juden eine eigene Synagogen haltenund darinnen den Gottes-Dienst nach ihrer Ahrt förmlich und solenniter exerciren,auch ob sie solchen Falls eine gehörige Concession darüber hätten und von allenumständlich zu berichten, wurden die sämtlim allhier in der Heinrichsstadt wohnendeJuden vorgefodert, weil aber der alte Jude selbst Unpäßlichkeit halber nicht erscheinenkönnen und man ohne dem ante terminum commissionis nötig erachtet, denzu ihren Gottes-Dienst destinirten Ohrt, ehe sie nom von der Sache Nachrichterhielten, in Augenschein zu nehmen und dessen Beschaffenheit zu untersuchen, habenWir Gerichts-Schultheiß Treuer und Secretarius Alterman unß dato hora nonamatutina unvermuhtet in des alten Juden Gumpe! Moyses Hauß verfüget, und alßwir denselben unten in der Stube auf den Bette kranck, doch bey vollem Verstandeangetrafen, auch alle deßcn Söhne vorgefunden, ihnen unsere Commission eröfnetund zuerst bey dem alten Juden, nachdem die übrigen abgetreten, uns wegen ihrerSynagoge und auf was Ahrt sie ihren Gottes-Dienst hielten, erkundiget.Der Jude Gumpe! Moyses deponirte darauf, daß sie keine ordentlich eingerichteteöffentliche Synagoge, auch keinen Rabbi hätten, es wäre aber ein besonder Zimmeroder Stube im Hause, worinnen sie dann und wann, wenn so viel Mannbaare Juden,alß zu Haltung ihres Gottes-Dienstes nöthwendig erfordert würden, ankähmen, ihreAndacht hielten. Die Anzahl derselben müste wenigstens aus zehen Mannspersahnenbestehen. Wenn solcher numerus nicht complet, dürfften sie den förmlichen Gottes­Dienst nicht halten, sondern er, seine 3 Söhne und der praeceptor, den er hielte,pflegten alsdenn nur privatim zu behten und eben nicht allezeit in der gewöhnlichenzum Gottes-Dienst aptirten Stube zusammen zu kommen. Ihr gantzer Gottes-Dienst,den sie exercirten, bestünde mehrentheils in Gebeten, die sie lesen, und wenn siesolche verrichtet, würde von dem praeceptore, welmen sie auch Vorsinger nenneten,ein Stück aus der Thora verlesen und darauf wieder gebehtet. Wegen Haltung solchesihres Gottes-Dienstes hätte er keine ausdrückliche Concession, er vermeynte auch

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