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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519lassen, sondern sein midt gewalt zugefahren, die ebtey midt stareken seNussen zu'Vorschliessen, auch sich der ebtey guter gentzlich angemasset, haben auch procuratoresdem freulin, als den apostaten H enricum, der sieh einen Abt 'Von Ringelm nennet,Burcharten 'Von Cram, Eberhardus Eggelinck 'Vorordnet 107).Die 'Vorstorben ebtissin Magdalena 'Von Clum ist 'Von dem fursten 'Julio und seinerethe und der abtey lenjunckern von dem eloster ..• naeh Ganderpheimb bracht,dar sie dahn im thumb ... ist begraben worden den 4. Februari; 108).Es bats aber die rechte erwelte abtissin Margaretha von Clum nit hiebe; lassenwollen, sondern deren ge'l.valt bey dem hochwurdigen in godt henz Daniel Erzbischoffenzu Mainz churfursten als executorn der keyserliehen preces zum hogstenbeklaget, ire advocaten und procuratores alda in dem consistorio bestalt, wie dandie procuratores des freulin auch gedahn, und die sachen hinc inde disputiret. Zulestist das endtordei gefellet und der rechten ebtissin Margarethen von Clum die possessiozuerkandt 109). Solches hatt nun dem fursten und procuratoribus sehr verdrossen,und damit es auf! die lange banck vorschoben, haben sie davon appelliret nachRohm, doselbst auch ein commission ahn den bischoff zu Minden aupbracht, daden die sachen in die 7 jahre gehangen 110), und obwol die ebtissin vorhoffte, essolte einmahl zum endturthel komen, haben die procuratores allezeidt ausflucht unddilation gebeten, in meinunge, weil sie ein alte persohn, sie wurde das endturtheilnit erleben.AO 1580 den II. februar;; hatt bäbstliche Heiligkeit den procep zu A-Iinden wiederumbabgefordert und dem bischoff zu Hildenpheimb befohlen, der dahn seinenofficial zum subdelegatum 'Vorordnet und dar die sachen dan noch itzo beruhen 111).gewählt und sofort eingeführt. Angesichts der gewaltsamen Besetzung des Abteigebäudesdurch die Prokuratoren der herLoglichen Gegenäbtissin Elisabeth blieb ihr nichts weiterübrig. als von Neuenheerse aus die Verbindung mit dem Gandersheimer Stiftskapitel zu haltenund den Kampf gegen die Maßnahmen des Herzogs weiterzuführen.107) Der evgJ. Abt von Ringelheim Heinrich Wirsche (Wirschius), ehemals Mönch daselbst.1570 als lutherischer Abt eingesetzt. gest. 1613. vgJ. ScharIa, (wie oben Anm.57)S. 23 f. und G. Har/mann und H. Hausdorf, Heimatgeschichte von Ringelheim (1959) S. II f.über den herzoglidlen Rat Burkhard von Cramm s. o. Anm.41, über den HofgerichtssekretärEberhard Eggeling s. Samse, a. a. O. S. 219 f. Außerdem war noch der GandersheimerOberamtmann Si mon Mackensen (Samse, a. a. O. S. 245) anwesend.lOB) Die späteren Äbtissinnenkataloge VII B Hs 9 BI. 224 und VII B Hs 62 BI. 54 v gebenirrtümlich den 4. März 1577 als Begräbnistag an. Danach setzt auch Kronenberg, Clus undBrunshausen a. a. O. S. 74, den Todestag irrig zum 18. Februar, den Begräbnistag zum4· März 1577.109) Die Richter des Mainzer Erzstuhls entschieden bereits am 30. August 1577 vorläufigund am 13. Januar 1578 definitiv zugunsten der vom Kapitel rechtmäßig gewählten ÄbtissinMargareta von Chlum (Harenberg, [wie oben S. 6 Anm. lZl p.1016-1020)."0) Richtig drei Jahre.111) Auf Grund eines Breves Papst Gregors XIII. ernannte Bischof Ernst von Lüttich,Administrator von Hildesheim und Freising, am 6. Juli 1581 seinen Hildesheimer OffizialDr. Johannes a Via zum sub delegierten Richter in der Klagesache der Äbtissin Margaretavon Chlum gegen die Prinzessin Elisabeth zu Braunschweig-Wolfenbüttel (VII B Hs II Bd.4).Zum weiteren Verlauf vgl. oben S. S f.

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