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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519erwehlet Henricus, ein conventual doselbst 100), wardt auch alsobalt von der abhaben,wan ehr nit von der ebtissin were confirmiret gewesen, das ehrs also hatttissinnen zu Ganderpheimb confirmiret. Es wolte der furste diesse election gehindertmussen pleiben lassen.Es wardt auch zu der zeit zwischen dem fursten Julio und der abtissin zu Ganderßheimbein groß tagk gehalten etzlic1,er vortrege halben 101), so darnach KeyserlicheMaytt. wiederumb retraetirt hatt.Anno 1576102) ist ein reichstagk zu Regenßburgk gehalten worden, dahin dieabtissin ihren doctorem und sindieum lOS) geschickt, der gewalt und betrengung,so sie (!) von dem fursten Julio geschein, sich beklagte. Es seindt auch • •. schreibE enJvon den reichsstenden ahn den fursten geschrieben, •.• hatt alles nit geholtten, ehrist je lenger je halsstarriger worden, das er hatt sich zu vielgenanter ebtissin undderen angehorigen elostern so hefftig genotiget, also das ehr das eloster Claus undBrunßhausen eingenommen und verwalter darauf! gesetzt 104). Und obwol dieebtissin sich hart darwiedersetzte, ist auch selber ins eloster Claus auf das kranckenhausgezogen, hatts doch nit helffen muegen. Also hatt die ebtissin das eloster Klausinnehabt von Jaeobi Apostoli ahn biß umb Trium Regum, ist aber allezeidt kranckgelegen, ist gestorben den 28. Januarii Anno etc. 77, umb 3 uhr nach mitternacht.Wie der hertzogk nun den todt der abtissin erfahren, hatt ehr von stunden ahnseine rethe nach Ganderpheimb geschicket und sem er tochter Elisabethen possessiondurch Burcharten von Cram im thumb zu Ganderßheimb nemen lassen 105), undobwol das capittel die wolgeborne Margarethen, ebtissin zu Herse, als der vorstorbenebtissin schwester, domals dechantin zu Ganderpheimb, albereidt legitime eligiretund possession genommen hatte 106), haben ir die gesanten nit wollen guedt sein100) Bereits einen Tag vor seinem Ableben hatte Abt Johannes Beckmann den ProkuratorHeinrich Pumme als seinen Nachfolger designiert (10/11 Urk 129). Vgl. im übrigen oben S. 4.101) Der dritte Vertrag des Herzogs Julius mit dem Reichsstift Gandersheim (6 Urk 924).102) Im Original irrtümlich 1566!103) Dr. Albrecht Busch vgl. Anm. 92.1(4) Hierzu und zum Folgenden s. o. S. 5. Seine eigene Flucht nach Hildesheim um9. Juli 1576 hat der Verfasser verschwiegen.106) Herzog Julius hatte bereits im Dezember 1574 versucht, für seine am 23. Februar1567 geborene dritte Tochter Elisabeth eine Kanonissenpriibende im Stift Gandersheim zuerhalten. Das Kapitel weigerte sich. Schließlich gelang es dem Herzog, Kaiser Maximilian 11.zu veranlassen, durch Preces primariae vom 9. Mai 1575 seine Tochter dem Stift für dienächste freiwerdende Stelle zu praesentieren und den Erzbischof von Mainz zum Exekutor zubestellen (6 Urk 933 und 934. 11 Alt Gand. Fb. I, 111, 6). Noch vor dem Ableben der ÄbtissinMagdalena hatten die in Clus tätigen herzoglichen Visitationskommissare dem Herzog vorgeschlagen,den Rat Burkhard von Cramm vorsorglich als "procurator ad capiendam possessionem"der Abtei für die Prinzessin Elisabeth einzusetzen (11 Alt Gand. Fb. I, III, 3). AmTage des Begräbnisses der Äbtissin Magdalena ergriffen die herzoglichen Prokuratoren unterBerufung auf die kaiserliche Erste Bitte - die sidt nur auf eine Kanonissenpräbende bezogenhatte - ungeachtet der inzwischen durdt das Kapitel erfolgten Wahl der Margareta vonChlum (s. die folgende Anm.) mit Gewalt Besitz von der Äbtissinnenkurie.108) Margareta von Chlum, Dekanin zu Gandersheim und Äbtissin des Stifts Neuenheerse,wurde bereits am 30. Januar J577 vom Kapitel einstimmig zur Nachfolgerin ihrer SchwesterJ.35

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