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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519Das gereidJe dem stifft zum besten und inen bey hochermeltem fursten zu grossengnaden, und was also der inhalt. Darauff der alte frome her geandtwortet, ehr wolleseine kleider, die ime in anfang seines closterslebens angezogen, nit abeleggen. Dartzukunte er keine andere als die rechte, wahre, catholische, apostolisdJe und von seinenkindtlichen tagen erlernten religion und glauben nit abstehen, vorhotte sich auch, derlobliche furst werde seines alters eingedenck sein und inen in seinem hohen alter undalbereidt auff der gruben gehnde in seinem closterlehende und deren ceremoniennit hetrueben. Zudem was seine fratres anlangendt, kunte ehr auch nit zusehen, dassie von irer religion, von welchen ehr an jenem tage rechenschaftt geben muste,abetretten solten, und wehre sein demutige bitte, mahn wolte sie kegen den furstenvorbitten, s. f. g. wolte gnediglich geruhen und sie bey irer religion hinfurter schutzenund vortedingen. Nach vielem handel und disputirens, als sie kein grundtliche undgefellige andwort bekomen, haben sie den hern und procurator midt drauwortenange/aren, den procurator seines ambts entsetzt, dem ambtman zu GandersheimbMarco Siverdes 52) des procurators schlusser[!] bevolen, des procurators gemachvorsiegelt midt angehencktem drauwen, ehr solte im cloister pleiben, daraup zutages und nachts nicht schreiten, biP der furst alles handels berichtet. Wo ehr abersich des eloisters wurde enteussern und an andere orter sich begeben, wurde ime derfurst nachtrachten, das ehr im ganzen reich keins orts solte sicher sein. Nach vielenzancken hatt der gotforchtige her sombt den fratribus jemmerlich zu weinen ange·fangen, das sie die trehen 63) von sich geworften. 1sts letzlich dahin gehandelet undnachgeben, das man wolle midt inen der religion so lange friedlich sein, biP diekirchenordenunge wehre außgangen, welches der procurator auch selbst gebeten,were sie dan also geschaffen, das ehr ohne vorletzunge seines gewissens sie kunteannehmen, wolte ehr sich alpdahn daruff wol erkleren, und das der her abt seinecloisterkleider solte behalten, seine conventuales aber solthen als weltliche priestereingekleidet sein, und dem procuratori seine schlussel wiedergeben. Darnach seindtsie abermahl abgescheiden. Es kan aber ein jeglicher catholischer mensch wol be·hertzigen, welche ein schwer creuze der frome abt gehabt, das ehr hatt mussen seinefratres irer geistlichen ordenskleider beraubt und an stadt midt weldtlichen kleidernangedahn, uber das das ehr nicht muegen dasjenige, darauff sie gelobt und geschwo·ren, vorachten, und obwohl der frome her abt und etzliche conventualen bey irenlebzeiten, wie oben gemelt, viel kreige, vii 'IJerfolgunge gehabt, das sie das cloisteretzliche mal vorrucken mussen, dagegen ist nicht so kleglich zu achten diesser itzigenzeit, da alle kirchenceremonien sambt dem hochheiligen ambt der messe, auch dieganze klosterzucht aufgehoret. Es ist warlich wol zu beweinende, weil man keinehoffnung hinfurter hatt, das der gottesdienst und intent der fundatorn 54) muegewiederumb angerichtet und vollenbracht werde[n].o du hillige eloster Claus, unse liebe mutter, ein kron unsers ordens, dar so vielhillige, gotselige patres gewesen, ja so groß gottsdienst gehalten, da so ein gropeifer des cloisterslebendes gewesen, das diejenigen, so noch im lebende, nit gnug16&2) Markus Sieverts, herzoglicher Amtmann zu Gandersheim.9) = Tränen.111) d. h. der Grunder des Klosters.

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