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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519Claus ankomen 49), und seint Abt Petrus und Cemnitius midt iren zugeordnetenvom adel in das capittelßhauß gegangen, D. Jacob Schmidel midt seinen zugeordnetenvom adel in die ebteystuben gangen und einen presteren nach dem andern zusich fordern lassen und ires glaubens examiniret. Letzlich ist der frome abt JohanMutken und procurator Andreaß Stendel 27 ) auch furkomen, haben sie den fromenabt uberreden wollen, ehr solte sich seiner geistlichen kleider [entledigen} und sichin allem auff recht ludrisch und nach irer kunfftigen kirchenordnunge 50) [halten}.Wiewol dem guten fromen hern seine memorie altershalben schir entlauffen, hatteehr doch midtnichten in ire furschlege willigen, sondern sambt dem procuratoriAndrea Stendel beharlich und standhafftig geplieben, das sie also vergeblich den tagkzubracht und ungeschaffter sachen, da wir doch auff sie an essen, wein und Einbeckschenbier hatten zurichten lassen, ungegessen und midt zornigem gemuthe nachGanderßheimb zum fursten, der domal hoff hielt, gefahren, demselbigen, was sieaußgerichtet, relation gethan. Des andern tages hatt der furst sein gesanten, denvermeinten abt Petrum und canzler Muzeltin 51) wiederumb ins cloister geschicketund den abt und conventualen auf die ebteystuben zusamende gefordert; hatt dercanzler das wordt gethan und den fromen hern midt solchen worten angefahren:ir gnediger flurst} und her habe ungern vornommen, das sich der abt und procuratorseiner furstlichen g[naden} bevehlig wiedersetzten, sinthemal alle cloister des ganzenfurstenthumbs sich also milde erboten und midt grosser begirde und freuden dielutterische religion angenommen, ehr wolte sich aber versehen, der her abt als einalter erfarner und vornunfftiger her und der procurator als ein junger mahn werdensich diesse nacht eins bessern bedacht haben und dem fursten in diessem zu ehren undgefallen gehorsamen und sich fur andern c10stern des furstenthumbs nit außmalen.18) Die allgemeine Kirchenvisitation im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel fandvom 8. Oktober bis zum 15. November 1568 statt, vgl. Reller, a. a. O. S. uo ff. Gegenüberdem ursprünglichen Plan (ebda. S.llI Anm.18) verschob sich das Unternehmen vom15. Oktober ab für die westlichen Landesteile. (Der noch ungedr. Visitationsbericht im Archivder Braunschweigischen ev. luth. Landeskirche in Braunschweig, Nr.448). In Brunshausenwaren die Visitatoren am 31. Oktober, im Stift Gandersheim am I. Novemher (11 Alt Gand.Fb. I, V, I). ReUer, a. a. 0., hat die Klostervisitation im Gandersheimer Raum nicht berücksichtigtund S. 111 lediglich bemerkt, die Stifts äbtissin Magdalena von Chlum habe alleinenergischen Widerstand geleistet. Gerade dies ist nicht richtig. Vielmehr war die Äbtissinbei dieser ersten Visitation im Gegensatz zu ihrem Kapitel zunächst noch trotz Bedenkenbereit, "in die Reformation zu willigen", nachdem ihr zugesichert worden war, daß "sie mitallen Untergebenen bei ihren Frei- und Gerechtigkeiten soIlte belassen werden" (Bericht desKapitels vom 4. November 1568 an die Dekanin Margareta von Chlum, Äbtissin zu Neuenheerse,11 Alt Gand. Fb. I, V, I).&0) Gedr. Emil Sebling (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jhs.,Bd. VI, I, Tübingen 1955, S. 83-180. Zur Entstehung und zum Inhalt der Kirchenordnungdes Herzogs Julius, die mit Datum vom I. Januar 1569 erst im FebruarlMärz im Druckerschien und erst Mitte April im Lande verteilt wurde (Reller, a. a. O. S. U7 und Anm.49)und über die eigentliche Klosterordnung Jacob Andreaes vgl. jetzt Hans-Walter Krumwiede,Zur Entstehung des landesherrlichen Kirchenregiments in Kursachsen und Braunschweig­Wolfenbüttel (Studien zur Kirchengesch. Niedersachsens 16, 1967), S. 199 ff. und 136 ff.&1) Lic. jur. Franz Mutzeltin, damals herzoglicher Rat, Kanzler 1573-1594. Vgl. Samse,a. a. 0., S. 146 f.:s

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