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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519Weidegrenzen und -rechte in den Harzorten Wolfshagenund Astfeld (1658 bis 1878) *VonKarl Jordan tJeder, der früher einmal in den HarL:orten weilte oder durch den Harz wanderte,erinnert sich noch gern der großen Herden brauner Harzkühe, die allmorgentlichdurch die Hauptstraßen der Orte zogen, um auf die Weide getrieben zu werden,und abends zur bestimmten Zeit wieder zurückkehrten. Oft waren es so viele, daßsie in mehreren Herden gesammelt werden mußten; und außerdem gab es nochKälber- und Ziegenherden. Ganz früher kannte man sogar Schweineherden. DieZiegen hatten den besonderen Namen "Bargmannskuh" (Bergmannskuh), da siemeistens in dieser Bevölkerungsschicht zu finden waren. Mancher wird sich dagefragt haben, warum alle diese Tiere wohl eine Glocke trugen. Vielleicht als Zierde?Nein, weil sie ursprünglich in den Wäldern ihre Weiden hatten und durch denGlockenklang leichter festzustellen waren, denn der Hirte war ja für das Wohl undWehe und die Vollzähligkeit der Herde verantwortlich. Darum trug er z. B. auchein Beil mit sich, um, wenn nötig, ein Tier, das sich irgendwie verfangen hatte,wieder zu befreien. Die Glocken wurden sogar in der Winterzeit vom Hirtengestimmt, damit es beim Austrieb auch einen mehrstimmigen schönen Klang gab.Diese Erinnerungen werfen aber auch die Frage auf, wie es überhaupt mit denWeiderechten und Weidegrenzen früher aussah. Am Beispiel des Nordharzrandes,und zwar der Orte Wolfshagen und Astfeld (Ldkr. Gandersheim), soll dies geschildertwerden.Als nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges in dieser Gegend wiedereiniger Wohlstand einzog, hatten sich die dort gelegenen Gemeinden in den verschiedenenForstbezirken des Harzes Weideplätze für ihr Groß- und Kleinviehgesichert. Wie diese Weidegerechtsame entstanden sind, ist nicht genau festzustellen,jedoch wird von den damaligen Forstämtern den einzelnen Gemeindenimmer wieder das Recht zugespromen, daß sie in den Wäldern des Harzes ihr Viehhüten dürfen. Viel Streit entstand oft zwischen einzelnen Nachbargemeinden um dieWeidegrenzen, die gar nicht so einfach festzustellen waren. Wurde ein Viehhirtdabei betroffen, daß er mit seiner Herde die festgelegte Grenze überschritten hatte,so wurde ihm kurzerhand ein Stück Vieh gepfändet, welches seine Gemeinde danngegen Zahlung einer Geldbuße wieder abholen konnte.• Letzter abgeschlossener Aufsatz unseres am 4. Juli 1968 allzufrüh verstorbenenVereinsmitgliedes Kar! Jordan, langjährigen Lehrers in Winnigstedt und begeistertenFreundes der braunschweigischen Heimatgeschichte.211

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