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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519religion" zu verlassen, zum al er alt und krank sei 34). Die vom Herzog befohleneUntersuchung des Falles erledigte sich dadurch, daß Heinrich Pumme schon am19. April 1596 starb 35). Er wurde am 29. April in der Mitte der Klosterkirche begraben36). Unter seinem evangelischen Nachfolger, dem vom Herzog eingesetztenHofgerichtssekretär und Gandersheimer Kanoniker Georg Schünemann (1596-1617),erlosch das klösterliche Leben in Clus endgültig.Die Darstellung des Lebensganges Heinrich Pummes hat uns bereits mit einemTeil der schweren Auseinandersetzungen bekanntgemadlt, in die das ReichsstiftGandersheim und seine Klöster mit dem Landesherrn nach Einführung der Reformationim Fürstentum Braunschweig-WoIfenbüttcI gerieten. Sie bilden auch denwesentlichen Kern von Pummes chronikalischen Aufzeichnungen. Zum Verständnisbedarf es noch einer kurzen Darlegung, warum es zwangsläufig zu diesen Kämpfenkommen mußte, in denen beide Seiten rechtlich begründete Ansprüche wahren zumüssen glaubten.Das Benediktinerkloster Clus war als Reformanstalt Hirsauer Prägung im zweitenJahrzehnt des 12. Jahrhunderts von Gandersheim aus gegründet und dotiertworden 37). Es war somit - wie auch die älteren Klöster Brunshausen und St. Marienvor Gandersheim - Eigenkloster des Reichsstifts, freilich in einer Zeit, in der sichschon die alten eigenkirchenrechtlichen Anschauungen unter dem Einfluß der Kirchenreformin Richtung auf ein Patronatsverhältnis zu wandeln begannen. Der ersteKonvent, von der damals hirsauischen Benediktinerabtei Corvey gestellt, gedieh nichtund wurde 1134 im Zusammenwirken von Kaiser Lothar 111., dem DiözesanbischofBernhard I. von Hildesheim und der Stifts äbtissin Liutgard I. von Gandersheimdurch Ouniazensermönche unbekannter Herkunft ersetzt. In der zweiten Hälfte des12. Jhs. bestanden enge persönliche Beziehungen zum St. Mimaelskloster in Hildesheim.Als Gandersheimer Eigenkloster hatte auch Clus an der kirchenrechtlichenUnabhängigkeit vom Diözesanbismof teil, nachdem das Reichsstift zu Beginn des13. Jhs. die Exemtion hatte erringen können 38). Nicht jedoch gelang dem Reichsstiftin der Folgezeit gegenüber den Weifen, die sich in der zweiten Hälfte des 13. Jhs.als Vögte mit einer herzoglichen Burg in Gandersheim festsetzten, die Ausbildungeines eigenen weltlichen Territoriums, das aum die ihm untergebenen Klöster hätteumfassen können. Vielmehr kam es besonders seit der Mitte des 14. Jhs., als derGandersheimer Raum zum welfischen TeiIfürstentum Braunschweig-Göttingengehörte, auf dem Wege über die Vogtei und den in jenen fehdereichen Zeiten besondersnotwendigen Smutz der Welfenherzöge zur allmählichen Ausbildung einerlandesherrlichen Klosterherrsmaft. Sie drohte zeitweise sogar die Reichsunmittelbar-") 2 Alt 35%0. Vgl. auch Kronenberg, (wie Anm. 2). S. 66 f.111) Nekrolog des Hildesheimer St. Michaelsklosters. Neues Vaterländ. Archiv 1842. S. 435.1ft) CC BI. 96 V.37) H. Goett;ng, Die Anfänge des Benediktinerklosters Clus, <strong>Braunschweigisches</strong> <strong>Jahrbuch</strong>40. 1959. S. 17-39.38) H. Goett;ng, Gandersheim und Rom. Die Entwicklung der kirchenrechtlichen Stellungdes Reichsstifts Gandersheim und der große Exemtionsprozeß (1l03-1l08), <strong>Jahrbuch</strong> derGesellsm. für nds. Kirchengeschimte 38. 1957. S. 36 ff.II

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