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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweigder Tod des Herzogs Julius am 3. Mai 1589 auch für den eluser Abt die Möglichkeitzurückzukehren. Nachdem er durch seinen Hildesheimer Prokurator hatte versichernlassen, er wolle sich der fürstlimen Kirmenordnung gemäß verhalten, aum dieUrkunden und Siegel des Klosters wieder herbeismaffen, wurde Heinrim Pummesmließlim am 28. August 1589 durm zwei herzogliche Kommissare, den lutherismenAbt Heinrim (Wirsme) von Ringelheim und den fürstlimen Rat Hans von Gittelde,wieder in die Leitung von elus eingesetzt. Der verbliebene Rest des Konvents, derPrior Johannes Sodthoff und der einzige Konventuale Andreas Probst, leisteten ihmden Obedienzeid. Der Abt begründete seine damalige Flumt damit, daß er "dan weiles derozeit alda zur Clauß seltzam were zugangen, hette notwendig weimen müssen,damit er sim keinem teill anhengig mamen dürfen .•. ". Er verspram zugleim, erwolle "des dosters siegel und brieHe, wiewoll die ni mt seinethalben aus dem dosterkommen, •.• zu doster widderbringen und smaffen". Der neue Landesherr, HerzogHeinrich Julius, betonte seinerseits, er hätte "nimts lieber gesehen, als daß cr imeloster geblieben" wäre und verspram, "ihn vor seine Person mit äußerlicher undweltlimer Gewalt zum Glauben nimt zwingen" zu wollen 31).Der nam vierjährigem Bemühen zwismen dem Herzog und dem ReichsstiftGandersheim (die letzte katholisme Äbtissin Margareta von Chlum war schon am10. April 1589 verstorben) ausgehandelte Große Vertrag vom 20. August 1593 32 ),den Abt Heinrich Pumme "in manus abbatissae" beschwor, bestimmte, daß es fürelus künftig bei der Nominierung eines Abts Augsburgismer Konfession durch denLandesherm und der Bestätigung durch die Stiftsäbtissin bleiben solle und daß dieKlosterrechnungen sowohl der Äbtissin wie auch dem Herzog als dem Konservatordes Stiftes vorzulegen seien. Nachdem - wie smon die übrigen eluser Konventualen- aum das Reimsstift Gandersheim mit dem Regierungsantritt der Äbtissin AnnaErika von Waldeck am 23. April 158933) vollständig evangelisch geworden war,blieb Abt Heinrich Pumme der letzte kathoIisme Ordensmann im FürstentumBraunsmweig-W olfenbüttel.Noch am Ende seines Lebens wurde er in eine blamable Angelegenheit verwickelt,die zugleim ein bezeichnendes Limt auf die Zeit der Durchführung der Reformationwirft, in der sich die Angehörigen der Klosterkonvente einer ungewissen Zukunftausgeliefert sahen. Vor dem Fürstlimen Konsistorium verklagte die ehemalige Nonnedes im Jahre 1570 aufgehobenen Klosters St. Marien vor Gandersheim, KatharinaDethmers zu Wiebremtshausen, den Abt wegen gebrochenen Eheverspremens. Ineiner eigenhändigen Supplik an den Herzog gab Heinrim Pumme am 21. Januar 1596zu, "daß gedadlte leichtfertige nonne vor vielen jahren mit irem smmeichelhaftenliebkosen einen zettel von mir trunckener unbesonnen [!] weise heraußerkriegen ",doch sei "solmer kein beständiges eheverspremen, vilmehr ein excess, so in meinerjugend begangen ...... Er habe nimt die Absicht, seinen "stand, orden und catholismeH) JO/ll Urk 136, gedr. Joh. Georg Leuckfeld, Antiquitates Gandersheimenses (Wolfenbüttel1710), S. 196-198.8'} 6 Urk 964; vn B Hs 36 Band 4 BI. 244; Joh. Christoph Harenberg, Historia ecclesiaeGandershemensis .•• dipiomatica (Hannover 1734), S. 1024.P) 11 Alt Gand. Fb. 1,111, 16; VII B Hs 36 Band 4, BI. 65-68 v.10http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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