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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519liche Mitverwalter Markus von Elpen unter militärischer Bededmng erneut in Cluseingesetzt 23). Während Abt Heinrich Pumme wenige Tage später unter Mitnahmevon Siegel, Urkunden und liturgischen Geräten nach Hildesheim floh 24), bezog diealte Stifts äbtissin Magdalena von Chlum am 2.5. Juli 1576 persönlich Quartier inClus 25). Es gelang ihr dadurch, dem herzoglichen Beamten die Ausübung der Verwaltungin Clus unmöglich zu machen. Sie konnte aber, inzwischen auf den Toderkrankt, nicht verhindern, daß am 2.4. Januar 1577, vier Tage vor ihrem Ableben,Kommissare des Herzogs gewaltsam in Clus eindrangen und als neuen herzoglichenVerwalter den früheren Seesener Amtmann Barwart Mente einsetzten 26).Während der nun folgenden Besetzung der Abtei des Reichsstifts für des HerzogsTochter Elisabeth, obgleich das Kapitel weiterhin zu der von ihm rechtmäßig gewähltenNachfolgerin der Äbtissin, ihrer Schwester Margareta von Chlum, zugleidtÄbtissin des Stifts Neuenheerse, hielt, und während die Klöster Brunshausen undClus in den Händen herzoglicher Verwalter waren, versuchte Abt Heinrich Pumme,von seinem Exil im Hildesheimer St. Michaelskloster aus für die Restitution vonClus zu wirken. Der dort mit einem kleinen Restkonvent verbliebene Prior konnteihn mehrmals in Hildesheim aufsuchen 27), und auch mit dem Kapitel des ReichsstiftsGandersheim bestand über dessen Hildesheimer Syndikus Dr. Albrecht Busch ständigeVerbindung. Es gelang, beim Kaiser am 9. Dezember 1579 ein weiteres Mandatan Herzog Julius zu erwirken, die Klöster Brunshausen und Clus unverzüglich andie rechtmäßige Gandersheimer Äbtissin Margareta von Chlum herauszugeben, wogegender Herzog beim Reichskammergericht Berufung einlegte und sowohl dieOkkupation als auch alle Rechte der Äbtissin in bezug auf die Temporalien derbei den Klöster bestritt 28).Am 2.6. August 1586 erreichte der Abt nochmals ein förmliches SchutzdiplomKaiser Rudolfs 11. für sich und die Cluser Konventualen, dazu ein Mandat an alleKlöster und Städte, an die Clus Kapitalien ausgeliehen hatte, die fälligen Zinsen andas Kloster weiterzuzahlen, soweit dies auf den Druck des Herzogs hin unterbliebenwar 29). Verhandlungen, für den Abt freies Geleit zur Rückkehr nach Clus zuerwirken, liefen seit 1582., hatten aber kein Ergebnis.Endlich bot die Katastrophe der zweiten vom Herzog in Gandersheim eingesetztenevangelischen Äbtissin Margarete von Warberg und in deren Folge derNeuenheerser Vertrag vom 16. Februar 1588, welcher der rechtmäßigen ÄbtissinMargareta von Chlum wieder die Gandersheimer Abtei zurückgab 30), und schließlich23) 1 Alt 3493.2t) Am 9. Juli 1576, vgl. 2. Alt 3496.26) 1 Alt 3496.28) 11 Alt Gand. Fb. 1,111, 3.27) 1 Alt 3493.28) 6 Urk 939.29) 10/11 Urk 134 und 135.80) 6 Urk 593. VgI. außerdem zur Verurteilung der Margarete von Warberg K. Kronenberg,Verfallene Ritterburgen um Gandersheim (Aus Gandersheims großer VergangenheitHeft 1, 1960), S. 30 ff.9

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