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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519verzichtete aber nur auf Minden zugunsten von Philipp Sigismund. Heinrich Juliu!>wurde weiter dazu verpflichtet, nach seinem besten Vermögen zu befördern, daß dieBrüder zu Erz- und Bischöflichen Würden oder Komtureien, Dompropsteien oderanderen geistlichen Prälaturen erhoben würden. Es dürfe sich aber keiner von ihnenverstehen, sich auf die geistlichen Stifter oder deren Güter zu verheiraten, "weildabei kein segen Gottes zu erwarten sei" 38). Heinrich JuHus war auf Betreiben seinesGroßvaters, Heinrichs des Jüngeren, schon im Alter von 1 Jahren 1566 zum Bischofvon Halberstadt postuliert. Ohne Wissen seines Sohnes hatte Heinrich in die Wahlkapitulationaufnehmen lassen, daß sein Enkel bei der katholischen Religion bleibenwerde. Nach heftigen Auseinandersetzungen erreichte Julius, daß diese Bestimmungaufgehoben wurde. Doch mußte Heinrich JuIius die niederen Weihen erhalten.Wegen ihrer Erteilung wandte sich Julius an den damals schon evangelischen Abtvon Riddagshausen, der deswegen zunächst bei dem Generalsuperintendenten Kirchnerund anderen Theologen anfragen wollte 39). Die Antwort ist nicht erhalten, waraber sicher abschlägig. Dann erreichte JuHus, daß die Weihen seinen 3 ältestenSöhnen durch den Abt von Huysburg im Bistum Halberstadt erteilt wurden 40). Alsdie Sache bekannt wurde, erfolgten heftige Angriffe von Seiten der HelmstedterTheologen, vor allem Chemnitzens, und entrüstete Schreiben von evangelischenFürsten, den Herzögen von CeIIe und Württemberg, den Kurfürsten von Sachsenund Brandenburg und dem Landgrafen von Hessen. Dieser schrieb, daß dann Grafenund Adelige nach diesem Beispiel ihre Kinder dem Papst "in den Rachen stecken"würden 41). Als sie später JuIius zur Unterzeichnung der Konkordienformel aufforderten,lehnte dieser ab, obwohl er schon 40 000 Thaler für die Sache geopferthatte. So wurde die Konkordienformel in Braunschweig nicht eingeführt.Schon lange vor seinem Tode versuchte Julius, seine jüngeren Söhne durch denErwerb geistlicher Präbenden finanziell sicher zu stellen, vor allem Philipp Sigismund.Für ihn erlangte er als erste Präbende eine Domherrnstelle in Köln. Hier wurde vonihm der Nachweis von 16 adeligen Ahnen gefordert, was bei der Feststellung der8 Ahnen seiner Mutter einige Schwierigkeiten machte, da länger nach einer Gemahlineines Ahnherrn, des Grafen von Zepustin und Transsilvanien (Siebenbürgen),geforscht werden mußte 42). Der Landgraf von Hessen und der Kurfürst von Sachsen38) F. Algermann: Leben des Herzogs Julius zu Braunschweig und Lüneburg. Hrsg. vonF. K. von Strombeck 1813. S. 1034.39) Der Abt von Riddagshausen, Johannes Lorbeer, hätte, obwohl evangelisch geworden,doch die Weihen erteilen können. Die Weihe war zweifellos gültig nam katholischemKirchenremt, vorausgesetzt, daß der ordinierende Geisdiche selbst gültig geweiht war. Obder Ordinierende später evangelism wurde, ist nur für die kanonische Erlaubnis seiner Handlungvon Belang, nimt für die Gültigkeit. (v. Rosen - v. Hoewel und O. Kühn: SmäffersGrundriß des Rechts und der Wirtschaft Abt.lI, S. 53. Nach freundlichem Hinweis vonDr. Roberg-Ereuel.)10) Bescheinigung der Weihe für Philipp Sigismund: StAH Cal. Br. 11 B XIV 51 Nr. I ••U) E. Bodemann: Die Weihe und Einführung des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweigund Lüneburg als Bischof von Halberstadt und die damit verbundenen Streitigkeiten1578-1580. Zs. d. Hist. Ver. f. Nds. Jg. 1878. S.181.u) StAH Cal. Br. 11 B XIV I I Nr.1.II6

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