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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweigund Dienern Hclmstedtcr Bier, gespeist sollen sie mit den Resten werden. Nacheinandersollen die einzelnen Professoren zu den Mahlzeiten gebeten werden, ebenfallsfranzösische Schulmeister, damit sie in ihrer Sprache Anleitung geben. Die jungenHerren bekommen täglich ein frisches Hemd, Tischtuch, Handtuch und Mundtuch.Ihre Wäsche muß im Hause gewaschen und gemangelt werden. Ihre Bettwäsche wirdgeliefert, für die Wäsche der anderen Hausbewohner muß Borcholt aufkommen.Getränke, Lichter und Heizmaterial werden gesondert bezahlt "zur notdurft undohne überfluß ", ein Kostenanschlag ist vorher einzureichen. Kulturgeschichtlich interessantist das Verzeichnis der Sachen, die von Wolfenbüttel mitgebracht wurden:I Gieß becken und I Gießkanne (zum Händewaschen bei Tisch), 18 Eßbecken,24 Teller, Il Löffel, 2 Salzfässer, I Kredenzmesser, I Gabel (zum Vorlegen, manbenutzte noch keine Gabeln beim Essen), 1. Herrenmesser, I Butterschüssel, jedemHerren I Gießkanne und Handbecken in die Studierstube, sich abends und morgensdarin zu waschen, 10 Leuchter, I Kupferwanne für das Geschirr, I zum Füße waschen,I Schachspiel 27). -Es wurde dafür gesorgt, daß den jungen Herren Barbier. Schuster und Schneiderzur Verfügung standen und daß sie einen Kirchenstuhl erhielten. Da im Hause Borcholtkeine Uhr vorhanden war, gab Juliuseinen Zuschuß zur Reparatur derKirchenuhr.Am 16. Juni 1581 kamen die jungen Herzöge mit einem Gefolge von 11 Personenin Helmstedt an. Der Hofmeister berichtete: "Wir sind vom rector und der ganzenuniversität mit einer lateinischen rede empfangen, der rat hat die bürger gewapnetvor dem tore aufstellen lassen und verehrte I faß bier und I fäßlein wein von ungefähr1 ohm."Von einem Universitätsstudium im eigentlichen Sinne konnte bei der Jugend derKnaben (14 und 9 Jahre) nicht die Rede sein. Sie standen unter der strengen Zuchtihres Hofmeisters und durften an den Veranstaltungen wie Promotionen an derUniversität nicht teilnehmen. Wie bisher wurden sie von ihren Präzeptoren unterrichtetund mußten ihre Prüfungen ablegen. Julius hatte angeordnet, sie solltenjeden Tag ihre gewöhnlichen Lektionen haben, sich nicht mit Trunk beladen undnicht in Völlerei geraten. Auch Hofmeister und Bediente müssen sich eines ehrbarenLebens befleißigen. Wenn Gäste da sind, denen zu Ehren oder gemäß "des bey unsTeutschen leider allzuviel ingerissenen bösen Gebrauchs halben ein geselliges Trinkgelaggestattet und angerichtet werden solle", •.•. dürfen die jungen Herrschaften"dabey nicht gelassen, viel weniger darzu gezogen, sondern sobald die Mahlzeitgehalten und das Tischtuch aufgehoben, oder wann sonsten das Gesäuf angehen will",sollen sie zu ihrem Gemach geführt werden. Auf Höflichkeit ist zu achten. Wennsie nicht gehorchen, muß es gemeldet werden. Sie sollen ein christliches, keusches,eingezogenes Leben führen, zu keinen verdächtigen Weibsbildern gehen. UnzeitigesSpazierengehen, verdächtiges Baden und häufiges Reiten auf die Ämter und Klöstersoll nicht erlaubt sein. Abends um 8 sollen die Türen verschlossen werden. Die Hof-17) Ebenda.111.http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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