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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519SchluP betrachtungNachdem in dieser Untersuchung fortlaufend die sich wandelnden Besitzverhältnisse,eventuell auch die sich ändernde Klassenzugehörigkeit einzelner Höfe beschriebenwurden, mag nunmehr auf einen raschen und häufigen Wechsel der Verhältnissegeschlossen werden. Vergegenwärtigt man sich aber, daß während des Untersuchungszeitraumessieben Generationen lebten und wirtschafteten, so verlangsamtsich das Geschehen wieder erheblich, und man ist fast geneigt, es eher "statisch"zu nennen. Für den Wirtschaftshistoriker sind jedoch solche Betrachtungen müßig.Er hat nur zu bemerken, daß Höfe keine unveränderlichen Einheiten darstellen, dieden Gang der Geschichte unangefochten überdauern. Infolgedessen ist es auch nichtohne weiteres möglich, rückwirkend aus den Verhältnissen späterer Zeiten jene zuerschließen, die in früheren Jahrhunderten herrschten.Fragt man danach, welchen Beitrag diese Arbeit zur Entstehung der Hofklassenliefert, so sind die Ergebnisse bald zusammengefaßt. Schon das vorhandene Quellenmaterialverbot eine grundsätzliche Diskussion mit den Auffassungen Küchenthais,die aber auch gar nicht nötig erscheint. Seine Darlegungen sollen nicht bezweifelt,sondern nur ergänzt werden, und das kann auch nur für den Zeitraum von 1512bis 1756 geschehen. Wenn bislang das hohe Alter der Ackerhöfe von keiner Seite inZweifel gezogen wurde, so konnte für zwei Ackerhöfe in Lutter ein Gründungsterminzwischen 1512 bis um 1567 nachgewiesen werden. Inwieweit das Land dieserHöfe zum Altsiedelland gerechnet werden darf, und ob die HofsteIlen den Dorfkernanzuzeigen vermögen, kann nur durch weitergehende Untersuchungen geklärtwerden. Für zwei weitere Ackerhöfe wurde nachgewiesen, daß sie nicht vor 1356entstanden sein können. Doch sind nach diesem Zeitpunkt bis zum Wüstwerden derKirchnauer Flur und der Wiederaufnahme der Bewirtschaftung sicherlich noch etlicheJahre vergangen. Hinzu kommt der Halbspännerhof, dem offensichlich jüngeresRodungsland zugelegt wurde und der in der Zeit von 1548 bis vor 1567 gegründetsein muß. Daneben konnten zwei schon früher erkannte Entstehungsarten erneutgesichert werden. Wenn Oehr meint, Halbspännerhöfe seien auch durch die Aufstockungvon Kothöfen entstanden, so ist ihm zuzustimmen 60). Ebenso hat Mittelhäuserrecht, wenn sie einige Halbspännerhöfe für abgesunkene Ackerhöfe hält 61).Es mag erstaunlich erscheinen, daß auf der einen Seite bereits in einem Dorf solchvielfältige Entstehungsursachen nachgewiesen werden konnten, und andererseitsKüchenthai in seinem zweifellos weit umfangreicheren Material weder auf die Aufstockungvon Kothöfen noch auf die Degradierung eines Ackerhofes stieß. Müßtejetzt nicht nach dem Umfang gefragt werden, der den einzelnen Entstehungsartenzukam? Die Antwort darauf setzt so ausgedehnte Vorarbeiten voraus, daß mit ihr sobald nicht zu rechnen ist. Aber selbst wenn sie vorliegt, ist eins nicht mehr möglich:80) Gehr, Gustav: Ländliche Verhältnisse im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttelim 16. Jahrhundert. Hannover und Leipzig 1903, S.53 (Quellen und Darstellungen zurGeschichte Niedersachsens, Bd. XII).81) Mittelhäuser, Käthe: Zur Frage der Halbmeierhöfe, in: Neues Arm. f. Nieders.,Heft 17, 1950, S. 401-407.100

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