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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweigworden sein, denn er erscheint in der Dorfbeschreibung als Brinksitzerstätte, ohneBesitz an Acker und Wiese 57).Hingewiesen sei auch noch auf den Kothof des Klosters Steterburg, der 15481I Morgen vom Kloster hatte, danach 15 und 18 Morgen "vom Hause" und um1756 immer noch 18 1 /2 Morgen 58). Daneben besaß auch die Luttersche KircheKothöfe, deren Zahl von 1548 bis 1756 von zwei auf drei anwuchs. Davon warenzwei in der Mitte des 18. Jahrhunderts bereits wieder geteilt.Nachdem die Kothöfe des Adels etwas näher beschrieben worden sind, seienfür die übrigen noch einige summarische Angaben angefügt, die das Bild abrunden.1548 beackerten die 34 Kothöfe des Dorfes im Durchschnitt 7,3 Morgen. Schon vor1567 war der Besitz bei nunmehr 42 Höfen auf 10,3 Morgen angestiegen, und 1568umfaßte er bereits 13,0 Morgen. Danach wuchs die Durchschnittsgröße bis 1595nur noch geringfügig auf 13,2 Morgen an. Ohne Zweifel müssen sich also in diesen50 J uhren auch bei den übrigen Lutterschen Kothöfen die Besitzverhältnisse erheblichgewandelt haben.Bei solch vielfältigen Veränderungen erscheint es nicht angebracht, den Besitz anMorgen Ackerland als Indiz für frühere Besitzrechte zu werten. Höfe, die Hufenlandbewirtschafteten, scheinen ohnehin nicht vorhanden gewesen zu sein, sonsthätte man in den ersten beiden Erbregistern das Ackerland der in Frage kommendenKothöfe sicher ebenso in Hufen angegeben, wie das bei den Ackerhöfen geschah.Aber auch ein Besitz an 9 (4 1 /2) oder 6 Morgen, den Küchenthai als kennzeichnendfür die alten Höfe der "Dagewerchten" des Sachsenspiegels ansieht, scheint in Lutternicht beweiskräftig zu sein, obwohl die entsprechenden Morgenzahlen bei 34 Höfenimmerhin neunmal vorkamen 59). überprüft man nämlich auch noch die restlichendrei Erbregister, so ergibt sich folgende Häufigkeitsverteilung bei den genanntenBesitzgrößen:I. Erbregister 2. Erbregister 3. Erbregister 4. Erbregister1548 vor 1567 1568 15954 1 /1 Morgen 3 x I x I X IX6 Morgen 5 x IX IX IX9 Morgen I x 4 x 4 x 5 x(11 Morgen IX 7 X 5 x 4 x)Mit zunehmender Größe muß ganz einfach ein Besitz von 9 Morgen öfter auftreten,und wie sehr der Zufall mitspielen kann, zeigt die wechselnde Häufigkeiteines Landbesitzes von 12 Morgen. Die Zunahme von einem Fall auf das siebenmaligeVorkommen beruht sicher auch wieder auf der angewachsenen Durchschnittsgröße,die anschließende Abnahme aber ist nur noch durch das Wirken des Zufallszu erklären. Es erschien deshalb nicht erlaubt, aus dem Besitz der Kothöfe an Ackerlandweitere Schlüsse zu ziehen.117) Ass. Nr. 9, 1966 abgebrannt.118) Heute Ass. Nr. 2.6.18) Kücbentbal, a. a. 0., S. 67 H.7" 99http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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