12.07.2015 Aufrufe

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweigneu errichtetes Gebäude verweist, so wird es sich sicher um die Wiederbebauungeiner wüst gewordenen Stätte gehandelt haben, da das Vorhandensein eines bislangungenutzten Platzes im Dorfkern unwahrscheinlich ist. Hervorzuheben aber ist dieausgesprochene Randlage der Felder, die auf die späte Gründung hindeutet.3. Ackerhöfe werden in zwei Halbspännerhöfe umgewandelt. Konnte man diezweite HofsteIle auf einer Parzelle am Dorfrand errichten, so entfiel der Zwang,auch die HofsteIle zu teilen. Diesen Weg beschritten die beiden Bauern, die denAckerhof mit vier Hufen Kirdlenland je zur Hälfte annahmen. Bei dem anderenAckerhof erstreckte sich die Teilung dagegen auch auf die HofparLelle. Die Dorfbeschreibungvon 1756 läßt erkennen, daß sie für den Aufbau von zwei Höfen kaumausreidlte.4. Ein Ackerhof erleidet so schwere Landverluste, daß er in die Klasse derIIalbspänner zurückgestuft werden muß.Sieht man von der Neugründung ab, so sind alle anderen Entstehungsursachenvon den verschiedensten Autoren schon früher aufgeführt. Küchenthai zitiert ihreAnsimten nimt nur ausführlich, er lehnt sie aum ausdrücklim ab 35). Lediglim dieTeilungen läßt er als seltenen Ausnahmefall gelten 36). Statt dessen soll seiner Meinungnach die Klasse der Halbspänner im wesentlimen dadurch gebildet wordensein, daß seit der Mitte des 16. Jahrhunderts die größeren Bauhöfe als Ackerhöfe,die kleineren als Halbspännerhöfe bezeimnet wurden 37).Zweifellos sieht Kümenthal nimt genügend, daß aum vor, während und nachder Niederschrift der ersten Erbregister Höfe zugrunde gingen. Ihr Land aber bliebzumindest in dieser Zeit auf die Dauer nicht mehr unbewirtschaftet, es wandertevielmehr zu den verbleibenden Höfen. Nach einer nennenswerten Vergrößerungdes Landbesitzes aber stand der Amtmann jedes Mal vor der Aufgabe, die bisherigeEinstufung in eine Bauernklasse zu überprüfen und eventuell den Hof in die nächsthöhereBauernklasse einzureihen. Die Entscheidung über die Klassenzugehörigkeitwar sogar unumgänglich, wenn einer neugegründeten oder wiederaufgebauten Hofstelleschon als Erstausstattung ein erheblicher Landbesitz zugeteilt worden war.Daneben mag er durmaus die vormaligen Bauhöfe auf die beiden ersten Hofklassenaufgeschlüsselt haben. Es kann aum durchaus sein, daß diese Aufgabe überwog.Auf Grund des vorliegenden Materials ist Küchenthai nicht generell zuzustimmen,wenn er die Halbackermänner als Meier städtischer Bürger ansicht und sie den Halbspännerngegenüberstellt, die ihre Höfe von anderen Grundherrn erhalten hätten 38).Um 1548, als in Lutter nom keine Halbspännerhöfe bestanden, bezeichnete derLuttersche Amtmann die entspremenden Höfe in Nauen als "Halbe Ackerhöfe".In das zweite Erbregister trug er die gleichen Stellen jedom als Halbspännerhöfe ein.311) KüchenthaI, a. a. 0., S. 163 H.38) Ob Teilungen von Ackerhöfen so selten sind, wie KüchenthaI meint, muß für dasAmt Lutter bezweifelt werden. Auch in Nauen, drei Kilometer südwestlich von Lutter,hat Rippel a. a. 0., S. 30, zwei geteilte Ackerhöfe nachgewiesen.17) KüchenthaI, a. a. 0., S. 164.88) KüchenthaI, a. a. 0., S. 18S.95http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!