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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweigden übrigen Amtsdörfern bereits aufgeführt, jedoch nicht in Lutter. Das erste Erbregisterenthält für diesen Ort lediglich fünf Ackerhöfe und 34 Kothöfe.Beginnen wir mit dem Kotsassen Hans Zicgenbei(n), der zu dieser Zeit einenKothof bewirtschaftete, den ihm Hans Kienen in Neuwallmoden vermeiert hatte.23 Morgen hatte er "vom Hause", also vom fürstlichen Amt, und zahlte hierfürden üblichen Meierzins, nämlich "zwei Himten je Morgen, wenn es trägt". Vor1567 hatte er angeblich einen Kothof angenommen, dessen Grundherr der Landesfürstwar. Vom Hause gehörten jetzt nur noch 19 Morgen dazu 27). Hans Kienenaber hatte ihm nunmehr 21 Morgen überlassen. Die Vergrößerung dieses Kothofes,dessen HofsteIle noch die alte Klassenbezeichnung beibehielt, erschien so bedeutend,daß man Hans Ziegenbei(n) im zweiten Erbregister unter den dienstpflichtigenHalbspännern aufführte. Er hatte also dem fürstlichen Amt an einem Wochentageden Ackerdienst zu leisten. Der Hof wurde auch in den folgenden Erbregistern undDorfbeschreibungen stets als Halbspännerhof geführt 28).Die Gründung des zweiten Halbspännerhofes, der auch erst im zweiten Erbregistererscheint, ging sicherlich ausschließlich auf die Initiative des Amtmannszurück. Heinrich Söchtingk hatte vom Amt neuerdings einen" WonQ9f" erhalten.Diese Bezeichnung taucht in den Erbregistern verschiedentlich auf, und zwar immerdann, wenn der Bewohner neu angesetzt wurde. Diesem "W onhof" waren vomAmtsgut zuerst 26, dann 30 Morgen Meierland zugelegt worden, für die er dieüblichen Zinsen zu zahlen hatte. Auch dieser Hof mußte wöchentlich einen TagAckerdienst leisten 29).Besondere Beachtung verdient die Lage der Flurstücke, die zu diesem Hofegeschlagen wurden. Der Landbesitz konzentrierte sich mit II Morgen auf die I., 2.,3. und 4. Wanne des Nordfeldes. Daneben gehörte nur noch je eine Parzelle in derI. Wanne des Südfeldes und der 13. Wanne des Westfeldes zu diesem Betrieb 80).Folgt man RippeI, so liegen alle Flurstücke außerhalb der Lutterschen Kernflur, imNordfeld nehmen sie sogar eine ausgesprochene Randlage ein, so daß diese Flächenerst verhältnismäßig spät gerodet sein können. Am Altsiedelland, aber auch nur andem der zweiten Ausbaustufe, war der Hof bloß mit den zehn Morgen im Südfeldbeteiligt 31).Wie willkürlich aufgestockte oder neu gegründete Höfe in die Klasse der Halbspännereingereiht wurden, beweist die Benennung des Christoffer Hacken als Kotsassen.Zu seiner HofsteIle, für die er an drei Grundherrn den Hofzins entrichtete,hatte ihm das Amtsgut bereits vor 156727 Morgen Meierland, 1568 sogar 36 Morgengelegt. Dennoch verblieben Hof und Besitzer in der Klasse der Kotsassen.27) Im 3. Erbregister heißt es wieder, der Kothof stamme von Hans Kienen.28) Heute Ass. Nr. 62.28) Heute Ass. Nr. 8.SO) ZU Grunde gelegt wurde die Feldbeschreibung des Dorfes Lutter von 1756 (St.Arm.Wolf. 20 Alt 261111). Der Landbesitz hatte sich von 1595 bis 1756 nur wenig verändert, erstieg von 30 auf 35 Morgen.31) Rippel, a. a. 0., S. 34 f.93http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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