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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> BraunschweigSteterburg den v. Saldern den Zehnten, ihren Meierhof und die zugehörigen fünfHufen ab. Später aber klagte der Konvent, der Meier habe während der Stiftsfehdeden Hof verlassen, veröset (verzehrt) und zunichte gemacht.überhaupt seien für die fünf Hufen seit geraumer Zeit nur acht Gulden jährlimgegeben. Das Kloster mußte den Hof nam der Fehde sogar selbst bewirtschaften,und es sorgte sich, ob es für diese heruntergekommene Stelle wieder einen neuenMeier finden könnte. Smlimmer aber war nom, daß Herzog Heinrich der Jüngerenicht nur das Land, sondern aum den Zehnten an sich gebracht hatte. Die bisherigenBitten, Hof und Zehnten wieder herauszugeben, waren vergeblim gewesen 25).Das erste Erbregister von 1548 spiegelt diese Klagen wider. Hans Tofall bewirtschaftetezu dieser Zeit den Hof nebst 21 Morgen Steterburgism Land. Vom Amtwurde der Hof bereits zu den Kothöfen gerechnet. Das übrige Land, zwei Hufenund zwölf Morgen, waren dagegen im Besitz des Ackermannes J acob Koter, dernom weitere elf Morgen "vom Hause" erhalten hatte. Bereits im zweiten Erbregisterist dem Hof des Klosters nur nom eine Wiese verblieben. Das gesamteKlosterland, es waren zufolge des dritten Erbregisters 60 Morgen, besaß nunmehrder Ackermann eurd FasterIing zu Erbenzinsrecht. Das Amt hatte ihm aus eigenemBesitz noch weitere 60 Morgen zugelegt, so daß aum dieser neugegründete Hofmit 120 Morgen ausgestattet war.Von den Ackerhöfen des Adels erreichte nur der v. Schwicheldtsche Hof dieseGröße, die übrigen blieben zum Teil erheblim darunter. Es mag daher scheinen,das fürstliche Amt habe seinen beiden Neugründungen das Land reidlIidl zugemessen.Dom steht hinter dieser Handlungsweise ein leimt erkennbares Eigeninteresse.Die vier Höfe des Adels waren "freie" Ackerhöfe. Mit Ausnahme derBurgfeste leisteten sie alle Dienste ihren Grundherrn. Dagegen sind die beiden neugegründetenHöfe dem Amt voll dienstpflichtig. Es gewann also je Woche vier"Diensttage mit dem Spanne". Der eigene Einsatz war dabei gering, denn drei Vierteldes gesamten Landbesitzes der beiden Höfe war Kloster- und Kirmenland, und nurbeim zweiten Hof beteiligte sich das Amt zur Hälfte an der Landausstattung. DerEifer, mit dem Heinrich der Jüngere für die Erhaltung und Wiederkehr des katholischenGlaubens in seinen Landen focht, hinderte ihn offensichtlich nicht daran,Kirchengut auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten für seine Zweckezu gebraumen 26).Die Entstehung der HalbspännerhöfeDie Entstehung der Lutterschen Halbspännerhöfe läßt sim ohne Smwierigkeitenverfolgen und, was nom wimtiger ist, zweifelsfrei belegen. Das ist für dieEntwicklungsgeschichte dieser Hofklasse von besonderer Bedeutung, da sie fraglosdie umstrittenste ist. Im ersten Erbregister von 1548 werden Höfe dieser Klasse in25) Staatsardtiv Wolfenbüttel: VII B Hs 367 pag. 509 und 511-514.26) S. Anm. 15. \Venn für 60 Morgen nur 8 H. gegeben wurden, so liegt dieser Erbzinsunter den sonst üblidten Meierzinsen. Da weiterhin der Zehnte später nur mit Il fl. demKloster entsdtädigt wurde, verblieb dem Herzog ein erheblidter Gewinn.http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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