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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweiglich 18). Mit rund zo Morgen je Hufe ist aber die untere Grenze erreicht. Nunliegen von den insgesamt 80 1 /2 Morgen Ackerland 10 Morgen in jenem Teil desWestfeldes, der erst nach dem Wüstwerden von Kirchnauen in die Luttersche Feldmarkeinbezogen wurde. 10 Morgen sind von der Gesamtfläche ein so bedeutenderAnteil, daß man sich einen Besitz von vier Hufen ohne diese Felder auf der früherenKirchnauer Flur nicht gut vorsteHen kann. Infolgedessen müßte die Verlehnungdieses Güterkomplexes wie beim vorigen Ackerhof nach dem Wüstwerden vonKirchnauen erfolgt sein.Hierfür sprimt noch eine weitere Beobachtung. Bei 14 Feldstücken besteht Flurkorrespondenzmit dem Amtsgut. Nur zwei liegen im Gemenge mit den Stückenanderer Bauern, und eine Parzelle bildet einen besonderen Kamp 19). Die Abtrennungdieser Flächen von den Ländereien des Amtsgutes ist damit hochwahrsmeinlich.Jedoch sind die Parzellen in der früheren Kirchnauer Flur weder blockförmig nomvon überdurchsmnittlicher Größe. Vielmehr liegen sie an der Längsseite der Felderdes Amtsgutes oder quer davor. Man möchte daher annehmen, die Feldstücke desAckerhofes der Familie v. Heere wären erst später von den Flächen des Amtsgutesabgetrennt, während man die blockförmigen Stücke des Hofes der Familie v. Schwicheldtkurz vor oder während der Wiederaufnahme der Bewirtschaftung durch dasGut aussonderte. Auf ein spätes Entstehungsdatum weist auch die Lage der Hofstelleam Rande des Dorfes hin. Sie liegt in der dorfwärts gerichteten Spitze einer\VegegabeI. Der vordere Teil der eingeschlossenen Fläche enthält die HofparzeHemit Garten und etwas Ackerland, der hintere Teil gehörte bis zum 19. Jahrhundertwiederum zum Amtsgut 20).Unzweifelhaft ist die Entstehung der beiden letzten zu besprechenden Ackerhöfe.Auch bei ihnen deutet bereits der hohe Landanteil auf der früheren Kirchnauer Flurauf eine verhältnismäßig späte Gründung hin. Es lohnt bei beiden Höfen aber nicht,der Landverteilung näher nachzugehen, da zusätzliche Angaben vorliegen, die eineweit genauere Eingrenzung des Gründungstermins erlauben.Neben einem Ackerhof, dessen Besitzgeschichte zu dieser Arbeit nimts beizutragenvermag, besaßen die v. WaIImoden nachweislich seit 1458 auch nom dreiKothöfe im Dorf Lutter. Wie bei den übrigen Kothöfen, die an Adlige verlchntworden waren, handelte es sich um reine Hofstellen, bei denen in den Quellen hömstensnoch ein dazugehöriger Garten vermerkt wurde. Von 1458 bis zum Ende des1") Interessant ist folgende Beobamtung: Zählt man alles A&erland, das im I. Erbregisterin Morgen angegeben wird, zusammen und teilt die Summe durm dreißig, so erhält manzusammen mit dem in Hufen angegebenen Besitz die Gesamtzahl der Hufen des Dorfes.Man smeute sich also nicht, verschieden große Hufen der A&erhöfe zu summieren und Zählhufenvon 30 Morgen hinzuzuremnen.18) Rippel, a. a. 0., übersah diese Korrespondenz, da er das Amtsgut nicht in seineTabelle aufnahm. Ebenso in seinem Aufsatz: Die Korrespondenzmethode als Mittel zurQuellenkritik der Braunsmweigischen Generallandesvermessung des 18. Jahrhunderts, in:Braunsmweigisches Jb., Bd. 43, Braunsmweig 1962, S. Il bis 43.20) Die Höfe und Häuser lassen sich auch heute noch nam den im 18. Jahrhundert eingeführtenBrandversimerungsnummern identifizieren. Sie werden in der üblichen Abkürzungals Ass. (Assekuranz) NI. angegeben. Hier Ass. NI. I.http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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