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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweighttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519überrasmt immer wieder die Häufigkeit von Landverlusten und -zulagen. Damitänderte sich nimt selten die Einstufung in eine Bauernklasse, und selbstverständlimmuß die Frage nad!. dem Ursprung und der Bedeutung der Hofklassen anders beantwortetwerden, wenn der gleime Hof seine Klassenzugehörigkeit aus den versd!.icdenstenGründen wemselte.Es ersmien daher zweckmäßig, erneut nach dem Ursprung und der Bedeutungsüdniedersäd!.sischer Hofklassen zu fragen, und zwar diesmal in einem braunschweigischenAmt, in dem der Grundbesitz des Landesherrn und der adliger Grundherrnweit überwog. Es wurde das Amt Lutter arn Barenberge im Kreis Gandersheimgewählt, dessen Hauptgebiet an die Nordwestspitze des Harzes grenzt.Bei der durch diese Wahl bedingten Quellenlage ist natürlich nicht zu erwarten,daß bei dem Zurücktreten klösterlimen Besitzes Ansmluß an die mittelalterlimenVerhältnisse gefunden werden kann. Das ist auch nimt erforderlich, weil der Schwerpunktder Untersuchung auf den Besitzveränderungen im 16. Jahrhundert liegt. Siekönnen gerade in diesem Amt besonders gut verfolgt werden, da allein aus derzweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vier verschiedene Erbregister vorliegen 10). Diegünstige Quellenlage, jedenfalls für diesen Zeitraum, ergibt sich aus der Friedcnsregclungnach Absd!.luß der Hildesheimer Stifts fehde, die von 1519 bis 1513 mit zumTeil Ieidenschaftlid!.er Erbitterung geführt wurde. Von 1259 bis 1513 waren Burgund Dorf Lutter mit nur kurzer Unterbrechung in der Hand der HildesheimerBischöfe gewesen 11). Nach dem für sie unglücklichen Ausgang der Fehde mußtensie das "Große Stift", zu dem aud!. Burg und Amt Lutter gehörten, an die Herzögevon Braunschweig-Wolfenbüttel abtreten. AIs nach dem welfisd!.en Sonderfriedenvon 164Z das "Große Stift" an Hildesheim zurückfiel, verblieb jedoch das Amt Lutterbei Braunschweig-Wolfenbüttel, so daß auch für die nachfolgende Zeit die braunschweigisd!.enQuellen benutzt werden konnten. Sie werden in nennenswertemUmfang nur noch durm das Lehnsbuch des Bischofs Ernst v. Hildesheim ergänzt,das im Jahre 1458 entstand.Die Entstehung der AckerhöfeAufsmlußreich für die Entwiddung einiger Lutterscher Ackerhöfe ist der Hofder Herren v. Schwicheldt 12). Sie waren seit 1390 Erbmarschälle des HochstiftsHildesheim, doch erhielten sie diesen Besitz von den Herzögen von Braunsmweig­Grubenhagen zu Lehen. Im Jahre 1466 ist der Hof zum ersten Mal faßbar. Dervorhergehende Lehnsträger Rase v. Gustedt war verstorben, und das heimgefallene10) Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel: I. Erbregister von 1548 und %. vor1567 = 19 Alt 134, 3. Erbregister um 1568 = 19 Alt 135, wörtlich übereinstimmend (Kopie),aber zusätzlich mit den Namen späterer Bewirtschafter 19 Alt 136, 4- Erbregister von 1595= 19 Alt 137.11) Strombeck, Hilmar v.: Zur Geschichte des Dorfes Luttere, Bischopeslutter, jetztLutter a. Barenberge im Herzogtum Braunschweig, in: Zeitschr. d. Harzvereins f. Gesch. u.Altertumskde., 7· Jg., 1874, S. 189.12) Die vorkommenden Adelsfamilien gehören zum Orts adel. Sie sind weitgehend ausgestorben.Die Schreibweise der Namen richtet sich nach jener der heutigen Ortsnamen.88

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