12.07.2015 Aufrufe

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweigarchivalischen Quellen beruht 3). Daneben zitiert Oberbeck-J acobs noch Pröbe undMaßberg, doch zog ersterer wiederum die Kern- oder Randlage der Höfe im Dorfals Beweis für ihr Alter heran 4). Nun hat aber Oberbeck selbst verschiedene Dorfgrundrisseherausgearbeitet, bei denen durchaus nicht immer die "alten" AckerundHalbspännerhöfe von "jüngeren" Kothöfen umgeben werden. Es erscheintdaher nicht unbedingt sicher, ob allein aus der Lage eines Hofes im Dorf sein Alterersdllossen werden darf.Ausschließlich archivalische Quellen benutzte Kleinau, als er die Entwicklung desbraunsdlweigischen Dorfes Runstedt im Kreis Hclmstedt nachzuzeichnen versuchte 5).Zwar gelingt ihm der Nachweis, daß der Entwicklungsgang seines Beispieldorfessicherlich anders verlaufen ist, als man anhand des Dorf- und Feldrisses annehmenmüßte. Zur Frage nach der Bedeutung und dem Ursprung der Bauernklassen trägtsein Aufsatz aber wenig bei, so daß er selbst weitere Untersumungen zu diesemFragenkreis fordert 6).Während seiner umfangreichen Studien zu den Dorfgeschichten von Hedeper,Wetzleben und Semmenstedt - alle im Kreis Wolfenbüttel- trug vor allem KüchenthaIviel Material zusammen, das über die Bedeutung und den Ursprung südniedersächsischerHofhlassen Auskunft gibt. Er hat es später nochmals vermehrt und zueiner Monographie verarbeitet 7). Trotz ihres erheblichen Umfanges kann die UntersudlUngvon KüchenthaI aber noch nicht als abschließend angesehen werden. DieSuche nach der ersten urkundlichen Nennung der einzelnen Hofklassen nimmt denAutor ebenso gefangen wie die keineswegs erfolglosen Versuche, die Geschichteeinzelner Besitzkomplexe bis ins Mittelalter zurückzuverfolgen. Beides ist sicherlichverdienstvoll und führt weiter, wenn man dem Ursprung der Hofklassen nachspürt.Dabei wird aber zu wenig der stete Wandel berücksichtigt, dem vor allem der Grundbesitzweltlicher Grundherrn unterlag 8). Nicht immer überwogen in den Dörferndie "alten" Höfe, deren Zahl später durch Namsiedlung nur nom geringfügig vermehrtwurde. Vielmehr, und das gilt besonders für die Höfe adliger Grundherrn 9),I) Oberbuk, a. a. 0., S. 60.t) Oberbeck-1acobs, a. a. 0., S. 48.B) Kleinau, Hermann: Zur Gesdtidtte der Höfe des Dorfes Runstedt (Lkr. Helmstedt)und ihrer Ländereien. Zugleidt einige Bemerkungen zur braunsdtweigismen Dorf- und F1urforsdtung,in: Braunsdtw. Jb., Bd. 41, 1961.8) Kleinau, a. a. 0., S. 35.7) KüdJenthal, Werner: Hedeper, Wetzleben, Semmenstedt (Dorfbüdter). Ders.: Bezeimnungder Bauernhöfe und Bauern im Gebiete des früheren Fürstentums Braunsdtweig­Wolfenbüttel und des früheren Fürstentums Hildesheim, Hedeper 1965. Alle vier Werke in:Niedersädtsisdte Dorfbüdter (Masdt.smr.), hg. von Heinridt Keune, Gielde, Kr. Goslar(Auslieferung dort). Zitiert wird nur: Bezeichnung der Bauernhöfe ...8) KüdJenthal, a. a. 0., S. 108 f., spridtt zwar von dem Wandel der Verhältnisse an dieserStelle, zieht daraus aber nirgends Sdtlüsse.8) In den Quellen wird stets von Gutsherrn gespromen. Da in der Agrargeschichtssdtreibungbei der Gutsherrsdtaft jedodt die Vereinigung von Grund-, Geridtts- und Leibherrsdtaftvorausgesetzt wird, darf in dieser Arbeit nur von Grundherrn gesprochen werden.Die Leibherrschaft wurde im Fürstentum Braunsdtweig-Wolfenbüttel bereits 1433 aufgehoben,und die Geridttsherrschaft lag im Amt Lutter beim Landesherm.http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!