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Betriebsordnung TAE-ASUS-500 Rev.2 - TRIMET Aluminium SE

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<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 2von 11BETRIEBSORDNUNG ARBEITSSICHERHEIT/UMWELTSCHUTZ DER <strong>TRIMET</strong> ALUMINIUM AG(<strong>TAE</strong>) FÜR FREMDFIRMENUnsere Einstellung zur ArbeitssicherheitDem Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter und Partner gilt oberste Priorität bei derGestaltung unserer Produkte, Prozesse und Arbeitsplätze. Die Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigungaller geltenden Gesetze, Normen und Regelwerke.Jeder Unfall ist vermeidbarWir sind davon überzeugt, dass grundsätzlich alle Unfälle vermeidbar sind und wir verbleibendeRisiken minimieren können.Unser Ziel ist ein unfallfreier Betriebsablauf und damit der größtmögliche Schutz unsererMitarbeiter.Die Verantwortung liegt bei der FremdfirmaDie ständige Verbesserung der Arbeitssicherheit ist für uns Teil der täglichen Arbeit undVerpflichtung für jeden Mitarbeiter. Eine besondere Verantwortung liegt bei den Führungskräftender Fremdfirma. Sie sind für die Einhaltung der Sicherheitsregeln während der Arbeitenverantwortlich.Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Beschäftigten Ihres Unternehmens vor Beginn derArbeiten über die organisatorischen Regelungen und Verhaltensanforderungen informiert werden.Zum Zweck der Information Ihrer Mitarbeiter erhalten Sie hiermit die <strong>Betriebsordnung</strong>Arbeitssicherheit für Fremdfirmen:Damit keine Verständigungsprobleme entstehen, müssen alle Fremdmitarbeiter, die bei der <strong>TAE</strong>eingesetzt werden, die deutsche Sprache verstehen und sprechen können.Während der Tätigkeit in unserem Unternehmen bleibt der Beschäftigte einer Fremdfirma mit allenRechten und Pflichten Mitarbeiter seines Arbeitgebers. Dieser Arbeitgeber ist für die Umsetzungder Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen verantwortlich.Der Einsatz von Subunternehmen ist nicht erwünscht. Sollten Sie sich trotzdem der Unterstützungdurch Subunternehmen bedienen, haben Sie der <strong>TRIMET</strong> dies frühzeitig anzuzeigen, alleMitarbeiter namentlich zu benennen und sie über diese <strong>Betriebsordnung</strong> zu informieren. Sie sindfür diese Mitarbeiter verantwortlich. Des weiteren haben Sie in diesem Fall einen Koordinator zubestimmen, der die Arbeiten Ihrer Mitarbeiter und die des Subunternehmers auf dem Gelände der<strong>TAE</strong> ständig koordiniert.Die Kontaktperson – Ihr/e <strong>TAE</strong>-Koordinator/in - für Ihre Arbeiten in unserem Unternehmen ist Ihr/eAnsprechpartner/in in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.Der/Die Koordinator/in ist beauftragt, die Durchführung der Arbeiten der Fremdfirmen hinsichtlichder Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu überprüfen. Er/Sie überwacht damit auch dieEinhaltung der nachfolgenden Verpflichtungen durch Ihre Mitarbeiter.Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 3von 111 InhaltNr.Seite1 Inhalt...................................................................................................................... 32 Allgemeines........................................................................................................... 33 Wichtiges vor Beginn der Tätigkeiten.................................................................... 44 Sozialversicherungsausweis.................................................................................... 45 Meldepflicht........................................................................................................... 46 Persönliche Schutzausrüstung................................................................................. 47 Verkehrsregelung in unserem Werk......................................................................... 58 Maschinen, Werkzeuge und Ausrüstungen............................................................... 59 Arbeiten in Höhen / Absturzgefahren....................................................................... 510 Arbeitsgenehmigungen............................................................................................ 511 Allgemeine Verbote................................................................................................. 612 Ordnung und Sauberkeit.......................................................................................... 613 Umweltschutz.......................................................................................................... 614 Verhalten bei Unfällen............................................................................................. 715 Alarmierung im Falle eines Unfalls oder bei Feuer.................................................. 716 Verhalten bei Werks-Alarm..................................................................................... 817 Besondere Gefahren und Hinweise in den Elektrolysehallen................................... 818 Besondere Gefahren und Hinweise in der Gießerei................................................. 919 Geltende Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen.................................................. 1020 Geländelayout / Sammelplätze im Evakuierungsfall................................................ 112 AllgemeinesDie <strong>TRIMET</strong> ALUMINIUM AG (<strong>TAE</strong>) und ihre Mitarbeiter legen größten Wert auf sicheresund unfallfreies Arbeiten. Deshalb beachten Sie bitte die Unfallverhütungsvorschriften(BGV) Ihrer Berufsgenossenschaft wie auch unsere <strong>Betriebsordnung</strong>.Ausgebildete Ersthelfer und Notfallausrüstung für die Tätigkeiten bei der <strong>TAE</strong> sind durchIhre Firma nachzuweisen.Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 4von 113 Wichtiges vor Beginn der Tätigkeiten bei <strong>TAE</strong>Vor Durchführung der Arbeiten ist der Baustellenleiter bzw. Vorgesetzte der Fremdfirmaverpflichtet, seine Mitarbeiter über den Inhalt dieser <strong>Betriebsordnung</strong> zu unterweisen.Informieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter bitte auch über Fluchtwege, Standorte vonFeuerlöschern und Telefonen sowie Erste - Hilfe Einrichtungen bei der <strong>TAE</strong>.Am ersten Tag bei der <strong>TAE</strong> findet vor Beginn der Tätigkeiten eine Überprüfung desWissenstandes Ihrer Mitarbeiter über unsere <strong>Betriebsordnung</strong> beim Werkschutz statt. IhreMitarbeiter erhalten dort einen Fremdfirmenausweis, den sie bei der <strong>TAE</strong> ständig bei sichzu führen und ihn unaufgefordert täglich beim Werkstor vorzuzeigen haben. Die Teilnahmean dieser Überprüfung wird durch Unterschrift bestätigt. Der Ausweis ist im Falle einesneuen Auftrags wieder mitzubringen.4 SozialversicherungsausweisDie Fremdfirma gewährleistet, dass sie sich bei Beginn der Beschäftigung den Sozialversicherungsausweisoder Ersatzausweis des Beschäftigten hat vorlegen lassen sowiedie Beschäftigten, für die eine Mitführungspflicht des Ausweises bei der Ausübung derBeschäftigung besteht, hierüber belehrt hat.5 MeldepflichtDer leitende Monteur / Ingenieur informiert den <strong>TAE</strong>-Koordinator ( Auftraggeber /Projektleiter ) oder die betreffende Betriebsleitung vor Aufnahme der Arbeiten und beideren Ende bzw. bei Unterbrechung der Arbeiten sowie bei besonderen Vorkommnissen.6 Persönliche SchutzausrüstungFolgende Schutzartikel müssen Ihrem Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeiten bei <strong>TAE</strong>durch Ihre Firma gestellt werden ( sofern dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist ) :1) Schutzhelm mit Firmenlogo und Namen des Mitarbeiters.2) Geeignete Sicherheitsschuhe, min. S2.3) Schutzbrille ( ist in allen Produktionshallen u. Werkstätten Pflicht ).4) Der Tätigkeit entsprechende Arbeitskleidung. Bei Tätigkeiten in den Elektrolysehallensowie in der Gießerei Arbeitskleidung nach EN 531 mit der Kennzeichnung D1 oder D2.Die Arbeitsjacke muss in diesen Bereichen geschlossen getragen werden.5) Soweit notwendig geeignete Handschuhe, Gehörschutz und Atemschutz (bitteinformieren Sie sich vor Beginn der Tätigkeiten bei Ihrem Koordinator der <strong>TAE</strong>).Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 5von 117 Verkehrsregeln in unserem Werk• Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h.• Beim Überfahren der Eisenbahngleise ist besondere Vorsicht geboten,Schienenverkehr hat Vorrang.• Es gilt die Allgemeine Straßenverkehrsordnung.• Es ist auf werksinternen Stapler- und Sonderfahrzeugverkehr zu achten.• <strong>TAE</strong>-Fahrzeuge wie Gabelstapler oder Traktoren sowie Krananlagen dürfen nurmit <strong>TAE</strong>-Führerschein und schriftlicher Beauftragung durch <strong>TAE</strong> benutzt werden.8 Maschinen, Werkzeuge und Ausrüstung• Es darf niemals an Maschinen und Anlagen, mit deren Umgang Sie nicht vertrautsind, gearbeitet werden.• Alle von Ihren Mitarbeitern benutzten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssenden jeweiligen aktuellen Vorschriften entsprechen.• Bei Autogenschweißgeräten sind von Ihren Mitarbeitern die Schläuche regelmäßigauf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Diese Prüfungen sind zu dokumentieren.Zwischen Druckminderer, Handstück und den Schläuchen sindFlammrückschlagsicherungen zu installieren (<strong>TAE</strong> Sicherheitsstandard).• Bei der Verwendung von Stahlseilen oder Ketten zur Lastaufnahme müssen dieseden Bestimmungen der VBG 9a entsprechen.9 Arbeiten in Höhen / Absturzgefahren• Besteht bei Arbeiten eine Absturzgefahr wie z.B. an Bodenöffnungen oder anentfernten Geländern sind entsprechende Absperrungen und Absturzsicherungenvorzusehen.• Sind keine anderen Absturzsicherungen möglich, müssen Sicherheitsgurtegetragen werden.10 Arbeitsgenehmigungen• Schweiß-/Brennschneid- oder sonstige feuergefährliche Arbeiten gem. BGV A1und BGV D1 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Betriebsleitung,dem Ausstellen eines Erlaubnisscheines für Feuerarbeiten und der Durchführungausreichender Brandschutzmaßnahmen begonnen werden.• Arbeiten in Behältern und engen Räumen dürfen nur nach vorherigerGenehmigung durch die Betriebsleitung, dem Ausstellen eines Erlaubnisscheinsund der Durchführung ausreichender Schutzmaßnahmen begonnen werden.• Erdarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch <strong>TAE</strong> für den jeweiligenArbeitsort durchgeführt werden. Durch Nichtbeachtung entstandene Schäden undFolgekosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 7von 11aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.o Bei Verunreinigung des Erdreiches ist umgehend die Abt. AS/US zu informieren.Evtl. sich daraus ergebende Kosten von Boden-, Wasser-, Luft- oder andererUmweltverunreinigungen werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.o Werden im Zuge von Baumaßnahmen Auffälligkeiten - wie Verunreinigungen vonBoden / Bausubstanz (erkennbar z.B. an Verfärbungen), Geruchsbelästigungen,etc. - festgestellt, sind die Arbeiten umgehend einzustellen und der <strong>TAE</strong>-Koordinator sowie die Abteilung AS/US zu informieren.14 Verhalten bei Unfällen / Verletzungen1) Durchführung von Sofortmaßnahmen am Unfallort ( Blutungen stillen, verletzteGliedmaßen ruhig stellen, den Verletzten beruhigen ).2) Unfallstelle absichern.3) Unverzügliche Meldung an den <strong>TAE</strong>-Koordinator und den Vorgesetzten.4) Melden einer Verletzung/eines Unfalls sofort an den Betriebssanitäter (Pförtner) zurmedizinischen Versorgung und zum Eintrag in das Verbandbuch.5) Jede Erste–Hilfe-Leistung muss in das Verbandbuch beim Sanitäter (Pförtner)eingetragen werden.15 Alarmierung im Falle eines Unfalls oder bei FeuerNOTRUF-NUMMER: 333Bei einem Unfall oder bei Feuer ist ein Rettungswagen / Notarzt oder Löschwagen derFeuerwehr ausschließlich über die interne Telefon Nr.: 333 anzufordern. Gleichzeitig wirdüber diese Nummer der Betriebssanitäter informiert, der bei Unfällen Erste Hilfe leistet.Anforderung eines Rettungswagens / Notarztes / der Feuerwehr1) Wer meldet den Unfall ?2) Was ist passiert ?3) Wo ist es passiert ?4) Wie viele Verletzte ?5) Warten auf Rückfragen.Das Gespräch wird durch den Betriebssanitäter/Pförtner beendet.Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 8von 1116 Verhalten bei Werks-Alarm (Evakuierungsfall)Ihre Mitarbeiter haben bei Werks-Alarm den Anordnungen der mit den Schutz- undRettungsarbeiten Beauftragten Folge zu leisten und ihnen behilflich zu sein. Muss derBetriebsbereich geräumt werden, ist sofort der nächste Sammelpunkt aufzusuchen (sieheMarkierung im beigefügten Geländelayout der <strong>TAE</strong>) und sich dort umgehend beimEvakuierungskoordinator oder -helfer zu melden (zu erkennen anhand der Armbinde oderWarnweste). Das Werksgelände darf in diesem Fall nicht eigenständig verlassen werden.17 Besondere Gefahren und Hinweise in den Elektrolysehallen1) Personen mit Herzschrittmacher, Insulinpumpe oder anderen elektronischenImplantaten haben aufgrund der starken Magnetfelder in den Elektrolysenhallen und inder Gleichrichterstation keinen Zutritt!!!2) Es darf niemals eine stromleitende Verbindung zwischen den gegenüberliegendenOfenreihen oder zwischen Öfen und Konstruktionsteilen gebildet werden.3) Im Bereich der Elektrolyse dürfen nur Holz- oder Kunststoffleitern verwendet werden.Der Einsatz von Stahl- oder <strong>Aluminium</strong>leitern ist wegen der Kurzschlussgefahr nichterlaubt.4) Bei der Verwendung von Stahlseilen zur Lastaufnahme ist darauf zu achten, dassmit den Stahlseilen keine Kurzschlüsse verursacht werden.5) Eisenteile versuchen sich unter dem Einfluss der Magnetfelder in den Elektrolysehallenin Richtung des magnetischen Flusses zu drehen und werden von den stromführendenSchienen angezogen. Diese magnetischen Kräfte können speziell bei großenEisenteilen ( langen Rohren, Eisenprofile und dgl.) gefährliche Bewegungenverursachen.6) Es sollten Druckluftwerkzeuge verwendet werden.7) Bei Einsatz von Verlängerungskabeln und – Trommeln darf nur 1 Verbraucher proEinspeisung angeschlossen werden – Trenntrafos verwenden -.8) Es dürfen niemals Wasser oder sonstige Flüssigkeiten (Getränkedosen) inElektrolyseöfen oder in flüssiges Metall gegeben werden. Hierbei entsteht eineexplosionsartige Verdampfung der Flüssigkeit. Der entstehende Wasserdampf treibtaußerdem <strong>Aluminium</strong> / Flussmittel aus dem Ofen heraus, welches dannexplosionsartig entweicht und Personen verletzen und aufgrund der Druckwelle großeSachschäden verursachen kann.Aus 1 Liter Wasser entstehen ca. 1.700 l Wasserdampf !9) Aus diesem Grunde dürfen keine Getränke in die Elektrolysehallen mitgenommenwerden bzw. dort zu sich genommen werden.10) Alle Werkzeuge, die für Arbeiten in der Schmelze verwendet werden, sind ausreichendvorzuwärmen.11) Der Aufenthalt im Gefahrenbereich von Anodenwechselfahrzeugen, Oxidfahrzeugen,Gabelstaplern und sonstigen Sonderfahrzeugen ist verboten. Bei gemeinsamenArbeiten sind verbindliche Absprachen zu treffen.Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 9von 1112) Grundsätzlich ist auf Fahrzeugverkehr in der Elektrolyse zu achten. Stellen Sie immerBlickkontakt zum Fahrer her, wenn sich ein Fahrzeug in Ihrer Nähe befindet.13) Das Abstellen metallischer Gegenstände an Stromleitungen, das Sitzen auf denOfenrändern oder den Abdeckblechen sowie das Wärmen von Speisen oderGetränken ist verboten.14) Beachten Sie Aufenthaltsverbote, Durchfahrverbote und besondere Anweisungen derbetrieblichen Vorgesetzten.Wichtige TelefonnummernNotruf 333Sanitäter 1576Arbeitssicherheit 1574 / 1577Abteilungsleiter Elektrolyse 1100Produktionsleitung Elektrolyse 7-106Leitung Anodenanschlägerei/Kathodenrep. 7-125Bereichsmeister Ofenbetrieb 7-130Schichtmeister 7-113Instandhaltung 7-11118 Besondere Gefahren und Hinweise in der Gießerei1) In den Arbeitsbereichen, in denen chargiert (Festmetall oder Flüssigmetall) oderabgekräzt wird, besteht Unfallgefahr durch verspritzendes, heißes Metall. DerAufenthalt in diesen Arbeits- und Gefahrenbereichen ist während der Durchführung dergenannten Arbeitsabläufe nicht erlaubt. Das Befahren der Gießerei mit Fahrrädern istverboten.2) Grundsätzlich ist auf Fahrzeugverkehr in der Gießerei zu achten. Stellen Sie immerBlickkontakt zum Fahrer her, wenn sich ein Fahrzeug in Ihrer Nähe befindet.3) Gießen Sie niemals Wasser oder sonstige Flüssigkeiten (Getränkedosen) auf flüssiges<strong>Aluminium</strong> oder Gegenstände, die mit Flüssigmetall in Berührung kommen, wie z.B.Schöpfkellen, Probekellen. Hierbei entsteht eine explosionsartige Verdampfung derFlüssigkeit. Der entstehende Wasserdampf treibt außerdem <strong>Aluminium</strong> / Flussmittelaus dem Ofen heraus, welches dann explosionsartig entweicht und Personenverletzen und aufgrund der Druckwelle große Sachschäden verursachen kann.Aus 1 Liter Wasser entstehen ca. 1.700 l Wasserdampf !4) Aus diesem Grunde dürfen keine Getränke in die Gießereihalle mitgenommen werdenbzw. dort zu sich genommen werden.5) Es muss sofort der Schichtführer der Gießerei informiert werden, wenn Gegenständeder Gießerei, die im Gießbetrieb verwendet werden, mit Wasser o.ä. in Kontaktgebracht wurden.5) Verwendung und Lagern von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Stoffenerfolgt unter Berücksichtigung der Gegebenheiten (heiße Öfen und Rinnen, andereheiße Gegenstände) in den Betrieben.Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 10von 116) Tiegelöfen und Rinnen, verbrauchte Keramikfilter, Walzbarren, Rundbolzen usw.können sehr heiß sein. Beim Anfassen von Gegenständen ist darauf zu achten, dasssie abgekühlt sind und bei Berührungen keine Verbrennungen mehr verursachen.7) Halten Sie Abstand von schwebenden Lasten und entfernen Sie sich aus derenGefahrenbereich. Auch das kurzzeitige Hindurchgehen unter schwebenden Lasten istuntersagt.Wichtige TelefonnummernNotruf 333Sanitäter 1576Arbeitssicherheit 1574 / 1577Abteilungsleiter Gießerei 1200Produktionsleitung 1207Schichtmeister 7-161Meister Instandhaltung 7-17219 Geltende Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen• Unfallverhütungsvorschriften / Berufsgenossenschaftliche Vorschriften der für IhrenBetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.• Staatliche Vorschriften, z.B. Arbeitszeitvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien,Arbeitsstättenverordnungen, Gefahrstoffverordnung und alle weiteren geltendenArbeitsschutzvorschriften.Diese <strong>Betriebsordnung</strong> ist Bestandteil des Vertrags. Verstöße gegen die <strong>Betriebsordnung</strong> stelleneine Vertragsverletzung dar und ziehen entsprechende Schadenersatzansprüche und eineVertragsauflösung nach sich.Unfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstehen, sind unverzüglich dem/der <strong>TAE</strong>-Koordinator/in und der Abteilung Arbeitssicherheit zu melden.Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2


<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>TAE</strong>-AS/US-<strong>500</strong>Seite 11von 1120 Geländelayout / Sammelplätze im EvakuierungsfallGebäude-Nr.: Bezeichnung1 Elektrolyse-Ofenhalle 12 Elektrolyse-Ofenhalle 23 Elektrolyse-Ofenhalle 34 Vorstand, Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Waschkauen, Cafeteria5 Labor (LUMA)6 ALU Forum, Kantine7 Druckluftstation, Kesselhaus9 Hauptverwaltung, Rohstofflager10 Hauptlager11 Kathodenreparatur-Werkstatt (KRW)12 KFZ-Werkstatt13 Anodenanschlägerei (AAS)14 Gießereileitung, Elektrolyseleitung15 Flussmittelaufbereitung (FMA)16 Mittelspannungsstation17 Rückkühlwerk Gleichrichter18 Gasübergabestation19 Trockenadsorptionsanlage (TA)Ausgabe - Freigabe – RevisionsstatusAusgabe Visum Freigabe Visum Revisionsdatum:durch: durch: 20.10.2009AS/US VS Revisionsnummer:2

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