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TRADITION und ZUKUNFT

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Freitag<br />

28. JANUAR 2011<br />

Kanzlei Zipper & Collegen: Bewährtes bewahren – Neues erkennen<br />

Spezialwissen<br />

in allen Sparten<br />

SCHWETZINGEN. In der Rechtsanwaltskanzlei<br />

Zipper <strong>und</strong> Collegen,<br />

Schwetzingen, vertreten fünf kompetente<br />

Rechtsanwälte in verschiedenen<br />

Rechtsgebieten mit Nachhaltigkeit,<br />

Engagement, Effizienz <strong>und</strong><br />

Erfahrung die Interessen ihrer Mandanten.<br />

Die Kanzlei Rechtsanwälte<br />

Zipper & Collegen wurde im Jahr<br />

2001 aus einer ehemaligen Sozietät<br />

heraus als Spin Off von den Rechtsanwälten<br />

Rüdiger <strong>und</strong> Manfred Zipper<br />

gegründet <strong>und</strong> berät ihre Mandanten<br />

seither sehr erfolgreich in zivilrechtlichen,<br />

strafrechtlichen <strong>und</strong><br />

verwaltungsrechtlichen Mandaten.<br />

Anwalt als Dienstleister<br />

Die Kanzlei berät <strong>und</strong> betreut Mandanten<br />

aus dem privaten Bereich sowie<br />

mittelständische Unternehmen<br />

b<strong>und</strong>esweit. Zipper & Collegen bieten<br />

ein breitgefächertes Spektrum<br />

moderner <strong>und</strong> hoch spezialisierter<br />

anwaltlicher Dienstleistungen. Dieses<br />

reicht von der Bearbeitung <strong>und</strong><br />

Lösung einzelner, oftmals sehr komplexer<br />

Rechtsprobleme, bis hin zur<br />

dauerhaften <strong>und</strong> umfassenden Betreuung<br />

einer Person oder eines Unternehmens<br />

in nahezu allen Rechtsangelegenheiten.<br />

Dabei ist es der<br />

Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Collegen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Struktur als mittelständische<br />

Kanzlei mit der entsprechenden<br />

Manpower möglich,<br />

auch in umfangreichen Großmandaten<br />

flexibel tätig zu sein.<br />

Kompetenz steht an erster Stelle<br />

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zipper<br />

& Collegen beraten kompetent<br />

sowohl in der Vertragsgestaltung als<br />

auch in der Durchsetzung oder in<br />

der Abwehr von Ansprüchen. Die<br />

hohe fachliche Kompetenz <strong>und</strong><br />

Qualität erreichen die Rechtsanwälte<br />

der Kanzlei durch Spezialisierung<br />

<strong>und</strong> Fokussierung auf das jeweilige<br />

Rechtsgebiet. Dies wird durch fortwährende<br />

Teilnahme an Fachlehrgängen<br />

<strong>und</strong> jährlichen fachspezifischen<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

beispielsweise im Strafrecht, Familienrecht,<br />

Erbrecht, Arbeitsrechts,<br />

Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht,<br />

Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />

sowie im gewerblichen Rechtsschutz<br />

gewährleistet.<br />

Schwerpunkte gebildet<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Aufteilung der Tätigkeitsschwerpunkte<br />

innerhalb der<br />

Kanzlei ist es den Rechtsanwälten<br />

möglich, trotz der Vielzahl der<br />

Rechtsprechungsänderungen den<br />

Mandanten in nahezu allen rechtlichen<br />

Fragen stets auf der Höhe der<br />

Zeit sachverständig zur Seite zu stehen.<br />

Kurze Arbeitsgänge sowie der<br />

interne Erfahrungs- <strong>und</strong> Wissensaustausch<br />

gewährleisten eine optimale<br />

<strong>und</strong> bedarfsorientierte Beratung<br />

<strong>und</strong> Vertretung. Die kurzen Arbeitsgänge<br />

werden ermöglicht<br />

durch ein modernes Computersystem<br />

<strong>und</strong> den Zugang zu verschiedenen<br />

Rechtsdatenbanken <strong>und</strong> Recherchemöglichkeiten.<br />

Die Rechtsanwälte Zipper & Collegen<br />

bieten ihren Mandanten an,<br />

über die Zusammenarbeit in einem<br />

Netzwerk weiterer qualifizierter<br />

Rechtsanwälte <strong>und</strong> Steuerberater<br />

Rechts- <strong>und</strong> Steuerprobleme arbeitsteilig<br />

zu lösen.<br />

Erfahrener Strafverteidiger<br />

Rechtsanwalt Manfred Zipper vertritt<br />

seit mehr als 10 Jahren Mandanten<br />

in verschiedenen Rechtsgebieten.<br />

Insbesondere ist er als Fachanwalt<br />

für Strafrecht in der Strafverteidigung<br />

als erfahrener <strong>und</strong> engagierter,<br />

hartnäckiger Verteidiger bekannt.<br />

Manfred Zipper verteidigt<br />

seine Mandanten b<strong>und</strong>esweit an allen<br />

deutschen Gerichten. Er ist daneben<br />

auch im Verkehrsrecht <strong>und</strong><br />

im allgemeinem Zivilrecht für seine<br />

Mandanten tätig.<br />

w<br />

Informationen über die Tätigkeit<br />

des Fachanwalts für Strafrecht<br />

Manfred Zipper finden Sie unter<br />

www.anwalt-strafverteidigung.de.<br />

Einen ersten Eindruck<br />

der Kanzlei finden Sie unter<br />

www.rechtsanwalt-schwetzingen.de<br />

Rechtsanwalt Sven Siegrist: Arbeitsrecht ist sehr komplex<br />

Kündigung – was nun?<br />

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />

durch den Arbeitgeber stellt<br />

für die meisten Arbeitnehmer eine<br />

Ausnahmesituation dar, in der er<br />

leicht den Überblick verliert <strong>und</strong><br />

sich dadurch den Weg für ein erfolgreiches<br />

Vorgehen gegen die Kündigung<br />

verbaut. Der von der Kündigung<br />

betroffene Arbeitnehmer sollte<br />

daher versuchen, die Schockstarre<br />

möglichst schnell zu überwinden<br />

<strong>und</strong> im Sinne der Wahrung seiner<br />

Interessen <strong>und</strong> Rechte zu handeln.<br />

Auch wenn die Kündigung durch<br />

den Arbeitgeber ein schwerer Schlag<br />

ist, so muss dies noch lange nicht das<br />

Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten<br />

oder jedenfalls nicht zu den<br />

vom Arbeitgeber gewünschten Bedingungen.<br />

Die Kündigung birgt oft<br />

zahlreiche, für den Laien auf den ersten<br />

Blick nicht erkennbare Fehler,<br />

welche sie angreifbar machen.<br />

Häufig liegt kein Kündigungsgr<strong>und</strong><br />

vor oder der angegebene Kündigungsgr<strong>und</strong><br />

ist nur vorgeschoben.<br />

Da im Kündigungsschreiben selbst<br />

kein Kündigungsgr<strong>und</strong> angegeben<br />

sein muss, kann hier nur eine Kündigungsschutzklage<br />

Klarheit schaffen.<br />

Der erste Weg nach Erhalt der<br />

Kündigung sollte möglichst noch am<br />

selben, spätestens am Tag nach Zugang<br />

der Kündigung, zur Agentur für<br />

Arbeit führen, um anzuzeigen, dass<br />

das Arbeitsverhältnis gekündigt<br />

wurde <strong>und</strong> in absehbarer Zeit mit<br />

der Arbeitslosigkeit zu rechnen ist.<br />

Andernfalls besteht die Gefahr, dass<br />

die Arbeitsagentur eine Sperre des<br />

Arbeitslosengeldes ausspricht.<br />

Auch in Hinblick darauf, dass das<br />

Gesetz für die Erhebung der Kündigungsschutzklage<br />

eine Frist von nur<br />

drei Wochen vorsieht, nach deren<br />

Ablauf die Kündigung als wirksam<br />

angesehen wird, ist Eile geboten. Die<br />

Frist beginnt zu laufen, sobald die<br />

Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen<br />

ist. Also, wenn sie in den<br />

Briefkasten eingeworfen oder ihm<br />

persönlich übergeben worden ist.<br />

Man sollte einen Rechtsanwalt<br />

mit der Wahrnehmung seiner Interessen<br />

betrauen. Das Arbeitsrecht ist<br />

sehr komplex <strong>und</strong> variantenreich.<br />

Der Rechtsanwalt, der tagtäglich mit<br />

Kündigungen zu tun hat, wird nach<br />

den oben angesprochenen Fehlerquellen<br />

suchen <strong>und</strong> diese finden.<br />

Im Übrigen gehen mit der Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses<br />

auch noch weitere Ansprüche einher,<br />

an deren Geltendmachung der<br />

Arbeitnehmer möglicherweise nicht<br />

denkt. Daher sollte der Arbeitnehmer,<br />

dessen Arbeitsverhältnis gekündigt<br />

wird, gerade auch im Hinblick<br />

darauf, dass auch im arbeitsgerichtlichen<br />

Verfahren Prozesskostenhilfe<br />

beantragt werden kann, falls<br />

der Arbeitnehmer die Gebühren<br />

nicht aus eigenen Mitteln aufbringen<br />

kann, Unterstützung suchen.<br />

i<br />

Rechtsanwalt Sven Siegrist, Infos<br />

unter www.arbeitsrechtschwetzingen.de<br />

<strong>TRADITION</strong> UND <strong>ZUKUNFT</strong> 7<br />

Die Rechtsanwälte Sven Siegrist (vordere Reihe von links), Frederick Pitz, Rüdiger Zipper, Manfred Zipper <strong>und</strong> Katharina Schimmel <strong>und</strong> die Mitarbeiterinnen Meike Traschütz<br />

(hintere Reihe von links), Natascha Kutzer, Sandra Herzer, Jessica Ries, Lisa Hocker, <strong>und</strong> Nathalie Plügge. BILD: LENHARDT<br />

Rechtsanwältin Katharina Schimmel: Bei Firmenkäufen <strong>und</strong> Verkäufen sollte der Rechtsberater von Anfang an mit an den Tisch<br />

Share Deal oder Asset Deal?<br />

Sie tragen sich mit dem Gedanken,<br />

Ihren Betrieb zu veräußern? Oder Sie<br />

wollen ein bereits bestehendes Unternehmen<br />

erwerben? Gerade beim<br />

Kauf oder Verkauf eines Unternehmens<br />

lauern für den juristischen Laien<br />

zahlreiche Gefahren. Wir bieten<br />

Ihnen hier einen kleinen Überblick<br />

über die häufigsten Haftungsrisiken:<br />

Zunächst gilt es, sich zu entscheiden,<br />

ob das Unternehmen im RahmeneinesShareDealsodereinesAsset<br />

Deals erworben werden soll. Relevant<br />

wird diese Frage, wenn Inhaber<br />

des Unternehmens eine Gesellschaft<br />

ist. Beim sogenannten Share<br />

Deal wird ein Anteil an einer Gesellschaft<br />

veräußert. Es handelt sich also<br />

um einen Beteiligungserwerb. Der<br />

Inhaber des Unternehmens wechselt<br />

nicht. Dieser ist nach wie vor die<br />

Gesellschaft. Es findet lediglich ein<br />

Wechsel in der Inhaberschaft an der<br />

Gesellschaft statt. Aktiva <strong>und</strong> Passiva<br />

bleiben unverändert.<br />

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer<br />

die einzelnen Vermögensgegen-<br />

stände, aus denen sich ein Unternehmen<br />

zusammensetzt. Es kann<br />

sich hierbei um einzelne Gegenstände,<br />

aber auch um Rechte (z. B. Markenrechte)<br />

<strong>und</strong> sonstige Vermögenswerte<br />

handeln. Es besteht zum<br />

einen die Möglichkeit, dass sämtliche<br />

Wirtschaftsgüter erworben werden.<br />

Es kann vertraglich aber auch<br />

nur der Erwerb einzelner Vermögenswerte<br />

vereinbart werden. Der<br />

Asset Deal eignet sich besonders<br />

dann, wenn sich das zu erwerbende<br />

Unternehmen bereits in einer finanziellen<br />

Schieflage befindet.<br />

Es bedarf im Einzelfall intensiver<br />

<strong>und</strong> qualifizierter anwaltlicher Beratung,<br />

um mögliche Risiken bereits<br />

bei der Gestaltung des Kaufvertrages<br />

zu minimieren.<br />

„Gerne stehen die Rechtsanwälte<br />

Zipper & Collegen bereits bei Beginn<br />

der Vertragsverhandlungen zur Seite.<br />

Wir sind Ihnen auch im Rahmen<br />

einer Legal Due Diligence behilflich<br />

<strong>und</strong> kooperieren für die Financial<br />

<strong>und</strong> Tax Due Diligence mit kompe-<br />

Rechtsanwalt Frederick Pitz: Onlinescheidung ist nicht günstiger<br />

Wenn die Scheidung droht<br />

Eine Ehe kann geschieden werden,<br />

wenn die Ehe gescheitert ist. Die<br />

Scheidung wird eingeleitet durch<br />

den Antrag auf Ehescheidung beim<br />

Familiengericht, der dem anderen<br />

Ehegatten zugestellt wird. Der Tag<br />

der Zustellung an den Ehegatten ist<br />

ein wichtiges Datum. Er hat Einfluss<br />

auf den Zugewinnausgleich <strong>und</strong> den<br />

Versorgungsausgleich.<br />

Darüber hinaus erlischt das Ehegattenerbrecht,<br />

wenn die Voraussetzungen<br />

der Ehescheidung vorliegen.<br />

Voraussetzung der Ehescheidung ist<br />

die Zerrüttung der Ehe <strong>und</strong> der Antrag<br />

auf Ehescheidung. Die Ehe ist<br />

zerrüttet,wenndie Ehegatten dauerhaft<br />

getrennt leben, wenn also zwischen<br />

ihnen keine häusliche Gemeinschaft<br />

mehr besteht <strong>und</strong> mindestens<br />

ein Ehegatte sie auch erkennbar<br />

nicht wieder herstellen will.<br />

! BERATUNG IM INTERNET<br />

Die Kanzlei Zipper & Collegen<br />

bietet Informationsplattformen zu<br />

ausgewählten Rechtsthemen:<br />

www.strafrecht-schwetzingen.de<br />

www.familienrecht-schwetzingen.de<br />

www.erbrecht-schwetzingen.de<br />

www.arbeitsrecht-schwetzingen.de<br />

www.mietrecht-schwetzingen.de<br />

handelsrecht-schwetzingen.de<br />

www.wohnmobil-recht.de<br />

www.motorrad-recht.de<br />

Ausreichend ist die Trennung innerhalb<br />

der Wohnung, wenn die<br />

Ehegatten zwar noch unter einem<br />

Dach leben, eine Unterstützung in<br />

Alltagsdingen aber nicht mehr stattfindet.<br />

Leben die Ehegatten ein Jahr<br />

getrennt <strong>und</strong> beantragt einer die<br />

Scheidung, wird vermutet, dass die<br />

Ehe gescheitert ist, wenn der andere<br />

Ehegatte der Scheidung zustimmt.<br />

Die Scheidung vor Ablauf des<br />

Trennungsjahres ist der Ausnahmefall.<br />

Die Ehe kann bei einer Trennung<br />

von weniger als einem Jahr nur<br />

aus Härtegründen geschieden werden.<br />

Ein typisches Beispiel hierfür<br />

sind Fälle häuslicher Gewalt.<br />

Die einvernehmliche Scheidung<br />

ist für die Gatten die kostengünstigste<br />

Möglichkeit. Dabei haben sich die<br />

Ehegatten über die Folgen, also Zugewinn,<br />

Unterhalt, Hausratsverteilung<br />

<strong>und</strong> Sorgerecht bereits geeinigt.<br />

In solchen Fällen benötigt nur der<br />

den Scheidungsantrag stellende<br />

Ehegatte einen Rechtsanwalt, der<br />

andere kann im Scheidungstermin<br />

persönlich zustimmen.<br />

Die vielfach beworbene Onlinescheidung<br />

ist nicht günstiger. Die<br />

Kosten richten sich immer nach dem<br />

Gegenstandswert, der sich aus den<br />

Einkommens- <strong>und</strong> Vermögensverhältnissen<br />

der Ehegatten berechnet.<br />

i<br />

Rechtsanwalt Frederick Pitz ist<br />

derFamilienrechtsexperte.Infos<br />

auch unter: www.familienrechtschwetzingen.de<br />

tenten Steuerberatern <strong>und</strong> Wirtschaftsprüfern“,<br />

sagt Expertin Katharina<br />

Schimmele.<br />

Haftung bei Firmenfortführung<br />

Die Firma, also der Name eines Unternehmens,<br />

stellt in den meisten<br />

Fällen einen eigenen Wert dar. Der<br />

Erwerber eines Handelsgeschäfts<br />

will auf die Fortführung dieser Firma<br />

meist nicht verzichten. Die Fortführung<br />

ist allerdings nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen möglich.<br />

Es muss sich insbesondere um<br />

ein kaufmännisches Handelsgeschäft<br />

handeln, das in seinem wesentlichen<br />

Kern fortgesetzt wird. Darüber<br />

hinaus birgt die Firmenfortführung<br />

auch ein erhebliches Haftungsrisiko.<br />

Wird eine Firma fortgeführt,<br />

haftet der Erwerber für alle im<br />

Betrieb des Geschäfts begründeten<br />

Verbindlichkeiten des Veräußerers.<br />

Daneben bleibt auch die Haftung<br />

des ehemaligen Inhabers bestehen.<br />

Oftmals wird verkannt, dass die<br />

Haftung bei Firmenfortführung von<br />

Rechtsanwalt Frederick Pitz: Gültiges Testament ist das A <strong>und</strong> O<br />

Vom Erben <strong>und</strong> Vererben<br />

Mit dem Tod des Erblassers fällt der<br />

Nachlass an die Erben. Der Erblasser<br />

kann durch Testament bestimmten<br />

Personen sein Vermögen vermachen.<br />

Ist kein Testament vorhanden,<br />

sind die Erben aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Erbfolge berufen. Bei der Errichtung<br />

eines Testaments hat der Erblasser<br />

zu beachten, dass die Zuwendung<br />

einzelner Vermögensgegenstände<br />

als Erbe an bestimmte Personen<br />

nicht möglich ist. Die Erbschaft umfasst<br />

immer das gesamte Vermögen.<br />

Sind mehrere Erben eingesetzt, erben<br />

diese das gesamte Vermögen gemeinsam<br />

zu den vom Erblasser bestimmten<br />

Anteilen.<br />

Der Erblasser kann aber im Rahmen<br />

einer Teilungsanordnung bestimmen,<br />

wie der Nachlass auseinandergesetzt<br />

werden soll oder bestimmten<br />

Personen im Wege eines<br />

Vermächtnisses Einzelgegenstände<br />

zuwenden. Eine Verletzung der<br />

Formvorschriften führt zur Nichtigkeit<br />

des Testaments. Das Testament<br />

muss selbst geschrieben <strong>und</strong> unterzeichnet<br />

sein. Die bloße Unterzeichnung<br />

eines von einem anderen geschriebenen<br />

Testaments (Ausnahme<br />

ist das Ehegattentestament) oder<br />

eines computergeschriebenen Testaments<br />

reicht nicht aus. Die Unterschrift<br />

sollte dabei abschließend am<br />

Ende des Textes stehen. Zusätze <strong>und</strong><br />

Nachträge sollten nochmals unterzeichnet<br />

werden. Ortsangaben sowie<br />

das Datum sind sinnvoll. Mit der<br />

Angabe des Datums erleichtert der<br />

den Gerichten auch dann bejaht<br />

wird, wenn nur der sogenannte Firmenkern<br />

fortgeführt wird. Es ist also<br />

gerade nicht die identische Fortführung<br />

der Firma erforderlich, um in<br />

die Haftung genommen zu werden.<br />

Es kann die Haftung aber auch<br />

ausgeschlossen werden. Hierzu ist<br />

ein rechtzeitiges Tätigwerden erforderlich,<br />

weil der Haftungsausschluss<br />

ins Handelsregister eingetragen<br />

werden muss. Frühzeitige Beratung<br />

ist deshalb unumgänglich.<br />

Darüber hinaus ergeben sich im<br />

Rahmen eines Unternehmenskaufes<br />

zahlreiche weitere Risiken, die zu<br />

beachten sind. Insbesondere stellt<br />

sich die Frage nach Markenrechten,<br />

Wettbewerbsverboten <strong>und</strong> arbeitsrechtlichen<br />

Belangen. Anwaltliche<br />

Beratung lohnt sich in jedem Fall<br />

<strong>und</strong> spart unter Umständen bares<br />

Geld.<br />

i<br />

Testierende seinen Erben die Feststellung,<br />

welches von mehreren Testamenten<br />

das zeitlich letzte ist.<br />

Die gesetzliche Erbfolge gilt,<br />

wenn kein (wirksames) Testament<br />

vorhanden ist. Gesetzliche Erben<br />

sind die Verwandten <strong>und</strong> die Ehefrau<br />

des Erblassers. Bei mehreren Erben<br />

bestimmt sich die Erbfolge nach<br />

dem Grad der Verwandtschaft. Erben<br />

der 1. Ordnung sind die Kinder,<br />

Erben der 2. Ordnung die Eltern <strong>und</strong><br />

die Geschwister, Erben der 3. Ordnung<br />

die Großeltern. Innerhalb der<br />

jeweiligen Ordnungen erbt jeweils<br />

der am nächsten zum Erblasser Stehende:<br />

Die Eltern schließen dessen<br />

Geschwister aus. Gleich nahe Verwandte<br />

erben zu gleichen Teilen.<br />

Neben den Verwandten des Erblassers<br />

erbt dessen Ehefrau. Dabei<br />

richtet sich die Erbquote der Ehefrau<br />

zum einen danach, ob Verwandte<br />

der 1. oder 2. Ordnung vorhanden<br />

sind, zum andern nach dem familienrechtlichen<br />

Güterstand.<br />

Möchte der Erbe nicht Erbe sein,<br />

muss er die Erbschaft ausschlagen.<br />

Die Ausschlagung kann gewöhnlich<br />

nurinnerhalbvonsechsWochenseit<br />

Kenntnis vom Erbfall erfolgen. Mit<br />

der häufigste Gr<strong>und</strong> für eine Ausschlagung<br />

ist die Überschuldung des<br />

Nachlasses. Mit der Ausschlagung<br />

verliert der Ausschlagende alle<br />

Rechte am Nachlass.<br />

i<br />

Rechtsanwältin Katharina<br />

Schimmel – Infos: www.handelsrecht-schwetzingen.de<br />

Rechtsanwalt Frederick Pitz:<br />

www.erbrecht-schwetzingen.de

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