TRADITION und ZUKUNFT
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Freitag<br />
28. JANUAR 2011<br />
Kanzlei Zipper & Collegen: Bewährtes bewahren – Neues erkennen<br />
Spezialwissen<br />
in allen Sparten<br />
SCHWETZINGEN. In der Rechtsanwaltskanzlei<br />
Zipper <strong>und</strong> Collegen,<br />
Schwetzingen, vertreten fünf kompetente<br />
Rechtsanwälte in verschiedenen<br />
Rechtsgebieten mit Nachhaltigkeit,<br />
Engagement, Effizienz <strong>und</strong><br />
Erfahrung die Interessen ihrer Mandanten.<br />
Die Kanzlei Rechtsanwälte<br />
Zipper & Collegen wurde im Jahr<br />
2001 aus einer ehemaligen Sozietät<br />
heraus als Spin Off von den Rechtsanwälten<br />
Rüdiger <strong>und</strong> Manfred Zipper<br />
gegründet <strong>und</strong> berät ihre Mandanten<br />
seither sehr erfolgreich in zivilrechtlichen,<br />
strafrechtlichen <strong>und</strong><br />
verwaltungsrechtlichen Mandaten.<br />
Anwalt als Dienstleister<br />
Die Kanzlei berät <strong>und</strong> betreut Mandanten<br />
aus dem privaten Bereich sowie<br />
mittelständische Unternehmen<br />
b<strong>und</strong>esweit. Zipper & Collegen bieten<br />
ein breitgefächertes Spektrum<br />
moderner <strong>und</strong> hoch spezialisierter<br />
anwaltlicher Dienstleistungen. Dieses<br />
reicht von der Bearbeitung <strong>und</strong><br />
Lösung einzelner, oftmals sehr komplexer<br />
Rechtsprobleme, bis hin zur<br />
dauerhaften <strong>und</strong> umfassenden Betreuung<br />
einer Person oder eines Unternehmens<br />
in nahezu allen Rechtsangelegenheiten.<br />
Dabei ist es der<br />
Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Collegen<br />
aufgr<strong>und</strong> der Struktur als mittelständische<br />
Kanzlei mit der entsprechenden<br />
Manpower möglich,<br />
auch in umfangreichen Großmandaten<br />
flexibel tätig zu sein.<br />
Kompetenz steht an erster Stelle<br />
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zipper<br />
& Collegen beraten kompetent<br />
sowohl in der Vertragsgestaltung als<br />
auch in der Durchsetzung oder in<br />
der Abwehr von Ansprüchen. Die<br />
hohe fachliche Kompetenz <strong>und</strong><br />
Qualität erreichen die Rechtsanwälte<br />
der Kanzlei durch Spezialisierung<br />
<strong>und</strong> Fokussierung auf das jeweilige<br />
Rechtsgebiet. Dies wird durch fortwährende<br />
Teilnahme an Fachlehrgängen<br />
<strong>und</strong> jährlichen fachspezifischen<br />
Fortbildungsveranstaltungen<br />
beispielsweise im Strafrecht, Familienrecht,<br />
Erbrecht, Arbeitsrechts,<br />
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht,<br />
Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />
sowie im gewerblichen Rechtsschutz<br />
gewährleistet.<br />
Schwerpunkte gebildet<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Aufteilung der Tätigkeitsschwerpunkte<br />
innerhalb der<br />
Kanzlei ist es den Rechtsanwälten<br />
möglich, trotz der Vielzahl der<br />
Rechtsprechungsänderungen den<br />
Mandanten in nahezu allen rechtlichen<br />
Fragen stets auf der Höhe der<br />
Zeit sachverständig zur Seite zu stehen.<br />
Kurze Arbeitsgänge sowie der<br />
interne Erfahrungs- <strong>und</strong> Wissensaustausch<br />
gewährleisten eine optimale<br />
<strong>und</strong> bedarfsorientierte Beratung<br />
<strong>und</strong> Vertretung. Die kurzen Arbeitsgänge<br />
werden ermöglicht<br />
durch ein modernes Computersystem<br />
<strong>und</strong> den Zugang zu verschiedenen<br />
Rechtsdatenbanken <strong>und</strong> Recherchemöglichkeiten.<br />
Die Rechtsanwälte Zipper & Collegen<br />
bieten ihren Mandanten an,<br />
über die Zusammenarbeit in einem<br />
Netzwerk weiterer qualifizierter<br />
Rechtsanwälte <strong>und</strong> Steuerberater<br />
Rechts- <strong>und</strong> Steuerprobleme arbeitsteilig<br />
zu lösen.<br />
Erfahrener Strafverteidiger<br />
Rechtsanwalt Manfred Zipper vertritt<br />
seit mehr als 10 Jahren Mandanten<br />
in verschiedenen Rechtsgebieten.<br />
Insbesondere ist er als Fachanwalt<br />
für Strafrecht in der Strafverteidigung<br />
als erfahrener <strong>und</strong> engagierter,<br />
hartnäckiger Verteidiger bekannt.<br />
Manfred Zipper verteidigt<br />
seine Mandanten b<strong>und</strong>esweit an allen<br />
deutschen Gerichten. Er ist daneben<br />
auch im Verkehrsrecht <strong>und</strong><br />
im allgemeinem Zivilrecht für seine<br />
Mandanten tätig.<br />
w<br />
Informationen über die Tätigkeit<br />
des Fachanwalts für Strafrecht<br />
Manfred Zipper finden Sie unter<br />
www.anwalt-strafverteidigung.de.<br />
Einen ersten Eindruck<br />
der Kanzlei finden Sie unter<br />
www.rechtsanwalt-schwetzingen.de<br />
Rechtsanwalt Sven Siegrist: Arbeitsrecht ist sehr komplex<br />
Kündigung – was nun?<br />
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />
durch den Arbeitgeber stellt<br />
für die meisten Arbeitnehmer eine<br />
Ausnahmesituation dar, in der er<br />
leicht den Überblick verliert <strong>und</strong><br />
sich dadurch den Weg für ein erfolgreiches<br />
Vorgehen gegen die Kündigung<br />
verbaut. Der von der Kündigung<br />
betroffene Arbeitnehmer sollte<br />
daher versuchen, die Schockstarre<br />
möglichst schnell zu überwinden<br />
<strong>und</strong> im Sinne der Wahrung seiner<br />
Interessen <strong>und</strong> Rechte zu handeln.<br />
Auch wenn die Kündigung durch<br />
den Arbeitgeber ein schwerer Schlag<br />
ist, so muss dies noch lange nicht das<br />
Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten<br />
oder jedenfalls nicht zu den<br />
vom Arbeitgeber gewünschten Bedingungen.<br />
Die Kündigung birgt oft<br />
zahlreiche, für den Laien auf den ersten<br />
Blick nicht erkennbare Fehler,<br />
welche sie angreifbar machen.<br />
Häufig liegt kein Kündigungsgr<strong>und</strong><br />
vor oder der angegebene Kündigungsgr<strong>und</strong><br />
ist nur vorgeschoben.<br />
Da im Kündigungsschreiben selbst<br />
kein Kündigungsgr<strong>und</strong> angegeben<br />
sein muss, kann hier nur eine Kündigungsschutzklage<br />
Klarheit schaffen.<br />
Der erste Weg nach Erhalt der<br />
Kündigung sollte möglichst noch am<br />
selben, spätestens am Tag nach Zugang<br />
der Kündigung, zur Agentur für<br />
Arbeit führen, um anzuzeigen, dass<br />
das Arbeitsverhältnis gekündigt<br />
wurde <strong>und</strong> in absehbarer Zeit mit<br />
der Arbeitslosigkeit zu rechnen ist.<br />
Andernfalls besteht die Gefahr, dass<br />
die Arbeitsagentur eine Sperre des<br />
Arbeitslosengeldes ausspricht.<br />
Auch in Hinblick darauf, dass das<br />
Gesetz für die Erhebung der Kündigungsschutzklage<br />
eine Frist von nur<br />
drei Wochen vorsieht, nach deren<br />
Ablauf die Kündigung als wirksam<br />
angesehen wird, ist Eile geboten. Die<br />
Frist beginnt zu laufen, sobald die<br />
Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen<br />
ist. Also, wenn sie in den<br />
Briefkasten eingeworfen oder ihm<br />
persönlich übergeben worden ist.<br />
Man sollte einen Rechtsanwalt<br />
mit der Wahrnehmung seiner Interessen<br />
betrauen. Das Arbeitsrecht ist<br />
sehr komplex <strong>und</strong> variantenreich.<br />
Der Rechtsanwalt, der tagtäglich mit<br />
Kündigungen zu tun hat, wird nach<br />
den oben angesprochenen Fehlerquellen<br />
suchen <strong>und</strong> diese finden.<br />
Im Übrigen gehen mit der Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses<br />
auch noch weitere Ansprüche einher,<br />
an deren Geltendmachung der<br />
Arbeitnehmer möglicherweise nicht<br />
denkt. Daher sollte der Arbeitnehmer,<br />
dessen Arbeitsverhältnis gekündigt<br />
wird, gerade auch im Hinblick<br />
darauf, dass auch im arbeitsgerichtlichen<br />
Verfahren Prozesskostenhilfe<br />
beantragt werden kann, falls<br />
der Arbeitnehmer die Gebühren<br />
nicht aus eigenen Mitteln aufbringen<br />
kann, Unterstützung suchen.<br />
i<br />
Rechtsanwalt Sven Siegrist, Infos<br />
unter www.arbeitsrechtschwetzingen.de<br />
<strong>TRADITION</strong> UND <strong>ZUKUNFT</strong> 7<br />
Die Rechtsanwälte Sven Siegrist (vordere Reihe von links), Frederick Pitz, Rüdiger Zipper, Manfred Zipper <strong>und</strong> Katharina Schimmel <strong>und</strong> die Mitarbeiterinnen Meike Traschütz<br />
(hintere Reihe von links), Natascha Kutzer, Sandra Herzer, Jessica Ries, Lisa Hocker, <strong>und</strong> Nathalie Plügge. BILD: LENHARDT<br />
Rechtsanwältin Katharina Schimmel: Bei Firmenkäufen <strong>und</strong> Verkäufen sollte der Rechtsberater von Anfang an mit an den Tisch<br />
Share Deal oder Asset Deal?<br />
Sie tragen sich mit dem Gedanken,<br />
Ihren Betrieb zu veräußern? Oder Sie<br />
wollen ein bereits bestehendes Unternehmen<br />
erwerben? Gerade beim<br />
Kauf oder Verkauf eines Unternehmens<br />
lauern für den juristischen Laien<br />
zahlreiche Gefahren. Wir bieten<br />
Ihnen hier einen kleinen Überblick<br />
über die häufigsten Haftungsrisiken:<br />
Zunächst gilt es, sich zu entscheiden,<br />
ob das Unternehmen im RahmeneinesShareDealsodereinesAsset<br />
Deals erworben werden soll. Relevant<br />
wird diese Frage, wenn Inhaber<br />
des Unternehmens eine Gesellschaft<br />
ist. Beim sogenannten Share<br />
Deal wird ein Anteil an einer Gesellschaft<br />
veräußert. Es handelt sich also<br />
um einen Beteiligungserwerb. Der<br />
Inhaber des Unternehmens wechselt<br />
nicht. Dieser ist nach wie vor die<br />
Gesellschaft. Es findet lediglich ein<br />
Wechsel in der Inhaberschaft an der<br />
Gesellschaft statt. Aktiva <strong>und</strong> Passiva<br />
bleiben unverändert.<br />
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer<br />
die einzelnen Vermögensgegen-<br />
stände, aus denen sich ein Unternehmen<br />
zusammensetzt. Es kann<br />
sich hierbei um einzelne Gegenstände,<br />
aber auch um Rechte (z. B. Markenrechte)<br />
<strong>und</strong> sonstige Vermögenswerte<br />
handeln. Es besteht zum<br />
einen die Möglichkeit, dass sämtliche<br />
Wirtschaftsgüter erworben werden.<br />
Es kann vertraglich aber auch<br />
nur der Erwerb einzelner Vermögenswerte<br />
vereinbart werden. Der<br />
Asset Deal eignet sich besonders<br />
dann, wenn sich das zu erwerbende<br />
Unternehmen bereits in einer finanziellen<br />
Schieflage befindet.<br />
Es bedarf im Einzelfall intensiver<br />
<strong>und</strong> qualifizierter anwaltlicher Beratung,<br />
um mögliche Risiken bereits<br />
bei der Gestaltung des Kaufvertrages<br />
zu minimieren.<br />
„Gerne stehen die Rechtsanwälte<br />
Zipper & Collegen bereits bei Beginn<br />
der Vertragsverhandlungen zur Seite.<br />
Wir sind Ihnen auch im Rahmen<br />
einer Legal Due Diligence behilflich<br />
<strong>und</strong> kooperieren für die Financial<br />
<strong>und</strong> Tax Due Diligence mit kompe-<br />
Rechtsanwalt Frederick Pitz: Onlinescheidung ist nicht günstiger<br />
Wenn die Scheidung droht<br />
Eine Ehe kann geschieden werden,<br />
wenn die Ehe gescheitert ist. Die<br />
Scheidung wird eingeleitet durch<br />
den Antrag auf Ehescheidung beim<br />
Familiengericht, der dem anderen<br />
Ehegatten zugestellt wird. Der Tag<br />
der Zustellung an den Ehegatten ist<br />
ein wichtiges Datum. Er hat Einfluss<br />
auf den Zugewinnausgleich <strong>und</strong> den<br />
Versorgungsausgleich.<br />
Darüber hinaus erlischt das Ehegattenerbrecht,<br />
wenn die Voraussetzungen<br />
der Ehescheidung vorliegen.<br />
Voraussetzung der Ehescheidung ist<br />
die Zerrüttung der Ehe <strong>und</strong> der Antrag<br />
auf Ehescheidung. Die Ehe ist<br />
zerrüttet,wenndie Ehegatten dauerhaft<br />
getrennt leben, wenn also zwischen<br />
ihnen keine häusliche Gemeinschaft<br />
mehr besteht <strong>und</strong> mindestens<br />
ein Ehegatte sie auch erkennbar<br />
nicht wieder herstellen will.<br />
! BERATUNG IM INTERNET<br />
Die Kanzlei Zipper & Collegen<br />
bietet Informationsplattformen zu<br />
ausgewählten Rechtsthemen:<br />
www.strafrecht-schwetzingen.de<br />
www.familienrecht-schwetzingen.de<br />
www.erbrecht-schwetzingen.de<br />
www.arbeitsrecht-schwetzingen.de<br />
www.mietrecht-schwetzingen.de<br />
handelsrecht-schwetzingen.de<br />
www.wohnmobil-recht.de<br />
www.motorrad-recht.de<br />
Ausreichend ist die Trennung innerhalb<br />
der Wohnung, wenn die<br />
Ehegatten zwar noch unter einem<br />
Dach leben, eine Unterstützung in<br />
Alltagsdingen aber nicht mehr stattfindet.<br />
Leben die Ehegatten ein Jahr<br />
getrennt <strong>und</strong> beantragt einer die<br />
Scheidung, wird vermutet, dass die<br />
Ehe gescheitert ist, wenn der andere<br />
Ehegatte der Scheidung zustimmt.<br />
Die Scheidung vor Ablauf des<br />
Trennungsjahres ist der Ausnahmefall.<br />
Die Ehe kann bei einer Trennung<br />
von weniger als einem Jahr nur<br />
aus Härtegründen geschieden werden.<br />
Ein typisches Beispiel hierfür<br />
sind Fälle häuslicher Gewalt.<br />
Die einvernehmliche Scheidung<br />
ist für die Gatten die kostengünstigste<br />
Möglichkeit. Dabei haben sich die<br />
Ehegatten über die Folgen, also Zugewinn,<br />
Unterhalt, Hausratsverteilung<br />
<strong>und</strong> Sorgerecht bereits geeinigt.<br />
In solchen Fällen benötigt nur der<br />
den Scheidungsantrag stellende<br />
Ehegatte einen Rechtsanwalt, der<br />
andere kann im Scheidungstermin<br />
persönlich zustimmen.<br />
Die vielfach beworbene Onlinescheidung<br />
ist nicht günstiger. Die<br />
Kosten richten sich immer nach dem<br />
Gegenstandswert, der sich aus den<br />
Einkommens- <strong>und</strong> Vermögensverhältnissen<br />
der Ehegatten berechnet.<br />
i<br />
Rechtsanwalt Frederick Pitz ist<br />
derFamilienrechtsexperte.Infos<br />
auch unter: www.familienrechtschwetzingen.de<br />
tenten Steuerberatern <strong>und</strong> Wirtschaftsprüfern“,<br />
sagt Expertin Katharina<br />
Schimmele.<br />
Haftung bei Firmenfortführung<br />
Die Firma, also der Name eines Unternehmens,<br />
stellt in den meisten<br />
Fällen einen eigenen Wert dar. Der<br />
Erwerber eines Handelsgeschäfts<br />
will auf die Fortführung dieser Firma<br />
meist nicht verzichten. Die Fortführung<br />
ist allerdings nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen möglich.<br />
Es muss sich insbesondere um<br />
ein kaufmännisches Handelsgeschäft<br />
handeln, das in seinem wesentlichen<br />
Kern fortgesetzt wird. Darüber<br />
hinaus birgt die Firmenfortführung<br />
auch ein erhebliches Haftungsrisiko.<br />
Wird eine Firma fortgeführt,<br />
haftet der Erwerber für alle im<br />
Betrieb des Geschäfts begründeten<br />
Verbindlichkeiten des Veräußerers.<br />
Daneben bleibt auch die Haftung<br />
des ehemaligen Inhabers bestehen.<br />
Oftmals wird verkannt, dass die<br />
Haftung bei Firmenfortführung von<br />
Rechtsanwalt Frederick Pitz: Gültiges Testament ist das A <strong>und</strong> O<br />
Vom Erben <strong>und</strong> Vererben<br />
Mit dem Tod des Erblassers fällt der<br />
Nachlass an die Erben. Der Erblasser<br />
kann durch Testament bestimmten<br />
Personen sein Vermögen vermachen.<br />
Ist kein Testament vorhanden,<br />
sind die Erben aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />
Erbfolge berufen. Bei der Errichtung<br />
eines Testaments hat der Erblasser<br />
zu beachten, dass die Zuwendung<br />
einzelner Vermögensgegenstände<br />
als Erbe an bestimmte Personen<br />
nicht möglich ist. Die Erbschaft umfasst<br />
immer das gesamte Vermögen.<br />
Sind mehrere Erben eingesetzt, erben<br />
diese das gesamte Vermögen gemeinsam<br />
zu den vom Erblasser bestimmten<br />
Anteilen.<br />
Der Erblasser kann aber im Rahmen<br />
einer Teilungsanordnung bestimmen,<br />
wie der Nachlass auseinandergesetzt<br />
werden soll oder bestimmten<br />
Personen im Wege eines<br />
Vermächtnisses Einzelgegenstände<br />
zuwenden. Eine Verletzung der<br />
Formvorschriften führt zur Nichtigkeit<br />
des Testaments. Das Testament<br />
muss selbst geschrieben <strong>und</strong> unterzeichnet<br />
sein. Die bloße Unterzeichnung<br />
eines von einem anderen geschriebenen<br />
Testaments (Ausnahme<br />
ist das Ehegattentestament) oder<br />
eines computergeschriebenen Testaments<br />
reicht nicht aus. Die Unterschrift<br />
sollte dabei abschließend am<br />
Ende des Textes stehen. Zusätze <strong>und</strong><br />
Nachträge sollten nochmals unterzeichnet<br />
werden. Ortsangaben sowie<br />
das Datum sind sinnvoll. Mit der<br />
Angabe des Datums erleichtert der<br />
den Gerichten auch dann bejaht<br />
wird, wenn nur der sogenannte Firmenkern<br />
fortgeführt wird. Es ist also<br />
gerade nicht die identische Fortführung<br />
der Firma erforderlich, um in<br />
die Haftung genommen zu werden.<br />
Es kann die Haftung aber auch<br />
ausgeschlossen werden. Hierzu ist<br />
ein rechtzeitiges Tätigwerden erforderlich,<br />
weil der Haftungsausschluss<br />
ins Handelsregister eingetragen<br />
werden muss. Frühzeitige Beratung<br />
ist deshalb unumgänglich.<br />
Darüber hinaus ergeben sich im<br />
Rahmen eines Unternehmenskaufes<br />
zahlreiche weitere Risiken, die zu<br />
beachten sind. Insbesondere stellt<br />
sich die Frage nach Markenrechten,<br />
Wettbewerbsverboten <strong>und</strong> arbeitsrechtlichen<br />
Belangen. Anwaltliche<br />
Beratung lohnt sich in jedem Fall<br />
<strong>und</strong> spart unter Umständen bares<br />
Geld.<br />
i<br />
Testierende seinen Erben die Feststellung,<br />
welches von mehreren Testamenten<br />
das zeitlich letzte ist.<br />
Die gesetzliche Erbfolge gilt,<br />
wenn kein (wirksames) Testament<br />
vorhanden ist. Gesetzliche Erben<br />
sind die Verwandten <strong>und</strong> die Ehefrau<br />
des Erblassers. Bei mehreren Erben<br />
bestimmt sich die Erbfolge nach<br />
dem Grad der Verwandtschaft. Erben<br />
der 1. Ordnung sind die Kinder,<br />
Erben der 2. Ordnung die Eltern <strong>und</strong><br />
die Geschwister, Erben der 3. Ordnung<br />
die Großeltern. Innerhalb der<br />
jeweiligen Ordnungen erbt jeweils<br />
der am nächsten zum Erblasser Stehende:<br />
Die Eltern schließen dessen<br />
Geschwister aus. Gleich nahe Verwandte<br />
erben zu gleichen Teilen.<br />
Neben den Verwandten des Erblassers<br />
erbt dessen Ehefrau. Dabei<br />
richtet sich die Erbquote der Ehefrau<br />
zum einen danach, ob Verwandte<br />
der 1. oder 2. Ordnung vorhanden<br />
sind, zum andern nach dem familienrechtlichen<br />
Güterstand.<br />
Möchte der Erbe nicht Erbe sein,<br />
muss er die Erbschaft ausschlagen.<br />
Die Ausschlagung kann gewöhnlich<br />
nurinnerhalbvonsechsWochenseit<br />
Kenntnis vom Erbfall erfolgen. Mit<br />
der häufigste Gr<strong>und</strong> für eine Ausschlagung<br />
ist die Überschuldung des<br />
Nachlasses. Mit der Ausschlagung<br />
verliert der Ausschlagende alle<br />
Rechte am Nachlass.<br />
i<br />
Rechtsanwältin Katharina<br />
Schimmel – Infos: www.handelsrecht-schwetzingen.de<br />
Rechtsanwalt Frederick Pitz:<br />
www.erbrecht-schwetzingen.de