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Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein

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Ethikkommission<br />

Medizinische Grundsatzfragen<br />

Die Ethikkommission für klinische Versuche am Menschen und epidemiologische Forschung mit<br />

personenbezogenen Daten hat sich vom Beratungsgremium für Ärztinnen und Ärzte zur Patientenschutzorganisation<br />

mit Behördencharakter gewandelt.<br />

Das Jahr 2007 war gekennzeichnet von einer Konsolidierung<br />

der Arbeit der Ethikkommission für<br />

klinische Versuche am Menschen und epidemiologische<br />

Forschung mit personenbezogenen Daten<br />

(EK) nach der grundlegenden Reform des Arzneimittelrechtes<br />

im Jahre 2004. Diese Reform betraf<br />

die Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2001/20/<br />

EG zur Good Clinical Practise (GCP-V). Das nunmehr<br />

einheitlich in Europa geltende Arzneimittelrecht<br />

hat grundlegende Änderungen der Struktur der EK<br />

bewirkt. Sie wurde von einem Beratungsgremium<br />

für Ärzte zur Patientenschutzorganisation mit Behördencharakter,<br />

die zustimmende oder ablehnende<br />

Bewertungen erlässt.<br />

Die seit 2004 geltenden gesetzlichen Regelungen<br />

haben gezeigt, dass viele Stellen im Gesetz zu<br />

unbestimmt sind, so dass Unklarheiten bezüglich<br />

der Verfahrensabläufe bei den EKen bestehen. Die<br />

EKen haben in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis<br />

Medizinischer EKen Vorschläge zur Verbesserung<br />

der GCP-V im Rahmen deren Novellierung<br />

dem Gesetzgeber vorgelegt. Ein Entwurf der GCP-<br />

V- Novellierung ist Ende <strong>2008</strong> geplant.<br />

Klinische Forschung ist notwendig<br />

Klinische Forschung mit neuen Arzneimitteln,<br />

Medizinprodukten, mit epidemiologischen Daten<br />

oder sonstigen berufsrechtlich zu beratenden Studien<br />

dienen in erster Linie dem Erkenntnisgewinn<br />

und dem Fortschritt in der Medizin. Jede Studie<br />

muss vor deren Beginn zum Schutze der Versuchsteilnehmer<br />

(Probanden und Patienten) der EK als<br />

einem unabhängigen interdisziplinär besetzten<br />

Gremium vorgelegt werden.<br />

Prüfumfang<br />

Die EK prüft anhand von wissenschaftlichen<br />

Leitlinien, ob definierte wissenschaftliche Kriterien<br />

erfüllt sind. Ferner hat sie im Rahmen der Prüfung<br />

der ärztlichen Vertretbarkeit des Versuches<br />

eine Güterabwägung vorzunehmen. Die klinische<br />

Prüfung eines Arzneimittels darf beim Menschen<br />

nur durchgeführt werden, wenn und solange die<br />

vorhersehbaren Risiken und Nachteile gegenüber<br />

dem Nutzen für die Person, bei der sie durchgeführt<br />

werden soll (betroffene Person) und der voraussichtlichen<br />

Bedeutung des Arzneimittels für die<br />

Heilkunde ärztlich vertretbar sind.<br />

Die EK arbeitet in den Ausschüssen des Arbeitskreises<br />

Medizinischer Ethikkommissionen mit, in<br />

denen versucht wird, die unterschiedlichen Verfahrensabläufe<br />

der EK’en zu harmonisieren.<br />

Multizentrische Studien – Mitberatung<br />

Die EK beurteilt in multizentrischen Verfahren,<br />

die an mehreren Prüfstellen durchgeführt werden<br />

und bei denen sie nur mitberatend tätig ist, die<br />

Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sowie die<br />

Eignung der Prüfstellen. Bei diesen Studien ist darauf<br />

zu achten, dass die Ärztinnen und Ärzte über<br />

genügend Erfahrung in der Durchführung klinischer<br />

Prüfungen verfügen, und dass Prüfstellen die<br />

notwendige sachliche wie personelle Ausstattung<br />

haben und die Infrastruktur so angelegt ist, dass<br />

die Studie mit der erforderlichen Patientenzahl erfolgen<br />

kann. Die den EKen vom Gesetzgeber gesetzten<br />

engen Fristen zur Entscheidung konnten stets<br />

eingehalten werden.<br />

Da der Gesetzgeber weder die Qualifikation der<br />

Prüfer noch die Eignung der Prüfstellen näher<br />

bestimmt hat, wurde eine Arbeitsgruppe der Ständigen<br />

Konferenz der Bundesärztekammer „Geschäftsführungen<br />

und Vorsitzende der EKen der<br />

Länderärztekammern“ gegründet, in der die EK der<br />

<strong>Ärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong> mit zwei Teilnehmerinnen<br />

vertreten ist. Die Arbeitsgruppe entwickelt in<br />

einem Empfehlungspapier Prüfungsmaßstäbe und<br />

Bewertungskriterien, die dem Arbeitskreis Medizinischer<br />

EKen zur Diskussion und Abstimmung<br />

vorgelegt werden sollen.<br />

Statistik und Zahlen<br />

Im Jahr 2007 hat die EK in 47 Sitzungen sowie im<br />

schriftlichen Umlaufverfahren 885 Anträge - davon<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> | 63<br />

<strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong>

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