Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
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Weiterbildungskommission<br />
Die Weiterbildungskommission befasste sich<br />
2007 mit insgesamt 531 Anträgen und Anfragen zur<br />
Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten, Teilgebieten,<br />
Fakultativen Weiterbildungen, Bereichen<br />
und Fachkunden.<br />
Zum Vergleich:<br />
2006 915 2005 1.212 2004 1.313<br />
Nach eingehenden Beratungen wurden 487 Anerkennungen<br />
ausgesprochen bzw. Ausnahmeregelungen<br />
beschlossen.<br />
Zum Vergleich:<br />
2006 853 2005 1.137 2004 1.258<br />
Der Rückgang der Bearbeitungszahlen in diesem<br />
Bereich liegt daran, dass Zusatzbezeichnungen<br />
nicht mehr durch die Kommission beschlossen, sondern<br />
durch das Prüfungsverfahren erteilt werden.<br />
Besondere Schwerpunkte der Kommissionsarbeit<br />
waren<br />
Beurteilungen abweichender<br />
Weiterbildungsgänge,<br />
Zulassungen zur Prüfung in Zweifelsfällen,<br />
Genehmigungen zur Weiterbildung in<br />
Teilzeitbeschäftigung sowie<br />
Fragen der Anrechnungsfähigkeit von<br />
anderen Gebieten auf die vorgeschriebenen<br />
Weiterbildungszeiten.<br />
Erhebliche Zeit beanspruchten Grundsatzfragen<br />
der Weiterbildung. Die Kommission beschäftigte<br />
sich im Laufe des Jahres 2007 intensiv mit Anfragen<br />
und Anträgen zu der durch den Ärztetag beschlossenen<br />
Novellierung der Musterweiterbildungsordnung.<br />
Es war weiterhin zu beschließen über Anträge<br />
von Kammermitgliedern, die Ausnahmeregelungen<br />
beantragten, einen von den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung<br />
abweichenden Weiterbildungsgang<br />
reklamierten oder Anträge auf Anerkennung<br />
von Arztbezeichnungen stellten, die nicht oder noch<br />
nicht existieren.<br />
<strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikat -<br />
Strukturierte curriculäre Fortbildung<br />
Auf Empfehlung des Vorstandes der Bundesärztekammer<br />
hat der Vorstand der ÄkNo die Einführung<br />
von <strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikaten beschlossen.<br />
Medizinische Grundsatzfragen<br />
Derzeit sind folgende <strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikate<br />
erwerbbar:<br />
Ernährungsmedizin,<br />
Grundlagen der medizinischen Begutachtung,<br />
Verkehrsmedizin,<br />
Reisemedizinische Gesundheitsberatung,<br />
Umweltmedizinische Beratung.<br />
<strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikate können über strukturierte<br />
anerkannte Kurse mit nachgewiesener Lernerfolgskontrolle<br />
erworben werden und sind auf<br />
Arztschildern und Drucksachen führbar.<br />
Fortbildungszertifikat<br />
Vom <strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikat zu unterscheiden ist<br />
das Fortbildungszertifikat, dass zum Nachweis des<br />
Besuches zertifizierter Fortbildungsveranstaltungen<br />
mit dabei erworbenen Fortbildungs- oder CME<br />
Punkten nach der Fortbildungsordnung der ÄkNo<br />
dient. Der Nachweis von 250 Punkten in einem<br />
Zeitraum von fünf Jahren für niedergelassene Ärzte<br />
(1.7.2004 – 30.6.2009) ist der KVNo vorzulegen.<br />
Seit 1.1.2006 werden diese Punkte weitgehend<br />
bundesweit elektronisch durch persönliche Barcodes<br />
registriert. Die Altbelege vor 31.12.2005 (geschätzt<br />
ca. 750.000) sind pro Kreis– oder Bezirksstelle<br />
gezielt mit Anschreiben der ÄkNo abgerufen<br />
worden. Die Weiterverarbeitung erfolgt unter Zuhilfenahme<br />
einer auswärtigen Dienstleisters durch<br />
Einlesen der Papiernachweise in ein elektronisches<br />
System und Vorbearbeitung. Die Endkontrolle findet<br />
bei der ÄkNo statt. Zur Erfassung der Papierbelege<br />
können nur Kopien angenommen werden. Das<br />
eingescannte Papier wird nach Kontrolle vernichtet.<br />
Das gleiche Verfahren wird dann ebenfalls für den<br />
Nachweis von 250 Fortbildungspunkten von Fachärzten<br />
in den Krankenhäusern angewandt. Seit Mitte<br />
des Jahres 2007 ist für die Kammermitglieder die<br />
Einsicht in das individuelle Punktekonto über das<br />
Internet möglich. Bis zum August <strong>2008</strong> hat bereits<br />
die Hälfte der niedergelassenen Ärzte die erforderlichen<br />
250 Punkte für das Zertifikat erreicht oder ist<br />
schon im Besitz eines solchen Nachweises.<br />
Hinweis<br />
Wir bitten an dieser Stelle nochmals dringend, Fortbildungszertifi -<br />
kate frühzeitig zu beantragen, da Engpässe vor dem 30.Juni 2009<br />
nicht auszuschließen sind. Siehe Rheinisches Ärzteblatt 11, <strong>2008</strong>,<br />
Seite 15.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> | 55<br />
<strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong><br />
Weitere Informationen:<br />
Telefonate mit Anfragen zur<br />
Weiterbildung ca. 45.000<br />
Beantwortung schriftlicher<br />
Anfragen zur Weiterbildung<br />
aber auch Anfragen von<br />
Patienten, Schriftwechsel mit<br />
Berufsverbänden und Fachgesellschaften<br />
sowie Stellungnahmen<br />
zur Weiterbildung ca. 5.100<br />
Verwaltungsgerichtsverfahren<br />
zur Anerkennung von Arztbezeichnungen<br />
12<br />
Widersprüche gegen Entscheidungen<br />
der Kammer 9<br />
Bescheinigungen, vor allem<br />
zur Vorlage bei den Bezirksregierungen<br />
oder ausländischen<br />
Behörden 94<br />
Persönliche Beratungen<br />
ca. 1.200<br />
Im Internet fi nden sich alle<br />
Informationen rund um die<br />
Weiterbildung sowie Weiterbildungsordnung,<br />
Richtlinien,<br />
Befugnislisten, Merkblätter und<br />
Antragsformulare unter<br />
www.aekno.de in der Rubrik<br />
„Weiterbildung“.