01.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weiterbildungskommission<br />

Die Weiterbildungskommission befasste sich<br />

2007 mit insgesamt 531 Anträgen und Anfragen zur<br />

Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten, Teilgebieten,<br />

Fakultativen Weiterbildungen, Bereichen<br />

und Fachkunden.<br />

Zum Vergleich:<br />

2006 915 2005 1.212 2004 1.313<br />

Nach eingehenden Beratungen wurden 487 Anerkennungen<br />

ausgesprochen bzw. Ausnahmeregelungen<br />

beschlossen.<br />

Zum Vergleich:<br />

2006 853 2005 1.137 2004 1.258<br />

Der Rückgang der Bearbeitungszahlen in diesem<br />

Bereich liegt daran, dass Zusatzbezeichnungen<br />

nicht mehr durch die Kommission beschlossen, sondern<br />

durch das Prüfungsverfahren erteilt werden.<br />

Besondere Schwerpunkte der Kommissionsarbeit<br />

waren<br />

Beurteilungen abweichender<br />

Weiterbildungsgänge,<br />

Zulassungen zur Prüfung in Zweifelsfällen,<br />

Genehmigungen zur Weiterbildung in<br />

Teilzeitbeschäftigung sowie<br />

Fragen der Anrechnungsfähigkeit von<br />

anderen Gebieten auf die vorgeschriebenen<br />

Weiterbildungszeiten.<br />

Erhebliche Zeit beanspruchten Grundsatzfragen<br />

der Weiterbildung. Die Kommission beschäftigte<br />

sich im Laufe des Jahres 2007 intensiv mit Anfragen<br />

und Anträgen zu der durch den Ärztetag beschlossenen<br />

Novellierung der Musterweiterbildungsordnung.<br />

Es war weiterhin zu beschließen über Anträge<br />

von Kammermitgliedern, die Ausnahmeregelungen<br />

beantragten, einen von den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung<br />

abweichenden Weiterbildungsgang<br />

reklamierten oder Anträge auf Anerkennung<br />

von Arztbezeichnungen stellten, die nicht oder noch<br />

nicht existieren.<br />

<strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikat -<br />

Strukturierte curriculäre Fortbildung<br />

Auf Empfehlung des Vorstandes der Bundesärztekammer<br />

hat der Vorstand der ÄkNo die Einführung<br />

von <strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikaten beschlossen.<br />

Medizinische Grundsatzfragen<br />

Derzeit sind folgende <strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikate<br />

erwerbbar:<br />

Ernährungsmedizin,<br />

Grundlagen der medizinischen Begutachtung,<br />

Verkehrsmedizin,<br />

Reisemedizinische Gesundheitsberatung,<br />

Umweltmedizinische Beratung.<br />

<strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikate können über strukturierte<br />

anerkannte Kurse mit nachgewiesener Lernerfolgskontrolle<br />

erworben werden und sind auf<br />

Arztschildern und Drucksachen führbar.<br />

Fortbildungszertifikat<br />

Vom <strong>Ärztekammer</strong>-Zertifikat zu unterscheiden ist<br />

das Fortbildungszertifikat, dass zum Nachweis des<br />

Besuches zertifizierter Fortbildungsveranstaltungen<br />

mit dabei erworbenen Fortbildungs- oder CME<br />

Punkten nach der Fortbildungsordnung der ÄkNo<br />

dient. Der Nachweis von 250 Punkten in einem<br />

Zeitraum von fünf Jahren für niedergelassene Ärzte<br />

(1.7.2004 – 30.6.2009) ist der KVNo vorzulegen.<br />

Seit 1.1.2006 werden diese Punkte weitgehend<br />

bundesweit elektronisch durch persönliche Barcodes<br />

registriert. Die Altbelege vor 31.12.2005 (geschätzt<br />

ca. 750.000) sind pro Kreis– oder Bezirksstelle<br />

gezielt mit Anschreiben der ÄkNo abgerufen<br />

worden. Die Weiterverarbeitung erfolgt unter Zuhilfenahme<br />

einer auswärtigen Dienstleisters durch<br />

Einlesen der Papiernachweise in ein elektronisches<br />

System und Vorbearbeitung. Die Endkontrolle findet<br />

bei der ÄkNo statt. Zur Erfassung der Papierbelege<br />

können nur Kopien angenommen werden. Das<br />

eingescannte Papier wird nach Kontrolle vernichtet.<br />

Das gleiche Verfahren wird dann ebenfalls für den<br />

Nachweis von 250 Fortbildungspunkten von Fachärzten<br />

in den Krankenhäusern angewandt. Seit Mitte<br />

des Jahres 2007 ist für die Kammermitglieder die<br />

Einsicht in das individuelle Punktekonto über das<br />

Internet möglich. Bis zum August <strong>2008</strong> hat bereits<br />

die Hälfte der niedergelassenen Ärzte die erforderlichen<br />

250 Punkte für das Zertifikat erreicht oder ist<br />

schon im Besitz eines solchen Nachweises.<br />

Hinweis<br />

Wir bitten an dieser Stelle nochmals dringend, Fortbildungszertifi -<br />

kate frühzeitig zu beantragen, da Engpässe vor dem 30.Juni 2009<br />

nicht auszuschließen sind. Siehe Rheinisches Ärzteblatt 11, <strong>2008</strong>,<br />

Seite 15.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> | 55<br />

<strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong><br />

Weitere Informationen:<br />

Telefonate mit Anfragen zur<br />

Weiterbildung ca. 45.000<br />

Beantwortung schriftlicher<br />

Anfragen zur Weiterbildung<br />

aber auch Anfragen von<br />

Patienten, Schriftwechsel mit<br />

Berufsverbänden und Fachgesellschaften<br />

sowie Stellungnahmen<br />

zur Weiterbildung ca. 5.100<br />

Verwaltungsgerichtsverfahren<br />

zur Anerkennung von Arztbezeichnungen<br />

12<br />

Widersprüche gegen Entscheidungen<br />

der Kammer 9<br />

Bescheinigungen, vor allem<br />

zur Vorlage bei den Bezirksregierungen<br />

oder ausländischen<br />

Behörden 94<br />

Persönliche Beratungen<br />

ca. 1.200<br />

Im Internet fi nden sich alle<br />

Informationen rund um die<br />

Weiterbildung sowie Weiterbildungsordnung,<br />

Richtlinien,<br />

Befugnislisten, Merkblätter und<br />

Antragsformulare unter<br />

www.aekno.de in der Rubrik<br />

„Weiterbildung“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!