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Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein

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<strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> Medizinische Grundsatzfragen<br />

Kommissionen und<br />

Ausschüsse im Zuständigkeitsbereich<br />

Ressort II:<br />

• Ethikkommission<br />

• Ständige Kommission für<br />

Fragen der In-vitro-<br />

Fertilisation<br />

• Ethikkommission nach § 15<br />

Abs. 1 S. 2 der Berufsordnung<br />

• Kommission Transplantationsmedizin<br />

• Weiterbildungskommission<br />

• Ständiger Ausschuss<br />

Qualitätssicherung<br />

• Ausschuss Arbeitsmedizin<br />

• Ausschuss Ausbildung zum<br />

Arzt / Hochschulen und<br />

Medizinische Fakultäten<br />

• Ausschuss Psychiatrie,<br />

Psychotherapie und<br />

Psychosomatik<br />

• Ausschuss Suchtgefahren<br />

und Drogenabhängigkeit<br />

• Ausschuss Umweltmedizin<br />

• Ausschuss Weiterbildung<br />

• Ausschuss Verhütung und<br />

Behandlung von AIDS-,<br />

Tuberkulose- und Infektionserkrankungen<br />

• Ausschuss E-Health<br />

• Ausschuss Allgemeiner<br />

Gesundheitsschutz<br />

Eine „öffentliche Bestellung“ wie durch Industrie-<br />

und Handelskammern ist nicht erforderlich.<br />

Die Erstellung von Gutachten ist in den Weiterbildungsinhalten<br />

der Gebiete enthalten. Mitglieder<br />

der <strong>Ärztekammer</strong>n unterliegen gesetzlich geregelter<br />

Berufsaufsicht, die für eine gutachterliche<br />

Tätigkeit gesonderte Regelungen vorsieht. Unabhängig<br />

davon unterliegen Sachverständige den gesetzlichen<br />

Haftungsvorschriften, so dass der neu<br />

gefasste § 839a BGB „Haftung des gerichtlichen Sachverständigen“<br />

Anwendung findet. Vom Gericht ernannte<br />

Sachverständige werden zum Ersatz eines<br />

Schadens verpflichtet, wenn sie vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstellt<br />

haben. Dies könnte zukünftig ein erhöhtes Klageaufkommen<br />

gegen Sachverständige bewirken.<br />

Vorwürfe über eine mangelhafte Gutachtenqualität<br />

hat die ÄkNo bewogen, ein Projekt zur Qualitätssicherung<br />

der Begutachtung ins Leben zu rufen.<br />

Dabei sollen ärztliche Gutachten anhand von<br />

allgemeinen Gutachtenkriterien überprüft und ein<br />

offen zugängliches Register geprüfter gutachterlich<br />

tätiger Fachärztinnen und -ärzte erstellt werden.<br />

Ein Gremium aus drei ärztlichen und juristischen<br />

Experten hat die Konzeption beratend begleitet.<br />

Informationen zum Register Begutachtung unter www.aekno.de in der<br />

Rubrik „ArztSuche/Register Begutachtung“.<br />

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48 | <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

Ärztliche Bildung<br />

Anfragen zur Sachverständigenbenennung je Monat<br />

Der Arztberuf erfordert lebenslanges Lernen. Nach<br />

einem 6-jährigen Studium (Ausbildung) folgt eine mindestens<br />

5-jährige Facharztweiterbildung. Die Verpflichtung<br />

zur Fortbildung nach Berufsordnung endet erst<br />

nach Erlöschen der Approbation.<br />

Lebenslanges Lernen kann auf sehr vielfältige<br />

Art und Weise erfolgen. Nicht erfasst werden kann<br />

informelles Lernen, das wesentliche Teile unseres<br />

Wissens bestimmt. Formal erworbenes Wissen ist<br />

durch Prozesse erwerbbar, die in den letzten 50<br />

Jahren oft unkritisch als „gegeben“ hingenommen<br />

wurden. Dabei liegt der Schwerpunkt häufig<br />

auf Wissensvermittlung und nur in geringem<br />

Umfang auf der Entwicklung von Kompetenzen<br />

und Werten. Pädagogik, neuere Erkenntnisse über<br />

Lernprozesse aus der Psychologie, Informatik und<br />

Soziologie sind noch unzureichend in den Wissensvermittlungsprozess<br />

in der Medizin integriert.<br />

Ausbildung Nach Änderung der Approbationsordnung<br />

und der Rahmengesetze für die Hochschulen<br />

muss Kleingruppenunterricht und Problemorientiertes<br />

Lernen in Hochschulen eingesetzt werden.<br />

Dies hat an den Medizinischen Fakultäten eine<br />

Renaissance der Lehre bewirkt. Es werden Qualifikationen<br />

in Didaktik bei Habilitanden und Berufungsverfahren<br />

eingefordert und Lehre wird<br />

bei der Mittelvergabe berücksichtigt. Der Einsatz<br />

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