Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
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<strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> Medizinische Grundsatzfragen<br />
Kommissionen und<br />
Ausschüsse im Zuständigkeitsbereich<br />
Ressort II:<br />
• Ethikkommission<br />
• Ständige Kommission für<br />
Fragen der In-vitro-<br />
Fertilisation<br />
• Ethikkommission nach § 15<br />
Abs. 1 S. 2 der Berufsordnung<br />
• Kommission Transplantationsmedizin<br />
• Weiterbildungskommission<br />
• Ständiger Ausschuss<br />
Qualitätssicherung<br />
• Ausschuss Arbeitsmedizin<br />
• Ausschuss Ausbildung zum<br />
Arzt / Hochschulen und<br />
Medizinische Fakultäten<br />
• Ausschuss Psychiatrie,<br />
Psychotherapie und<br />
Psychosomatik<br />
• Ausschuss Suchtgefahren<br />
und Drogenabhängigkeit<br />
• Ausschuss Umweltmedizin<br />
• Ausschuss Weiterbildung<br />
• Ausschuss Verhütung und<br />
Behandlung von AIDS-,<br />
Tuberkulose- und Infektionserkrankungen<br />
• Ausschuss E-Health<br />
• Ausschuss Allgemeiner<br />
Gesundheitsschutz<br />
Eine „öffentliche Bestellung“ wie durch Industrie-<br />
und Handelskammern ist nicht erforderlich.<br />
Die Erstellung von Gutachten ist in den Weiterbildungsinhalten<br />
der Gebiete enthalten. Mitglieder<br />
der <strong>Ärztekammer</strong>n unterliegen gesetzlich geregelter<br />
Berufsaufsicht, die für eine gutachterliche<br />
Tätigkeit gesonderte Regelungen vorsieht. Unabhängig<br />
davon unterliegen Sachverständige den gesetzlichen<br />
Haftungsvorschriften, so dass der neu<br />
gefasste § 839a BGB „Haftung des gerichtlichen Sachverständigen“<br />
Anwendung findet. Vom Gericht ernannte<br />
Sachverständige werden zum Ersatz eines<br />
Schadens verpflichtet, wenn sie vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstellt<br />
haben. Dies könnte zukünftig ein erhöhtes Klageaufkommen<br />
gegen Sachverständige bewirken.<br />
Vorwürfe über eine mangelhafte Gutachtenqualität<br />
hat die ÄkNo bewogen, ein Projekt zur Qualitätssicherung<br />
der Begutachtung ins Leben zu rufen.<br />
Dabei sollen ärztliche Gutachten anhand von<br />
allgemeinen Gutachtenkriterien überprüft und ein<br />
offen zugängliches Register geprüfter gutachterlich<br />
tätiger Fachärztinnen und -ärzte erstellt werden.<br />
Ein Gremium aus drei ärztlichen und juristischen<br />
Experten hat die Konzeption beratend begleitet.<br />
Informationen zum Register Begutachtung unter www.aekno.de in der<br />
Rubrik „ArztSuche/Register Begutachtung“.<br />
200<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
48 | <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />
Ärztliche Bildung<br />
Anfragen zur Sachverständigenbenennung je Monat<br />
Der Arztberuf erfordert lebenslanges Lernen. Nach<br />
einem 6-jährigen Studium (Ausbildung) folgt eine mindestens<br />
5-jährige Facharztweiterbildung. Die Verpflichtung<br />
zur Fortbildung nach Berufsordnung endet erst<br />
nach Erlöschen der Approbation.<br />
Lebenslanges Lernen kann auf sehr vielfältige<br />
Art und Weise erfolgen. Nicht erfasst werden kann<br />
informelles Lernen, das wesentliche Teile unseres<br />
Wissens bestimmt. Formal erworbenes Wissen ist<br />
durch Prozesse erwerbbar, die in den letzten 50<br />
Jahren oft unkritisch als „gegeben“ hingenommen<br />
wurden. Dabei liegt der Schwerpunkt häufig<br />
auf Wissensvermittlung und nur in geringem<br />
Umfang auf der Entwicklung von Kompetenzen<br />
und Werten. Pädagogik, neuere Erkenntnisse über<br />
Lernprozesse aus der Psychologie, Informatik und<br />
Soziologie sind noch unzureichend in den Wissensvermittlungsprozess<br />
in der Medizin integriert.<br />
Ausbildung Nach Änderung der Approbationsordnung<br />
und der Rahmengesetze für die Hochschulen<br />
muss Kleingruppenunterricht und Problemorientiertes<br />
Lernen in Hochschulen eingesetzt werden.<br />
Dies hat an den Medizinischen Fakultäten eine<br />
Renaissance der Lehre bewirkt. Es werden Qualifikationen<br />
in Didaktik bei Habilitanden und Berufungsverfahren<br />
eingefordert und Lehre wird<br />
bei der Mittelvergabe berücksichtigt. Der Einsatz<br />
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