Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
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Dr. rer. pol. Wolfgang<br />
Klitzsch, Geschäftsführer<br />
der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong>:<br />
„Ein großer Erfolg<br />
für die <strong>Ärztekammer</strong>n war<br />
die mit dem KHGG NRW<br />
erfolgte Aufnahme in den<br />
Landesausschuss für Krankenhausplanung.“<br />
<strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik<br />
Versorgungsplanung mitgestalten<br />
Die Bilanz fällt unterschiedlich aus: Während die Bemühungen, ein populationsbezogenes<br />
Integrationsprojekt in <strong>Nordrhein</strong> zu realisieren, einen Dämpfer hinnehmen mussten, gelang es den<br />
<strong>Ärztekammer</strong>n, Mitglied im Landesausschuss für Krankenhausplanung zu werden.<br />
Im Dezember 2007 verabschiedet, traten das neue<br />
Krankenhausgesetz (KHGG NRW) und die dazu gehörende<br />
Verordnung über die pauschale Krankenhausförderung<br />
zum 1. Januar <strong>2008</strong> in Kraft.<br />
Ein großer Erfolg für die <strong>Ärztekammer</strong>n war die<br />
mit dem KHGG NRW erfolgte Aufnahme in den<br />
Kreis der unmittelbar an der Krankenhausplanung<br />
Beteiligten und somit in den Landesausschuss für<br />
Krankenhausplanung. Mit diesem Schritt wurde<br />
vom Gesetzgeber die jahrelange konstruktive und<br />
sachbezogene Mitwirkung an krankenhausplanerischen<br />
Fragestellungen anerkannt und honoriert.<br />
Bedarfsplanung und strukturelle Entscheidungen<br />
setzen differenzierte Kenntnisse über medizinische<br />
Sachverhalte voraus, worüber insbesondere<br />
die <strong>Ärztekammer</strong>n verfügen. Zugleich können die<br />
<strong>Ärztekammer</strong>n die Funktion übernehmen, unterschiedliche<br />
medizinische Sichtweisen zusammenzuführen<br />
und zu bewerten, auf den für die stationäre<br />
Bedarfsplanung relevanten medizinischen<br />
Fortschritt frühzeitig hinzuweisen und ihr Wissen<br />
über die Arbeitsteilung in der Medizin und das notwendige<br />
Zusammenspiel der Fachgebiete einzubringen.<br />
Krankenhausrahmenplanung<br />
Mit dem KHGG NRW setzt das Land den bereits<br />
mit dem Vorgängergesetz, dem Krankenhausgesetz<br />
NRW von 1998, begonnen Trend fort, die Tiefe der<br />
staatlichen Krankenhausplanung zu verringern<br />
und die Verhandlungspartner vor Ort (Krankenhausträger,<br />
Verbände der Krankenkassen) stärker<br />
einzubeziehen. Dabei zeigte sich, dass die 1998 bei<br />
ihrer Einführung von vielen sehr kritisch beurteilten<br />
regionalen Planungskonzepte mittlerweile akzeptiert<br />
sind.<br />
Eine wesentliche Änderung durch das KHGG<br />
NRW liegt in der Abschaffung der Schwerpunktfestlegungen.<br />
Besondere oder überregional bedeutsame<br />
Aufgaben (hierzu gehörten beispielsweise Kapazitäten<br />
für schwer Brandverletzte, Herzchirurgie,<br />
Schlaganfallstationen) wurden bisher gesondert<br />
festgelegt und in den Rahmenvorgaben ausgewie-<br />
22 | <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />
sen. Im KHGG NRW werden Schwerpunktfestlegungen<br />
nicht mehr als eigenständiger Bestandteil<br />
des Krankenhausplans genannt. Noch unklar ist<br />
allerdings, wie die Planung in diesen Leistungsbereichen<br />
zukünftig erfolgen soll.<br />
Krankenhausfinanzierung<br />
Im Bereich der Krankenhausfinanzierung hat<br />
das Land Neuland betreten. Die bisherigen Investitionsprogramme<br />
wurden durch eine Baupauschale<br />
ersetzt, die analog zur pauschalen Förderung kurzfristiger<br />
Anlagegüter gestaltet wurde. Nach einer<br />
Übergangszeit erhalten ab 2011 alle Plankrankenhäuser<br />
die Baupauschale ohne Nachweis eines konkreten,<br />
auf den Einzelfall bezogenen Investitionsbedarfs.<br />
Die Pauschale kann für die Finanzierung<br />
von Krediten genutzt werden. Die Krankenhäuser<br />
haben somit die Möglichkeit, zeitnah Investitionen<br />
über den Kapitalmarkt zu finanzieren.<br />
Wenngleich die Umstellung der Krankenhausfinanzierung<br />
von den <strong>Ärztekammer</strong>n als Schritt in<br />
die richtige Richtung gewürdigt wurde, kommt<br />
es auch bei der Baupauschale darauf an, wie hoch<br />
die Mittel sind, die das Land zur Verfügung stellt.<br />
190 Millionen Euro sollen dies nach Ankündigung<br />
des Gesundheitsministeriums jährlich sein – ein<br />
Betrag, der nach Einschätzung der <strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> nicht ausreicht, um angesichts des Investitionsstaus<br />
die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser<br />
fit zu machen.<br />
Musterregion „Integrierte Patientenversorgung“<br />
Nachdem im Januar 2007 sowohl bei der <strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> als auch bei der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung <strong>Nordrhein</strong> die Entscheidung<br />
gefallen war, die Dürener Ärztinnen und Ärzte bei<br />
der Realisierung eines populationsbezogenen Integrationsprojektes<br />
zu unterstützen, begann die gemeinsame<br />
Arbeit vielversprechend.<br />
Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag zunächst<br />
auf der Gründung einer Genossenschaft als Plattform<br />
für die innerärztliche Diskussion und als