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8. JAHRGANG SEPTEMBER 2005 - Jimdo

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POLITIKFREISINNIG-DEMOKRATISCHE PARTEI SEKTION INTERLAKENVOLKSABSTIMMUNG VOM25. <strong>SEPTEMBER</strong> <strong>2005</strong>Die Vorlage zur Personenfreizügigkeit aus Sicht der Schweizer HotellerieI gloube mi Mahet e Anderi! Ä rhet am 12.30mitere Brigitatelefoniert uspontan am 19.30es Randevousabgmacht!Nei, das töntnachem CoiffeurSpontan z`Matte!Die heisst Brigitau het übere Mittagu am abe bis am20.00 offe.ÖFFNIGSZIITEMändig, Ziistig u Fritig 10.00 bis 14.00 Uhr u 17.00 bis 20.00 UhrMitwuch u Donnstig isch zue.Samstig vom <strong>8.</strong>00 bis am 14.00 UhrHärzlich willkommeOhh, das töntaber guet! Damüesti ja gar nidmi frii häre gä fürzum Coiffeur!Am 1. Mai 2004 wurde die Europäische Union um zehnneue Mitgliedstaaten erweitert. Der Beitritt von Estland,Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,Tschechien, Ungarn und Zypern bedingt eine Anpassungder bilateralen Abkommen. Beim Abkommenüber die Personenfreizügigkeit sind Vertragsanpassungennötig, welche die Schweiz mit der EU ausgehandelthat.Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und denzehn neuen EU – Mitgliedländer wird schrittweise undnach einem gesonderten Übergangsregime eingeführt. DieSchweiz erhält – analog zur EU-Internen Regelung – einÜbergangsregime bis am 30. April 2011. Während dieserZeit können arbeitsmarktliche Beschränkungen aufrechterhaltenwerden, wie Inländervorrang, Lohnkontrolle undinsbesondere die Qualifikationserfordernisse. Gleichzeitiggewährt die Schweiz jährlich aufsteigende Kontingente bismaximal 3000 Daueraufenthalter und 29'000 Kurzaufenthalter.Wie sind die Schweizer Hoteliers betroffen?Die Schweizer Hotellerie ist ein internationales Geschäft –rund die Hälfte unseres Personal rekrutiert sich ausEuropa. Eine Ausdehnung öffnet neue Möglichkeiten zurRekrutierung von qualifiziertem Personal sowie von Hilfskräften.Da im neuen Ausländergesetz die Zulassung vonweniger qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten klarunterbunden wird, ist unsere personalintensive Branchemit saisonalen Schwankungen auf neue Rekrutierungsgebieteangewiesen. Vor allem ist sie auch vital an derAufrechterhaltung des Personenfreizügigkeitsabkommensinteressiert, rekrutiert doch die Hotellerie einen sehr hohenProzentsatz der ausländischen Mitarbeiter im EU-/EFTA-Raum.Was birgt die Ablehnung der Personenfreizügigkeit fürGefahren?Die Ablehnung der Ausweitung des Anwendungsbereichesder Personenfreizügigkeit könnte zu einer Aufkündigungdes Abkommens durch die EU führen. Dies wiederumhätte aufgrund der sogenannten Guillotine- Klauseldas Ausserkrafttreten aller übrigen Abkommen von 1999(Bilaterale I) zur Folge. Die Beziehungen mit der EU würdenauf allen Sektoren nachhaltig gestört. Eine EU mit bis zu30 Mitgliedern, wird unseren Anliegen gegenüber wenigeraufgeschlossen sein: eine «Neuverhandlung» der Beziehungenauf dem bilateralen Weg ist somit illusorisch.Revision der flankierenden MassnahmenGekoppelt an die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit istdie Revision «Flankierenden Massnahmen». Die Revisionwurde vom Parlament beschlossen, um der weit verbreitetenAngst vor Lohndumping entgegen zu wirken. Konkretsind insbesondere folgende Massnahmen vorgesehen: Erleichterungder Allgemeinverbindlichkeitserklärung vonGesamtarbeitsverträgen, Einstellung von Inspektoren undschriftliche Information der Arbeitnehmer über die wesentlichenPunkte der Arbeitsverträge. Für die Hotelbranchemit dem allgemeinverbindlich erklärten L-GAV ist dieRevision eher unbedeutend.Werner Affentranger, Interlaken,Präsident Tourismus Organisation Interlaken,Mitglied Verbandsleitung «hotelleriesuisse»7 FREISINNIG-DEMOKRATISCHE PARTEISEKTION INTERLAKEN

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